Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 09.10.2017 Digitales Klassenzimmer I In der Zukunftsstrategie BAYERN DIGITAL II ist zu lesen, dass es ein „mehrjähriges Förderprogramm für digitale Klassenzimmer an allen bayerischen Schulen einschließlich Berufsschulen “ geben soll. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie definiert die Staatsregierung ein digitales Klassenzimmer exakt, über was genau muss ein solches Klassenzimmer verfügen (Aufzählung von Zubehör, Unterrichtsmaterialien , Hardware, Software)? 2. Gibt es in Bayern bereits solche digitalen Klassenzimmer? 3. Wenn ja, wo gibt es bereits solche Klassenzimmer (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart, Klassenstufe, Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Wenn nein, in welchem genauen Zeitplan möchte die Staatsregierung mit der Einrichtung solcher digitalen Klassenzimmer beginnen? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 22.12.2017 1. Wie definiert die Staatsregierung ein digitales Klassenzimmer exakt, über was genau muss ein solches Klassenzimmer verfügen (Aufzählung von Zubehör, Unterrichtsmaterialien, Hardware, Software)? Eine Empfehlung für die Ausstattung eines digitalen Klassenzimmers gibt das Votum 2017 des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen (www.mebis.bayern.de/votum): „Das Digitale Klassenzimmer beschreibt, wie im einzelnen Klassenzimmer mit digitalen Medien gearbeitet wird und welche Arbeitsformen damit im Zusammenhang mit der übrigen Klassenzimmergestaltung (z. B.: Tischformen, flexible Pinnwände, Tafelanordnung) unterstützt werden.“ (vgl. Votum 2017, S. 8). Es „besteht aus einem Lehrerarbeitsplatz mit einer Präsentationseinrichtung (Lehrer-PC, Großbilddarstellung, Dokumentenkamera, Audiosystem) und der Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, digitale Geräte (z. B. Notebooks, Tablets, Smartphones) zu nutzen.“ (vgl. ebd., S. 13). Wesentliche technische Voraussetzungen für das digitale Klassenzimmer sind eine schnelle Anbindung der Schule an das Internet sowie die Möglichkeit, per WLAN auf das Schulnetz bzw. Internet zugreifen zu können. Die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, digitale Endgeräte zu nutzen, setzt neben den notwendigen technischen Rahmenbedingungen auch ein entsprechendes pädagogisches Unterrichtskonzept voraus (vgl. https://www.mebis.bayern. de/infoportal/konzepte/qualitaetsentwicklung/). Denkbar sind private oder persönliche Geräte von Schülerinnen und Schülern (meist Tablets oder Smartphones, „Bring your own device“) oder Klassensätze von schuleigenen mobilen Geräten (meist Notebooks oder Tablets), die bei Bedarf an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden. Schließlich wird im o. g. Votum auf „Lernplattformen“ als virtuelle Arbeitsumgebungen verwiesen, die zur Unterstützung und Organisation des Unterrichtsgeschehens zur Verfügung stehen und die Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern ermöglichen. Mit der mebis-Lernplattform steht allen bayerischen Schulen ein entsprechendes digitales Werkzeug kostenlos zur Verfügung . Für detailliertere Informationen zu den einzelnen Punkten wird auf die Beschreibung des digitalen Klassenzimmers im Votum des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen verwiesen (vgl. https://www.mebis.bayern.de/votum, S. 13 ff.). 2. Gibt es in Bayern bereits solche digitalen Klassenzimmer ? Es gibt in Bayern bereits digitale Klassenzimmer (siehe Antwort zu Frage 3). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 23.03.2018 Drucksache 17/19765 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19765 3. Wenn ja, wo gibt es bereits solche Klassenzimmer (bitte aufgeschlüsselt nach Schulart, Klassenstufe, Anzahl der Schülerinnen und Schüler, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4. Wenn nein, in welchem genauen Zeitplan möchte die Staatsregierung mit der Einrichtung solcher digitalen Klassenzimmer beginnen? Der Begriff „digitales Klassenzimmer“ beinhaltet mehrere Perspektiven (digitale Infrastruktur und Ausstattung im Klassenzimmer sowie Möglichkeit der Schülerinnen und Schüler, digitale Endgeräte zu nutzen). Aus der Perspektive „Ausstattung“ sind für die Frage nach digitalen Klassenzimmern an Schulen eine ausreichende Internetanbindung, digitale Projektionsmöglichkeit als Großbilddarstellung sowie die Verfügbarkeit von WLAN im Klassenzimmer wichtige Indikatoren. Circa. 77 Prozent der Schulen nutzen inzwischen eine Internetanbindung von bis zu 16 MBit/s oder mehr (zum Vergleich: 2013 waren es noch ca. 45 Prozent). Die Tabellen 1a und 1b in der Anlage enthalten die Anzahl der Klassenzimmer, Fach- und Unterrichtsräume mit fest installierter Großbilddarstellung, aufgeschlüsselt nach Schulart und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten. Dabei wurden nur diejenigen Schulen berücksichtigt, die bei der IT-Umfrage 2017 (Stand August 2017) der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen (ALP) auswertbare Angaben gemacht haben. Informationen zu einzelnen Klassenstufen oder der Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in den o. a. Unterrichtsräumen mit mobilen Endgeräten im Unterricht arbeiten , liegen dem Staatsministerium nicht vor. Die Tabellen 2a und 2b in der Anlage geben daher – nach Schulart bzw. Landkreis/kreisfreien Städten differenziert – Auskunft über die Anzahl der Schulen, an denen Schülerinnen und Schüler mobile Endgeräte im Unterricht nutzen können. Dies sind Schulen, die mit schuleigenen mobilen Klassensätzen (Notebooks oder Tablets) ausgestattet sind, die Tablet- oder Notebookklassen haben oder die auf „Bring-your-owndevice “-Konzepte (BYOD) für den Einsatz schülereigener Geräte im Unterricht setzen. Drucksache 17/19765 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 - 1 - Anlage: Tabellen 1a, 1b, 2a und 2b Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Annette Karl (SPD) vom 9.10.2017 „Digitales Klassenzimmer I“ Tab. 1a: Aufschlüsselung nach Schulart zur Beantwortung von Frage 3 Schulart Anzahl der Unterrichtsräume mit Großbilddarstellung Grundschulen 5.819 Mittelschulen 6.182 Realschulen 8.276 Gymnasien 13.000 Förderschulen 1.679 Berufliche Schulen 8.805 Sonstige Schulen 188 alle Schularten 43.949 Tab. 1b: Aufschlüsselung nach Landkreisen / Kreisfreien Städten zur Beantwortung von Frage 3 Landkreis / kreisfreie Stadt Anzahl der Unterrichtsräume mit Großbilddarstellung in der Stadt Ingolstadt 511 in der Landeshauptstadt München 2.867 in der Stadt Rosenheim 408 im Ldkr. Altötting 497 im LdKr. Berchtesgadener Land 406 im LdKr. Bad Tölz-Wolfratshausen 589 im Ldkr. Dachau 566 im Ldkr. Ebersberg 307 im Ldkr. Eichstätt 639 im Ldkr. Erding 395 im Ldkr. Freising 672 im LdKr. Fürstenfeldbruck 474 im Ldkr.Garmisch-Partenkirchen 304 im Ldkr. Landsberg/Lech 569 im Ldkr. Miesbach 486 Mühldorf/Inn 349 im Ldkr. München 1.003 im Ldkr. Neuburg-Schrobenhausen 470 im Ldkr. Pfaffenhofen/Ilm 361 im Ldkr. Rosenheim 786 im Ldkr. Starnberg 373 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19765 - 2 - im Ldkr. Traunstein 843 im Ldkr. Weilheim-Schongau 557 in der Stadt Landshut 355 in der Stadt Passau 203 in der Stadt Straubing 329 im Ldkr. Deggendorf 490 im Ldkr. Freyung-Grafenau 277 im Ldkr. Kelheim 449 im Ldkr. Landshut 522 im Ldkr. Passau 563 im Ldkr. Regen 292 im Ldkr. Rottal-Inn 568 im Ldkr. Straubing-Bogen 278 im Ldkr. Dingolfing-Landau 352 in der Stadt Amberg 322 in der Stadt Regensburg 809 in der Stadt Weiden 371 im Ldkr. Amberg-Sulzbach 287 im Ldkr. Cham 592 im Ldkr. Neumarkt 587 im Ldkr. Neustadt/Waldnaab 175 im Ldkr. Regensburg 398 im Ldkr. Schwandorf 639 im Ldkr. Tirschenreuth 246 in der Stadt Bamberg 506 in der Stadt Bayreuth 330 in der Stadt Coburg 254 in der Stadt Hof 252 im Ldkr. Bamberg 205 im Ldkr. Bayreuth 200 im Ldkr. Coburg 121 im Ldkr. Forchheim 322 im Ldkr. Hof 184 im Ldkr. Kronach 180 im Ldkr. Kulmbach 248 im Ldkr. Lichtenfels 156 im Ldkr. Wunsiedel 345 in der Stadt Ansbach 278 in der Stadt Erlangen. 609 in der Stadt Fürth 420 in der Stadt Nürnberg 1.235 in der Stadt Schwabach 120 im Ldkr. Ansbach 584 im Ldkr. Erlangen-Höchstadt 498 im Ldkr. Fürth 223 im Ldkr. Nürnberger Land 367 im Ldkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim 307 im Ldkr. Roth 339 im Ldkr. Weißenburg-Gunzenhausen 326 in der Stadt Aschaffenburg 495 Drucksache 17/19765 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 - 2 - im Ldkr. Traunstein 843 im Ldkr. Weilheim-Schongau 557 in der Stadt Landshut 355 in der Stadt Passau 203 in der Stadt Straubing 329 im Ldkr. Deggendorf 490 im Ldkr. Freyung-Grafenau 277 im Ldkr. Kelheim 449 im Ldkr. Landshut 522 im Ldkr. Passau 563 im Ldkr. Regen 292 im Ldkr. Rottal-Inn 568 im Ldkr. Straubing-Bogen 278 im Ldkr. Dingolfing-Landau 352 in der Stadt Amberg 322 in der Stadt Regensburg 809 in der Stadt Weiden 371 im Ldkr. Amberg-Sulzbach 287 im Ldkr. Cham 592 im Ldkr. Neumarkt 587 im Ldkr. Neustadt/Waldnaab 175 im Ldkr. Regensburg 398 im Ldkr. Schwandorf 639 im Ldkr. Tirschenreuth 246 in der Stadt Bamberg 506 in der Stadt Bayreuth 330 in der Stadt Coburg 254 in der Stadt Hof 252 im Ldkr. Bamberg 205 im Ldkr. Bayreuth 200 im Ldkr. Coburg 121 im Ldkr. Forchheim 322 im Ldkr. Hof 184 im Ldkr. Kronach 180 im Ldkr. Kulmbach 248 im Ldkr. Lichtenfels 156 im Ldkr. Wunsiedel 345 in der Stadt Ansbach 278 in der Stadt Erlangen. 609 in der Stadt Fürth 420 in der Stadt Nürnberg 1.235 in der Stadt Schwabach 120 im Ldkr. Ansbach 584 im Ldkr. Erlangen-Höchstadt 498 im Ldkr. Fürth 223 im Ldkr. Nürnberger Land 367 im Ldkr. Neustadt/Aisch-Bad Windsheim 307 im Ldkr. Roth 339 im Ldkr. Weißenburg-Gunzenhausen 326 in der Stadt Aschaffenburg 495 - 3 - in der Stadt Schweinfurt 550 in der Stadt Würzburg. 1.007 im Ldkr. Aschaffenburg 269 im Ldkr. Bad Kissingen 369 im Ldkr. Rhön-Grabfeld 284 im Ldkr. Haßberge 321 im Ldkr. Kitzingen 405 im Ldkr. Miltenberg 493 im Ldkr. Main-Spessart 416 im Ldkr. Schweinfurt 112 im Ldkr. Würzburg 264 in der Stadt Augsburg 973 in der Stadt Kaufbeuren 375 in der Stadt Kempten 481 in der Stadt Memmingen 144 im Ldkr. Aichach-Friedberg 498 im Ldkr. Augsburg 825 im Ldkr. Dillingen 246 im Ldkr. Günzburg 645 im Ldkr. Neu-Ulm 613 im Ldkr. Lindau 156 im Ldkr. Ostallgäu 559 im Ldkr. Unterallgäu 421 im Ldkr. Donau-Ries 523 im Ldkr. Oberallgäu 360 Tab. 2a: Aufschlüsselung nach Schulart zur Beantwortung von Frage 3 Schulart Schulen mit schuleigenen mobilen Klassensätzen Schulen mit Tablet- oder Notebookklassen Schulen, die BYOD für Schüler erlauben Grundschulen 239 12 41 Mittelschulen 191 25 81 Realschulen 105 19 77 Gymnasien 147 28 86 Förderschulen 71 6 12 Berufliche Schulen 302 83 242 Sonstige Schulen 9 1 3 alle Schularten 1.064 174 542 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19765 - 4 - Tab. 2b: Aufschlüsselung nach Landkreisen / Kreisfreien Städten zur Beantwortung von Frage 3 Landkreis / kreisfreie Stadt Schulen mit schuleigenen mobilen Klassensätzen Schulen mit Tablet- oder Notebookklassen Schulen, die BYOD für Schüler erlauben in der Stadt Ingolstadt 19 3 9 in der Landeshauptstadt München 98 17 61 in der Stadt Rosenheim 7 2 1 im Ldkr. Altötting 11 2 3 im Ldkr. Berchtesgadener Land 9 0 4 im Ldkr. Bad Tölz- Wolfratshausen 11 1 7 im Ldkr. Dachau 13 1 9 im Ldkr. Ebersberg 10 2 2 im Ldkr. Eichstätt 9 0 6 im Ldkr. Erding 12 0 2 im Ldkr. Freising 10 3 4 im Ldkr. Fürstenfeldbruck 14 1 2 im Ldkr.Garmisch- Partenkirchen 9 1 4 im Ldkr. Landsberg/Lech 11 3 4 im Ldkr. Miesbach 12 1 7 im Ldkr. Mühldorf/Inn 6 1 2 im Ldkr. München 34 5 14 im Ldkr. Neuburg- Schrobenhausen 6 2 2 im Ldkr. Pfaffenhofen/Ilm 10 1 4 im Ldkr. Rosenheim 18 5 8 im Ldkr. Starnberg 10 5 5 im Ldkr. Traunstein 11 1 8 im Ldkr. Weilheim- Schongau 9 1 9 in der Stadt Landshut 20 4 7 in der Stadt Passau 8 0 5 in der Stadt Straubing 10 1 5 im Ldkr. Deggendorf 8 2 9 im Ldkr. Freyung-Grafenau 6 2 2 im Ldkr. Kelheim 12 4 5 im Ldkr. Landshut 7 3 5 im Ldkr. Passau 9 0 4 im Ldkr. Regen 8 1 5 im Ldkr. Rottal-Inn 10 2 6 im Ldkr. Straubing-Bogen 5 0 6 im Ldkr. Dingolfing-Landau 7 2 8 in der Stadt Amberg 5 1 7 Drucksache 17/19765 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 - 4 - Tab. 2b: Aufschlüsselung nach Landkreisen / Kreisfreien Städten zur Beantwortung von Frage 3 Landkreis / kreisfreie Stadt Schulen mit schuleigenen mobilen Klassensätzen Schulen mit Tablet- oder Notebookklassen Schulen, die BYOD für Schüler erlauben in der Stadt Ingolstadt 19 3 9 in der Landeshauptstadt München 98 17 61 in der Stadt Rosenheim 7 2 1 im Ldkr. Altötting 11 2 3 im Ldkr. Berchtesgadener Land 9 0 4 im Ldkr. Bad Tölz- Wolfratshausen 11 1 7 im Ldkr. Dachau 13 1 9 im Ldkr. Ebersberg 10 2 2 im Ldkr. Eichstätt 9 0 6 im Ldkr. Erding 12 0 2 im Ldkr. Freising 10 3 4 im Ldkr. Fürstenfeldbruck 14 1 2 im Ldkr.Garmisch- Partenkirchen 9 1 4 im Ldkr. Landsberg/Lech 11 3 4 im Ldkr. Miesbach 12 1 7 im Ldkr. Mühldorf/Inn 6 1 2 im Ldkr. München 34 5 14 im Ldkr. Neuburg- Schrobenhausen 6 2 2 im Ldkr. Pfaffenhofen/Ilm 10 1 4 im Ldkr. Rosenheim 18 5 8 im Ldkr. Starnberg 10 5 5 im Ldkr. Traunstein 11 1 8 im Ldkr. Weilheim- Schongau 9 1 9 in der Stadt Landshut 20 4 7 in der Stadt Passau 8 0 5 in der Stadt Straubing 10 1 5 im Ldkr. Deggendorf 8 2 9 im Ldkr. Freyung-Grafenau 6 2 2 im Ldkr. Kelheim 12 4 5 im Ldkr. Landshut 7 3 5 im Ldkr. Passau 9 0 4 im Ldkr. Regen 8 1 5 im Ldkr. Rottal-Inn 10 2 6 im Ldkr. Straubing-Bogen 5 0 6 im Ldkr. Dingolfing-Landau 7 2 8 in der Stadt Amberg 5 1 7 - 5 - in der Stadt Regensburg 37 7 16 in der Stadt Weiden 7 2 4 im Ldkr. Amberg-Sulzbach 4 0 1 im Ldkr. Cham 8 2 2 im Ldkr. Neumarkt 8 2 7 im Ldkr. Neustadt/Waldnaab 3 2 6 im Ldkr. Regensburg 13 4 4 im Ldkr. Schwandorf 16 1 6 im Ldkr. Tirschenreuth 5 0 2 in der Stadt Bamberg 16 2 15 in der Stadt Bayreuth 19 2 6 in der Stadt Coburg 11 2 6 in der Stadt Hof 7 0 2 im Ldkr. Bamberg 7 2 5 im Ldkr. Bayreuth 8 0 3 im Ldkr. Coburg 2 0 4 im Ldkr. Forchheim 10 0 4 im Ldkr. Hof 7 1 1 im Ldkr. Kronach 4 1 2 im Ldkr. Kulmbach 3 2 7 im Ldkr. Lichtenfels 5 0 2 im Ldkr. Wunsiedel 11 1 3 in der Stadt Ansbach 5 1 3 in der Stadt Erlangen. 11 5 5 in der Stadt Fürth 13 2 9 in der Stadt Nürnberg 35 7 13 in der Stadt Schwabach 5 1 4 im Ldkr. Ansbach 12 2 4 im Ldkr. Erlangen- Höchstadt 6 0 5 im Ldkr. Fürth 5 1 1 im Ldkr. Nürnberger Land 7 1 10 im Ldkr. Neustadt/Aisch- Bad Windsheim 6 0 1 im Ldkr. Roth 15 0 3 im Ldkr. Weißenburg- Gunzenhausen 8 1 3 in der Stadt Aschaffenburg 13 2 13 in der Stadt Schweinfurt 10 1 3 in der Stadt Würzburg. 16 10 13 im Ldkr. Aschaffenburg 8 1 4 im Ldkr. Bad Kissingen 5 0 3 im Ldkr. Rhön-Grabfeld 6 1 7 im Ldkr. Haßberge 9 0 5 im Ldkr. Kitzingen 3 0 3 im Ldkr. Miltenberg 10 0 5 im Ldkr. Main-Spessart 16 0 2 Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19765 - 6 - im Ldkr. Schweinfurt 8 1 1 im Ldkr. Würzburg 11 0 5 in der Stadt Augsburg 18 8 10 in der Stadt Kaufbeuren 5 0 3 in der Stadt Kempten 12 0 5 in der Stadt Memmingen 4 0 0 im Ldkr. Aichach-Friedberg 5 1 1 im Ldkr. Augsburg 20 4 7 im Ldkr. Dillingen 7 1 3 im Ldkr. Günzburg 14 2 6 im Ldkr. Neu-Ulm 13 1 2 im Ldkr. Lindau 10 0 2 im Ldkr. Ostallgäu 4 0 0 im Ldkr. Unterallgäu 4 2 3 im Ldkr. Donau-Ries 14 3 11 im Ldkr. Oberallgäu 6 2 5