Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 09.10.2017 Verfügungsstunden für Betreuung von PCs und Netzwerken an Schulen Mit der steigenden Nutzung von PCs im Unterricht steigt auch der notwendige Bedarf für die Betreuung der Geräte und Netzwerke. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Verfügungsstunden stehen den einzelnen Schulämtern in Bayern für Grund- und Mittelschulen für diesen Zweck zur Verfügung? 2. Welche Verfügungsstunden stehen den Realschulen, Gymnasien und beruflichen Schulen für diesen Zweck zur Verfügung? 3. Nach welchem Kriterium werden diese Verfügungsstunden zugewiesen? 4. Wie reagiert man auf den verstärkten Einsatz digitaler Unterrichtsmittel bei der Zuweisung von Verfügungsstunden ? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.12.2018 1. Welche Verfügungsstunden stehen den einzelnen Schulämtern in Bayern für Grund- und Mittelschulen für diesen Zweck zur Verfügung? Im Schuljahr 2016/2017 standen den staatlichen Grund- und Mittelschulen 3.152 Anrechnungsstunden für die Systembetreuung zur Verfügung. 2. Welche Verfügungsstunden stehen den Realschulen , Gymnasien und beruflichen Schulen für diesen Zweck zur Verfügung? Realschulen: Im Schuljahr 2016/2017 standen den staatlichen Realschulen 880 Anrechnungsstunden für die Systembetreuung zur Verfügung . Gymnasien: Im Schuljahr 2016/2017 wurden insgesamt 1.106 Anrechnungsstunden für die Systembetreuung an staatlichen Gymnasien vergeben. Berufliche Schulen: Im Jahr 2016/2017 wurden an beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) 371,2 Anrechnungsstunden für die Systembetreuung vergeben. An den staatlichen Beruflichen Oberschulen in Bayern (FOS/BOS) wurden im vergangenen Schuljahr 2016/2017 insgesamt 330,5 Anrechnungsstunden für die Systembetreuung vergeben. 3. Nach welchem Kriterium werden diese Verfügungsstunden zugewiesen? Nach der KMBek vom 17.03.2000 (KWMBl I 2000, 86) sollen für alle Schularten Anrechnungsstunden (z. B. aus dem sog. Schultopf) gewährt werden, wobei der Umfang der EDV- Ausstattung als Bemessungsgrundlage für das Mindestmaß an Anrechnungsstunden dient. Dabei soll die Tätigkeit als Systembetreuerin/Systembetreuer entsprechend den in der jeweiligen Schulart gegebenen Möglichkeiten bei mehr als zehn vorhandenen Computern in der Schule mit einer, bei mehr als 25 vorhandenen Computern in der Schule mit zwei Stunden auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet werden. Bei einer höheren EDV-Ausstattung an der Schule können weitere Anrechnungsstunden gewährt werden, wenn entsprechende Kontingente vorhanden sind. Bei besonderen Belastungen (z. B. umfangreiche Neubeschaffung) bzw. Leistungen im Rahmen der Systembetreuung (insbesondere Schulverwaltung und Datenschutz) können weitere Anrechnungsstunden gewährt werden, wenn entsprechende Anrechnungskontingente vorhanden sind. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.06.2018 Drucksache 17/19764 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19764 Darüber hinaus gelten in den einzelnen Schularten folgende Regelungen: Grund- und Mittelschulen: Die Anzahl der Anrechnungsstunden für Systembetreuer ist mit der KMBek zur Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grundschulen und Mittelschulen vom 10.05.1994, zuletzt geändert am 31.03.2009, geregelt. Demnach erhalten Systembetreuer an Mittelschulen für die Betreuung von 11 bis 25 PC-Arbeitsplätzen eine Anrechnungsstunde und für die Betreuung von mehr als 25 PC-Arbeitsplätzen zwei Anrechnungsstunden. Systembetreuer an Grundschulen erhalten für die Betreuung von mehr als 25 PC-Arbeitsplätzen eine Anrechnungsstunde. Realschulen: Gemäß KMS vom 03.04.2017 Nr. IV.3-BS6400.1-5.36467 „Unterrichtsplanung zum Schuljahr 2017/18“ gilt hinsichtlich der Vergabe von Anrechnungsstunden für die Systembetreuung an den staatlichen Realschulen im Schuljahr 2017/2018: 10 bis 25 Computer: 1 Anrechnungsstunde 26 bis 60 Computer: 2 Anrechnungsstunden 61 bis 120 Computer: 3 Anrechnungsstunden 121 und mehr: 4 Anrechnungsstunden Diese Vorgaben galten auch für das Schuljahr 2016/2017. Gymnasien: Die Systembetreuung an Gymnasien zählt wie die Tätigkeit als Fachbetreuer zu den schulgebundenen Funktionen. Hierfür wird jedem staatlichen Gymnasium eine von der Schülerzahl abhängige Anzahl an Anrechnungsstunden zugewiesen . Die Verteilung dieser Anrechnungsstunden auf die verschiedenen Funktionen obliegt den einzelnen Schulleitungen . Berufliche Schulen: Grundsätzlich gilt hier Nr. 2.2 der KMBek vom 17.03.2000 (KWMBl I 2000, 86) über die Systembetreuung an den Schulen. 4. Wie reagiert man auf den verstärkten Einsatz digitaler Unterrichtsmittel bei der Zuweisung von Verfügungsstunden ? Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Masterplans BAYERN DIGITAL II wurden in einem ersten Schritt die Anrechnungsstunden für die Systembetreuung bereits zum Schuljahr 2017/2018 für die weiterführenden Schulen mit dem größten Bedarf erhöht. An großen Mittelschulen mit mehr als 433 Schülerinnen und Schülern wurde eine weitere Anrechnungsstunde zur Verfügung gestellt. An den 81 staatlichen Realschulen mit der größten Anzahl an Geräten konnte eine weitere Anrechnungsstunde für die Systembetreuung gewährt werden. Hierfür wurden dem staatlichen Realschulbereich zusätzliche Stellen zugewiesen . Da den staatlichen Gymnasien zusätzliche Stellen im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung zugewiesen wurden, konnte den 122 staatlichen Gymnasien mit der größten Schülerzahl für das Schuljahr 2017/2018 eine zusätzliche Anrechnungsstunde für die Systembetreuung gewährt werden. An beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) kamen mit dem Schuljahr 2017/2018 insgesamt 12 Stellenäquivalente (12/24 Stunden) an Anrechnungsstunden für die Systembetreuung hinzu. Seit August 2017 stehen zwei zusätzliche Stellenäquivalente für die staatlichen Beruflichen Oberschulen für die Systembetreuung zur Verfügung. Dabei wurde den 46 nach Schülerzahlen größten Standorten jeweils eine weitere Anrechnungsstunde gewährt. Im Regierungsentwurf zum Nachtragshaushalt 2018 sind weitere Stellenäquivalente vorgesehen, um die schulische Systembetreuung an den weiterführenden Schulen zu verbessern .