Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 13.11.2017 Nicht-Ausweisung der Naturschutzgebiete „Südliches Isartal und Hangwälder“ und „Nördliches Isartal“ Im Januar 2013 hat der Kreistag des Landkreises München beschlossen, bei der Regierung von Oberbayern die Ausweisung der Naturschutzgebiete „Südliches Isartal und Hangwälder“ und „Nördliches Isartal“ zu beantragen. Auf Nachfrage der grünen Kreistagsfraktion, warum bisher nichts geschehen sei, erklärte die Regierung von Oberbayern , sie könne o. g. Beschluss aus Personalmangel nicht umsetzen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viel Personal steht der Regierung von Oberbayern für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) zur Verfügung? b) Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen derzeit vor? 2. a) An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? b) Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? 4. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung von Oberbayern zu verstärken, wenn ja, wann und in welchem Umfang, wenn nein, weshalb nicht? 5. Bis wann werden die beiden beantragten Naturschutzgebiete „Südliches Isartal und Hangwälder“ und „Nördliches Isartal“ nun definitiv ausgewiesen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14.12.2017 1. a) Wie viel Personal steht der Regierung von Oberbayern für die Ausweisung von Naturschutzgebieten (NSG) zur Verfügung? Grundsätzlich sind für die Ausweisung von NSG eine Verwaltungskraft (Angestelltenstelle, Einstufung entsprechend 3. Qualifizierungsebene – QE) und eine Fachkraft (4. QE) weitgehend sowie – mit stark schwankenden Arbeitszeitanteilen – die juristische Arbeitsbereichsleitung befasst. Derzeit wird dieses Personal vordringlich für die Bearbeitung von anderweitigen Vorhaben eingesetzt; diese Verfahren haben eine hohe Priorität, weil Verzögerungen häufig zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden oder zur Beeinträchtigung von wichtigen Gemeinwohlinteressen führen. Seit dem Abschluss des Verfahrens zur Ausweisung des NSG „Südliche Fröttmaninger Heide“ im Jahr 2016 sind keine neuen Verfahren bearbeitet worden. b) Wie viele Anträge auf Ausweisung von NSG liegen derzeit vor? Schutzgebietsausweisungen sind keine formalisierten Antragsverfahren . In der Regel werden die behördlichen Vorarbeiten (z. B. Zustandserfassungen, Konzipierung erster Verordnungsentwürfe u. a.) an einem konkreten Gebiet aufgrund eines Vorschlags von Experten, Naturschutzverbänden , Gebietskörperschaften oder kundigen Privatleuten sowie übergeordneter Erhebungen (z. B. Arten- und Biotopschutzprogramm – ABSP) ausgelöst. Derzeit liegen 60 substantiiert begründete Vorschläge zur Ausweisung von Naturschutzgebieten der Regierung von Oberbayern vor (inkl. der Vorschläge zur Erweiterung oder sonstigen Anpassung bestehender NSG). 2. a) An der Ausweisung wie vieler NSG wird derzeit gearbeitet ? Siehe Antwort zu Frage 1a. b) Wie ist der jeweilige Bearbeitungsstand? Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2a. 3. Wie lange dauert durchschnittlich die Ausweisung von NSG ab Antragstellung? Erfolgreiche Naturschutzarbeit geht nur mit den Menschen vor Ort. Deshalb werden die Beteiligten bei einem Verfahren zur Ausweisung eines NSG intensiv eingebunden. Art. 52 des Bayerischen Naturschutzgesetzes enthält umfangreiche Regelungen zur Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Im Mittel liegen 12 Jahre zwischen dem Eingang eines Vorschlags und dem Inkrafttreten der Verordnung. Der konkrete Wert im Einzelfall hängt unter anderem stark von externen Faktoren ab (z. B. Größe des NSG, Konfliktträchtigkeit). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.03.2018 Drucksache 17/19725 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19725 4. Sieht die Staatsregierung die Notwendigkeit, das Personal in diesem Bereich bei der Regierung von Oberbayern zu verstärken, wenn ja, wann und in welchem Umfang, wenn nein, weshalb nicht? Die Staatsregierung hat die Personalsituation an den höheren Naturschutzbehörden in den letzten Jahren verbessert . Die höhere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern hat eine zusätzliche Planstelle der 4. Qualifizierungsebene sowie Mittel für befristete Beschäftigungen erhalten . Zudem wurde der Abbauzeitraum für den 2005/2006 im Rahmen der Verwaltungsreform 21 beschlossenen sozialverträglichen Stellenabbau von 2019 auf 2022 verlängert . Die Staatsregierung ist stets bemüht, die Personalsituation der höheren Naturschutzbehörden weiter zu verbessern. Vor dem Hintergrund des Ziels eines ausgeglichenen Staatshaushalts ohne Neuverschuldung und mit Schuldenabbau lagen die Schwerpunkte bei der Aufstellung des letzten Doppelhaushalts jedoch v. a. bei der inneren Sicherheit, der Unterbringung und Integration von Asylsuchenden sowie bei der Bildung. 5. Bis wann werden die beiden beantragten Naturschutzgebiete „Südliches Isartal und Hangwälder“ und „Nördliches Isartal“ nun definitiv ausgewiesen ? Entsprechend dem Grundsatz, dass hoheitliche Maßnahmen nur dann zur Anwendung kommen sollen, wenn durch einvernehmliche Lösungen mit den Betroffenen kein ausreichender Schutz erreicht werden kann, wurden Überlegungen zur Schutzgebietsausweisung für die Laufzeit des Projekts „NaturErholung Isartal im Süden von München“ vorerst zurückgestellt. Aufgrund von Verzögerungen im Projekt konnte das erarbeitete Lenkungskonzept in der Umsetzung noch nicht erprobt werden. Dies hat Vorrang gegenüber der Eröffnung des formellen Verfahrens zur NSG-Ausweisung.