Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.10.2017 Situation unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) befanden sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2016 und 2017 in Obhut (diese Daten bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 1.2 Wie viele UMF sind nach Kenntnis der Staatsregierung in den Jahren 2016 und 2017 neu in Bayern angekommen (bitte nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Ort der Ankunft aufschlüsseln)? 1.3 Wie viele der UMF sind in den beiden genannten Jahren in andere Bundesländer weiterverteilt worden? 2.1 Wie viele UMF sind derzeit nicht in Jugendmaßnahmen , sondern in Provisorien, Hotels, Gemeinschaftsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht (diese Daten bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 2.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, dass UMF, die einer Verteilung widersprechen, wegen fehlender Mitwirkung keine Jugendhilfeleistungen mehr erhalten ? 2.3 Wie ist die Betreuung der UMF in den einzelnen Kreisen organisiert, durch welche Träger wird die Betreuung konkret wahrgenommen und welche Probleme bestehen bei der Betreuung? 3.1 Wie viele der UMF besuchen allgemein- und wie viele berufsbildenden Schulen? 3.2 Wie viele UMF haben einen Schulabschluss? 3.3 Wie viele UMF sind in Berufsausbildung? 4.1 Wie viele UMF arbeiten? 4.2 Wie viele UMF haben keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung? 5.1 Wie gestaltet sich in einzelnen Kreisen der Übergang der Betreuung der UMF bei Eintritt in die Volljährigkeit während des Aufenthalts in Deutschland? 5.2 Wie viele UMF werden nach Erreichen des 18. Jahres weiterbetreut (bitte den konkreten Umfang der Betreuungsvolumen angeben)? 5.3 Wie viele UMF können mit Erreichen des 18. Jahres in ein Lehrlingswohnheim oder eine Wohngruppe wechseln ? 6.1 Wie viele UMF sind nach Eintritt in die Volljährigkeit aus den Jugendhilfeeinrichtungen heraus und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht? 6.2 Wie viele von ihnen sind in Schul- oder Berufsausbildung ? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.12.2017 1.1 Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) befanden sich in den Landkreisen und kreisfreien Städten in den Jahren 2016 und 2017 in Obhut (diese Daten bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden zur Beantwortung der Frage drei Stichtagstermine dargestellt. Zudem gehen wir davon aus, dass mit der Formulierung „in Obhut“ alle unbegleiteten minderjährigen Ausländer (UMA), unabhängig von der Frage, ob sie sich in der Phase der Inobhutnahme oder Anschlussunterbringung befinden, gemeint sind. Verlässliches Zahlenmaterial des Bundesverwaltungsamtes (BVA) liegt ab Mai 2016 vor. Zum Stichtag 31.05.2016 befanden sich 8.581 UMA, zum 31.12.2016 6.680 UMA und zum 31.10.2017 3.933 UMA in der Zuständigkeit bayerischer Jugendämter. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 19.04.2018 Drucksache 17/19642 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19642 Oberbayern Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Stadt Ingolstadt 103 90 53 Landeshauptstadt München 1.717 990 565 Stadt Rosenheim 187 71 31 Landkreis Altötting 66 41 23 Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen 48 41 35 Landkreis Berchtesgadener Land 133 111 52 Landkreis Dachau 25 37 37 Landkreis Ebersberg 55 47 23 Landkreis Eichstätt 84 50 12 Landkreis Erding 66 64 31 Landkreis Freising 105 71 40 Landkreis Fürstenfeldbruck 89 68 29 Landkreis Garmisch-Partenkirchen 65 55 46 Landkreis Landsberg am Lech 89 85 47 Landkreis Miesbach 66 47 29 Landkreis Mühldorf am Inn 58 52 18 Landkreis München 242 190 113 Landkreis Neuburg-Schrobenhausen 43 27 7 Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm 52 46 31 Landkreis Rosenheim 121 90 86 Landkreis Starnberg 50 66 40 Landkreis Traunstein 110 87 50 Landkreis Weilheim-Schongau 99 83 34 Niederbayern Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Stadt Landshut 64 49 29 Stadt Passau 80 25 15 Stadt Straubing 73 60 28 Landkreis Deggendorf 128 98 60 Landkreis Dingolfing-Landau 52 35 16 Landkreis Freyung-Grafenau 89 58 28 Drucksache 17/19642 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Niederbayern Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Landkreis Kelheim 54 42 9 Landkreis Landshut 102 86 38 Landkreis Passau 199 110 42 Landkreis Regen 34 30 21 Landkreis Rottal-Inn 84 72 49 Landkreis Straubing-Bogen 82 61 34 Oberpfalz Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Stadt Amberg 25 24 10 Stadt Regensburg 153 117 50 Stadt Weiden i. d. OPf. 72 40 11 Landkreis Amberg-Sulzbach 72 63 32 Landkreis Cham 77 62 25 Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 50 31 15 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 77 61 33 Landkreis Regensburg 60 68 56 Landkreis Schwandorf 44 38 30 Landkreis Tirschenreuth 28 30 13 Oberfranken Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Stadt Bamberg 53 64 37 Stadt Bayreuth 64 40 29 Stadt Coburg 48 43 12 Stadt Hof 50 33 11 Landkreis Bamberg 78 63 45 Landkreis Bayreuth 53 47 32 Landkreis Coburg 77 68 35 Landkreis Forchheim 71 50 54 Landkreis Hof 53 45 38 Landkreis Kronach 8 18 29 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19642 Oberfranken Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Landkreis Kulmbach 34 27 9 Landkreis Lichtenfels 18 25 29 Landkreis Wunsiedel 33 33 34 Mittelfranken Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Stadt Ansbach 40 30 16 Stadt Erlangen 52 38 19 Stadt Fürth 117 78 37 Stadt Nürnberg 259 206 116 Stadt Schwabach 23 21 9 Landkreis Ansbach 74 54 50 Landkreis Erlangen-Höchstadt 63 49 20 Landkreis Fürth 77 79 43 Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim 56 53 21 Landkreis Nürnberger Land 106 93 62 Landkreis Roth 57 43 27 Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen 28 22 27 Unterfranken Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Stadt Aschaffenburg 53 60 28 Stadt Schweinfurt 68 44 22 Stadt Würzburg 63 64 39 Landkreis Aschaffenburg 46 61 41 Landkreis Bad Kissingen 38 49 33 Landkreis Haßberge 25 44 32 Landkreis Kitzingen 22 35 25 Landkreis Main-Spessart 75 45 36 Landkreis Miltenberg 57 43 33 Landkreis Rhön-Grabfeld 38 36 25 Drucksache 17/19642 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Unterfranken Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Landkreis Schweinfurt 34 58 31 Landkreis Würzburg 39 49 46 Schwaben Zuständigkeiten UMA zum 31.05.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.12.2016 Zuständigkeiten UMA zum 31.10.2017 Stadt Kaufbeuren 30 21 135 Stadt Kempten 36 31 8 Stadt Augsburg 204 194 23 Stadt Memmingen 29 22 6 Landkreis Aichach-Friedberg 45 36 23 Landkreis Augsburg 131 123 58 Landkreis Dillingen an der Donau 40 27 21 Landkreis Donau-Ries 51 41 39 Landkreis Günzburg 41 58 61 Landkreis Lindau 85 106 58 Landkreis Neu-Ulm 108 93 50 Landkreis Oberallgäu 91 82 30 Landkreis Ostallgäu 77 68 45 Landkreis Unterallgäu 91 99 68 Summe Bayern gesamt: 8.581 6.680 3.933 1.2 Wie viele UMF sind nach Kenntnis der Staatsregierung in den Jahren 2016 und 2017 neu in Bayern angekommen (bitte nach Alter, Geschlecht, Herkunft und Ort der Ankunft aufschlüsseln)? Im Jahr 2016 sind 5.012 UMA neu im Freistaat Bayern angekommen . Bis zum 31.10.2017 sind in 2017 im Freistaat Bayern 1.147 UMA angekommen. Aus den vorliegenden Daten lassen sich keine Informationen über Alter, Geschlecht, Herkunft und Ort der Ankunft herausfiltern. 1.3 Wie viele der UMF sind in den beiden genannten Jahren in andere Bundesländer weiterverteilt worden ? Im Jahr 2016 wurden 3.671 UMA vom Freistaat Bayern in andere Bundesländer verteilt. Vom 01.01.2017–31.10.2017 wurden 686 UMA vom Freistaat Bayern in andere Bundesländer verteilt. 2.1 Wie viele UMF sind derzeit nicht in Jugendmaßnahmen , sondern in Provisorien, Hotels, Gemenischaftsunterkünften oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht (diese Daten bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? Zur Frage der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften siehe die Beantwortung der Frage 2.2. In sogenannten Not- und Übergangslösungen (z. B. Pensionen , Hotels etc.) sind keine UMA untergebracht. 2.2 Hat die Staatsregierung Kenntnis davon, dass UMF, die einer Verteilung widersprechen, wegen fehlender Mitwirkung keine Jugendhilfeleistungen mehr erhalten? Im Rahmen des For.UM erfolgte zusammen mit Vertretern der freien und öffentlichen Jugendhilfe, dem Landesjugendamt und Vertretern des Landesjugendhilfeausschusses eine Verständigung auf folgende Vorgehensweise (vgl. auch http://www.stmas.bayern.de/imperia/md/content/stmas/ Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19642 stmas_internet/jugend/fachliche_standards_um.pdf, S. 4): Lehnt ein UMA die Jugendhilfemaßnahme grundsätzlich ab oder verweigert er nachdrücklich die Mitwirkung, besteht ab 16 Jahren nach eingehender Prüfung des Einzelfalls auch die Möglichkeit der Unterbringung in einer geeigneten Gemeinschaftsunterkunft bzw. dezentralen Unterkunft. Entsprechend des individuellen Hilfebedarfs im Einzelfall sind jedoch ambulante Maßnahmen zuzuschalten. Bei der Entscheidung über die Unterbringung eines UMA in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. dezentralen Unterkunft sind der bestellte Vormund und der UMA einzubeziehen. Die Entscheidung zur Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. dezentralen Einrichtung ist seitens des fallzuständigen Jugendamts zu begründen und zu dokumentieren. Entsprechend dieser Vorgehensweise erhalten in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. dezentralen Unterkunft untergebrachte UMA weiterhin Jugendhilfeleistungen in ambulanter Form. 2.3 Wie ist die Betreuung der UMF in den einzelnen Kreisen organisiert, durch welche Träger wird die Betreuung konkret wahrgenommen und welche Probleme bestehen bei der Betreuung? Jugendhilfe ist eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Die Entscheidung über die zu gewährenden Hilfen liegt unter Einbeziehung des jungen Menschen und des jeweiligen Vormunds im Rahmen der Einzelfallprüfung beim fallzuständigen Jugendamt. Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen differenzierten Daten und Auskünfte für die 96 Jugendämter in Bayern liegen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) nicht vor. Aufgrund des absehbar hohen Rechercheaufwands wurde von einer Abfrage abgesehen. 3.1 Wie viele der UMF besuchen allgemein- und wie viele berufsbildenden Schulen? 3.2 Wie viele UMF haben einen Schulabschluss? 3.3 Wie viele UMF sind in Berufsausbildung? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Daten vor. Die amtliche Schulstatistik erfasst weder ein Merkmal „Fluchthintergrund “ noch ein Merkmal „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“. Der Staatsregierung sind allerdings auch keine vollzeitoder berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge bekannt, denen nicht zeitnah ein Beschulungsangebot unterbreitet werden kann. 4.1 Wie viele UMF arbeiten? Eine zahlenmäßige Erfassung von UMA, die arbeiten, findet nicht statt. 4.2 Wie viele UMF haben keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung? Eine zahlenmäßige Erfassung von UMA, die keine Erlaubnis zur Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung haben, findet nicht statt. 5.1 Wie gestaltet sich in einzelnen Kreisen der Übergang der Betreuung der UMF bei Eintritt in die Volljährigkeit während des Aufenthalts in Deutschland ? Jugendhilfe ist eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis der Kommunen. Junge Volljährige (ehemalige UMA) können, nach Feststellung des individuellen Hilfebedarfs nach § 41 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) durch das Jugendamt , mit dem gesamten Spektrum der Hilfen nach dem SGB VIII unterstützt werden. Die zur Beantwortung der Frage erforderlichen differenzierten Daten und Auskünfte für die 96 Jugendämter in Bayern liegen dem StMAS nicht vor. Aufgrund des absehbar hohen Rechercheaufwands wurde von einer Abfrage abgesehen . 5.2 Wie viele UMF werden nach Erreichen des 18. Jahres weiterbetreut (bitte den konkreten Umfang der Betreuungsvolumen angeben)? Zum 31.10.2017 befanden sich 4.356 junge Volljährige in Zuständigkeiten bayerischer Jugendämter. Es gibt keinen Automatismus für eine Weiterbetreuung von UMA, die das 18. Lebensjahr erreichen. Der Übergang von Jugendhilfeleistungen für UMA zu Leistungen für junge Volljährige bedarf immer einer individuellen Bedarfsfeststellung durch das zuständige Jugendamt. Junge Volljährige (ehemalige UMA) können mit dem gesamten Spektrum der Hilfen nach dem SGB VIII unterstützt werden. 5.3 Wie viele UMF können mit Erreichen des 18. Jahres in ein Lehrlingswohnheim oder eine Wohngruppe wechseln? Der Begriff „Lehrlingswohnheime“ ist in Bayern nicht gebräuchlich . Es wird in der Regel unterschieden zwischen Schülerwohnheimen für unterschiedliche Altersgruppen, Einrichtungen des Jugendwohnens, die den Bereich Blockschülerheime und Jugendwohnheime umfassen (meist innerhalb einer Einrichtung), sowie sozialpädagogisch begleiteten Wohngruppen. Der Übergang von Jugendhilfeleistungen für UMA zu Leistungen für junge Volljährige bedarf immer einer individuellen Bedarfsfeststellung durch das zuständige Jugendamt. Junge Volljährige (ehemalige UMA) können mit dem gesamten Spektrum der Hilfen nach dem SGB VIII unterstützt werden. Es gibt jedoch keinen Automatismus für einen Wechsel von UMA, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, in ein „Lehrlingswohnheim“ oder eine andere Wohngruppenform. Genaue Daten, wie viele junge Volljährige in „Lehrlingswohnheime “ wechseln, werden nicht erhoben. 6.1 Wie viele UMF sind nach Eintritt in die Volljährigkeit aus den Jugendhilfeeinrichtungen heraus und in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht? Diesbezüglich liegen der Staatsregierung keine Zahlen vor, da diese nicht erfasst werden. 6.2 Wie viele von ihnen sind in Schul- oder Berufsausbildung ? Diesbezüglich liegen der Staatsregierung keine Zahlen vor, da diese nicht erfasst werden.