Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrike Müller FREIE WÄHLER vom 07.04.2014 Freilichtbühne in Altusried Die Freilichtbühne in Altusried wurde mit Kosten in Höhe von 7 Mio. € gebaut und 1999 eingeweiht. Für den jährlichen Unterhalt werden ca. 230 T€ aufgewendet. Der Verbindlichkeitsstand der Freilichtbühne beträgt derzeit noch 3,5 Mio. € und die laufenden Unterhaltskosten können nur bewältigt werden, weil sich die Bürger ehrenamtlich z. B. bei den Theateraufführungen engagieren. Die Marktgemeinde konnte bisher nur geringfügige finanzielle Unterstützung leisten. Erforderlich wäre jedoch ein Zuschuss der laufenden Kosten durch den Freistaat. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die lau- fenden Unterhaltskosten für die Freilichtbühne Altusried zu bezuschussen? 2. Welche Fördertöpfe stehen vonseiten der Staatsregie- rung prinzipiell für die Förderung von Kultureinrichtungen in Bayern zur Verfügung? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 07.05.2014 Zu 1.: Ein Zuschuss zum Betrieb bzw. für die laufenden Unterhaltskosten der Freilichtbühne Altusried ist nicht möglich. Nach den geltenden Grundsätzen für die Förderung der nichtstaatlichen Theater und sonstigen Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst können Laien- oder Amateurbühnen keine laufenden Betriebszuschüsse erhalten . Die Freilichtbühne in Altusried wird als Amateurbühne bzw. mit Gastspielen bespielt. Auch wenn, wie z. B. bei der Produktion „Im weißen Rössl“, einzelne Profis mitwirken, ist die Altusrieder Bühne keine professionelle Bühne im Sinne der Fördergrundsätze, die jährlich mit einem rein professionellen Ensemble mehrere Eigenproduktionen herausbringt. Die Förderung der Laien- und Amateurtheater ist entsprechend dem in der Bayerischen Verfassung festgeschriebenen Subsidiaritätsprinzip der Kulturförderung ausschließlich Aufgabe der jeweiligen Kommune in ihrem eigenen Wirkungskreis . Zu 2.: Neben den zu Frage 1 bereits erwähnten, bei Kap. 15 05 TG 73 veranschlagten Mitteln zur Förderung des Betriebs professioneller nichtstaatlicher Theater stehen im Haushalt des Freistaates Bayern im Kap. 15 05 bei den Titeln 686 01, 686 02 und 686 09 Ausgabemittel für die Förderung des Betriebs einzelner überregional bedeutsamer Kultureinrichtungen wie die Bayerische Akademie der Schönen Künste, die Richard-Wagner-Stiftung Bayreuth, die Regensburger Domspatzen , der Tölzer Knabenchor, der Windsbacher Knabenchor und die Augsburger Domsingknaben bereit. Daneben können im Rahmen der bei Kap. 15 05 TG 75 veranschlagten Ausgabemittel zur Förderung der künstlerischen Musikpflege bedeutende, nichtstaatliche professionelle Orchester sowie die Stiftung Bayerische Staatsphilharmonie – Bamberger Symphoniker Betriebszuschüsse erhalten. Außerdem stehen bei Kap. 15 05 TG 80 im Haushalt des Freistaates Bayern Mittel zur Förderung der Bayerischen Musikakademien bereit. In den sonstigen Programmen, insbesondere zur Förderung und Pflege der Bildenden Kunst, zur Förderung der Heimatpflege, zur Förderung und Pflege der Literatur sowie zur Förderung der Laien- und Volksmusikpflege stehen grundsätzlich keine Mittel zur Förderung der laufenden Ausgaben bzw. des Unterhalts von Kultureinrichtungen bereit. Hier erfolgt in der Regel lediglich eine Projektförderung bzw. die Förderung von Verbänden. Insbesondere eine Förderung des Betriebs bzw. der Unterhaltskosten von Einrichtungen auf dem Gebiet des Laien- oder Amateurtheaters sowie von Kultureinrichtungen, die durch verschiedene Gastierveranstaltungen bespielt werden, ist in den im Bereich des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vorhandenen Förderprogrammen ausgeschlossen . Ergänzend möchten wir anmerken, dass aus Mitteln des Kulturfonds Bayern theaterspezifische Investitionen bei der Freilichtbühne Altusried gefördert werden könnten. Dies ist in der Vergangenheit auch bereits geschehen. Für die Freilichtbühne Altusried wurden in den Jahren 1997 bis 1999 Zuwendungen in Höhe von über 460 T€ zur Errichtung des Tribünengebäudes gewährt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.06.2014 17/1976 Bayerischer Landtag