Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 09.10.2017 Digitales Klassenzimmer II In der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL II ist zu lesen, dass „Informatik/Informationstechnologie Pflichtfach an Mittelschule , Realschule und Gymnasium (Grundlagen algorithmischen Denkens)“ wird. Bereits in der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL I war auf Seite 80 zu lesen, dass „die informationstechnische Grundbildung (z. B. 10-Finger-Tastschreiben , Textverarbeitung, Präsentation, Tabellenkalkulation , Medienführerschein und algorithmisches Denken) altersgerecht verpflichtend in allen Schularten etabliert“ wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie genau gestaltet sich der Unterschied zwischen der in der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL I und BAYERN DIGITAL II beschriebenen informationstechnischen Ausbildung? 2. a) An welchen Schulen in Bayern gibt es die in der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL I genannten informa tionstechnischen Grundbildungen? b) Wie viele Wochenstunden sind dafür angesetzt (aufgeschlüsselt nach Schulart und Schulen)? 3. In welchem Zeitrahmen sollen die in der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL II genannten Ziele, also die Einführung von Informatik/Informationstechnologie als Pflichtfach an Mittelschule, Realschule und Gymnasium , eingeführt werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wis senschaft und Kunst vom 14.12.2017 1. Wie genau gestaltet sich der Unterschied zwischen der in der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL I und BAYERN DIGITAL II beschriebenen informa tionstechnischen Ausbildung? Die Maßnahmen, die die Staatsregierung im Rahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II geplant hat, stellen die Umsetzung bzw. Konkretisierung und Weiterentwicklung der Zukunftsstrategie der Staatsregierung „Digitale Bildung in Schule, Hochschule und Kultur“ vom Januar 2016 für den Schulbereich dar. Bezogen auf die informationstechnischen Grundlagen bedeutet dies u. a. eine Stärkung des Fachs Informatik bzw. Informationstechnologie durch Einführung des Pflichtfachs an allen Mittelschulen, Realschulen und Gymnasien. Darüber hinaus wurden alle Schulen in Bayern mit Schreiben des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.07.2017 beauftragt, in Abstimmung mit den Sachaufwandsträgern ihre Medienarbeit zu systematisieren und bis zum Ende des Schuljahres 2018/2019 in Medienkonzepten zu dokumentieren. Diese bestehen aus einem Mediencurriculum sowie aus einem schulischen Ausstattungs - und einem Fortbildungsplan. Die Grundlage für die Erstellung des Mediencurriculums bildet der im Mai 2017 veröffentlichte „Kompetenzrahmen zur Medienbildung an bayerischen Schulen“, der ausgehend von relevanten Basiskompetenzen konkrete Kompetenzen in den Bereichen „Suchen und Verarbeiten“, „Kommunizieren und Kooperieren“, „Produzieren und Präsentieren“ sowie „Analysieren und Reflektieren“ benennt. Im Mediencurriculum sollen die Schulen so das jahrgangsstufen- und fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel der Digitalen Bildung/Medienbildung konkret an den LehrplanPLUS der einzelnen Unterrichtsfächer anbinden. 2. a) An welchen Schulen in Bayern gibt es die in der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL I genannten informationstechnischen Grundbildungen? b) Wie viele Wochenstunden sind dafür angesetzt (aufgeschlüsselt nach Schulart und Schulen)? Informationstechnische Grundbildung im Sinne der Zukunftsstrategie ist in den Lehrplänen aller Schularten fächerübergreifend verankert. Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München (ISB) wurde beauftragt, die Lehrpläne aller Schularten dahin gehend zu überprüfen , inwieweit Digitale Bildung und Medienbildung als fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe sowie Digitalisierung als Thema bereits angemessen verankert sind. Aufgrund der Aktualität des LehrplanPLUS sind in allen Fachlehrplänen Bezüge zur digitalen Bildung gegeben; Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19724 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19724 quantitative Unterschiede ergeben sich aus den jeweiligen Eigenheiten der Fachdisziplinen. Die aktuell gültige Stundentafel (vor Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums, Stand 01/2017) ist für die Fächer Informatik/Informationstechnologie/Wirtschaftsinformatik /Informationsverarbeitung in der Anlage für die Schularten Mittelschule, Realschule, Gymnasium, FOS/BOS und Wirtschaftsschule unter Angabe der Jahreswochenstunden (JWS) dargestellt. 3. In welchem Zeitrahmen sollen die in der Zukunfts strategie BAYERN DIGITAL II genannten Ziele, also die Einführung von Informatik/Informationstech nologie als Pflichtfach an Mittelschule, Realschule und Gymnasium, eingeführt werden? Für die Mittelschule ist eine Einführung des Pflichtfachs Informatik (endgültige Fächerbezeichnung steht noch nicht fest) für das Schuljahr 2019/2020 geplant. Die Stundentafel der Realschule weist bereits jetzt das Unterrichtsfach Informationstechnologie als Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler aus. Je nach Wahlpflichtfächergruppe bewegt sich die dafür vorgesehene Unterrichtszeit zwischen 6 und 10 Jahreswochenstunden. Die Umsetzung des Masterplans sieht vor, ab dem Schuljahr 2019/2020 für jede Wahlpflichtfächergruppe zusätzliche 2 Jahreswochenstunden Pflichtunterricht in Informationstechnologie zu verankern. Die Stundentafel des Gymnasiums weist schon jetzt Informatik im Rahmen von Natur und Technik in den Jahrgangsstufen 6 und 7 verpflichtend aus. Am Naturwissenschaftlichtechnologischen Gymnasium sowie am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil) ist Informatik bzw. Wirtschaftsinformatik darüber hinaus Pflichtfach in der Mittelstufe (4 bzw. 6 Wochenstunden). Am neunjährigen Gymnasium soll Informatik (bzw. Wirtschaftsinformatik) in der Jahrgangsstufe 11 an allen Ausbildungsrichtungen 2 weitere Wochenstunden erhalten, erstmals im Schuljahr 2023/2024. Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19724 Anlage: Aktuell gültige Stundentafel (Stand: Januar 2017, vor Einführung des neuen Gymnasiums) Informatik / Informationstechnologie / Wirtschaftsinformatik / Informationsverarbeitung (JWS): MS1 RS GY FOS2 BOS3 WS Js. SG/MuG/ WSG S4 WSG W 5 NTG6 T W S A G T W S A 2-st 3-st 4-st 13 5 3 2 2 4 5 3 2 12 WPFG (2) (3) 4 2 2 3 3 2 2 11 I II IIIa IIIb (2) (3) 3 2 2 2 10 (2) 6 3 2 4 2 2 2 9 (2) 2 2 3 8 (2) 47 2 2 2 7 1 4 6 1 5 GS8 4 3 2 1 1 Betrifft in der Regel auch die Mittelschulstufe der Förderschule 2 Technik, Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie: Technologie/Informatik, Wirtschaft: Wirtschaftsinformatik, Sozialwesen: Informatik, Gestaltung: Technologie/Informatik, Medien 3 Technik, Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie: Technologie/Informatik, Wirtschaft: Wirtschaftsinformatik, 4 In der Kursphase kann Angewandte Informatik in Js. 11 mit 2 Wochenstunden gewählt werden 5 Am WSW-W-Gymnasium wird in den Js. 8-10 Wirtschaftsinformatik angeboten, in der Kursphase kann Wirtschaftsinformatik in Js. 11/12 mit 2 Wochenstunden von Schülern des WSG-W gewählt werden. 6 Am NTG wird in den Js. 9 und 10 Informatik angeboten, in der Kursphase kann Informatik in Js. 11/12 mit je 3 Wochenstunden von Schülern des NTG gewählt werden 7 Der Beginn des IT-Unterrichts kann frei gewählt werden, in der Regel wird mit dem IT-Unterricht in der Js. 6 oder 7 begonnen 8 Betrifft in der Regel auch die Grundschulstufe der Förderschule Farblegende: kein Unterrichtsfach Unterrichtsfach Unterrichtsfach kann ge- wählt werden