Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 17.11.2017 Lkw-Rennen auf Autobahnen Bayern ist durch seine geografische Lage zu den osteuropäischen Nachbarn ein führender Logistikstandort. Das Verkehrsaufkommen steigt stetig. Transportaufträge auf Fernstrecken von und nach Deutschland werden meist von ausländischen Fuhrunternehmen, deren Fahrer oft unter erschwerten Arbeitsbedingungen und schlechter Bezahlung leiden, durchgeführt. Termin- und Zeitdruck sind häufig die Ursache für sogenannte Elefantenrennen, an denen oft osteuropäische Lkws beteiligt sind. So bilden sich kilometerlange Staus und eine beunruhigende Zunahme von Verkehrsunfällen ist zu verzeichnen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist die Beteiligung osteuropäischer Lkws im Rahmen von Fahrzeugüberprüfungen und Geschwindigkeitskontrollen ? 2. Wie wurde das Vorhaben der Staatsregierung, stationäre Kontrollstellen unter Einbindung weiterer Kontrollorgane an geeigneten Örtlichkeiten zu errichten, um den Schwerlastverkehr noch wirksamer kontrollieren zu können (so in der Antwort auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Reinhold Strobl vom 21.11.2016, Drs. 17/14451, angekündigt), mittlerweile umgesetzt? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, ausländische Lkw-Fahrer bereits an den Grenzen über die verkehrlichen Bestimmungen, z. B. über Geschwindigkeitsbegrenzungen , Überholverbote, Bildung von Rettungsgassen und andere Verkehrsauflagen etc. aufzuklären? 4. Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Ergebnisse der Bewertung der Bundesanstalt für Straßenwesen hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs bereits vorliegen, wie von Dorothee Bär (Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) in einem Schreiben vom 29.06.2017 an Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl angekündigt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 1. Wie hoch ist die Beteiligung osteuropäischer Lkws im Rahmen von Fahrzeugüberprüfungen und Geschwindigkeitskontrollen ? Die Bayerische Polizei erhebt Daten zur Kontrolle des Schwerlastverkehrs kategorisiert nach Zulassungsstaat Deutschland, Europäische Union und Drittstaat. Eine Differenzierung hinsichtlich einzelner Staaten (mit Ausnahme Deutschlands) erfolgt nicht. Bei Kontrollen im Rahmen der Geschwindigkeitsüberwachung werden Statistikdaten grundsätzlich nur hinsichtlich der unterschiedlichen Fahrzeugarten (Pkw, Lkw etc.) differenziert. Die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten , die durch osteuropäische Lkw-Fahrer begangen werden, erfolgt in der Regel durch polizeiliche Anhaltekontrollen . Entsprechende Beanstandungen ergeben sich aber auch im Rahmen des täglichen Streifendienstes. Die Verfolgung von Verstößen hinsichtlich der Thematik „Lkw-Rennen auf Autobahnen“ erfolgt im Zuge der technischen Verkehrsüberwachung . Ahndungsmaßnahmen werden hier grundsätzlich im Rahmen von Anhaltekontrollen sichergestellt. Auch Schwerpunktmaßnahmen (z. B. Konzepteinsätze unter Beteiligung von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei ) sind ein angemessenes, jedoch personalintensives Mittel, um die von der Zielgruppe befahrenen Strecken entsprechend zu überwachen. Dabei werden neben Geschwindigkeitsverstößen auch andere Ordnungswidrigkeiten verfolgt, die in diesem Verkehrssegment auftreten. Derartige Kontrollaktionen finden nicht nur auf überörtlichen Autobahnen (mit Schwerpunkt grenzüberschreitender Lkw- Beteiligung), sondern auch auf bestimmten Bundesstraßen statt. Bezüglich der konkreten Fragestellung (Beteiligung osteuropäischer Lkw im Rahmen von Fahrzeugüberprüfungen und Geschwindigkeitskontrollen) kann nicht auf statistische Daten zurückgegriffen werden (siehe oben). 2. Wie wurde das Vorhaben der Staatsregierung, stationäre Kontrollstellen unter Einbindung weiterer Kontrollorgane an geeigneten Örtlichkeiten zu errichten, um den Schwerlastverkehr noch wirksamer kontrollieren zu können (so in der Antwort auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Reinhold Strobl vom 21.11.2016, Drs. 17/14451, angekündigt), mittlerweile umgesetzt? Neben der Durchführung mobiler Kontrollen plant das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Errichtung von neun stationären Kontrollstellen für die tageszeit- und witterungsunabhängige Kontrolle des Schwerlastverkehrs in Bayern in Anlehnung an ein österreichisches Modell. Für die Einsatzkräfte der Bayerischen Polizei bedeuten die abgesperrten und gut beleuchteten Kontrollbereiche einen Zuge- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.03.2018 Drucksache 17/19744 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19744 winn an Sicherheit. Zwischenzeitlich wurden drei Standorte (für die neuen stationären Lkw-Kontrollstellen) – vorbehaltlich einer weiterhin positiven Prüfung – festgelegt; an der BAB A 9 bei Fahrenzhausen (Landkreis Freising), an der BAB A 9 bei Ahornberg (Landkreis Hof) und an der BAB A 8 bei Bad Feilnbach (Landkreis Rosenheim). Eine Arbeitsgruppe unter Federführung des Polizeipräsidiums Oberfranken erarbeitet derzeit – zusammen mit den Autobahndirektionen – konkrete Vorschläge für die Umsetzung. Im Endausbau soll in jedem Präsidiumsbereich der Bayerischen Polizei, mit Ausnahme des Polizeipräsidiums München, eine stationäre Lkw-Kontrollstelle errichtet werden. Besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine enge Zusammenarbeit der Bayerischen Polizei bei Lkw-Kontrollen mit anderen Behörden wie etwa dem Bundesamt für Güterverkehr (BAG) oder dem Zoll. Hinzu kommt die Ausstattung der Kontrollkräfte mit hochmoderner Ausrüstung wie z. B. spezieller Auswertegeräte für elektronische Fahrtenschreiber, um Verstöße gegen die Sozialvorschriften (z. B. Lenk- und Ruhezeiten) konsequent verfolgen zu können . Daneben sind für die stationären Lkw-Kontrollstellen auch spezielle Fahrzeugwaagen vorgesehen. Überladungsverstöße können damit beweissicher festgestellt werden. Neben einem Schutz der Infrastruktur ergibt sich hierdurch ebenso eine Erhöhung von Verkehrssicherheitsaspekten. Aktuell wird die Finanzierung nötiger Infrastrukturmaßnahmen durch den Bund bei der geplanten Kontrollstelle Fahrenzhausen geprüft. 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die Möglichkeit, ausländische Lkw-Fahrer bereits an den Grenzen über die verkehrlichen Bestimmungen, z. B. über Geschwindigkeitsbegrenzungen , Überholverbote, Bildung von Rettungsgassen und andere Verkehrsauflagen etc. aufzuklären? Die Aufklärungsarbeit für ausländische Kraftfahrzeugführer erfolgt bereits seit geraumer Zeit. Vorrangig können hier die Informationstafeln an den Grenzübergangsstellen benannt werden. Diese wurden bereits am 21.05.1981 durch eine Verkehrsblattverlautbarung und spätere Übernahme in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO – Zeichen 393) eingeführt. Die erste Informationstafel soll dabei unmittelbar an der Grenzübergangsstelle neben der Fahrbahn errichtet werden . Die Wiederholungstafel soll stets hinter der Grenzübergangsstelle in einem Bereich ab 200 Metern bis 500 Metern (auf Autobahnen jeweils einheitlich 500 Meter) entfernt von der Stelle, an der der Querschnitt der durchgehenden Strecke beginnt, aufgestellt werden. Je nach örtlichen Gegebenheiten kann an Grenzübergangsstellen – außerhalb von Bundesautobahnen – eine Informationstafel ausreichen. Auf diesen Hinweistafeln werden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Höchstgeschwindigkeiten angegeben . Zur Aufklärung hinsichtlich der Bildung einer Rettungsgasse wurden an ausgewählten Autobahnabschnitten entsprechende Transparente angebracht. Die Anzahl wird derzeit noch erhöht. Die Transparente sind derart gestaltet, dass auch ausländische Fahrzeugführer durch Piktogramme klar erkennen können, in welcher Weise das Fahrverhalten bei einer Stausituation erfolgen muss, um den Polizei- und Hilfsfahrzeugen die Anfahrt zur Einsatzstelle zu gewährleisten. Sofern in bestimmten örtlichen Bereichen mit einem erhöhten Anteil ausländischer Kraftfahrzeugführer zu rechnen ist, werden die Darstellungen auf den meist elektronischen Displays mehrsprachig ausgeführt. Hierdurch war es beispielsweise auch möglich, nicht deutschsprachige Lkw-Fahrer im Zuge des Testlaufs für das Kompaktparken auf der BAB A 3, Parkplatz Jura-West, über die Innovation zu informieren. Neu an diesem Versuch war, dass die Fahrgasse zwischen zwei Lkw-Parkständen zusätzlich zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt werden konnte, um auf diese Weise eine bessere Auslastung vorhandener Flächen zu erreichen. Hierzu mussten bestimmte Abfahrtszeiten vorgegeben werden. Das System hat sich – auch aufgrund der mehrsprachigen Hinweise – gut bewährt. 4. Ist der Staatsregierung bekannt, ob die Ergebnisse der Bewertung der Bundesanstalt für Straßenwesen hinsichtlich weiterer Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs bereits vorliegen, wie von Dorothee Bär (Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur) in einem Schreiben vom 29.06.2017 an Bundestagsabgeordnete Rita Hagl-Kehl angekündigt? Nach hiesigem Kenntnisstand laufen bei der BASt derzeit mehrere Studien, die einen thematischen Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Näheres ist hier nicht bekannt.