Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.11.2017 Aktivitäten der Mafiavereinigung Camorra in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Camorra nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern? 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Camorra in Bayern? 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Camorra in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2.2 In welchen Regionen ist die Camorra in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 3. Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Camorra in Bayern nach? 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der Camorra in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln)? 4.2 Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Bayern erlassen? 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Bayern vor? 5.1 In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren (OK = Organisierte Kriminalität) gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur Camorra in Bayern? 5.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die Camorra? 6. Welche Verbindungen der Camorra zur Cosa Nostra, der 'Ndrangheta oder apulischen IOK-Gruppierungen (IOK = italienische Organisierte Kriminalität) in Bayern sind der Staatsregierung bekannt? 7.1 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der Camorra zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt? 7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der Camorra in Bayern? 7.3 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte der Camorra in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 8.1 Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? 8.2 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel ) erzielten jährlichen Umsätze der Camorra in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.11.2017 betreffend „Aktivitäten der Mafia in Bayern“ (Drs. 17/19735) wird verwiesen. 1.1 Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Camorra nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern ? Im Zusammenhang mit OK-Auswertetätigkeiten und Festnahmen wird deutlich, dass die Camorra bereits seit den 1970er-Jahren fest verwurzelte Strukturen in Bayern aufgebaut hat und Stützpunkte existieren, die u. a. als Basis für kriminelle Handlungen dienen können. 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Camorra in Bayern? Die kriminellen Aktivitäten der Camorra in Bayern werden hauptsächlich in den Deliktsbereichen Rauschgiftkriminalität , Geldfälschung und Eigentumskriminalität erkannt, darüber hinaus im betrügerischen Verkauf von verschiedenen Plagiaten. 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Camorra in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19736 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19736 In Bayern werden rund 30 Personen der Camorra, organisiert in etwa sechs Gruppierungen, zugerechnet. Diese Zahlen variierten über die vergangenen Jahre leicht. Oftmals melden sich relevante Personen aus Bayern ab, ziehen aber nach einigen Jahren wieder zu. 2.2 In welchen Regionen ist die Camorra in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? Besonders sind Aktivitäten in den Bereichen Nürnberg/Mittelfranken und Allgäu/Schwaben bekannt. 3. Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Camorra in Bayern nach? Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen. 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der Camorra in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln )? Zwei Ermittlungsverfahren (2015: Rauschgifthandel/ -schmuggel mit Kokain und 2015/2016: Kfz-Sachwertdelikte (betrügerisches Erlangen von Kfz). Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.2 Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Bayern erlassen? Hierzu liegen keine Statistiken vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Camorra in Bayern vor? Hierzu liegen keine Statistiken vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 5.1 In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren (OK = Organisierte Kriminalität) gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur Camorra in Bayern? In sechs weiteren OK-Ermittlungsverfahren. 5.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die Camorra? Ein Gesamtüberblick im Sinne der Fragestellung liegt hier nicht vor. Es sind Informationen bekannt, dass mutmaßliche Mitglieder der Camorra in der Gastronomie aktiv sind und dort zum Teil Investitionen tätigen. 6. Welche Verbindungen der Camorra zur Cosa Nostra , der 'Ndrangheta oder apulischen IOK-Gruppierungen (IOK = italienische Organisierte Kriminalität ) in Bayern sind der Staatsregierung bekannt? Aus den unter den Antworten auf die Fragen 4.1 und 5.1 genannten OK-Verfahren sind keine derartigen Verbindungen bekannt. 7.1 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der Camorra zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt? Derartige Fälle sind hier nicht bekannt. 7.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der Camorra in Bayern? In je einem der unter den Antworten auf die Fragen 4.1 und 5.1 genannten OK-Verfahren wurde Geldwäsche als Aktivitätsfeld genannt, d. h. es bestand der Verdacht, dass dieser Kriminalitätssektor (auch) zur Gewinnverschleierung genutzt wird. Bei weiteren OK-Komplexen gab es ferner Hinweise auf Geldwäsche oder Ermittlungen im Sinne von § 261 Strafgesetzbuch (StGB). 7.3 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte der Camorra in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Im Jahr 2009 lag die Summe bei 35.085 Euro und im Jahr 2010 bei 3.755 Euro. In den anderen Jahren erfolgte in den unter den Antworten auf die Fragen 4.1 und 5.1 genannten Verfahren keine Vermögenssicherung. Dabei ist jedoch unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung zu beachten, dass die genannten Beträge nicht zwingend Vermögenswerte der Camorra darstellen, sondern ggf. auch nur im Rahmen des Gesamtverfahrens bei anderweitigen Tatverdächtigen abgeschöpft wurden. 8.1 Welche Rolle nimmt die Camorra im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? In den OK-Verfahren mit Bezügen zur Camorra nimmt der Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität eine wesentliche Rolle ein, davon meist Kokain. 8.2 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel ) erzielten jährlichen Umsätze der Camorra in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Angaben zu Umsätzen werden im Rahmen der Datenerhebung für das Lagebild OK nicht erhoben. Diesbezügliche Schätzungen sind aufgrund fehlender Parameter nicht seriös möglich. Das Kriminalitätsfeld Rauschgiftkriminalität ist darüber hinaus ein klassisches Kontrolldelikt. Es wird nur das sogenannte Hellfeld beschrieben, das auf der behördlich bekannt gewordenen Kriminalität basiert. Da keine Einschätzung zu Art und Umfang eines möglichen Dunkelfeldes abgeleitet werden kann, ist eine seriöse Schätzung zu Umsätzen generell und hier in Bezug auf die IOK im Bereich Rauschgiftkriminalität in Bayern nicht möglich .