Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 06.11.2017 Unterrichtsausfall wegen Schwangerschaft Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Lehrerstellen sind in Bayern wegen Schwangerschaften nicht besetzt (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken )? 2. Wie lange ist eine Lehrerstelle (durchschnittliche Krankheitsdauer) wegen Schwangerschaft in den einzelnen Schulamtsbezirken nicht besetzt? 3. Wie viele Lehrerstunden mussten in den letzten fünf Jahren wegen Schwangerschaft durch die Mobile Reserve ersetzt werden (aufgeschlüsselt nach Jahren, Schulamtsbezirken, Schultypen, Klassen)? 4. Wie viele Schwangerschaften von Lehrerinnen sind zum Schuljahresbeginn 2017/2018 bereits bekannt (aufgeschlüsselt nach Schulamtsbezirken, Schultypen , Klassen)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 11.12.2017 Vorbemerkung: Da in den Einzelfragen der Schriftlichen Anfrage jeweils die Gliederung nach Schulamtsbezirken erbeten wird, bezieht sich die Beantwortung der einzelnen Fragen zur Bildung und Organisation der Mobilen Reserve auf Grund- und Mittelschulen . Zu 1.: Zum Schuljahresbeginn 2017/2018 ist die Unterrichtsversorgung in ganz Bayern bedarfsgerecht sichergestellt worden. Für Personalausfälle aufgrund von Mutterschutz bzw. Elternzeit wird bei der Personalplanung Vorsorge getroffen. Um diese Ausfälle abzudecken, wird ein zusätzliches Kontingent gebildet, das bei der Neueinstellung zu Schuljahresbeginn berücksichtigt wird. Für jene Fälle von Mutterschutz bzw. Elternzeit, die von den Lehrkräften erst nach Abschluss der Personalplanung angezeigt werden, werden als Ersatz Lehrkräfte aus der Mobilen Reserve eingesetzt. Die Mobile Reserve wurde zum neuen Schuljahr nochmals erhöht und liegt derzeit bei 2.397 Vollzeitkapazitäten. Zu 2. und 4.: Die Daten über die Abwesenheitszeiten von Lehrkräften dürfen weder an den Regierungen noch im Staatsministerium in elektronischer Form erfasst und gespeichert werden; zur Beantwortung der Frage müsste daher eine Abfrage an allen Stamm- und Einsatzschulen der Lehrkräfte vorgenommen werden, worauf zur Vermeidung erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwands für die Schulen verzichtet wurde. Zu 3.: Die Regierungen und die Staatlichen Schulämter nehmen die Bildung der Mobilen Reserve unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten vor. Die Mobile Reserve ist grundsätzlich nicht nur für kurzfristige , sondern auch für langfristige Erkrankungen sowie für Vertretungen von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften vorgesehen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 Bezug genommen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19629 Bayerischer Landtag