Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 16.11.2017 Straffälligkeit bei Frauen Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Frauen wurden zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern straffällig (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Delikten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Frauen wurden zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern verurteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Delikten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 2. a) Wie viele Frauen waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Frauen waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern in speziellen Frauengefängnissen inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? c) Wie viele Plätze für Frauen fehlten zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Gefängnissen in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 3. a) Wie viele Mutter-Kind-Plätze gab es zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Frauen mit Kind haben zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern einen Mutter- Kind-Platz bekommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren , Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? c) Wie viele Frauen mit Kind haben trotz erfüllter Voraussetzungen zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) keinen Mutter-Kind-Platz in einem Gefängnis in Bayern erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, gesamt Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 4. a) Wie viele Frauen haben zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) keinen Mutter-Kind-Platz im bayerischen Strafvollzug bekommen und was waren die Gründe für eine Ablehnung (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gründen für die Ablehnung, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Mutter-Kind-Plätze fehlten 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in bayerischen Gefängnissen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 5. a) Wie viele Frauen haben zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) ein Kind während der Haftzeit bekommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben )? b) Wie viele Frauen mit Kindern waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in bayerischen Gefängnissen inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren , Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 6. Was wird die Staatsregierung unternehmen, um dem Bedarf von Mutter-Kind-Plätzen in Bayern zukünftig zu decken? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 15.12.2017 1. a) Wie viele Frauen wurden zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern straffällig (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Delikten , absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben )? b) Wie viele Frauen wurden zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern verurteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Delikten , absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben )? Dem Staatsministerium der Justiz ist die tatsächliche Anzahl der Frauen, die zwischen 2007 und 2017 in Bayern straffällig geworden sind, d. h. sich einer Straftat schuldig gemacht haben, nicht bekannt, denn naturgemäß werden nicht sämt- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.06.2018 Drucksache 17/19743 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19743 liche begangene Straftaten auch den Strafverfolgungsbehörden bekannt. Über die Zahl der Abgeurteilten und Verurteilten in Bayern gibt dagegen die jährlich vom Landesamt für Statistik herausgegebene Strafverfolgungsstatistik Auskunft. Die Bayerische Strafverfolgungsstatistik differenziert bei den Verurteilten nach dem Geschlecht. Verurteilte im Sinne der Strafverfolgungsstatistik sind straffällig gewordene Personen , gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe , Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet worden ist. Bei der Verurteilung mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden, wird in der Strafverfolgungsstatistik nur die Straftat statistisch erfasst , die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person hingegen in mehreren Verfahren verurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Ausgehend hiervon sind der Bayerischen Strafverfolgungsstatistik für die Jahre 2007 bis 2016 folgende Angaben zu den weiblichen Verurteilten insgesamt zu entnehmen: Jahr Weibliche Verurteilte insgesamt 2007 26.026 2008 24.740 2009 23.072 2010 23.482 2011 23.622 2012 23.362 2013 23.244 2014 22.933 2015 21.454 2016 21.790 Zahlen aus der Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 liegen noch nicht vor. Im Hinblick auf die Anzahl der in diesem Zeitraum in Bayern wegen bestimmter Straftatbestände verurteilten Frauen wird auf die Tabelle 1 der jährlich erscheinenden Strafverfolgungsstatistik verwiesen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Strafverfolgungsstatistik keine Angaben über die örtliche Aufteilung der Verurteilten nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städte zu entnehmen sind. Auf der Homepage https://www.statistik.bayern.de/veroeffentlichungen / können die Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik für die vergangenen Jahre abgerufen werden. 2. a) Wie viele Frauen waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Frauen waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern in speziellen Frauengefängnissen inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Der Justizvollzug bei Frauen erfolgt in Bayern ausschließlich in den nachfolgend aufgeschlüsselten Justizvollzugsanstalten in räumlich und organisatorisch vom Männervollzug getrennten Abteilungen. Vorweg ist allgemein festzustellen, dass die Zuständigkeiten der Justizvollzugsanstalten in Bayern im Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern geregelt sind. Eine Differenzierung nach Regierungsbezirken erfolgt nicht. In erster Linie richtet sich die Zuständigkeit nach Geschlecht, Alter, Haftart, der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe und dem Umstand, ob die bzw. der Verurteilte sich im Erstvollzug befindet oder dem Regelvollzug zuzuordnen ist. Für das Jahr 2012 und die weiter zurückliegenden Jahre ist eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Anstalten nicht mehr möglich, da als Folge einer fünf-jährigen Löschfrist aus Gründen des Datenschutzes bereits EDV-Daten automatisch gelöscht wurden. Ferner ist anzumerken, dass bei Untersuchungsgefangenen diese automatische Löschfrist nur zwei Jahre beträgt; die tatsächlichen Belegungszahlen für die Jahre 2013 bis 2015 dürften daher höher liegen, können jedoch nicht mehr aufgeschlüsselt ermittelt werden. Ferner ist zu berücksichtigen, dass bei der Auswertung für die Jahre 2013 bis 2017 Gefangene ggf. mehrfach berücksichtigt wurden, insbesondere wenn sie innerhalb eines Jahres nacheinander in unterschiedlichen Justizvollzugsanstalten untergebracht waren (z. B. von der Untersuchungshaft nach einer Verurteilung in die nach dem Vollstreckungsplan für den Vollzug der Strafhaft zuständige Anstalt verlegt wurden). Die Zahlen- und Prozentangaben beziehen sich auf die einzelnen Anstalten sowie kumuliert auf den jeweiligen Regierungsbezirk : 2017 JVA Nürnberg 680 18,8 % Reg. Bez. Mittelfranken 680 18,8 % JVA Eichstätt 42 1,2 % Reg. Bez. Oberbayern 1.077 29,8 % JVA Mühldorf a. Inn 19 0,5 % JVA München 903 25,0 % JVA Traunstein 113 3,1 % JVA Bamberg 205 5,7 % Reg. Bez. Oberfranken 205 5,7 % JVA Regensburg 230 6,4 % Reg. Bez. Oberpfalz 230 6,4 % JVA Aichach 1.010 28,0 % Reg. Bez. Schwaben 1.162 32,2 % JVA Memmingen 152 4,2 % JVA Würzburg 254 7,0 % Reg. Bez. Unterfranken 254 7,0 % Bayern 3.608 3.608 2016 JVA Nürnberg 753 19,8 % Reg. Bez. Mittelfranken 753 19,8 % JVA Mühldorf a. Inn 34 0,9 % Reg. Bez. Oberbayern 1.097 28,9 % JVA München 929 24,4 % JVA Traunstein 134 3,5 % JVA Bamberg 206 5,4 % Reg. Bez. Oberfranken 206 5,4 % JVA Regensburg 242 6,4 % Reg. Bez. Oberpfalz 242 6,4 % JVA Aichach 1.052 27,7 % Reg. Bez. Schwaben 1.149 30,2 % JVA Memmingen 97 2,6 % Drucksache 17/19743 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 JVA Aschaffenburg 39 1,0 % Reg. Bez. Unterfranken 353 9,3 % JVA Würzburg 314 8,3 % Bayern 3.800 3.800 2015 JVA Nürnberg 549 18,9 % Reg. Bez. Mittelfranken 549 18,9 % JVA Mühldorf a. Inn 19 0,7 % Reg. Bez. Oberbayern 804 27,7 % JVA München 720 24,8 % JVA Traunstein 65 2,2 % JVA Bamberg 112 3,9 % Reg. Bez. Oberfranken 112 3,9 % JVA Regensburg 146 5,0 % Reg. Bez. Oberpfalz 146 5,0 % JVA Aichach 932 32,2 % Reg. Bez. Schwaben 995 34,3 % JVA Augsburg 4 0,1 % JVA Memmingen 59 2,0 % JVA Aschaffenburg 36 1,2 % Reg. Bez. Unterfranken 292 10,1 % JVA Würzburg 256 8,8 % Bayern 2.898 2.898 2014 JVA Nürnberg 599 19,8 % Reg. Bez. Mittelfranken 599 19,8 % JVA Mühldorf a. Inn 44 1,5 % Reg. Bez. Oberbayern 829 27,4 % JVA München 722 23,8 % JVA Traunstein 63 2,1 % JVA Bamberg 102 3,4 % Reg. Bez. Oberfranken 102 3,4 % JVA Regensburg 147 4,8 % Reg. Bez. Oberpfalz 147 4,8 % JVA Aichach 913 30,1 % Reg. Bez. Schwaben 1.027 33,9 % JVA Augsburg 35 1,2 % JVA Memmingen 79 2,6 % JVA Aschaffenburg 34 1,1 % Reg. Bez. Unterfranken 327 10,8 % JVA Würzburg 293 9,7 % Bayern 3.031 3.031 2013 JVA Nürnberg 645 20,4 % Reg. Bez. Mittelfranken 645 20,4 % JVA Mühldorf a. Inn 16 0,5 % Reg. Bez. Oberbayern 854 27,0 % JVA München 733 23,2 % JVA Traunstein 105 3,3 % JVA Bamberg 112 3,5 % Reg. Bez. Oberfranken 112 3,5 % JVA Regensburg 136 4,3 % Reg. Bez. Oberpfalz 136 4,3 % JVA Aichach 920 29,1 % Reg. Bez. Schwaben 1.041 32,9 % JVA Augsburg 24 0,8 % JVA Memmingen 97 3,1 % JVA Würzburg 335 10,6 % Reg. Bez. Unterfranken 374 11,8 % JVA Aschaffenburg 39 1,2 % Bayern 3.162 3.162 Gesamtzahl der in Bayern inhaftierten Frauen in den Jahren 2012 bis 2007: 2012 1.971 2011 2.047 2010 2.025 2009 2.151 2008 2.121 2007 2.398 c) Wie viele Plätze für Frauen fehlten zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Gefängnissen in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Keine. Im Falle einer ungleichmäßigen Auslastung einzelner Justizvollzugsanstalten erfolgen Verlegungen von Gefangenen zum Belegungsausgleich sowie ggf. Anpassungen im Vollstreckungsplan für den Freistaat Bayern. Zu diesem Zweck können auch Abteilungen für den Frauenvollzug vergrößert , verkleinert, neu eröffnet oder wieder geschlossen werden. 3. a) Wie viele Mutter-Kind-Plätze gab es zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Die Justizvollzugsanstalten München (in Betrieb genommen 2009) und Aichach verfügen jeweils über zehn Mutter-Kind- Plätze im geschlossenen Vollzug. Dabei sind in der Justizvollzugsanstalt München zwei der zehn Plätze so eingerichtet , dass auch zwei Mütter mit Zwillingen untergebracht werden können. Darüber hinaus verfügt die Justizvollzugsanstalt Aichach über weitere sechs Mutter-Kind-Plätze im offenen Vollzug. b) Wie viele Frauen mit Kind haben zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in Bayern einen Mutter-Kind-Platz bekommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Statistisch auswertbare Angaben liegen nur noch für die Jahre 2013 bis 2017 vor (wegen der bereits gelöschten Daten für die Jahre 2012 und früher, vgl. oben Antwort zu Frage 2). Ferner können nur die Belegungen der Hafträume im geschlossenen Vollzug rückwirkend statistisch ausgewertet werden und nicht die sechs Haftplätze in der Justizvollzugsanstalt Aichach im offenen Vollzug. Jahr Aichach München 2017 22 17 2016 20 16 2015 22 16 2014 20 17 2013 27 16 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19743 c) Wie viele Frauen mit Kind haben trotz erfüllter Voraussetzungen zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) keinen Mutter-Kind-Platz in einem Gefängnis in Bayern erhalten (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 4. a) Wie viele Frauen haben zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) keinen Mutter-Kind-Platz im bayerischen Strafvollzug bekommen und was waren die Gründe für eine Ablehnung (bitte aufgeschlüsselt nach Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gründen für die Ablehnung, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Mutter-Kind-Plätze fehlten 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in bayerischen Gefängnissen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben )? Für den Zeitraum 2013 bis 08.08.2017 wird auf die Schriftliche Anfrage vom 08.08.2017 betreffen „Mutter-Kind-Plätze im bayerischen Strafvollzug“ Bezug genommen (Drs. 17/18174). Erkenntnisse über die länger zurückliegenden Jahre liegen nicht vor. Im Zeitraum 09.08. bis 14.11.2017 konnten in der Mutter- Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach alle Gefangenen , die in Haft entbunden haben, in der dortigen Mutter- Kind-Abteilung aufgenommen werden bzw. musste keines der Neugeborenen extern untergebracht werden. Allerdings mussten ca. fünf bis sechs externe ausschließlich telefonische Anfragen, ob weibliche Gefangene mit ihrem Kind in der Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt Aichach aufgenommen werden können, aus Kapazitätsgründen abschlägig verbeschieden werden; die Anfragen wurden an die Justizvollzugsanstalt München verwiesen. Die Mutter-Kind-Abteilung der Justizvollzugsanstalt München hat in diesem Zeitraum eine Absage auf eine Anfrage einer Staatsanwaltschaft erteilt, weil die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Mutter mit ihrem Kind nicht erfüllt waren. Die Betroffene leidet unter massiven Panikattacken und kann sich nicht in geschlossenen Räumen aufhalten. Vor diesem Hintergrund kommt im Interesse des Kindeswohls eine Aufnahme nicht in Betracht. Weitere Absagen wurden nicht erteilt. Nicht erfasst wurde die Zahl derer, die zwar Interesse bekundet haben, sich dann aber nicht mehr gemeldet oder – trotz Unterstützung – die notwendigen Unterlagen nicht beigebracht haben. Ob unter den nicht weiter verfolgten Anfragen auch solche waren, die zuvor an die Justizvollzugsanstalt Aichach gerichtet worden waren, ist nicht bekannt. 5. a) Wie viele Frauen haben zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) ein Kind während der Haftzeit bekommen (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren , Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Frauen mit Kindern waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 14.11.2017) in bayerischen Gefängnissen inhaftiert (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Bayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Statistisch auswertbare Daten zu Schwangerschaften und Kindern werden nicht erhoben; auch nicht statistische Daten zu Frauen, die während der Haftzeit ein Kind zur Welt bringen. Freiwillige Angaben von Gefangenen zur Zahl etwaiger Kinder, die z. B. im Rahmen des Zugangsgesprächs erfolgen , werden von den Justizvollzugsanstalten nicht hinterfragt oder verifiziert. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass viele der von den (älteren) Gefangenen benannten „Kinder“ selbst schon volljährig sind und keiner besonderen Betreuung durch die Eltern mehr bedürfen. Ergänzend ist anzumerken, dass schwangere Gefangene üblicherweise in der Justizvollzugsanstalt Aichach untergebracht werden, die über eine eigene Krankenabteilung für Frauen verfügt. Zur Entbindung werden die Gefangenen in ein externes Krankenhaus verlegt. Über die weitere Betreuung des Neugeborenen (also z. B. ob es bei der Mutter in einer Mutter-Kind-Abteilung verbleiben darf oder zu Verwandten kommt) entscheidet nicht die Justizvollzugsanstalt, sondern in erster Linie das zuständige Jugendamt. 6. Was wird die Staatsregierung unternehmen, um dem Bedarf von Mutter-Kind-Plätzen in Bayern zukünftig zu decken? Trotz der Verdoppelung der Kapazitäten im Mutter-Kind- Bereich im geschlossenen Vollzug mit Inbetriebnahme der neuen Frauenabteilung in München im Jahr 2009 können Belegungsengpässe nicht ausgeschlossen werden. Es ist daher beabsichtigt, bei dem Neubau der Justizvollzugsanstalt Marktredwitz im Bereich der Frauenabteilung auch eine weitere Mutter-Kind-Station mit zehn Mutter-Kind-Plätzen einzurichten.