Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.11.2017 Aktivitäten der Mafia in Bayern Die Organisierte Kriminalität stellt nicht nur eine Bedrohung für unsere Gesellschaft dar und unterminiert staatliche Strukturen, sondern richtet auch in einem großen Maß wirtschaftliche Schäden an. Dabei operieren die italienischen Mafiagruppen mit Drogen- und Waffenhandel, Geldfälschung und Geldwäsche (BR.de, 14.03.2011). Dass Organisierte Kriminalität aus Italien eine größere Gefahr darstellt als bisher angenommen, wurde spätestens seit 2007, wo sechs Menschen vor dem italienischen Restaurant „Da Bruno“ in Duisburg erschossen worden sind, klar und deutlich. Auch das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor der zunehmenden Kriminalität dieser Banden und weist darauf hin, dass viele mutmaßliche Mafiamitglieder unter uns leben. Bayern, so heißt es, gehört u. a. zum „wichtigsten Aktionsraum der Mafia in Deutschland“ (FAZ.net, 13.05.2014). Der Freistaat gehört zu den drei Bundesländern mit der deutschlandweit höchsten Mafiosidichte. Schätzungsweise leben 130 der 562 bekannten Mafiosi in Bayern (Focus. de, 29.08.2017). Laut dem BKA haben viele dieser Clans auch ihre wichtigen Stützpunkte in Bayern. Dazu gehören u. a. das Allgäu, München, Nürnberg und kleinere Orte in Unterfranken oder Oberbayern, welche oftmals als Aktionsund Rückzugsraum für die Mafiosi dienen. Beispielsweise wurde in Sonthofen im Allgäu eine Pizzeria als Relaisstation für einen europaweiten Kokainhandel von der italienischen Mafia benutzt. Dabei handelte es sich um Angehörige des Clans, welchem Verbindungen zu den Tätern des „Mafia- Massakers“ 2007 nachgesagt werden (BR.de, 14.03.2011). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche Bedeutung haben die Organisierte Kriminalität (OK) und italienische Organisierte Kriminalität (IOK) bzw. Mafiakriminalität nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern? 1.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Aktivitäten italienischer Mafiagruppen in Bayern (bitte nach Kriminalitätsfeld und Gruppe aufschlüsseln)? 1.3 Hat die Staatsregierung darüber Kenntnis, wie viele Mitglieder den Gruppierungen der IOK in Bayern zugerechnet werden? 2.1 Hat die Staatsregierung darüber Kenntnis, wie hoch die durch die IOK erzielten jährlichen Umsätze in Bayern geschätzt werden, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2.2 Hat die Staatsregierung darüber Kenntnis, wie hoch das Immobilienvermögen in Bayern geschätzt wird, das mit Gewinnen aus Aktivitäten der IOK erworben wurde bzw. der wirtschaftlichen Kontrolle der IOK unterliegt ? 3.1 Welche Fälle von Einschüchterungen und Bedrohungen durch Mitglieder der IOK gegenüber Presseorganen , Politik oder Polizei sind der Staatsregierung in den letzten zehn Jahren in Bayern bekannt? 3.2 Welche Fälle von Korruption in Bayern im Zusammenhang mit der IOK sind der Staatsregierung in den letzten zehn Jahren bekannt? 4.1 Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler werden im Bereich der IOK aktuell eingesetzt (bitte nach Behörde aufschlüsseln) und wie hat sich deren Anzahl in den letzten 15 Jahren entwickelt? 4.2 Inwiefern wurden Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamts in den letzten 15 Jahren aus dem Bereich der IOK für die Terrorismusbekämpfung eingesetzt und, wenn ja, wie viele? 4.3 Welche Schwerpunktsetzung erfolgt beim Landeskriminalamt hinsichtlich der Strafverfolgung von IOK? 5. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über wirtschaftliche Aktivitäten der IOK in Bayern z. B. aus den Panama-Papers und weiteren Offshore-Leaks gewonnen ? 6.1 Gibt es gemeinsame Ermittlungsgruppen von italienischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden, die die Bekämpfung der IOK zum Ziel haben, und inwiefern arbeiten diese zusammen? 6.2 Wie viele Personen arbeiten in den gemeinsamen deutsch-italienischen Ermittlungsgruppen zusammen? 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der IOK zugerechnet werden, und anderen OK-Gruppierungen? 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der IOK zugerechnet werden, und der russisch-eurasischen Organisierten Kriminalität ? 7.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der IOK zugerechnet werden, und sogenannten Rockerclubs/Motorradclubs? 8. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Handel von Müll und Sondermüll zwischen IOK-Gruppierungen aus Bayern und Italien? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19735 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19735 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 Die Bekämpfung der italienischen Organisierten Kriminalität (IOK) ist seit Jahren ein bayernweiter Schwerpunkt im Rahmen der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Seit dem Jahr 1994 ist in Bayern neben der Bayerischen Polizei auch das Landesamt für Verfassungsschutz für die Vorfeldbeobachtung der Organisierten Kriminalität (OK) gesetzlich zuständig. Neben der vorliegenden Schriftlichen Anfrage wurden von der anfragenden Abgeordneten zeitgleich vier weitere Schriftliche Anfragen eingereicht, die sich ebenfalls mit dem Thema „Aktivitäten der Mafia in Bayern“ beschäftigen und sich dabei jeweils konkreter auf die einzelnen Mafiavereinigungen aus Apulien, die Camorra, die Cosa Nostra sowie die 'Ndrangheta beziehen. Die Beantwortung der Fragen in den fünf Schriftlichen Anfragen erfolgt, soweit möglich, auf Grundlage der Informationen , die zu den jährlichen Lagebildern 2007–2016 zur Organisierten Kriminalität bundeseinheitlich strukturiert erhoben wurden. Soweit beim Landesamt für Verfassungsschutz Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vorliegen, wurden diese bei der Beantwortung berücksichtigt. Die Daten, die sowohl für das Bundeslagebild OK als auch für das Gemeinsame Lagebild Justiz/Polizei zur Organisierten Kriminalität in Bayern genutzt werden, werden auf Grundlage der im Mai 1990 von der Gemeinsamen Arbeitsgruppe (GAG) Justiz/Polizei entwickelten Arbeitsdefinition „Organisierte Kriminalität“ erhoben: „Organisierte Kriminalität ist die von Gewinn- oder Machtstreben bestimmte planmäßige Begehung von Straftaten, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit von erheblicher Bedeutung sind, wenn mehr als zwei Beteiligte auf längere oder unbestimmte Dauer arbeitsteilig a) unter Verwendung gewerblicher oder geschäftsähnlicher Strukturen, b) unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel oder c) unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung , Justiz oder Wirtschaft zusammenwirken.“ Zur Größenordnung wird darauf hingewiesen, dass die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für Bayern im Jahr ca. 600.000 Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) aufweist . Daneben werden der OK im ausgewerteten Zeitraum in Bayern jährlich durchschnittlich ca. 80 Verfahren (2016: 76 Verfahren) zugeordnet. Diese umfassen sowohl Verfahren bayerischer Polizeidienststellen als auch der Bundesdienststellen BKA, Bundespolizei und Zoll, sofern die Sachleitung bei einer bayerischen Staatsanwaltschaft liegt. Im Rahmen dieser OK-Komplexe werden grundsätzlich alle Tatverdächtigen und alle Straftaten einer Tätergruppierung statistisch als ein Verfahren erhoben, ohne dabei z. B. die einzelnen Straftaten im Sinne der PKS zu berücksichtigen. Dementsprechend können Kriminalitätsbereiche sowie Zahlen, z. B. Schaden, Ertrag oder Betrag der Vermögensabschöpfung, nicht konkreten einzelnen Verdächtigen zugeordnet werden, sondern beziehen sich auf die gesamte Tätergruppierung bzw. das Gesamtverfahren. Da in den meisten der für die Anfragen ausgewerteten OK-Komplexe mit „Mafiabezug“ auch Verdächtige involviert sind, die weder italienischer Staatsangehörigkeit sind noch selbst direkte „Mafiabezüge“ aufweisen, können einzelne Daten auch auf diese Verdächtigen und nicht auf den angefragten Personenkreis zutreffen. Dies ist umso wahrscheinlicher , als die meisten Verfahren nicht Tätergruppierungen betrafen, die selbst der IOK zuzurechnen sind, sondern diese nur Verbindungen zu Mafiagruppierungen aufwiesen . Diese Fragestellung könnte abschließend nur durch umfängliche manuelle regionale Einzelauswertungen jedes einzelnen Verfahrens bzw. Verfahrenskomplexes geklärt werden. Solche manuellen Einzelauswertungen können mit vertretbarem Aufwand nicht durchgeführt werden. In der Beantwortung der Fragen wird auf das sogenannte Hellfeld Bezug genommen, d. h. die bekannt gewordene Kriminalität . Daraus kann keine valide Einschätzung zu Art und Umfang eines Dunkelfeldes abgeleitet werden. 1.1 Welche Bedeutung hat die Organisierte Kriminalität (OK) und italienische Organisierte Kriminalität (IOK) bzw. Mafiakriminalität nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern? Das Schadens- und Bedrohungspotenzial der OK wird für Bayern weiterhin als hoch erachtet. Das belegt auch die 2016 im Vergleich zum Vorjahr von 61 auf 171 Mio. Euro deutlich gestiegene Schadenssumme, auch wenn diese auf Einzelverfahren mit hohen Beträgen zurückzuführen ist. Die Zahlen der OK-Lagebilder der vergangenen Jahre zeigen, dass Tätergruppen der IOK bzw. mit Bezügen zur IOK jeweils auch in Bayern aktiv sind. Täter der OK betätigen sich in allen Kriminalitätsbereichen . Die klassischen Schwerpunkte der OK (wie z. B. Rauschgiftkriminalität, Eigentumskriminalität, Schleusungskriminalität , Wirtschaftskriminalität) – einschließlich der IOK – haben nach wie vor große Bedeutung. Die Tätergruppierungen passen sich neuen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen , rechtlichen und technologischen Gegebenheiten rasch an und sind in der Lage, ihre Vorgehens- und Verhaltensweisen daran auszurichten, um ihre Gewinne zu maximieren und/oder ihr Entdeckungsrisiko zu minimieren. OK- Gruppierungen machen vor nationalen Grenzen nicht halt, sondern arbeiten eng mit Gruppierungen aus dem Ausland zusammen und sind bei der Auswahl der Tatorte ebenfalls nicht an Ländergrenzen gebunden. 1.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Aktivitäten italienischer Mafiagruppen in Bayern (bitte nach Kriminalitätsfeld und Gruppe aufschlüsseln )? Wie die Antworten zu den einzelnen IOK-Gruppierungen in den vier weiteren Schriftlichen Anfragen (Drs. 17/19736, 17/19737, 17/19738 und 17/19739) zeigen, gibt es durchaus Mitglieder von IOK-Gruppierungen, die Bayern nicht nur als Ruhe- und Rückzugsraum, sondern auch zur Begehung von Straftaten und mutmaßlich zur Investition inkriminierter Gelder nutzen. Insbesondere sind sie gemäß den OK-Verfahren der letzten zehn Jahre und den aus der OK-Auswertung vorliegenden Erkenntnissen in den Bereichen Rauschgiftkriminalität , Eigentumskriminalität, Geldwäsche, Steuerkarusselle und Fälschungskriminalität aktiv. Drucksache 17/19735 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1.3 Hat die Staatsregierung darüber Kenntnis, wie viele Mitglieder den Gruppierungen der IOK in Bayern zugerechnet werden? Derzeit werden ca. 136 Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bayern als mutmaßliche Mitglieder der IOK in Bayern zugerechnet. 2.1 Hat die Staatsregierung darüber Kenntnis, wie hoch die durch die IOK erzielten jährlichen Umsätze in Bayern geschätzt werden, und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Angaben zu Umsätzen durch die IOK in Bayern werden im Rahmen der Datenerhebung für das Lagebild OK nicht erhoben . Eine seriöse Schätzung zur Gesamtheit der Umsätze durch die IOK in Deutschland ist aufgrund fehlender Parameter nicht möglich. 2.2 Hat die Staatsregierung darüber Kenntnis, wie hoch das Immobilienvermögen in Bayern geschätzt wird, das mit Gewinnen aus Aktivitäten der IOK erworben wurde bzw. der wirtschaftlichen Kontrolle der IOK unterliegt? Eine seriöse Schätzung zum Immobilienvermögen in Bayern , das mit Gewinnen aus Aktivitäten der IOK erworben wurde bzw. der wirtschaftlichen Kontrolle der IOK unterliegt, ist aufgrund fehlender Parameter nicht möglich. 3.1 Welche Fälle von Einschüchterungen und Bedrohungen durch Mitglieder der IOK gegenüber Presseorganen , Politik oder Polizei sind der Staatsregierung in den letzten zehn Jahren in Bayern bekannt? Soweit die Frage auf die Alternative b) der Arbeitsdefinition OK („unter Anwendung von Gewalt oder anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel“) abzielt, wird mitgeteilt, dass zum bayerischen Lagebild OK in den letzten zehn Jahren in keinem der Verfahren gegen Gruppierungen nach Art der Mafia bzw. Verfahren mit Bezügen zur IOK dieses Merkmal berichtet wurde. 3.2 Welche Fälle von Korruption in Bayern im Zusammenhang mit der IOK sind der Staatsregierung in den letzten zehn Jahren bekannt? In keinem der ausgewerteten OK-Verfahren war Korruption ein Aktivitätsfeld der jeweiligen Tätergruppierung. Sofern die Frage auf die Alternative c) der Arbeitsdefinition OK („unter Einflussnahme auf Politik, Medien, öffentliche Verwaltung, Justiz oder Wirtschaft“) abzielt, wird mitgeteilt, dass in den letzten zehn Jahren in keinem Verfahren gegen Gruppierungen nach Art der Mafia bzw. Verfahren mit Bezügen zur IOK dieses Merkmal berichtet wurde. 4.1 Wie viele Ermittlerinnen und Ermittler werden im Bereich der IOK aktuell eingesetzt (bitte nach Behörde aufschlüsseln) und wie hat sich deren Anzahl in den letzten 15 Jahren entwickelt? Wie in der Vorbemerkung bereits ausgeführt, ist die Bekämpfung der italienischen Organisierten Kriminalität seit Jahren ein bayernweiter Schwerpunkt im Rahmen der OK- Bekämpfung durch Polizei und Verfassungsschutz. Deshalb sind im Polizeibereich bei allen Dienststellen, deren originäre Aufgabe die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität darstellt, entsprechende Kräfte im Auswertebereich vorhanden. Der Einsatz von Ermittlungskräften erfolgt grundsätzlich lage- und einsatzabhängig. Für den Bereich des Verfassungsschutzes erfolgt die Personalressourcensteuerung in Bezug auf die Beobachtung der IOK ebenfalls lageangepasst. 4.2 Inwiefern wurden Ermittlerinnen und Ermittler des Landeskriminalamts in den letzten 15 Jahren aus dem Bereich der IOK für die Terrorismusbekämpfung eingesetzt und, wenn ja, wie viele? Der Einsatz von Ermittlungskräften erfolgt auch im Landeskriminalamt flexibel je nach vorliegenden Ermittlungsverfahren . Lage- und bedarfsorientiert waren auch Ermittler aus dem Bereich Organisierte Kriminalität temporär zur Unterstützung des Polizeilichen Staatsschutzes eingesetzt. 4.3 Welche Schwerpunktsetzung erfolgt beim Landeskriminalamt hinsichtlich der Strafverfolgung von IOK? Die Bekämpfung der IOK stellt auch im Landeskriminalamt einen Schwerpunkt dar (siehe auch Antwort zu Frage 4.1). 5. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über wirtschaftliche Aktivitäten der IOK in Bayern z. B. aus den Panama-Papers und weiteren Offshore- Leaks gewonnen? Die Auswertung der sogenannten Panama-Papers durch das Bundeskriminalamt dauert an. Eine Aussage, ob sich daraus Hinweise im Sinne der Fragestellung ergeben, kann derzeit noch nicht getroffen werden. Zugriffe auf Daten anderer Offshore-Leaks bestehen nicht. 6.1 Gibt es gemeinsame Ermittlungsgruppen von italienischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden , die die Bekämpfung der IOK zum Ziel haben, und inwiefern arbeiten diese zusammen? Gemeinsame Ermittlungen von italienischen und deutschen Strafverfolgungsbehörden zur Bekämpfung der IOK werden anlassbezogen geführt. In der Regel wird bei allen Verfahren mit IOK-Bezug eine intensive Zusammenarbeit mit den Behörden im Herkunftsland der Tatverdächtigen angestrebt, wobei diese regelmäßig als eng, vertrauensvoll und insgesamt gut zu bezeichnen ist. Im Rahmen der OK-Lage wird seit 2014 auch strukturiert die Frage der internationalen Zusammenarbeit erhoben. Dabei wurde zwar in Bayern bislang von keinem Joint Investigation Team (JIT), das in Italien erst seit 2016 rechtlich möglich ist, berichtet, aber von Spiegelverfahren, umfangreichen Ermittlungen im Rahmen der Rechtshilfe sowie intensivem Erkenntnisaustausch, z. T. unter Einbindung von Europol. 6.2 Wie viele Personen arbeiten in den gemeinsamen deutsch-italienischen Ermittlungsgruppen zusammen ? Wie in der Antwort zu Frage 6.1 dargestellt, erfolgt die Zusammenarbeit nur anlassbezogen in konkreten Verfahren, sodass die Personalressourcen regelmäßig anlassbezogen (nur) temporär ausgestaltet sind. 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der IOK zugerechnet werden, und anderen OK-Gruppierungen? Vereinzelt sind Erkenntnisse zu mutmaßlichen Kontakten zwischen IOK-Gruppierungen und Gruppierungen der Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19735 russisch-eurasischen OK (REOK) sowie „Rockern“ bzw. rockerähnlichen Gruppierungen vorhanden. 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der IOK zugerechnet werden, und der russisch-eurasischen Organisierten Kriminalität? Auf die Antwort zu Frage 7.1 wird verwiesen. 7.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Kontakte und gemeinsame Aktivitäten von Organisationen, die der IOK zugerechnet werden, und sogenannten Rockerclubs/Motorradclubs ? Auf die Antwort zu Frage 7.1 wird verwiesen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Handel von Müll und Sondermüll zwischen IOK-Gruppierungen aus Bayern und Italien? Das Phänomen „Illegale Abfallentsorgung“, begangen durch IOK-Gruppierungen, ist bekannt. In Bayern wurden nach hiesigen Erkenntnissen diesbezüglich bislang keine Ermittlungsverfahren geführt.