Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 21.11.2017 Bayerische Initiative Tierwohl In der Information des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) „Staatsminister Hel mut Brunner informiert“ (Stand Mai 2017) verspricht der Staatsminister die Verbesserung des Tierwohls und bezieht sich hier unter anderem auf die Anbindehaltung bei Milch kühen. Hierzu habe er klärende Gespräche mit dem Le bensmitteleinzelhandel führen können. Die Umstellung auf Laufstallhaltung sei ihm ein vordringliches Anliegen. Unter anderem spricht er auch verschiedene Möglichkeiten der In vestitionsförderung an. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Mit welchen Unternehmen des Lebensmitteileinzelhan dels führte Staatsminister Helmut Brunner Gespräche über die Abnahme von Milch aus Anbindehaltung bei Milchkühen sowie über die Umstellung von der ganzjähri gen Anbindehaltung auf Weidehaltung oder Laufstallhal tung und die Konsequenzen für den Handel und Verbrau cher? 2. Welche Ergebnisse brachten die von Staatsminister Hel mut Brunner bezeichneten klärenden Gespräche mit dem Lebensmitteleinzelhandel zur Anbindehaltung bei Milch kühen? 3. Warum bekommen Betriebe, die von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung umstellen, im Auswahlverfahren eine In vestitionsförderung von bis zu 30 Prozent, während bei kleineren Betrieben mit einem Milchviehbestand mit bis zu 25 Milchkühen eine Investitionsförderung von 25 Pro zent greift? 4. Welche Beratungskritierien und Anforderungen erarbei tete Staatsminister Helmut Brunner im Rahmen der so genannten Laufstallinitiative zusammen mit den Verbund beratungspartnern (LKV, BBVLandSiedlung)? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.12.2017 Zu 1.: Herr Staatsminister Helmut Brunner hat mit namhaften Ver tretern von EdekaSüd, REWE, Lidl, AldiSüd und Real Ge spräche geführt. Zu 2.: In den Gesprächen wurden die Besonderheiten der baye rischen Milchviehhaltung wie Betriebsgröße, Betriebstypen, etc. verdeutlicht. Dabei wurde vor allem auf die Konse quenzen eines Strukturbruchs für die bayerische Landwirt schaft hingewiesen, die ein fixes Ausstiegsdatum aus der Anbindehaltung zur Folge hätte. Der Lebensmitteleinzelhan del signalisierte, dass er an einem solchen Strukturbruch keinerlei Interesse habe und zeigte insgesamt sehr viel Verständnis für die bayerische Situation. Daneben wurde vereinbart, vor weiteren Schritten in diesem Bereich erneut Gespräche zu führen. Zu 3.: Der dargestellte Sachverhalt beruht darauf, dass in diesem Jahr erstmals speziell für die kleinen Betriebe eine Förder möglichkeit im Bayerischen Sonderprogramm Landwirt schaft (BaySL) geschaffen wurde. Dort werden alle förder fähigen Investitionen bislang mit 25 Prozent bezuschusst. Umstellungsinvestitionen größerer Milchviehbetriebe wer den seit jeher über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) unterstützt. Dort gilt aktuell ein Fördersatz von 30 Prozent. Sobald die haushaltsrechtliche Genehmigung dafür vor liegt, wird die dargestellte Differenzierung entfallen und der Fördersatz einheitlich 30 Prozent betragen. Ein entspre chender Änderungsantrag liegt dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat bereits zur Genehmigung vor. Zu 4.: Zielsetzung aller Beratungsmaßnahmen im Rahmen der ba yerischen Laufstallinitiative ist die Förderung des Tierwohls durch eine Verbesserung der Haltungsbedingungen in der Rinder und Milchviehhaltung. Weitere Aspekte sind die Ent wicklung umweltfreundlicher, arbeits und kostensparender Haltungsverfahren sowie die Erleichterung von schwerer körperlicher Arbeit. Die Umstellung von der Anbindehaltung auf moderne Laufstallhaltung soll durch Förderanreize spe ziell auch für kleinere Tierbestände besonders gefördert werden. Dabei wirken die staatliche Beratung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) und die beiden anerkannten Verbundpartner LKVBeratungsgesell schaft mbH und die BBVLandSiedlung eng zusammen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.07.2018 Drucksache 17/19766 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19766 Die ÄELF beraten mit ihren Abteilungen Beratung und Bildung zu Fragen der Unternehmensentwicklung und der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung (EIF) auf Basis der besonders tiergerechten Haltungsanforderungen (btH) sowie zur Umstellung auf Laufstallhaltung im Rahmen des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft (BaySL) für kleinere Betriebe. Die Fachzentren Rinderhaltung der Ämter beraten im Rahmen staatlicher Hoheitsaufgaben zu Standortwahl, Emissionsproblematik und Privilegierungsvoraussetzungen. Der Verbundpartner BBVLandSiedlung ergänzt die staatliche Bauberatung durch die Aufnahme des baulichen Umfeldes, die Erarbeitung eines Planungskonzeptes inkl. Raumprogramm und die Erstellung einer Kostenschätzung. Der Verbundpartner LKVBeratungsgesellschaft mbH bie tet im Beratungsfeld Milchviehhaltung die Haltungsberatung an. Sie beinhaltet eine umfassende einzelbetriebliche Ana lyse aller für das Tierwohl relevanten Einflussfaktoren und die Erarbeitung praxisnaher Verbesserungsvorschläge. Zu dem erhalten Tierhalter mithilfe verschiedener Checklisten im Rahmen eines Eigenmonitorings die Möglichkeit, Prob lembereiche im Stall selbst zu erkennen und zu verbessern. Sämtliche Anbieter verpflichten sich, neutral, firmen und verkaufsunabhängig zu beraten.