Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Pohl FREIE WÄHLER vom 13.11.2017 Umsetzung des Digitalfunks bei den Feuerwehren und im Rettungsdienst Die Statusmeldungen der im Einsatz befindlichen Einheiten/ Fahrzeuge können nur an die Leitstelle gesendet werden, der die Einheit/das Fahrzeug zugeordnet ist, während vor Einführung des Digitalfunks eine direkte Kommunikation mit der Leitstelle am Einsatzort möglich war. Ich frage hierzu die Staatsregierung: 1.1 Welche Maßnahmen sind geplant, um dieses Problem zu beheben? 1.2 Wird die Software gegebenenfalls nachgerüstet? 1.3 Wenn ja, bis wann? 2.1 Da derzeit bei den Feuerwehren sowohl der Digital- als auch der Analogfunk genutzt wird, frage ich die Staatsregieung , ob derzeit eine komplette Umstellung auf Digitalfunk geplant ist? 2.2 Was ist hierfür erforderlich? 2.3 Bis wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein? 3.1 Sieht die Staatsregierung ein Problem, dass derzeit die Stützpunktfeuerwehren über keine automatisierte Einsatzübersicht verfügen und die Abschnittsführungsstellen die Statusmeldungen nicht abhören können? 3.2 Wie soll dies – etwa durch Anpassung der Leitstellensoftware – behoben werden? 3.3 Bis wann ist diese Umstellung gegebenenfalls abgeschlossen ? 4.1 Ist geplant, dass Abschnittsführungsstellen künftig das Digitalfunknetz mithören können? 4.2 Welche technischen Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden? 4.3 Bis wann soll dies abgeschlossen sein? 5. Gibt es hierbei rechtliche oder sonstige Hindernisse (bezogen auf Frage 4)? 6.1 Wie funktionieren der Rettungsdienst und die Alarmierung der Feuerwehren und sonstiger Hilfsdienste, wenn die Integrierte Leitstelle ausfällt? 6.2 Wie ist sichergestellt, dass es dann trotzdem mit Aufschaltung und Alarmierung klappt? 6.3 Welche Verbesserungen sind hier geplant? 7.1 Welche Kosten sind zur Umsetzung obiger Maßnahmen erforderlich? 7.2 Mit welchen zusätzlichen Kosten, aufgeteilt auf die jeweiligen Planungsjahre, ist zu rechnen? 7.3 Wie sollen die Kosten gegebenenfalls auf die nächsten Jahre verteilt werden? 8. Plant die Staatsregierung, im Nachtragshaushalt hier zukünftige Mittel bereitzustellen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.12.2017 1.1 Welche Maßnahmen sind geplant, um dieses Problem zu beheben? 1.2 Wird die Software gegebenenfalls nachgerüstet? 1.3 Wenn ja, bis wann? Mit Einführung einer neuen Version des Einsatzleitsystems ELDIS III By der Firma eurofunk Kappacher in allen bayerischen Integrierten Leitstellen (ILS) wird die neue Einsatzund Statusweiterleitung (ESWL) im Sommer 2018 eingeführt und das Problem behoben. Nach Einführung der neuen ESWL werden die Statusmeldungen der Einsatzmittel nicht nur an die zugeordnete Heimatleitstelle, sondern auch an die Leitstelle am Einsatzort übermittelt. Die Digitalfunk-Sprechwunschweiterleitung (Status 0 und 5) ist bereits seit Mitte 2016 bayernweit eingeführt. 2.1 Da derzeit bei den Feuerwehren sowohl der Digitalals auch der Analogfunk genutzt wird, frage ich die Staatsregieung, ob derzeit eine komplette Umstellung auf Digitalfunk geplant ist? Die Verantwortung für die Ausstattung der Feuerwehren liegt bei den Kommunen, für die Ausstattung der Integrierten Leitstellen bei den Zweckverbänden für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung. Um eine möglichst vollständige Migration auf Digitalfunk BOS im nichtpolizeilichen Bereich zu erreichen, wurde seitens des Freistaates Bayern ein umfangreiches Sonderförderprogramm verabschiedet 2.2 Was ist hierfür erforderlich? Für die komplette Umstellung auf Digitalfunk BOS sind u. a. folgende Umrüstungen erforderlich: – Austausch der Fahrzeugfunkanlagen – Austausch der Handfunkgeräte – Austausch der Festfunkstellen – Umrüstung der Objektfunkanlagen – Umstellung der Alarmierung von analoger Alarmierung auf die TETRA-Alarmierung. Hiermit verbunden ist ein kompletter Austausch der Funkmeldeempfänger (Pager) und Sirenensteuergeräte. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.03.2018 Drucksache 17/19749 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19749 2.3 Bis wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein? Für die Umrüstung wurden vom Freistaat keine Termine gesetzt . 3.1 Sieht die Staatsregierung ein Problem, dass derzeit die Stützpunktfeuerwehren über keine automatisierte Einsatzübersicht verfügen und die Abschnittsführungsstellen die Statusmeldungen nicht abhören können? Um den Erfordernissen unserer Feuerwehren kurzfristig gerecht zu werden, läuft derzeit der Pilotbetrieb einer Interimslösung im Bereich der ILS Oberland, deren Ziel das Mitlesen der ILS-Statusgruppen durch Führungseinheiten der Feuerwehr ist. Um alle Belange der nichtpolizeilichen BOS in diesem Bereich abdecken zu können, ist die Einführung eines bundeseinheitlichen erweiterten Statusroutings unabdingbar. Mit einer Integration in die Systemtechnik des bundesweiten Digitalfunknetzes kann aber erst mittelfristig gerechnet werden. 3.2 Wie soll dies – etwa durch Anpassung der Leitstellensoftware – behoben werden? Kurzfristig wird dem Problem mit o. g. Interimslösung begegnet . Eine mittelfristige Lösung unter Verwendung eines erweiterten Statusroutings wird auch der Anpassung im Einsatzleitsystem der ILS bedürfen. Der genaue Umfang dieser Anpassungen kann aber aufgrund der bundesweit noch nicht abschließend abgestimmten Spezifikationen des erwähnten Statusroutings noch nicht abgeschätzt werden. 3.3 Bis wann ist diese Umstellung gegebenenfalls abgeschlossen ? Auf die Beantwortung der Frage 3.1 wird verwiesen. 4.1 Ist geplant, dass Abschnittsführungsstellen künftig das Digitalfunknetz mithören können? Alle nichtpolizeilichen BOS verfügen im Digitalfunk über eine einheitliche Rufgruppenstruktur (Fleetmapping). Abschnittsführungsstellen ist es bereits jetzt möglich, alle im Fleetmapping enthaltenen Gruppen zu schalten und mitzuhören , sofern diese örtlich verfügbar sind (regionale Rufzonen ) und dienstliche Belange dies erfordern. 4.2 Welche technischen Voraussetzungen müssen hierfür geschaffen werden? Technische Voraussetzung ist die regionale Verfügbarkeit einer Rufgruppe. I. d. R. gibt es hier Gruppen, die im Bereich einer Leitstelle, im Bereich eines Regierungsbezirks, landesweit oder auch bundesweit verfügbar sind. 4.3 Bis wann soll dies abgeschlossen sein? Auf die Beantwortung der Frage 4.1 wird verwiesen. 5. Gibt es hierbei rechtliche oder sonstige Hindernisse (bezogen auf Frage 4)? Sowohl das Mitlesen von Statusnachrichten als auch das Mithören von Sprechfunkgruppen ist den BOS im Rahmen ihrer dienstlichen Erfordernisse gestattet. Den rechtlichen Rahmen bilden hier das Telekommunikationsgesetz und die BOS-Funkrichtlinie. 6.1 Wie funktionieren der Rettungsdienst und die Alarmierung der Feuerwehren und sonstiger Hilfsdienste , wenn die Integrierte Leitstelle ausfällt? 6.2 Wie ist sichergestellt, dass es dann trotzdem mit Aufschaltung und Alarmierung klappt? Das Vertretungskonzept der bayerischen Integrierten Leitstellen (ILS), als ein Kernelement der Redundanz der ILS, sieht vor, dass jeder ILS eine andere ILS als Vertretungsleitstelle zugeordnet ist. Diese soll für den Fall, dass für den zeitweiligen Ausfall einer ILS keine 112-Notrufe mehr angenommen und bearbeitet werden können, den Betrieb für die Zeit des Ausfalls vollständig übernehmen. Die Vertretung umfasst die Annahme eingehender Anrufe (Notrufe sowie Bestellung von Krankentransporten), die Alarmierung der erforderlichen Einsatzmittel, die weitere Einsatzbegleitung sowie gegebenenfalls die Weitergabe der Einsatzdaten an die Polizei. Die jeweilige „Paarbildung“ erfolgt durch Vereinbarung der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, ebenso wie die Umsetzung des Vertretungskonzeptes . Die Funkinfrastruktur der ILS ist jeweils redundant an zwei Digitalfunkvermittlungsstellen angebunden (Drahtanbindung). Zusätzlich existiert für jede ILS als Rückfallebene eine Anbindung an die Luftschnittstelle des Digitalfunks BOS. Die Alarmierung erfolgt derzeit noch über den Analogfunk. Für Ersatzalarmierungswege sind hier die Betreiber der Analogfunkkreise verantwortlich. 6.3 Welche Verbesserungen sind hier geplant? Zur Optimierung der Umsetzung des Vertretungskonzeptes sowie der Implementierung des Digitalfunks BOS im Vertretungsbetrieb wird derzeit durch die Projektgruppe DigiNet ein Konzept für die ILS erstellt. Das Konzept wird voraussichtlich noch im Dezember 2017 den Gremien der ILS- Betreiber vorgestellt. Nach einer evtl. erforderlichen Überarbeitung soll das Konzept im Februar 2018 an die einzelnen ILS-Betreiber verteilt werden. Die im Konzept enthaltenen Darstellungen und Templates regeln die Anforderungen, die für den Vertretungsbetrieb erforderlich sind, und sind Grundlage für das einheitliche Vorgehen der ILS. Nach Fertigstellung ist das Konzept die Berechnungsgrundlage für die anfallenden Kosten und die darauf abgestellte Förderung. 7.1 Welche Kosten sind zur Umsetzung obiger Maßnahmen erforderlich? 7.2 Mit welchen zusätzlichen Kosten, aufgeteilt auf die jeweiligen Planungsjahre, ist zu rechnen? 7.3 Wie sollen die Kosten gegebenenfalls auf die nächsten Jahre verteilt werden? 8. Plant die Staatsregierung, im Nachtragshaushalt hier zukünftige Mittel bereitzustellen? Nach verschiedenen Tests in den ILS Regensburg, Straubing und Nord-Oberpfalz können wir aktuell davon ausgehen , dass das vorhandene Leistungsmerkmal Statusweiterleitung von im Einsatz befindlichen Einheiten/Fahrzeugen auch an die Leitstelle am Einsatzort mit dem Rollout der nächsten Version des Einsatzleitsystems ELDIS By III funktionieren wird. Der Rollout ist nach dem heutigen, mit dem Hersteller abgestimmten, Planungsstand für den Zeitraum Juni–September 2018 gesetzt. Mit weiteren Kosten ist hier bei diesem Umsetzungsstand grundsätzlich nicht zu rechnen. Wie zu Frage 6 aufgeführt, können Angaben zu Kosten erst nach Fertigstellung und Abstimmung des angekündigten Konzeptes für den Vertretungsbetrieb mitgeteilt werden.