Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.11.2017 Aktivitäten der apulischen Mafiavereinigungen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Bedeutung haben apulische Mafiavereinigungen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern? 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der apulischen Organisierten Kriminalität (OK) in Bayern? 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der apulischen OK in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2.2 In welchen Regionen sind Gruppierungen der apulischen OK in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 3. Welchen Kriminalitätsbereichen gehen Gruppierungen der apulischen OK in Bayern nach? 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der apulischen OK in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln )? 4.2 Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen Mitglieder der apulischen OK in Bayern erlassen? 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der apulischen OK in Bayern vor? 5. In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur apulischen OK in Bayern? 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die apulische OK? 7.1 Welche Verbindungen der apulischen OK zur Camorra , der Cosa Nostra oder 'Ndrangheta in Bayern sind der Staatsregierung bekannt? 7.2 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der apulischen OK zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt ? 7.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der apulischen OK in Bayern? 8.1 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte von Gruppierungen der apulischen OK in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 8.2 Welche Rolle nimmt die apulische OK im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain ) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? 8.3 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel ) erzielten jährlichen Umsätze der apulischen OK in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.11.2017 betreffend „Aktivitäten der Mafia in Bayern“ (Drs. 17/19735) wird verwiesen. 1.1 Welche Bedeutung haben apulische Mafiavereinigungen nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern ? Gemessen an der Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren und der apulischen Gruppierungen zuzurechnenden Personen handelt es sich um eine im Vergleich mit Camorra oder 'Ndrangheta nachrangige Gruppierung in Bayern. 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der apulischen Organisierten Kriminalität (OK) in Bayern? Bayern wird durch die apulische OK bislang hauptsächlich als Rückzugsraum genutzt. 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der apulischen OK in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? Derzeit werden in Bayern sechs Personen der apulischen OK zugerechnet. Diese Zahl ist seit Jahren weitgehend unverändert . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19738 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19738 2.2 In welchen Regionen sind Gruppierungen der apulischen OK in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? In Bayern hat sich bislang kein örtlicher Schwerpunkt gebildet . 3. Welchen Kriminalitätsbereichen gehen Gruppierungen der apulischen OK in Bayern nach? Derzeit sind hiesigen Erkenntnissen zufolge keine spezifischen Deliktsbereiche bekannt. 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der apulischen OK in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln)? Ein Ermittlungsverfahren. Es wurde 2012/2013 wegen Rauschgiftschmuggels geführt. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.2 Bei wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen Mitglieder der apulischen OK in Bayern erlassen? In dem in der Antwort auf Frage 4.1 genannten Verfahren wurden zwei Haftbefehle erlassen. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der apulischen OK in Bayern vor? Hierzu liegen keine Statistiken vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 5. In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur apulischen OK in Bayern ? In keinem. 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die apulische OK? Hierzu liegen im Zusammenhang mit der Aus- und Bewertung der gemeldeten OK-Verfahren keine Erkenntnisse vor. 7.1 Welche Verbindungen der apulischen OK zur Camorra , der Cosa Nostra oder 'Ndrangheta in Bayern sind der Staatsregierung bekannt? In dem unter der Antwort auf Frage 4.1 genannten OK- Verfahren waren Bezüge zu Angehörigen der 'Ndrangheta feststellbar. 7.2 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der apulischen OK zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt? Derartige Fälle sind hiesigen Erkenntnisse zufolge nicht bekannt . 7.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der apulischen OK in Bayern ? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. 8.1 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte von Gruppierungen der apulischen OK in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln )? In dem einen unter der Antwort auf Frage 4.1 genannten Verfahren konnten keine Vermögenswerte gesichert werden . 8.2 Welche Rolle nimmt die apulische OK im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? Das in der Antwort auf Frage 4.1 genannte Verfahren wegen Rauschgiftschmuggels betraf Kokain. 8.3 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel ) erzielten jährlichen Umsätze der apulischen OK in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Angaben zu Umsätzen werden im Rahmen der Datenerhebung für das Lagebild OK nicht erhoben. Diesbezügliche Schätzungen sind aufgrund fehlender Parameter nicht seriös möglich. Das Kriminalitätsfeld Rauschgiftkriminalität ist darüber hinaus ein klassisches Kontrolldelikt. Es wird nur das sogenannte Hellfeld beschrieben, das auf der behördlich bekannt gewordenen Kriminalität basiert. Da keine Einschätzung zu Art und Umfang eines möglichen Dunkelfeldes abgeleitet werden kann, ist eine seriöse Schätzung zu Umsätzen generell und hier in Bezug auf die IOK im Bereich Rauschgiftkriminalität in Bayern nicht möglich .