Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.11.2017 Rassistische und rechtsextreme sogenannte Bürgerwehren Anfang 2016 wurde bekannt, dass sich in Bayern selbst er nannte und rassistisch geprägte „Bürgerwehren“ gebildet haben. In einer Anfrage zum Plenum anlässlich der Plenar woche in der 5. KW 2016 (Drs. 17/9915) habe ich den aktu ellen Stand in Bayern abgefragt. Nach Presseberichten wur de u. a. in Straubing bekannt, dass die neonazistische Partei „Der Dritte Weg“ regelmäßig zu rechtsextremen „Streifen gängen” aufgerufen hat. Deshalb frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Bildung sogenannter Bürgerwehren in Bayern seit Anfang 2016 (bitte einzeln die Orte, Zahl der Teilneh merinnen und Teilnehmer und Aktivitäten auflisten)? 1.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über de ren Verbindung in die rechtsextreme Szene in Bayern (bitte personelle Verflechtung und gemeinsame Aktivi täten einzeln auflisten)? 1.3 Wie bewertet die Staatsregierung das Gefährdungspo tenzial dieser „Bürgerwehren“? 2.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die sogenannte Bürgerwehr „Soldiers of Odin Germany Division Bayern“ in Würzburg? 2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung daüber, wie viele „Abendspaziergänge“ oder „Streifzüge“ die „Soldiers of Odin Germany Division Bayern“ in Würz burg bisher durchgeführt haben (bitte einzeln die Orte, Teilnehmer und Teilehmerinnenzahl und Aktivitäten auflisten)? 2.3 Wie viele dieser Aktionen waren bei den Behörden angemeldet und ergaben sich bei den Aktionen Straf taten oder Ordnungswidrigkeiten (bitte alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einzeln auflisten)? 3.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Soldiers of Odin Germany Divison Bayern“ in Würzburg zu den Gruppierungen und Par teien NPD, „Der Dritte Weg“ und „Kameradschaft Un terfranken“? 3.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Teilnahme der Personen, die bei „Soldiers of Odin Ger many Divison Bayern“ aktiv sind, an Demonstrationen der in 3.1 genannten Organisationen? 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung um die Aktivitäten dieser selbst ernannten „Bürger wehren“ entgegenzuwirken? 5.1 Wie viele rechtsextreme „Streifengänge“ der Partei „Der Dritte Weg“ gab es seit dem 01.07.2017 in Strau bing? 5.2 Wie viele rechtsextreme „Streifengänge“ waren davon angemeldet? 5.3 Bei welchen rechtsextremen „Streifengängen“ kam es zu Vorfällen (bitte Ordnungswidrigkeiten und Strafta ten einzeln auflisten)? 6.1 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren je weils bei den rechtsextremen „Streifengängen“ dabei? 6.2 Sind weitere rechtsextreme „Streifengänge“ der Partei „Der Dritte Weg“ in Straubing bekannt? 6.3 Wenn ja, wann und wo? 7.1 Sind weitere Aktivitäten der Partei „Der Dritte Weg“ in Straubing den Behörden bekannt (bitte einzeln auflis ten)? 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darü ber, wie viele Mitglieder die Partei „Der Dritte Weg“ in Straubing hat? 7.3 Fanden außerhalb Straubings rechtsextreme „Strei fengänge“ der Partei „Der Dritte Weg“ in Bayern statt (bitte nach Ort, Datum und Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.12.2017 Vorbemerkung: Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Staatsregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamen tarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht wer den kann. Die Staatsregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Fragen 3.1 und 3.2 aus Geheimhaltungsgründen nicht vollumfänglich in dem für die Öffentlichkeit einsehbaren Teil beantwortet werden können. Zwar ist der parlamentarische Informationsanspruch grund sätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öf fentlichkeit angelegt. Die Einstufung der Antworten auf die zuvor angeführten Fragen als Verschlusssache ist aber im vorliegenden Fall erforderlich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/19728 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19728 Nach § 7 Nr. 3 der Verschlusssachenanweisung für die Be hörden des Freistaates Bayern (VSAnweisung/VSA) sind In formationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder schädlich sein können, entsprechend einzustufen. Die hinterfragten Gruppierungen gehören zumindest teil weise neonazistischen Gruppierungen an und unterliegen der Beobachtung durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV). Hierzu ist das BayLfV befugt, auch nachrichtendienstliche Mittel einzusetzen. Die offene Weitergabe der Informationen zu den Fragen 3.1 und 3.2 könnte im Hinblick auf den nur eng begrenzten Personenkreis in der rechtsextremistischen Szene und die zum Teil sehr kleinteilig strukturierten Gruppierungen und Kameradschaften (zum Teil im ein oder niedrigen zweistel ligen Bereich) die eingesetzte Methode der Nachrichten beschaffung offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art der nachrichtendienstlichen Zugänge ermöglichen. Die Antworten auf die o. a. Fragen werden deshalb ge mäß § 48 VSA der VSRegistratur des Landtagsamts mit der Bitte um VSAkonformen Umgang übermittelt. 1.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Bildung sogenannter Bürgerwehren in Bayern seit Anfang 2016 (bitte einzeln die Orte, Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und Aktivitäten auflisten)? 1.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über deren Verbindung in die rechtsextreme Szene in Bayern (bitte personelle Verflechtung und gemeinsame Aktivitäten einzeln auflisten)? Der Staatsregierung ist bekannt, dass in Bayern seit Beginn des Jahres 2016 in verschiedenen sozialen Netzwerken mehrere Gruppen entstanden sind, die sich selbst als „Bür gerwehren“ bezeichnen. An einigen dieser in den sozialen Netzwerken aktiven Gruppierungen beteiligen sich Rechts extremisten. Die überwiegende Mehrheit der sog. Bürger wehren bewegen sich ausschließlich im virtuellen Raum. Es handelt sich dabei nicht um in der realen Welt existierende Gruppierungen. Zum Thema „Bürgerwehren und Sicherheitswachten in Bayern“ hat der Abgeordnete Dr. Christoph Rabenstein am 10.02.2016 eine Schriftliche Anfrage gestellt. Hierauf hat die Staatsregierung am 28.03.2016 geantwortet (Drs. 17/10716 vom 20.05.2016). Die dort getroffenen grundlegenden Ant worten besitzen nach wie vor Gültigkeit. Die von Aktivisten der rechtsextremistischen Partei „Der Dritte Weg“ (III. Weg) durchgeführten sog. „Nationalen Strei fen“ sowie „Spaziergänge“ bzw. „Streifzüge“ der Gruppie rung „Soldiers of Odin“ werden mit den nachfolgenden Fra gestellungen thematisiert und dort beantwortet. 1.3 Wie bewertet die Staatsregierung das Gefährdungspotenzial dieser „Bürgerwehren“? „Bürgerwehren“ bieten sich grundsätzlich als Anknüp fungspunkt für Rechtsextremisten an, die versuchen, sich selbst als „Kümmerer“ darzustellen. Dem Staat wird dabei unterstellt, seine Bürger nicht ausreichend vor Kriminalität schützen zu können. Gemeinsame „Streifengänge“ werden als angebliche Lösungen für die Sorgen und Ängste der Be völkerung dargestellt. Dabei versuchen Rechtsextremisten, das Vertrauen der Bürger in die staatlichen Institutionen wei ter zu unterminieren und das Gewaltmonopol des Staates infrage zu stellen. 2.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die sogenannte Bürgerwehr „Soldiers of Odin Germany Division Bayern“ in Würzburg? 2.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung daüber , wie viele „Abendspaziergänge“ oder „Streifzüge “ die „Soldiers of Odin Germany Division Bayern “ in Würzburg bisher durchgeführt haben (bitte einzeln die Orte, Teilnehmer- und Teilehmerinnenzahl und Aktivitäten auflisten)? Bei den „Soldiers of Odin“ (SoO) handelt es sich um eine internationale Gruppierung, die im Oktober 2015 in Finnland als Reaktion auf die ansteigende Zahl von Flüchtlingen ge gründet wurde. Mittlerweile existieren in zahlreichen Län dern Ableger der SoO mit entsprechenden Untergruppie rungen. In einem FacebookPost vom 09.10.2017 erklärte die Gruppe, unpolitisch zu sein. Ebenso grenzten sich die SoO Aktivisten in ihrer Selbstdarstellung von Motorradclubs (MC), Bürgerwehren und Rassismus ab. In einem weiteren FacebookEintrag vom 20.10.2017 bezeichnete sich die Gruppierung als „Nachbarschaftshilfe“, die Schwachen und Schutzsuchenden hilft. Dabei distanzierten sie sich aber mals von Bürgerwehren und Rassismus. Auf dem FacebookProfil der Gruppierung ist auch ein Video des YouTubeKanals Hyperion eingestellt. Darin wird der in der rechtsextremistischen Szene verbreitete Volks todgedanke erklärt und ausgeführt. Für den vermeintlichen Volkstod macht der Ersteller des Videos die regierenden Politiker in Deutschland verantwortlich. Der Volkstodgedan ke basiert auf der völkischbiologistischen Ideologie des Rechtsextremismus, Volkszugehörigkeit wird dabei an ge netischen Merkmalen festgemacht. In einem Video, das durch den YouTubeKanal „Soldiers of Odin Division Bayern“ am 21.10.2017 eingestellt wurde, ist eine Gruppe von Personen mit Kleidung der Gruppierung zu sehen. Auffällig ist, dass im Logo der Gruppe neben den Farben der Bundesflagge bei einzelnen Kleidungsstücken auch die bei Rechtsextremisten beliebte Farbkombination der Reichsflagge (Schwarz – Weiß – Rot) verwendet wird. Zumindest ein Teil der Bilder dürfte in Donauwörth aufge nommen worden sein. Darüber hinaus konnten München und Augsburg als Aufnahmeorte identifiziert werden. Nachfolgende „Spaziergänge“ der SoO in Würzburg wur den den bayerischen Sicherheitsbehörden bekannt (Stand 24.11.2017): 14./15.10.2017 in Würzburg: 7 Personen beteiligten sich an einem Streifengang. 28.10.2017 in Würzburg: 4 Personen beteiligten sich an einem Streifengang. Darüber hinaus führten Aktivisten der SoO nachfolgende weitere „Spaziergänge“ durch (Stand 24.11.2017): 22.09.2017 in Donauwörth: 10 Personen beteiligten sich an einem Streifengang. 10.11.2017 in München: 6 Personen beteiligten sich an einem Streifengang in Mün chenPasing sowie dem Münchener Stadtzentrum. 2.3 Wie viele dieser Aktionen waren bei den Behörden angemeldet und ergaben sich bei den Aktionen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (bitte alle Straftaten und Ordnungswidrigkeiten einzeln auflisten )? Die bisher durchgeführten „Streifengänge“ waren nicht bei den Behörden angemeldet. Drucksache 17/19728 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Im Rahmen der Streife vom 28.10.2017 führte die Gruppe Flugblätter mit sich, die kein Impressum aufwiesen. Diesbe züglich wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Pressegesetz erstattet. 3.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Soldiers of Odin Germany Divison Bayern“ in Würzburg zu den Gruppierungen und Parteien NPD, „Der Dritte Weg“ und „Kameradschaft Unterfranken“? 3.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Teilnahme der Personen, die bei „Soldiers of Odin Germany Divison Bayern“ aktiv sind, an Demonstrationen der in 3.1 genannten Organisationen? Dem BayLfV sind einzelne personelle Überschneidungen zwischen der Gruppierung SoO und der rechtsextremisti schen Szene in Bayern bekannt. Zudem sind dem BayLfV einzelne SoOAktivisten bekannt, die an Demonstrationen der in Frage 3.1 genannten Gruppierungen teilgenommen haben. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Welche Maßnahmen unternimmt die Staatsregierung um die Aktivitäten dieser selbst ernannten „Bürgerwehren“ entgegenzuwirken? Das angesprochene Phänomen ist vornehmlich als Internet aktivität in Form von entsprechenden Aufrufen und Ankündi gungen feststellbar. In solchen Fällen werden insbesondere bei den Initiatoren Gefährderansprachen bzw. Sicherheits gespräche mit Hinweisen auf die rechtlichen Grundlagen durchgeführt. Verdichten sich die Hinweise hinsichtlich der Durchfüh rung von tatsächlichen Aktionen, erfolgt ein lageangepass tes polizeiliches Einschreiten. Insbesondere wird zur Stärkung des Sicherheitsgefühls der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der polizeilichen Öffentlichkeitsarbeit dargelegt, dass es die Aufgabe der Bayerischen Polizei ist, den Schutz und die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. In Bayern gibt es weder einen kon kreten Anlass noch die Notwendigkeit zur Einrichtung von Bürgerwehren. Darüber hinaus steht betroffenen Kommunen die Bayeri sche Informationsstelle gegen Extremismus als Ansprech partner zur Verfügung. 5.1 Wie viele rechtsextreme „Streifengänge“ der Partei „Der Dritte Weg“ gab es seit dem 01.07.2017 in Straubing? Den bayerischen Sicherheitsbehörden sind seit dem 01.07.2017 elf „Streifengänge“ der Partei „Der Dritte Weg“ (III. Weg) in Straubing bekannt geworden. 5.2 Wie viele rechtsextreme „Streifengänge“ waren davon angemeldet? Keiner dieser Streifengänge war angemeldet. 5.3 Bei welchen rechtsextremen „Streifengängen“ kam es zu Vorfällen (bitte Ordnungswidrigkeiten und Straftaten einzeln auflisten)? Am 10.08.2017 wurde in der Nähe des „Adler“ (Steindenk mal in Straubing) ein mit einem Aufkleber der Partei III. Weg beschädigtes Wahlplakat der SPD und eine mit einem Graf fiti („NAZIS RAUS AUS SR“) beschädigte Mauer der Stadt bibliothek festgestellt. 6.1 Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren jeweils bei den rechtsextremen „Streifengängen“ dabei? 06.08.2017: drei bis vier Personen 08.08.2017: sechs Personen 10.08.2017: neun Personen 14.08.2017: vier Personen 15.08.2017: einstellige Anzahl 16.08.2017: einstellige Anzahl 31.08.2017: einstellige Anzahl 06.09.2017: acht Personen 09.09.2017: einstellige Anzahl 21.09.2017: einstellige Anzahl 04.10.2017: einstellige Anzahl 6.2 Sind weitere rechtsextreme „Streifengänge“ der Partei „Der Dritte Weg“ in Straubing bekannt? Nein. 6.3 Wenn ja, wann und wo? Entfällt. 7.1 Sind weitere Aktivitäten der Partei „Der Dritte Weg“ in Straubing den Behörden bekannt (bitte einzeln auflisten)? 24.05.2017: Die Partei III. Weg berichtete auf ihrer Homepage über eine Flugblattverteilung in Straubing unter dem Motto „Kein Ap plaus für Tierquälerei“. 29.07.2017: Die Partei III. Weg berichtete auf ihrer Homepage über ei nen Aktionstag „Familie mit Kindern statt Ehe für alle“. 15.09.2017: Kundgebung mit Infostand „Straubing wehrt sich! Kriminelle Ausländer raus“. 01.10.2017: Die Partei III. Weg berichtete auf ihrer Homepage über die Verteilung von Flyern und Luftballons an Passanten im Rah men des verkaufsoffenen Sonntags. 07.10.2017: Kundgebung mit Infostand „Sicherheit statt Überfremdung“. 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung darüber , wie viele Mitglieder die Partei „Der Dritte Weg“ in Straubing hat? Eine lokale Struktur der Partei III. Weg in Straubing ist bisher nicht bekannt. Dem Stützpunkt Ostbayern der Partei sind derzeit etwa 20 Personen zuzurechnen. Das Mobilisierungs potenzial der Partei geht jedoch über diesen Personenkreis hinaus. 7.3 Fanden außerhalb Straubings rechtsextreme „Streifengänge“ der Partei „Der Dritte Weg“ in Bayern statt (bitte nach Ort, Datum und Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)? Zum Thema „angemeldete und unangemeldete Zusam menkünfte von bayerischen Rechtsextremisten“ hat der Abgeordnete Florian Ritter am 13.06.2017 eine Schriftliche Anfrage gestellt. In der Antwort der Staatsregierung vom 13.08.2017 (Drs. 17/18069 vom 17.11.2017) werden in der Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19728 Antwort zur Frage 5.1 alle „Streifengänge“ der Partei III. Weg in Bayern zum Stand 19.07.2017 dargestellt. Durch Internetrecherche wurden noch folgende „Streifen gänge“ bekannt. Ob diese tatsächlich durchgeführt wurden, ist nicht bekannt: 30.11.2016: München – Olympiapark 06.02.2017: München – Isarvorstadt 08.04.2017 München – Westend 09.09.2017: Hirschaid 11.09.2017: Hirschaid 24./25.11.2017: Lohr am Main/Neustadt am Main