Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.11.2017 Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten , Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg In der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg werden meines Wissens nach dezentrale Unterkünfte aufgelöst und die Geflüchteten auf wenige Orte zentralisiert. Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele als asylberechtigt anerkannte Geflüchtete, wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete leben in Gemeinschaftsunterkünften in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg (bitte getrennt aufführen)? 1.2 Wie viele dezentrale Unterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg (bitte Größe, Zahl der Zimmer, Ausstattung, Belegung mit angeben)? 1.3 Welche dieser Unterkünfte wurden gekündigt bzw. sollen geschlossen werden? 2.1 Welche Unterkünfte sollen neu entstehen (bitte geplante Größe, Zahl der Zimmer, Ausstattung, Belegung angeben)? 2.2 Warum sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber und anerkannte Geflüchtete aus dezentralen Unterkünften in größere Unterkünfte verlegt werden, obwohl bekannt ist, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Gegensatz zur dezentralen Unterbringung die Integration hemmt (bspw. durch das fehlende deutschsprachige Umfeld, keine gewachsenen Nachbarschaften , Stress und Aggressionen in der Gemeinschaftsunterkunft )? 3.1 Wie häufig wurde bisher in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg anerkannten Asylbewerbern und Bleibeberechtigten ein neuer Wohnsitz zugewiesen? 3.2 Wie viele weitere Wohnsitzzuweisungen sind in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg geplant? 3.3 Welche Unterkünfte sind für die Zukunft in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg geplant (bitte getrennt nach Orten aufgliedern nach: Gemeinschaftsunterkünften, Notunterkünften , von der Regierung angemieteten Wohnungen , von Kommunen angemieteten Wohnungen, Immobilien des Freistaates Bayern, Immobilien des Bundes und gegebenenfalls sonstigen weiteren Unterbringungsformen )? 4.1 Inwiefern werden bei der Verlegung die speziellen Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen wie Frauen und Kinder berücksichtigt? 4.2 Inwiefern wird bei der Wohnsitzzuweisung darauf geachtet, dass alleinstehende Frauen mit oder ohne Kinder nicht zusammen mit alleinstehenden Männern einem Objekt zugewiesen werden? 4.3 Inwiefern werden bei den Objekten Mindeststandards und Schutzkonzepte berücksichtigt? 5.1 Wurde darauf geachtet, dass vorhandene Arbeitsoder Ausbildungsplätze von den Geflüchteten auch nach der Umverteilung erreicht werden können? 5.2 Wurde darauf geachtet, dass Integrationskurse und Bildungsmaßnahmen von den Geflüchteten auch nach der Umverteilung erreicht werden können? 6.1 Wer ist nach der Wohnsitzzuweisung für die Migrationsberatung zuständig? 6.2 Wie viele Migrations- und wie viele Sozialberatungsstellen gibt es in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg? 7.1 Wie hoch ist die Zahl der zusätzlich erforderlichen Kita- und Schulplätze an den Orten, an denen zukünftig die Gemeinschaftsunterkünfte geplant sind? 7.2 Welche Unterstützungsangebote gibt es für die betroffenen Stadtteile sowie Gemeinden zum Ausbau der entsprechenden Einrichtungen in Bezug auf Investitionskosten und Personalaufstockung? 7.3 Welche zusätzlichen Unterstützungen und Arbeitserleichterungen sind für die Mitarbeiterinnen in Kitas und Schulen geplant? 8. Inwiefern werden sollen die Stadtteile sowie Gemeinden bei den Integrationsaufgaben durch die Stadt bzw. die Landkreise unterstützt werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19731 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19731 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 18.12.2017 1.1 Wie viele als asylberechtigt anerkannte Geflüchtete , wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete leben in Gemeinschaftsunterkünften in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg (bitte getrennt aufführen)? 1.2 Wie viele dezentrale Unterkünfte und Gemeinschaftsunterkünfte gibt es derzeit in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg (bitte Größe, Zahl der Zimmer, Ausstattung, Belegung mit angeben)? – Kreisfreie Stadt Aschaffenburg: In der kreisfreien Stadt Aschaffenburg befindet sich eine Gemeinschaftsunterkunft . In dieser sind nach entsprechender Auswertung des Systems der Unterbringungsverwaltung in Bayern (iMVS) zum Stand 30.11.2017 245 Personen (hiervon 62 Anerkannte/Bleibeberechtigte) untergebracht. Inhaber einer Duldung i. S. d. § 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) sind nach Auswertung des iMVS zu diesem Zeitpunkt 82 Personen. Darüber hinaus befinden sich in der kreisfreien Stadt Aschaffenburg derzeit insgesamt 48 dezentrale Unterkünfte (betrieben durch die Kreisverwaltungsbehörde) mit einer Gesamtkapazität von knapp 630 Plätzen. Angaben zur Größe und Ausstattung der jeweiligen Unterkünfte können unter Berücksichtigung des hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwandes in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. – Landkreis Aschaffenburg: Im Landkreis Aschaffenburg befinden sich vier Gemeinschaftsunterkünfte. In diesen sind nach entsprechender Auswertung des Systems der Unterbringungsverwaltung in Bayern (iMVS) zum Stand 30.11.2017 166 Personen (hiervon 50 Anerkannte/Bleibeberechtigte ) untergebracht. Inhaber einer Duldung i. S. d. § 60a AufenthG sind nach Auswertung des iMVS zu diesem Zeitpunkt 42 Personen. Darüber hinaus befinden sich im Landkreis Aschaffenburg derzeit insgesamt 54 dezentrale Unterkünfte (betrieben durch die Kreisverwaltungsbehörde ) mit einer Gesamtkapazität von knapp 980 Plätzen. Angaben zur Größe und Ausstattung der jeweiligen Unterkünfte können unter Berücksichtigung des hierfür erforderlichen Verwaltungsaufwandes in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. – Landkreis Miltenberg: Im Landkreis Miltenberg befinden sich fünf Gemeinschaftsunterkünfte. In diesen sind nach entsprechender Auswertung des Systems der Unterbringungsverwaltung in Bayern (iMVS) zum Stand 30.11.2017 219 Personen (hiervon 65 Anerkannte/Bleibeberechtigte ) untergebracht. Inhaber einer Duldung i. S. d. § 60a AufenthG sind nach Auswertung des iMVS zu diesem Zeitpunkt 17 Personen. Darüber hinaus befinden sich im Landkreis Miltenberg derzeit insgesamt 45 dezentrale Unterkünfte (betrieben durch die Kreisverwaltungsbehörde ) mit einer Gesamtkapazität von knapp 1.100 Plätzen. Angaben zur Größe und Ausstattung der jeweiligen Unterkünfte können unter Berücksichtigung des hierfür erforderlichen Verwaitungsaufwandes in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. Allgemeiner Hinweis: Duldungen werden im Ausländerzentralregister (AZR) erfasst und in der Regel lediglich manuell von den unterbringenden Stellen in das iMVS übertragen. Wir weisen deshalb darauf hin, dass die Zahlenangaben im iMVS von denen des AZR ggf. abweichen können. 1.3 Welche dieser Unterkünfte wurden gekündigt bzw. sollen geschlossen werden? Die jeweiligen Verträge über die Asylunterkünfte enden durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Auslaufen der Festmietzeit unter Verzicht auf die Wahrnehmung einer eventuellen Verlängerungsoption. Aufgrund von Daten auf Basis einer aktuellen Abfrage zum Stand 30.11.2017 werden voraussichtlich folgende dezentrale Asylunterkünfte in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg demnächst geschlossen, wobei die Planungen entsprechend dem Bedarf fortlaufend aktualisiert werden (sollte in den jeweiligen Gemeinden mehr als eine dezentrale Unterkunft geschlossen werden, so wird dies nachstehend durch eine Nummerierung mit römischen Zahlen kenntlich gemacht). Schließungen von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften waren zum vorgenannten Datum nicht avisiert. Landkreis Gemeinde Datum der Schließung Aschaffenburg Dammbach 30.11.2017 Aschaffenburg Hösbach 30.11.2017 Aschaffenburg Laufach 30.11.2017 Aschaffenburg Mespelbrunn 30.11.2017 Aschaffenburg Stockstadt 30.11.2017 Drucksache 17/19731 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.1 Welche Unterkünfte sollen neu entstehen (bitte geplante Größe, Zahl der Zimmer, Ausstattung, Belegung angeben)? Der Aufbau von neuen Unterkunftskapazitäten ist ein fließender Prozess, der sich an der jeweiligen Zugangssituation und Auslastung sowie der baulichen und vertraglichen Situation von bestehenden Unterkünften orientiert. Derzeit sind in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg keine neuen Unterkünfte geplant . 2.2 Warum sollen Asylbewerberinnen und Asylbewerber und anerkannte Geflüchtete aus dezentralen Unterkünften in größere Unterkünfte verlegt werden , obwohl bekannt ist, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften im Gegensatz zur dezentralen Unterbringung die Integration hemmt (bspw. durch das fehlende deutschsprachige Umfeld , keine gewachsenen Nachbarschaften, Stress und Aggressionen in der Gemeinschaftsunterkunft )? Es wird auf die Antwort zu Frage 2.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 3.1 Wie häufig wurde bisher in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg anerkannten Asylbewerbern und Bleibeberechtigten ein neuer Wohnsitz zugewiesen? Zum Stand 24.11.2017 sind nach Maßgabe der bundesrechtlichen Vorgaben des § 12a AufenthG folgende Zuweisungsentscheidungen erfolgt: – Stadt Aschaffenburg: Insgesamt wurden 389 Personen verpflichtet, ihren Wohnsitz in der kreisfreien Stadt Aschaffenburg zu nehmen. – Landkreis Aschaffenburg: Insgesamt wurden 574 Personen verpflichtet, ihren Wohnsitz im Landkreis Aschaffenburg zu nehmen. – Landkreis Miltenberg: Insgesamt wurden 476 Personen verpflichtet, ihren Wohnsitz im Landkreis Miltenberg zu nehmen. Allgemeiner Hinweis: Die Zuweisung erfolgt hierbei auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Innerhalb des zugewiesenen Landkreises Aschaffenburg bzw. Miltenberg oder der kreisfreien Stadt Aschaffenburg kann der Anerkannte/Bleibeberechtigte seinen privaten Wohnsitz frei wählen. 3.2 Wie viele weitere Wohnsitzzuweisungen sind in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg geplant? Eine Prognose im Hinblick auf eine absolute Zahl von Zuweisungsentscheidungen in den genannten Landkreisen bzw. der genannten kreisfreien Stadt ist nicht möglich, da es sich immer um eine Einzelfalientscheidung handelt, bei der die Voraussetzungen des § 12a AufenthG, einer Regelung des Bundes, zu prüfen sind. 3.3 Welche Unterkünfte sind für die Zukunft in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg geplant (bitte getrennt nach Orten aufgliedern nach: Gemeinschaftsunterkünften , Notunterkünften, von der Regierung angemieteten Wohnungen, von Kommunen angemieteten Wohnungen, Immobilien des Freistaates Bayern, Immobilien des Bundes und gegebenenfalls sonstigen weiteren Unterbringungsformen)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2.1 verwiesen. 4.1 Inwiefern werden bei der Verlegung die speziellen Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen wie Frauen und Kinder berücksichtigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4.1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 4.2 Inwiefern wird bei der Wohnsitzzuweisung darauf geachtet, dass alleinstehende Frauen mit oder ohne Kinder nicht zusammen mit alleinstehenden Männern einem Objekt zugewiesen werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 4.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ Landkreis Gemeinde Datum der Schließung Miltenberg Bürgstadt 31.01.2018 Miltenberg Collenberg 31.10.2018 Miltenberg Dorfprozelten 15.06.2018 Miltenberg Elsenfeld I 31.01.2018 Miltenberg Elsenfeld II 30.11.2017 Miltenberg Elsenfeld III 30.06.2018 Miltenberg Erlenbach 31.08.2018 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19731 DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 4.3 Inwiefern werden bei den Objekten Mindeststandards und Schutzkonzepte berücksichtigt? Es wird auf die Antwort zu Frage 4.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 5.1 Wurde darauf geachtet, dass vorhandene Arbeitsoder Ausbildungsplätze von den Geflüchteten auch nach der Umverteilung erreicht werden können ? 5.2 Wurde darauf geachtet, dass Integrationskurse und Bildungsmaßnahmen von den Geflüchteten auch nach der Umverteilung erreicht werden können ? Es wird auf die Antwort zu Fragen 5.1 und 5.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 6.1 Wer ist nach der Wohnsitzzuweisung für die Migrationsberatung zuständig? Es wird auf die Antwort zu Frage 6.1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 6.2 Wie viele Migrations- und wie viele Sozialberatungsstellen gibt es in der Stadt Aschaffenburg sowie den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg ? In der Stadt Aschaffenburg werden über die Asylsozialberatungsrichtlinie des Freistaates laut den Rückmeldungen der beteiligten Wohlfahrtsverbände aktuell 3,81 Vollzeitstellen gefördert. In den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg 5,72 bzw. 7 Vollzeitstellen. Im Landkreis Aschaffenburg wird nach derzeitigem Stand die landesgeförderte Migrationsberatung durch die Diakonie wahrgenommen. Hierfür wird durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) eine Vollzeitstelle gefördert. In der Stadt Aschaffenburg wird die landesgeförderte Migrationsberatung durch die Diakonie und die AWO durchgeführt. Das StMAS fördert hierfür ebenfalls eine Vollzeitstelle (0,5 Stellen AWO und 0,5 Stellen Diakonie). Zusätzlich fördert der Bund im Rahmen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) des Bundes 2,5 Vollzeitstellen in der Stadt Aschaffenbürg. Im Landkreis Miltenberg besteht eine bundesgeförderte Migrationsberatung , die eine Vollzeitstelle umfasst. 7.1 Wie hoch ist die Zahl der zusätzlich erforderlichen Kita- und Schulplätze an den Orten, an denen zukünftig die Gemeinschaftsunterkünfte geplant sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 7.1 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 7.2 Welche Unterstützungsangebote gibt es für die betroffenen Stadtteile sowie Gemeinden zum Ausbau der entsprechenden Einrichtungen in Bezug auf Investitionskosten und Personalaufstockung? Es wird auf die Antwort zu Frage 7.2 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 7.3 Welche zusätzlichen Unterstützungen und Arbeitserleichterungen sind für die Mitarbeiterinnen in Kitas und Schulen geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 7.3 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen. 8. Inwiefern werden sollen die Stadtteile sowie Gemeinden bei den Integrationsaufgaben durch die Stadt bzw. die Landkreise unterstützt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 8 der Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) betreffend „Vollzug der Wohnsitzzuweisung und Veränderung der Wohnsituation von als asylberechtigt anerkannten Geflüchteten, Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten im Landkreis Ostallgäu“ (Drs. 17/18008) vom 03.07.2017 verwiesen.