Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 10.10.2017 Förderprogramme des Freistaates zu Forschung und Entwicklung Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Mit welchen Förderprogrammen fördert der Freistaat explizit Forschung und Entwicklung (FuE) in Bayern? b) Welche Fördersummen bewilligte der Freistaat in eigenen Förderprogrammen zu FuE in den letzten fünf Jahren in ganz Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Programmen , Regierungsbezirken und Landkreisen)? 2. a) An welchen Förderprogrammen zur FuE-Förderung ist der Freistaat darüber hinaus beteiligt (z. B. Bund- Länder-Programme)? b) Welche Fördersummen bewilligte der Freistaat in diesen Förderprogrammen zu FuE in den letzten fünf Jahren in ganz Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Programmen, Regierungsbezirken und Landkreisen)? 3. a) Wie viele Unternehmen wurden im Rahmen des Programms „Förderung von technologieorientierten Unternehmungsgründungen “ (BayTOU) in Bayern gegründet ? b) Wo haben diese Unternehmen ihren Hauptsitz (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen )? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie im Einvernehmen mit dem Staatsmi nisterium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.12.2017 1. a) Mit welchen Förderprogrammen fördert der Freistaat explizit Forschung und Entwicklung (FuE) in Bayern? Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie werden Forschung und Entwicklung in Bayern derzeit im Rahmen folgender Programme gefördert: – Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe “, – Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP), – Bayerisches Förderprogramm für Forschung und Entwicklung „Infor mations- und Kommunikationstechnik“ , – Bayerisches Förderprogramm für Forschung und Entwicklung „Mikrosystemtechnik (bis 2014)“/„Elektronische Systeme“ (ab 2014), – Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik“ (BayMED), – Bayerisches Forschungsprogramm „Bio- und Gentechnologie “ (BayBIO), – Bayerisches Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“ (BayNW), – Bayerisches Energieforschungsprogramm, – Bayerisches Forschungsprogramm „Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen “ (BayEMA), – Bayerisches Luftfahrtforschungsprogramm, – Bayerisches Raumfahrtforschungsprogramm, – Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Unternehmensgründungen“ (BayTOU), – Programm zur Förderung der Validierung von Forschungsergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung ) sowie des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) im Bereich der allgemeinen technologischen Innovationen. Die Programme im Geschäftsbereich des StMWi sollen mit einer Förderricht linie und einzelne Förderlinien kompakt und einheitlich zusammengefasst und damit auch vereinfacht werden. Die notwendigen Abstimmungsprozesse mit dem Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLM) laufen derzeit. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst werden Forschung und Entwicklung in Bay ern im Rahmen folgender Programme gefördert: – Programm zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften /Technische Hochschulen, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.02.2018 Drucksache 17/19753 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19753 – Bayerisches Forschungsnetzwerk für Molekulare Bio- Systeme – BioSysNet, – Bayerische Forschungsverbünde, – Bayerisches Konzept für Forschung und Technologieentwicklung im Energiebereich. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr des Innern, für Bau und Verkehr werden Forschung und Entwicklung in Bayern im Rahmen folgender Programme gefördert: – Förderprogramm „Zuschüsse des Landes für städtebauliche Planun gen und Forschungen“. b) Welche Fördersummen bewilligte der Freistaat in eigenen Förderprogrammen zu FuE in den letzten fünf Jahren in ganz Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Programmen, Regierungsbezirken und Landkreisen )? Die Angaben sind in den beigefügten Tabellen erfasst: – Tabelle 1: Forschungs- und Technologieförderprogramm „Innovations gutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe “ – Tabelle 2: Bayerisches Technologieförderungsprogramm (BayTP) – Tabelle 3: Bayerisches Förderprogramm für Forschung und Entwick lung „Informations- und Kommunikationstechnik “ – Tabelle 4: Bayerisches Förderprogramm für Forschung und Entwick lung „Mikrosystemtechnik“ (bis 2014)/ „Elektronische Systeme“ (ab 2014) – Tabelle 5: Bayerisches Forschungsprogramm „Medizintechnik “ (BayMED) – Tabelle 6: Bayerisches Forschungsprogramm „Bio- und Gentechnolo gie“ (BayBIO) – Tabelle 7: Bayerisches Forschungsprogramm „Neue- Werkstoffe“ (BayNW) – Tabelle 8: Bayerisches Energieforschungsprogramm – Tabelle 9: Bayerisches Forschungsprogramm „Elektromobilität und innovative Antriebstechnologien für mobile Anwendungen“ (BayEMA) – Tabelle 10: Bayerisches Luftfahrtforschungsprogramm – Tabelle 11: Bayerisches Raumfahrtforschungsprogramm – Tabelle 12: Bayerisches Förderprogramm „Technologieorientierte Un ternehmensgründungen“ (BayTOU) – Tabelle 13: Programm zur Förderung der Validierung von Forschungs ergebnissen und Erfindungen (Validierungsförderung ) sowie des leich teren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) im Bereich der allgemeinen technologischen Innovationen – Tabelle 14: Förderprogramm „Zuschüsse des Landes für städtebauli che Planungen und Forschungen“ – Tabelle 15: Programm zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Tech nische Hochschulen – Tabelle 16: Bayerisches Forschungsnetzwerk für Molekulare BioSys teme – BioSysNet – Tabelle 17: Bayerische Forschungsverbünde – Tabelle 18: Bayerisches Konzept für Forschung und Technologieent wicklung im Energiebereich (StMBW) Da die Angabe von Fördersummen auf Landkreisebene Rückschlüsse auf einzelne geförderte Unternehmen hinsichtlich Geschäfts-, Betriebs-, Erfin dungs- oder sonstiger Geheimnisse zulässt, wird gebeten, die Tabellen 1 bis 13 vertraulich zu behandeln und von einer Drucklegung abzusehen . 2. a) An welchen Förderprogrammen zur FuE-Förderung ist der Freistaat darüber hinaus beteiligt (z. B. Bund-Länder-Programme)? Der Freistaat Bayern beteiligt sich, im Zuständigkeitsbereich des StMBW, an der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder. Die Exzellenzinitiative zielt darauf ab, gleichermaßen Spitzenforschung und die Anhebung der Qua lität des Hochschul- und Wissenschaftsstandortes Deutschland in der Breite zu fördern und damit den Wissenschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spit zen im Universitäts - und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen. b) Welche Fördersummen bewilligte der Freistaat in diesen Förderprogrammen zu FuE in den letzten fünf Jahren in ganz Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Programmen, Regierungsbezirken und Landkreisen )? Die Angaben sind in den beigefügten Tabellen erfasst: – Tabelle 19: Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förde rung von Wissenschaft und Forschung 3. a) Wie viele Unternehmen wurden im Rahmen des Programms „Förderung von technologieorientierten Unternehmungsgründungen“ (BayTOU) in Bayern gegründet? Durch das Programm BayTOU wurden im Zeitraum 2012– 2016 in Bayern 54 Gründungen im Sinne der Richtlinie unterstützt . Antragsberechtigt sind Personen, die die Absicht haben, ein technologieorientiertes Unternehmen zu gründen sowie technologieorientierte KMU, die jünger als sechs Jahre sind. b) Wo haben diese Unternehmen ihren Hauptsitz (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen)? Die Angaben sind in Tabelle 12 erfasst. Da die Angabe von Fördersummen auf Landkreisebene Rückschlüsse auf einzelne geförderte Unternehmen hinsichtlich Geschäfts-, Betriebs-, Erfin dungs- oder sonstiger Geheimnisse zulässt, wird gebeten, die Tabelle 12 vertraulich zu behandeln und von einer Drucklegung abzusehen .