Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 08.11.2017 Aktivitäten der Mafiavereinigung 'Ndrangheta in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung 'Ndrangheta nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern? 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der 'Ndrangheta in Bayern? 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der 'Ndrangheta in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? 2.2 In welchen Regionen ist die 'Ndrangheta in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? 3. Welchen Kriminalitätsbereichen geht die 'Ndrangheta in Bayern nach? 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der 'Ndrangheta in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln )? 4.2 In wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen Mitglieder der 'Ndrangheta in Bayern erlassen? 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der 'Ndrangheta in Bayern vor? 5. In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren (OK = Organisierte Kriminalität) gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur 'Ndrangheta in Bayern? 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe, Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die 'Ndrangheta? 7.1 Welche Verbindungen der 'Ndrangheta zur Camorra, der Cosa Nostra oder apulischen IOK-Gruppierungen in Bayern sind der Staatsregierung bekannt? 7.2 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der 'Ndrangheta zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt ? 7.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der 'Ndrangheta in Bayern? 8.1 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte der 'Ndrangheta in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt (bitte nach Jahr aufschlüsseln)? 8.2 Welche Rolle nimmt die 'Ndrangheta im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain ) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? 8.3 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel ) erzielten jährlichen Umsätze der 'Ndrangheta in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 Vorbemerkung: Auf die Vorbemerkung zur Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.11.2017 betreffend „Aktivitäten der Mafia in Bayern“ (Drs. 17/19735) wird verwiesen. 1.1 Welche Bedeutung hat die Mafiavereinigung 'Ndrangheta nach Kenntnis der Staatsregierung in Bayern? Seit den 1970er-Jahren ist festzustellen, dass die 'Ndrangheta in Deutschland, auch in Bayern, Stützpunkte errichtet hat und diese teilweise auch für illegale Tätigkeiten nutzt. Dabei wird deutlich, dass die 'Ndrangheta-Strukturen in Deutschland ein Spiegelbild der Strukturen in Italien sind. Auch die typische Arbeitsweise der 'Ndrangheta mit allen ihren Regeln und Ritualen wurde nach Deutschland übertragen . 1.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Aktivitäten der 'Ndrangheta in Bayern ? Die kriminellen Aktivitäten der 'Ndrangheta in Bayern werden hauptsächlich in den Deliktsbereichen Rauschgiftkriminalität und Eigentumskriminalität, darüber hinaus in den Bereichen Geldwäsche und Steuerkarusselle festgestellt. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19739 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19739 2.1 Wie viele Gruppierungen und Mitglieder werden der 'Ndrangheta in Bayern zugerechnet und wie hat sich deren Anzahl in den letzten zehn Jahren entwickelt? In Bayern werden aktuell ca. 80 Personen der 'Ndrangheta zugeordnet. In den letzten beiden Jahren hatte sich die Zahl um etwa 10 Prozent erhöht. 2.2 In welchen Regionen ist die 'Ndrangheta in Bayern nach Kenntnis der Staatsregierung aktiv? In Bayern sind Mitglieder der 'Ndrangheta hauptsächlich in München, Augsburg, Nürnberg sowie Oberbayern aktiv. 3. Welchen Kriminalitätsbereichen geht die 'Ndrangheta in Bayern nach? Auf die Antwort zu Frage 1.2 wird verwiesen. 4.1 Wie viele Ermittlungsverfahren gab es in den vergangenen zehn Jahren gegen Mitglieder der 'Ndrangheta in Bayern (bitte nach Straftatbeständen aufschlüsseln)? Ein Ermittlungsverfahren. Es wurde 2014 wegen des Verdachts des Rauschgifthandels /-schmuggels und Steuerkarussellgeschäften geführt . Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.2 In wie vielen Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren wurden Haftbefehle gegen Mitglieder der 'Ndrangheta in Bayern erlassen? Hierzu liegen keine Statistiken vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4.3 Liegen nicht vollstreckte Haftbefehle gegen mutmaßliche Mitglieder der 'Ndrangheta in Bayern vor? Hierzu liegen keine Statistiken vor. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 5. In wie vielen weiteren OK-Ermittlungsverfahren (OK = Organisierte Kriminalität) gab es nach Kenntnis der Staatsregierung Hinweise auf Verbindungen zur 'Ndrangheta in Bayern? In sechs weiteren OK-Ermittlungsverfahren. 6. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über mutmaßliche Tätigkeiten und Investitionen in legale Wirtschaftsbereiche (insbesondere Baugewerbe , Dienstleistungen, Gastronomie und Hotellerie, Handel und Tourismus) durch die 'Ndrangheta? Ein Gesamtüberblick im Sinne der Fragestellung liegt hier nicht vor. Es ist bekannt, dass mutmaßliche Mitglieder der 'Ndrangheta in der Gastronomie aktiv wurden und dort zum Teil Investitionen tätigten. 7.1 Welche Verbindungen der 'Ndrangheta zur Camorra , der Cosa Nostra oder apulischen IOK-Gruppierungen in Bayern sind der Staatsregierung bekannt ? In einem der in der Antwort zu Frage 5 genannten Verfahren bestanden Verbindungen zu Angehörigen apulischer IOK- Gruppierungen. 7.2 Welche Fälle von öffentlichen Auftragsvergaben an Unternehmen in Bayern, die der 'Ndrangheta zugerechnet werden können, sind der Staatsregierung bekannt? Derartige Fälle sind hier nicht bekannt. 7.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über Geldwäschetätigkeiten der Ndrangheta in Bayern? In zwei der unter Ziffer 5. genannten OK-Verfahren lagen Hinweise auf Geldwäscheaktivitäten vor, in einem davon bestand der Verdacht, dass dies überwiegend der Gewinnerzielung der Tätergruppe dient. 8.1 In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Staatsregierung Vermögenswerte der Ndrangheta in Bayern in den letzten zehn Jahren beschlagnahmt? (bitte nach Jahr aufschlüsseln) Im Jahr 2008 lag die Summe bei 7.300 Euro, im Jahr 2010 bei 262.141 Euro und im Jahr 2011 bei 50.000 Euro. In den anderen Jahren erfolgte in den unter Ziffern 4.1 und 5. genannten Verfahren keine Vermögenssicherung. Unter Bezugnahme auf die Vorbemerkung ist zu beachten, dass die genannten Beträge nicht zwingend Vermögenswerte der ‚Ndrangheta darstellen, sondern ggf. auch nur im Rahmen des Gesamtverfahrens bei anderweitigen Tatverdächtigen abgeschöpft wurden. 8.2 Welche Rolle nimmt die Ndrangheta im Bereich des illegalen Handels mit Rauschgift (insbesondere Kokain) nach Erkenntnissen der Staatsregierung in Bayern ein? Die meisten OK-Verfahren mit Bezügen zur ‚Ndrangheta waren dem Deliktsbereich der Rauschgiftkriminalität zuzuordnen , wobei zumeist Kokain die wesentliche Einnahmequelle darstellte. 8.3 Für wie hoch schätzt die Staatsregierung die durch den illegalen Rauschgifthandel (insbesondere Kokainhandel) erzielten jährlichen Umsätze der Ndrangheta in Bayern und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Angaben zu Umsätzen werden im Rahmen der Datenerhebung für das Lagebild OK nicht erhoben. Diesbezügliche Schätzungen sind aufgrund fehlender Parameter nicht seriös möglich. Das Kriminalitätsfeld Rauschgiftkriminalität ist darüber hinaus ein klassisches Kontrolldelikt. Es wird nur das sogenannte Hellfeld beschrieben, das auf der behördlich bekannt gewordenen Kriminalität basiert. Da keine Einschätzung zu Art und Umfang eines möglichen Dunkelfeldes abgeleitet werden kann, ist eine seriöse Schätzung zu Umsätzen generell und hier in Bezug auf die IOK im Bereich Rauschgiftkriminalität in Bayern nicht möglich .