Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Karl Vetter FREIE WÄHLER vom 14.11.2017 Zustand der Staatsstraßen in der Oberpfalz Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie viele Kilometer der Staatsstraßen im Regierungsbezirk Oberpfalz bzw. den entsprechenden Planungsregionen haben gemäß aktueller Zustandserfassung - und Bewertung (ZEB) den Warnwert bzw. den Schwellenwert überschritten (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen )? 1.2 Wie hoch waren diese Zahlen in der vorangegangenen Erhebung (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 2.1 Wie viele Kilometer werden im erwähnten Bereich derzeit saniert (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 2.2 Für wie viele Kilometer im erwähnten Bereich ist eine Sanierung, Instandsetzung, Erneuerung o. Ä. geplant (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 3.1 Welche Kosten sind für die unter 2.1 und 2.2 genannten Maßnahmen jeweils veranschlagt? 3.2 Wie hoch werden die Kosten für die weiteren sanierungsbedürftigen , bisher nicht berücksichtigten Staatsstraßenabschnitte geschätzt? 4.1 Wo genau befinden sich die Staatsstraßenabschnitte, die im erwähnten Bereich den Warnwert überschritten haben (aufgeschlüsselt nach Landkreis, Staatsstraße, Abschnittsbezeichnung, Projektart und Sanierungskosten )? 4.2 Wo genau befinden sich die Staatsstraßenabschnitte, die im erwähnten Bereich den Schwellenwert überschritten haben (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreis, Staatsstraße, Abschnittsbezeichnung, Projektart, Sanierungskosten und Sanierungszeitpunkt)? 5.1 Wie viele Ingenieurbauwerke im Bereich der o. g. Staatsstraßen weisen Zustandsnoten schlechter 2,9 auf (in absoluter und prozentualer Länge; jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 5.2 Wie viele Kilometer davon werden derzeit saniert oder für sie ist eine Sanierung geplant (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 5.3 Welche Kosten sind für dafür jeweils veranschlagt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 1.1 Wie viele Kilometer der Staatsstraßen im Regierungsbezirk Oberpfalz bzw. den entsprechenden Planungsregionen haben gemäß aktueller Zustandserfassung- und Bewertung (ZEB) den Warnwert bzw. den Schwellenwert überschritten (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Jahr 2015 hat ergeben, dass im Regierungsbezirk Oberpfalz bei 21,9 Prozent (ca. 400 km) des in der Baulast des Freistaates befindlichen erfassten Staatsstraßennetzes der Warnwert und bei 35,8 Prozent (ca. 655 km) der Schwellenwert überschritten sind. Bezogen auf die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Oberpfalz ergeben sich folgende Werte: Warnwert Schwellenwert [%] [km] [%] [km] Kreisfreie Stadt Amberg 13 1 22,6 1 Kreisfreie Stadt Regensburg 12,5 < 1 8,3 < 1 Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 25,5 3 30,6 3 Landkreis Amberg-Sulzbach 19,7 41 39,6 82 Landkreis Cham 28,4 96 34,2 115 Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 21,2 45 25 53 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 20,1 45 33,1 74 Landkreis Regensburg 21,8 57 43,8 114 Landkreis Schwandorf 20,4 61 41,1 122 Landkreis Tirschenreuth 19,3 53 33 91 1.2 Wie hoch waren diese Zahlen in der vorangegangenen Erhebung (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen )? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.04.2018 Drucksache 17/19742 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19742 Die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Jahr 2011 hat ergeben, dass im Regierungsbezirk Oberpfalz bei 18,8 Prozent (ca. 347 km) des in der Baulast des Freistaates befindlichen erfassten Staatsstraßennetzes der Warnwert und bei 39,5 Prozent (ca. 730 km) der Schwellenwert überschritten waren. Der Kampagnenvergleich der ZEB 2011 und der ZEB 2015 zeigt, dass der Anteil sanierungsbedürftiger Strecken (Schwellenwertüberschreitung) im Regierungsbezirk Oberpfalz deutlich reduziert werden konnte. Bezogen auf die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Oberpfalz hatte die Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) im Jahr 2011 folgende Werte ergeben: Warnwert Schwellenwert [%] [km] [%] [km] Kreisfreie Stadt Amberg 15,4 1 46,8 2 Kreisfreie Stadt Regensburg - - - - Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 26,9 3 16,3 2 Landkreis Amberg-Sulzbach 15,5 32 42,3 87 Landkreis Cham 23,3 77 43,7 145 Warnwert Schwellenwert [%] [km] [%] [km] Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 17,6 40 32,9 75 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 18 41 33,9 77 Landkreis Regensburg 19,6 52 45 118 Landkreis Schwandorf 17 51 37,2 112 Landkreis Tirschenreuth 18,3 51 40,7 112 2.1 Wie viele Kilometer werden im erwähnten Bereich derzeit saniert (in absoluter und prozentualer Länge ; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen )? 2.2 Für wie viele Kilometer im erwähnten Bereich ist eine Sanierung, Instandsetzung, Erneuerung o. Ä. geplant (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Bezogen auf die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Oberpfalz ergeben sich für die in der Baulast des Freistaates befindlichen Staatsstraßen die folgenden Werte. Für Maßnahmen, die über mehrere Jahre laufen, wurden die Längen anteilig ermittelt: Staatsstraßenlänge Bauprogramm Staatsstraßen 2017 geplantes Bauprogramm Staatsstraßen 2018 [km] [km] [%] [km] [%] Kreisfreie Stadt Amberg 14,6 0 0 0 0 Kreisfreie Stadt Regensburg 14,6 0 0 0 0 Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 26,6 0 0 0 0 Landkreis Amberg-Sulzbach 213,9 1 0,5 1,8 0,8 Landkreis Cham 356,1 3,1 0,9 9 2,5 Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 274,2 6,9 2,5 12,9 4,7 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 237,3 6 2,5 2,1 0,9 Landkreis Regensburg 307,5 0,2 0,1 6,3 2,1 Landkreis Schwandorf 347 5,8 1,7 7 2 Landkreis Tirschenreuth 290,6 1,1 0,4 3,1 1,1 Dazu kommen noch die Maßnahmen, die von den Straßenmeistereien im Rahmen der laufenden Erhaltung kontinuierlich durchgeführt werden. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmenlängen je Landkreis von Jahr zu Jahr stark schwanken, da die Erhaltungsplanung nicht landkreisweise , sondern bedarfsweise erfolgt. 3.1 Welche Kosten sind für die unter 2.1 und 2.2 genannten Maßnahmen jeweils veranschlagt? Für die Bestandserhaltung der Fahrbahnen an Staatsstraßen wurden bei den beiden oberpfälzischen Staatlichen Bauämtern im Jahr 2017 insgesamt rund 15 Mio. Euro investiert . Für die Folgejahre sind bei gleichbleibender Finanzausstattung und konstantem Anteil für die Bauwerkserhaltung Investitionen in gleicher Größenordnung vorgesehen. Drucksache 17/19742 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3.2 Wie hoch werden die Kosten für die weiteren sanierungsbedürftigen , bisher nicht berücksichtigten Staatsstraßenabschnitte geschätzt? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da hierzu keine Zahlen vorliegen. Siehe auch Antwort zu den Fragen 4.1 und 4.2. 4.1 Wo genau befinden sich die Staatsstraßenabschnitte , die im erwähnten Bereich den Warnwert überschritten haben (aufgeschlüsselt nach Landkreis , Staatsstraße, Abschnittsbezeichnung, Projektart und Sanierungskosten)? 4.2 Wo genau befinden sich die Staatsstraßenabschnitte , die im erwähnten Bereich den Schwellenwert überschritten haben (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreis, Staatsstraße, Abschnittsbezeichnung , Projektart, Sanierungskosten und Sanierungszeitpunkt )? Auf eine Einzelauflistung zu den ermittelten Bereichen mit Warn- bzw. Schwellenwertüberschreitung wird verzichtet, weil diese über das gesamte Netz verteilt sind und unterschiedliche Längen (teilweise nur 100 Meter) aufweisen. Auf Grundlage der Ergebnisse der ZEB erstellen die Staatlichen Bauämter das Koordinierte Erhaltungs- und Bauprogramm (KEB). Hierbei werden aus längeren sanierungsbedürftigen Bereichen (Schwellenwertüberschreitung) konkrete Erhaltungsprojekte entwickelt. Für diese Erhaltungsprojekte werden dann die Maßnahmenarten festgelegt und Sanierungskosten ermittelt. Da das KEB nur einen Teil der in der ZEB ermittelten Abschnitte mit Warn- bzw. Schwellenwertüberschreitung umfasst, liegen für die nicht im KEB enthaltenen Einzelabschnitte auch noch keine Maßnahmenarten, Sanierungskosten und Sanierungszeitpunkte vor. Die Abwicklung erfolgt im Rahmen des KEB durch die Staatlichen Bauämter. 5.1 Wie viele Ingenieurbauwerke im Bereich der o. g. Staatsstraßen weisen Zustandsnoten schlechter 2,9 auf (in absoluter und prozentualer Länge; jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Alle Ingenieurbauwerke (Brücken, Tunnel, Stützbauwerke, Lärmschutzbauwerke und andere) der Autobahnen, Bundesstraßen und Staatsstraßen werden gem. DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung“ vom November 1999 regelmäßig durch Ingenieure einer Bauwerksprüfung unterzogen. Dabei werden die einzelnen Schäden auf Grundlage der bundesweit gültigen „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076“ (RI-EBW-PRÜF) hinsichtlich der Kriterien Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit bewertet. Aus den einzelnen Bewertungen der Schäden wird eine Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4 (ungenügender Zustand) berechnet. Die Zustandsnoten werden dann den folgenden 6 Zustandsnotenbereichen, analog dem Schulnotensystem, zugeordnet: 1,0–1,4 sehr guter Zustand (Zustandsnotenbereich 1); 1,5–1,9 guter Zustand (Zustandsnotenbereich 2); 2,0–2,4 befriedigender Zustand (Zustandsnotenbereich 3); 2,5–2,9 ausreichender Zustand (Zustandsnotenbereich 4); 3,0–3,4 nicht ausreichender Zustand (Zustandsnotenbereich 5); 3,5–4,0 ungenügender Zustand (Zustandsnotenbereich 6). Die Auswertungen zu den Ingenieurbauwerken erfolgen nach der Anzahl und nicht nach der Länge, da dies für unterschiedliche Arten von Ingenieurbauwerken (Brücken und Stützwände) eine bessere und eine einheitliche Bezugsgröße darstellt. Im Zuge der sich in der Baulast des Freistaates befindlichen Staatsstraßen in der Oberpfalz gibt es nach einer aktuellen Auswertung der Datenbank bei insgesamt 706 Brücken und 187 Stützbauwerken unter Verkehr 34 Ingenieurbauwerke mit einer Zustandsnote schlechter als 2,9. Die Aufteilung auf die Landkreise ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Anzahl der Bauwerke mit Zustandsnoten > 2,9 Brücken Stützbau-werke Ingenieurbauwerke Kreisfreie Stadt Amberg 0 0 0 Kreisfreie Stadt Regensburg 0 0 0 Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 1 0 1 Landkreis Amberg- Sulzbach 4 0 4 Landkreis Cham 4 1 5 Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 1 1 2 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 2 1 3 Landkreis Regensburg 2 3 5 Landkreis Schwandorf 3 1 4 Landkreis Tirschenreuth 10 0 10 In Bezug auf die Gesamtanzahl der Bauwerke haben damit weniger als 4 Prozent der Bauwerke eine Zustandsnote schlechter als 2,9. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19742 Anzahl der Bauwerke mit Zustandsnoten > 2,9 in %* Brücken Stützbau-werke Ingenieurbauwerke Kreisfreie Stadt Amberg 0,00 % 0,00 % 0,00 % Kreisfreie Stadt Regensburg 0,00 % 0,00 % 0,00 % Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 0,10 % 0,00 % 0,10 % Landkreis Amberg -Sulzbach 0,60 % 0,00 % 0,40 % Landkreis Cham 0,60 % 0,50 % 0,60 % Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 0,10 % 0,50 % 0,20 % Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 0,30 % 0,50 % 0,30 % Landkreis Regensburg 0,30 % 1,60 % 0,60 % Anzahl der Bauwerke mit Zustandsnoten > 2,9 in %* Brücken Stützbau-werke Ingenieurbauwerke Landkreis Schwandorf 0,40 % 0,50 % 0,40 % Landkreis Tirschenreuth 1,40 % 0,00 % 1,10 % * in Bezug auf die Anzahl in der Oberpfalz 5.2 Wie viele Kilometer davon werden derzeit saniert oder für sie ist eine Sanierung geplant (in absoluter und prozentualer Länge; bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Im Jahr 2017 wurden im Zuge der in der Baulast des Freistaates befindlichen Staatsstraßen in der Oberpfalz 5 Bauwerke mit einer Zustandsnote schlechter 2,9 saniert oder erneuert. In 2018 ist der Sanierungsbeginn von 6 weiteren Bauwerken mit einer Zustandsnote schlechter 2,9 geplant. In der nachfolgenden Tabelle ist zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Brückenerhaltungsmaßnahmen je Landkreis von Jahr zu Jahr schwankt, da die Erhaltungsplanung nicht landkreisweise, sondern bedarfsweise erfolgt. Anzahl der Bauwerkserhaltungsmaßnahmen mit Zustandsnoten > 2,9 2017 2018 Summe Anteil in % Kreisfreie Stadt Amberg 0 0 0 0 % Kreisfreie Stadt Regensburg 0 0 0 0 % Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 0 0 0 0 % Landkreis Amberg-Sulzbach 1 1 2 6 % Landkreis Cham 0 3 3 9 % Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 1 0 1 3 % Landkreis Neustadt a. d.Waldnaab 0 1 1 3 % Landkreis Regensburg 1 0 1 3 % Landkreis Schwandorf 1 0 1 3 % Landkreis Tirschenreuth 1 1 2 6 % Insgesamt wird durch die Sanierungen oder Erneuerungen in 2017 und 2018 bei rd. einem Drittel der Ingenieurbauwerke mit einer Zustandsnote schlechter als 2,9 der Zustand verbessert. Generell ist anzumerken, dass ein über die Zeit gewachsenes Bauwerkskollektiv auch immer Bauwerke aufweisen wird, die nach der Bewertung der RI-EBW-PRÜF in die Zustandsnotenbereiche 5 oder 6 einzuordnen sind, also eine Zustandsnote schlechter als 2,9 haben. Brückenbauwerke werden für einen bauartbedingten Nutzungszeitraum ausgelegt. Der Nutzungszeitraum ist durch die Alterung der Baustoffe und die Materialermüdung be- Drucksache 17/19742 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 grenzt. Befindet sich ein Bauwerk 10 bis 20 Jahre vor dem Erreichen seiner Nutzungsdauer, wird aus Wirtschaftlichkeitsgründen in aller Regel von weiteren größeren Instandsetzungen abgesehen. Dadurch wachsen zwangsläufig immer Bauwerke mit einer nach der RI-EBW-PRÜF schlechten Bewertung nach. Soweit die Verschlechterung des Zustands nicht auch verkehrliche Einschränkungen nach sich zieht, ist dies unkritisch und der natürliche Abschluss des Nutzungszyklus eines Bauwerks. Generell gilt für alle Ingenieurbauwerke, dass bis zur konkreten Durchführung der Erhaltungsmaßnahme keinerlei Abstriche am notwendigen Sicherheitsniveau für die Nutzer des Bauwerkes toleriert werden. Die regelmäßige Bauwerksüberwachung für die Straßenbrücken nach der DIN 1076 bietet zusammen mit der laufenden Beobachtung durch die Streckenwarte der Staatsbauverwaltung die Gewähr für die Sicherheit im Bauwerksbereich. Sobald hierbei sicherheitsrelevante Defizite festgestellt werden, erfolgen unverzüglich die notwendigen Abhilfemaßnahmen. 5.3 Welche Kosten sind für dafür jeweils veranschlagt (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Die Gesamtkosten der unter 5.2 genannten Maßnahmen sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Gesamtkosten [Mio. €] Kreisfreie Stadt Amberg 0 Kreisfreie Stadt Regensburg 0 Kreisfreie Stadt Weiden i. d. OPf. 0 Landkreis Amberg-Sulzbach 1,5 Landkreis Cham 1,56 Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 1,05 Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 0,06 Landkreis Regensburg 0,4 Landkreis Schwandorf 1,9 Landkreis Tirschenreuth 1,7 Summe 8,17