Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 27.11.2017 Beratung durch den Landesausschuss für Berufsbildung Nach dem Berufsbildungsgesetz ist es Aufgabe des Landesausschusses für Berufsbildung, die Staatsregierung zu beraten. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. In welchen Themen ist die Staatsregierung bereits vom Landesausschuss für Berufsbildung beraten worden ? 2. In welchen Themen der Berufsbildung sieht die Staatsregierung derzeit Beratungsbedarf durch den Landesausschuss für Berufsbildung? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 11.12.2017 1. In welchen Themen ist die Staatsregierung bereits vom Landesausschuss für Berufsbildung beraten worden? Der Landesausschuss für Berufsbildung ist ein gesetzliches Beratungsgremium für die jeweiligen Landesregierungen (§ 82 Berufsbildungsgesetz – BBiG). Er hat die Staatsregierung in den Fragen der Berufsbildung zu beraten, die sich für das Land ergeben. Er soll auf eine stetige Entwicklung der Qualität der beruflichen Bildung hinwirken. Dabei spielt auch das Schulwesen eine besondere Rolle (§ 83 BBiG). In den letzten Jahren hat der Landesausschuss für Berufsbildung seine Beratungsfunktion in Form der nachfolgend aufgeführten Empfehlungen sowie Entschließungen wahrgenommen: – Empfehlung zur Bundeseinheitlichkeit der Berufsbildung (2004); – Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs - und Unterrichtswesen („Büchergeld“, 2005); – Empfehlung zum zentralen Einkauf von Arbeitsmarktdienstleistungen der Bundesagentur für Arbeit: Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (2005); – Empfehlung zu Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz in bayerischen Berufsschulen (2006); – Empfehlung zu pädagogischen Fragen der Jungarbeiterklassen (2006); – Empfehlung zur Zuständigkeit für die Ausbildungsstellenvermittlung hilfebedürftiger Jugendlicher im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II, 2006); – Empfehlung zur Beauftragung der Integrationsfachdienste nach dem SGB IX (2006); – Empfehlung zur Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung (2008); – Empfehlung Nachholen des Hauptschulabschlusses uneingeschränkt ermöglichen (2009); – Empfehlung zur Ausgestaltung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR, 2010); – Empfehlung zur Erarbeitung des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR, 2011); – Entschließung zum Gesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsanerkennungs - und -feststellungsgesetz – BQFG, 2011); – Entschließung zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR, 2013); – Entschließung zum Thema Bildungsregionen in Bayern (2013); Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19732 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19732 – Empfehlung zur Zuordnung von landesrechtlich geregelten Fortbildungsabschlüssen und Ausbildungsregelungen zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR, 2015). Der Landesausschuss übt seinen Einfluss nicht nur über formale Beschlüsse, sondern auch über Beratungen und Diskussionen mit den unterschiedlichsten Fachleuten aus. Er benennt aus seiner Mitte neue Themen der Berufsbildung und diskutiert sie aus fachlicher Sicht. Die Meinungsbildung stellt eine wichtige Grundlage für die Maßnahmen der Staatsregierung dar. Daher ist eine fachlich hochwertige Arbeit des Landesausschusses für Berufsbildung unverzichtbar . 2. In welchen Themen der Berufsbildung sieht die Staatsregierung derzeit Beratungsbedarf durch den Landesausschuss für Berufsbildung? Der Landesausschuss für Berufsbildung befasst sich 2018 mit der Frage „Sicherung des Fachkräftenachwuchses in Bayern“ u. a. mit Blick auf die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Ausbildung und Arbeitswelt. Themen wie: – Verbesserung des Marketings für die Berufliche Bildung ggf. über eine Imagekampagne, – Stärkung der Aufstiegsfortbildung – Markenbildung „Höhere Berufsbildung“, – Verbesserung der Berufsorientierung an allgemeinbildenden Schulen, – Unterricht an den beruflichen Schulen, Verbesserung der technischen Ausstattung, – Durchlässigkeit – Ausbau von wechselseitigen Übergängen Berufliche Bildung zu Hochschule und – Integration von Benachteiligten werden dabei die Arbeit im Gremium prägen. Ergebnisse der Beratungen und Diskussionen werden in die Überlegungen der Staatsregierung einbezogen.