Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 15.11.2017 Behördenverlagerung in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Fortschritte hat die Suche nach geeigneten Immobilien für die Verlagerung von Behörden in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen seit dem Beschluss zur Verlagerung erbracht, bitte aufgeschlüsselt nach – dem geplanten Zentraldepot der Schlösserverwaltung in Garmisch-Partenkirchen? – der geplanten Außenstelle des Eichamts in Garmisch- Partenkirchen? – den dafür jeweils eingeplanten Kosten (für Neubau, Sanierung, Anmietung o. Ä.)? 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch die Verlagerung der für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen vorgesehenen Behörden, bitte aufgeschlüsselt nach – Betrieb bzw. Unterhalt der Behördengebäude bzw. Behördenbüros ? – den zu erwartenden Personalkosten der einzelnen Dienststellen im Zeitraum bis 2025? – dem Aufwand für Reisekosten der Beschäftigten an den Standorten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ? 3. Welche konkreten Aufgaben sind von den Beschäftigten in den einzelnen Behörden, die in den Landkreis verlagert werden, zu erfüllen? 4. Mit welchen Steuermehreinnahmen für die Kommunen vor Ort kalkuliert die Staatsregierung durch die Behördenverlagerung , bitte aufgeschlüsselt nach – anteiligen Mehreinnahmen im Bereich Einkommensteueranteil ? – Mehreinnahmen für kommunale Steuern (Grundsteuer , Gewerbesteuer …)? 5. In welchem Umfang zieht die Schaffung des Zentraldepots der Schlösserverwaltung in Garmisch-Partenkirchen einen erhöhten Individualverkehr, z. B. durch den Transport von einzulagernden Gegenständen, nach sich? 6. Auf welcher Grundlage wurde das bislang im Landkreis tätige Personal rekrutiert, bitte aufgeschlüsselt nach – Abordnungen? – Versetzungen? – Neueinstellungen? 7. Wie hoch sind bislang die Fluktuation bzw. der Wechsel auf jenen Dienstposten, die bislang schon im Landkreis Garmisch-Partenkirchen geschaffen wurden? 8. Welche Auswirkung hat die Behördenverlagerung bislang bzw. wird sie ab Abschluss der Behördenverlagerung auf die Wirtschaftskraft bzw. das BIP des Landkreises Garmisch -Partenkirchen haben, bitte aufgeschlüsselt nach – Aufträgen, die durch die verlagerten Behörden an die heimische Wirtschaft gegangen sind bzw. erwartet werden? – Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung durch den Umzug von Beschäftigten in den Landkreis? – dem BIP bzw. anderen relevanten wirtschaftlichen Eckdaten für den Landkreis? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 21.12.2017 Behördenverlagerungen sind ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik in Bayern. Sie schaffen sichere Arbeitsplätze , dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Am 01.03.2016 hat der Ministerrat das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ bestätigt. Alle Regierungsbezirke profitieren von einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Stärkung des ländlichen Raumes in Bayern. Über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen werden bis 2025 verlagert. Das Konzept sieht für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen die Einrichtung der Verwaltung der Königsschlösser in Garmisch-Partenkirchen (10 Arbeitsplätze) sowie die Messtechnische Sonderprüfstelle des Landesamts für Maß und Gewicht in Mittenwald (10 Arbeitsplätze) vor. Zusätzlich wurde beschlossen, in Garmisch-Partenkirchen ein Zentraldepot der Königsschlösser einzurichten. 1. Welche Fortschritte hat die Suche nach geeigneten Immobilien für die Verlagerung von Behörden in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen seit dem Beschluss zur Verlagerung erbracht, bitte aufgeschlüsselt nach – dem geplanten Zentraldepot der Schlösserverwaltung in Garmisch-Partenkirchen? – der geplanten Außenstelle des Eichamts in Garmisch -Partenkirchen? – den dafür jeweils eingeplanten Kosten (für Neubau , Sanierung, Anmietung o. Ä.)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 11.04.2018 Drucksache 17/19757 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19757 Die Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen (Schlösserverwaltung) sucht derzeit nach einem geeigneten Grundstück oder Gebäude für das Zentraldepot der Königsschlösser. Eine Aussage zur Höhe der Kosten ist erst nach Festlegung auf ein Objekt möglich. Die Immobilien Freistaat Bayern führt gerade die Prüfung der Unterbringung der Messtechnischen Sonderprüfstelle des Landesamts für Maß und Gewicht in Mittenwald im Rahmen des dafür vorgesehenen Flächenmanagementverfahrens in enger Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) und dem Markt Mittenwald durch. Die Entscheidung über die Unterbringung wird nach Vorliegen des Ergebnisses des Flächenmanagementverfahrens vom StMWi getroffen. Nach ersten Schätzungen des StMWi ist für einen Neubau der Sonderprüfstelle mit Kosten in Höhe von ca. 9 Mio. Euro zu rechnen. 2. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Bayern durch die Verlagerung der für den Landkreis Garmisch- Partenkirchen vorgesehenen Behörden, bitte aufgeschlüsselt nach – Betrieb bzw. Unterhalt der Behördengebäude bzw. Behördenbüros? – den zu erwartenden Personalkosten der einzelnen Dienststellen im Zeitraum bis 2025? – dem Aufwand für Reisekosten der Beschäftigten an den Standorten im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ? Die jährlichen Betriebskosten für die Außenstelle der Schlösserverwaltung in Garmisch-Partenkirchen betragen 62.442 Euro, der Bauunterhalt beträgt 5.000 Euro. Für das Zentraldepot der Königsschlösser und die Messtechnische Sonderprüfstelle des Landesamts für Maß und Gewicht können noch keine Aussagen zu Betriebs- und Unterhaltskosten gemacht werden. Durch die Verlagerung von Aufgaben von München in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen entstehen grundsätzlich keine zusätzlichen Personalkosten, da die Aufgaben dann nicht mehr in München wahrgenommen werden. Hinsichtlich des Aufwands für Reisekosten wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl vom 22.09.2016 betreffend „Behördenverlagerung in Bayern I und II“ verwiesen (Drs. 17/14898). 3. Welche konkreten Aufgaben sind von den Beschäftigten in den einzelnen Behörden, die in den Landkreis verlagert werden, zu erfüllen? Zum Stand 01.12.2017 arbeiten sechs Beschäftigte in der Außenstelle der Schlösserverwaltung. Davon ist eine Beschäftigte im Veranstaltungsmanagement, drei Beschäftigte im Bereich Social Media und ein Beschäftigter als Bauzeichner tätig. Ferner ist eine Beschäftigte für die Organisation der Fortbildungen für die Schlösserverwaltung zuständig. Die Beschäftigten der Dienststelle des Landesamts für Maß und Gewicht in Mittenwald sollen messtechnische Prüfungen von Messgeräten für Temperatur, Schall, Strahlung und Dichte durchführen. 4. Mit welchen Steuermehreinnahmen für die Kommunen vor Ort kalkuliert die Staatsregierung durch die Behördenverlagerung, bitte aufgeschlüsselt nach – anteiligen Mehreinnahmen im Bereich Einkommensteueranteil ? – Mehreinnahmen für kommunale Steuern (Grundsteuer , Gewerbesteuer …)? Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl vom 22.09.2016 betreffend „Behördenverlagerung in Bayern I und II“ verwiesen (Drs. 17/14898). 5. In welchem Umfang zieht die Schaffung des Zentraldepots der Schlösserverwaltung in Garmisch-Partenkirchen einen erhöhten Individualverkehr, z. B. durch den Transport von einzulagernden Gegenständen, nach sich? Mit erhöhtem Individualverkehr ist durch die Schaffung des Zentraldepots nicht zu rechnen, da Kunstgut dauerhaft dort eingelagert wird. 6. Auf welcher Grundlage wurde das bislang im Landkreis tätige Personal rekrutiert, bitte aufgeschlüsselt nach – Abordnungen? – Versetzungen? – Neueinstellungen? Bei den zum Stand 01.12.2017 in Garmisch-Partenkirchen tätigen Beschäftigten handelt es sich um eine Neueinstellung sowie fünf der Außenstelle der Schlösserverwaltung zugewiesene Beschäftigten der Hauptverwaltung. Da die Außenstelle Garmisch-Partenkirchen rechtlich Teil der Hauptverwaltung ist, waren und sind keine Versetzungen oder Abordnungen in beamtenrechtlichem oder tarifrechtlichem Sinn erforderlich. 7. Wie hoch sind bislang die Fluktuation bzw. der Wechsel auf jenen Dienstposten, die bislang schon im Landkreis Garmisch-Partenkirchen geschaffen wurden ? Bislang hat eine Beschäftigte die Außenstelle zum 01.07.2017 verlassen. 8. Welche Auswirkung hat die Behördenverlagerung bislang bzw. wird sie ab Abschluss der Behördenverlagerung auf die Wirtschaftskraft bzw. das BIP des Landkreises Garmisch-Partenkirchen haben, bitte aufgeschlüsselt nach – Aufträgen, die durch die verlagerten Behörden an die heimische Wirtschaft gegangen sind bzw. erwartet werden? – Auswirkungen auf die Bevölkerungsentwicklung durch den Umzug von Beschäftigten in den Landkreis ? – dem BIP bzw. anderen relevanten wirtschaftlichen Eckdaten für den Landkreis? Behörden tragen zur wirtschaftlichen Dynamik an den neuen Zielorten bei. Durch den Konsum der Beschäftigten und den Sachaufwand der Behörden ergeben sich erhebliche Nachfrage- und Beschäftigungseffekte. Investitionen durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Unterbringung der Behörden sind Impulsgeber für die regionale Wirtschaft. So sind im Zuge des Neubaus für das Landesamt für Maß und Gewicht in Mittenwald auch Aufträge für die heimische Wirtschaft zu erwarten. Neben den monetären Effekten ergeben sich durch die Behördenverlagerungen aber auch zahlreiche qualitative Effekte wie beispielsweise bessere Vereinbarkeit von Familie Drucksache 17/19757 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 und Beruf durch kürzere Arbeitswege, bezahlbarer Wohnraum sowie die Möglichkeit Eigentum zu erwerben. Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat entwickelt aktuell ein Konzept zur Evaluation von Behördenverlagerungen.