Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.11.2017 Aktivitäten der Mafiavereinigung Cosa Nostra in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Cosa Nostra nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern? 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Cosa Nostra in Bayern? 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Cosa Nostra in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten Jahren entwickelt? 2.2 In welchen Regionen ist die Cosa Nostra in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 3. Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Cosa Nostra in Bayern nach? 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der Cosa Nostra in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln )? 4.2 Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Bayern erlassen? 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Bayern vor? 5. In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren (OK = Organisierte Kriminalität) gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur Cosa Nostra in Bayern? 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die Cosa Nostra? 7.1 Welche Verbindungen der Cosa Nostra zur Camorra, der 'Ndrangheta oder apulischen IOK-Gruppierungen (IOK = italienische Organisierte Kriminalität) in Bayern sind der Staatsregierung bekannt? 7.2 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der Cosa Nostra zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt ? 7.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der Cosa Nostra in Bayern? 8.1 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte der Cosa Nostra in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 8.2 Welche Rolle nimmt die Cosa Nostra im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain ) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? 8.3 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel ) erzielten jährlichen Umsätze der Cosa Nostra in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.11.2017 betreffend „Aktivitäten der Mafia in Bayern“ (Drs. 17/19735) wird verwiesen. 1.1 Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung Cosa Nostra nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern ? Gemessen an der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren und der Cosa Nostra zuzurechnenden Personen handelt es sich um eine im Vergleich mit Camorra oder 'Ndrangheta nachrangige Gruppierung in Bayern. 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der Cosa Nostra in Bayern ? OK-Verfahren mit Bezug zur Cosa Nostra hatten im Wesentlichen Rauschgiftdelikte zum Gegenstand. In einem Verfahren wurden zusätzlich Waren aus Ladungsdiebstählen verkauft . 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der Cosa Nostra in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten Jahren entwickelt ? Derzeit werden ca. 20 in Bayern wohnhafte Personen der Cosa Nostra zugerechnet. Diese Zahl schwankte im Laufe der letzten Jahre nur leicht. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19737 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19737 2.2 In welchen Regionen ist die Cosa Nostra in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? Mitglieder der Cosa Nostra haben sich nach vorliegenden Erkenntnissen hauptsächlich im Bereich Schwaben/Allgäu, in Mittelfranken und München niedergelassen. 3. Welchen Kriminalitätsbereichen geht die Cosa Nostra in Bayern nach? Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen. 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der Cosa Nostra in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln )? Keine. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.2 Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Bayern erlassen ? Hierzu liegen keine Statistiken vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 4.1 Bezug genommen. 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in Bayern vor? Hierzu liegen keine Statistiken vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 5. In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren (OK = Organisierte Kriminalität) gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur Cosa Nostra in Bayern? In zwei OK-Ermittlungsverfahren. 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die Cosa Nostra? Ein Gesamtüberblick im Sinne der Fragestellung liegt hier nicht vor. Es sind vereinzelte Informationen bekannt, dass mutmaßliche Mitglieder der Cosa Nostra in der Gastronomie aktiv sind und dort zum Teil Investitionen tätigen. 7.1 Welche Verbindungen der Cosa Nostra zur Camorra , der 'Ndrangheta oder apulischen IOK-Gruppierungen (IOK = italienische Organisierte Kriminalität ) in Bayern sind der Staatsregierung bekannt? Aus den unter der Antwort auf Frage 5 genannten OK-Verfahren sind keine derartigen Verbindungen bekannt. 7.2 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der Cosa Nostra zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt? Derartige Fälle sind hier nicht bekannt. 7.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der Cosa Nostra in Bayern ? In einem der unter der Antwort auf Frage 5 genannten Verfahren gab es Hinweise auf Geldwäsche. 8.1 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte der Cosa Nostra in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? Im Rahmen der unter der Antwort auf Frage 5 genannten OK-Verfahren, die sich zudem nicht direkt gegen Mitglieder der Cosa Nostra richteten, konnten keine Vermögenswerte gesichert werden. 8.2 Welche Rolle nimmt die Cosa Nostra im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen. Beide unter der Antwort auf Frage 5 genannte Verfahren bezogen sich auf Kokain. 8.3 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel ) erzielten jährlichen Umsätze der Cosa Nostra in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Angaben zu Umsätzen werden im Rahmen der Datenerhebung für das Lagebild OK nicht erhoben. Diesbezügliche Schätzungen sind aufgrund fehlender Parameter nicht seriös möglich. Das Kriminalitätsfeld Rauschgiftkriminalität ist darüber hinaus ein klassisches Kontrolldelikt. Es wird nur das sogenannte Hellfeld beschrieben, das auf der behördlich bekannt gewordenen Kriminalität basiert. Da keine Einschätzung zu Art und Umfang eines möglichen Dunkelfeldes abgeleitet werden kann, ist eine seriöse Schätzung zu Umsätzen generell und hier in Bezug auf die IOK im Bereich Rauschgiftkriminalität in Bayern nicht möglich .