Schriftliche Anfrage
des Abgeordneten
Thomas Gehring
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
vom 23.11.2017
Unbesetzte Stellen für Schulleitungen und Stellvertre-
tungen an bayerischen Grund- und Mittelschulen
Ich frage die Staatsregierung:
1.
Wie viele Stellen für Schulleitungen und Stellvertre-
tungen
im Bereich Grund- und Mittelschulen wurden
seit dem Schuljahr 2014/2015 jeweils ausgeschrieben
(bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr, Schulart und
Regierungsbezirk)?
2.
Wie viele Stellen für Schulleitungen und Stellvertre-
tungen konnten jeweils seit dem Schuljahr 2014/2015
im Bereich der
Grund- und Mittelschulen nicht mehr
besetzt werden (bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr,
Schulart und Regierungsbezirken)?
3.
Welche Gründe lagen in welcher Häufigkeit für eine
erfolglose Ausschreibung vor (aufgeschlüsselt nach
a)
Es gab keine Bewerberinnen/Bewerber auf die Stelle.
b)
Die Bewerberinnen/Bewerber hatten keine ausrei
-
chende Qualifikation.
c)
Die Bewerberinnen/Bewerber haben ihre Bewerbung
zurückgezogen.)?
4.
Wie war im letzten Einstellungszeitraum das V
erhält-
nis zwischen Bewerberinnen/Bewerbern und ausge-
schriebenen Funktionsstellen einer Schulleitung an
Grund- und Mittelschulen?
5.
Wie viele Schulleitungsstellen sind wegen
Auflösung
der Schule seit 2014/2015 weggefallen?
6.
Wie viele Schulen haben
seit 2014/2015 keine eigene
Schulleitung (aufgeschlüsselt nach Schulart und Re-
gierungsbezirk) und wie viele davon werden durch die
Schulleitungen benachbarter Schulen mitgeführt?
Antwort
des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wis-
senschaft und Kunst
vom 22.12.2017
1.
Wie viele Stellen für Schulleitungen und Stellver
-
tretungen im Bereich Grund- und Mittelschulen
wurden seit dem Schuljahr 2014/2015 jeweils aus-
geschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Schuljahr,
Schulart und Regierungsbezirk)?
Die in Tabellen 1 und 2 (s. Anhang) gelistete Anzahl an
Schulleiterstellen (Rektorin bzw. Rektor A 13+AZ, A 14,
A 14+AZ) bzw. Stellen für stellvertretende Schulleiter (Kon-
rektorin bzw. Konrektor A 13+AZ) war seit dem Schuljahr
2014/2015 ausgeschrieben.
2.
Wie viele Stellen für Schulleitungen und Stell
-
vertretungen konnten jeweils seit dem Schuljahr
2014/2015 im Bereich der Grund- und Mittelschu-
len nicht mehr besetzt werden (bitte aufgeschlüs-
selt nach Schuljahr, Schulart und Regierungsbe-
zirken)?
3.
Welche Gründe lagen in
welcher Häufigkeit für
eine erfolglose Ausschreibung vor (aufgeschlüs-
selt nach
a)
Es gab keine Bewerberinnen/Bewerber auf die
Stelle.
b)
Die Bewerberinnen/Bewerber hatten keine ausrei-
chende Qualifikation.
c)
Die Bewerberinnen/Bewerber haben ihre Bewer
-
bung zurückgezogen.)?
Die Daten werden vom Staatsministerium für Bildung und
Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht regelmäßig erhoben,
da die Zuständigkeit für die Besetzung von Schulleiterstel
-
len an Grund- und Mittelschulen bei den Bezirksregierungen
liegt. Eine zentrale Erfassung und Speicherung von Daten,
welche Schulleiterstellen in den letzten Jahren über einen
bestimmten Zeitraum nicht besetzt waren, findet dort nicht
statt. Verlässliche Daten können deshalb nur vom aktuellen
Schuljahr 2017/2018 erhoben werden, da es sich hier um
gegenwärtig noch zu besetzende Stellen und damit laufen
-
de Verfahren handelt.
Unter unbesetzten Schulleiterstellen sind die Stellen
zu verstehen, die trotz mehrfacher Ausschreibung vor-
erst nicht besetzt werden konnten. In allen anderen Fällen
(z.
B. Krankheit, zeitlich befristete Abordnung,
Pensionie-
rung während eines Schuljahres, erfolgreiche Bewerbung
auf eine andere Stelle) wird die Schule bis zur Wiederbe
-
setzung durch den Stellvertreter kommissarisch geleitet, der
hierfür auch die entsprechende Leitungszeit erhält.
An Grund- und Mittelschulen waren zum Stichtag
13.12.2017 die den Tabellen 3 und 4 (s. Anlage) zu ent-
nehmende Anzahl an Schulleitungsstellen unbesetzt (nebst
Gründen für eine Nichtbesetzung).
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
17. Wahlperiode
20.07.2018
Drucksache
17/
19768
Bayerischer
Landtag
Seite
2
Bayerischer
Landtag
·
17.
Wahlperiode
Drucksache
17/19768
Bemessen an der Gesamtzahl der Schulleitungen
(Rektoren und Konrektoren) an Grund- und Mittelschulen
Bayerns beträgt der
Anteil der unbesetzten Schulleitungs
-
stellen unter 1 Prozent.
4.
Wie war im letzten Einstellungszeitraum das V
er-
hältnis zwischen Bewerberinnen/Bewerbern und
ausgeschriebenen Funktionsstellen einer Schul-
leitung an Grund- und Mittelschulen?
Die Besetzung von Schulleitungsstellen an staatlichen
Grund-, Mittel- und Förderschulen erfolgt aus organisato-
rischen Gründen grundsätzlich zum 1. August eines Jah-
res. Damit soll sichergestellt werden, dass die Stelle eines
Schulleiters nach Möglichkeit unmittelbar nach Ausscheiden
des Vorgängers zum Schuljahresende wiederbesetzt wird,
um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Zum 01.08.2017 waren 642 Stellen (Rektorin bzw. Rektor
+ Konrektorin bzw. Konrektor) in den einzelnen Regierungs
-
bezirken zur Besetzung ausgeschrieben. Dabei gab es die
folgende Anzahl an Bewerbern auf die zu besetzenden Stel-
len:
Anzahl der ausgeschriebenen Schulleitungsstellen, die
zum 01.08.2017 zu besetzen waren (Rektorin bzw. Rektor
+ Konrektorin bzw. Konrektor)) sowie die Häufigkeit der Be-
werbungen auf eine Stelle. Meldung der Regierungen vom
13.12.2017.
Anzahl der ausgeschriebenen Stellen (Rektor + Konrek-
tor), die zum 01.08.2017 neu zu besetzen waren
642
Häufigkeit 1 Bewerber auf ausgeschriebene Stelle
235
Häufigkeit 2 Bewerber auf ausgeschriebene Stelle
183
Häufigkeit 3 Bewerber auf ausgeschriebene Stelle
96
Häufigkeit 4 Bewerber auf ausgeschriebene Stelle
40
Häufigkeit 5 Bewerber auf ausgeschriebene Stelle
29
Häufigkeit mehr als 5 Bewerber auf ausgeschriebene Stelle
29
In den übrigen Fällen lagen keine Bewerbungen auf eine
Stelle vor.
5.
Wie
viele Schulleitungsstellen sind wegen Auflö-
sung der Schule seit 2014/2015 weggefallen?
Seit dem Schuljahr 2014/2015 ist die der Tabelle 5 (s. An-
hang) zu entnehmende Anzahl an Schulleitungsstellen auf-
grund der Inaktivität oder Auflösung einer Grund- bzw. Mit-
telschule nicht mehr nachbesetzt worden.
6.
Wie
viele Schulen haben seit 2014/2015 keine ei-
gene Schulleitung (aufgeschlüsselt nach Schulart
und Regierungsbezirk) und wie viele davon wer-
den durch die Schulleitungen benachbarter Schu-
len mit geführt?
Nach Art. 57 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Gesetz über das
Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) ist für jede
Schule eine Person mit der Schulleitung zu betrauen. Im
Bereich der Grund- und Mittelschulen können die Schullei
-
tungen nach Art. 57 Abs. 1 Satz 2 BayEUG mit der Leitung
einer oder mehrerer Schulen beauftragt werden.
Eine bis ins Schuljahr 2014/2015 rückwirkende Aufstel-
lung derjenigen Schulleitungen, die mehr als eine Schule
leiten, ist nicht möglich, da die Besetzung der Schulleitungs
-
stellen in den Zuständigkeitsbereich der Regierungen fällt
(s. auch Antwort zu Frage 2). Eine Auflistung der Anzahl an
Schulleitungen, die mehr als eine Schule leiten, ist demnach
nur für das aktuelle Schuljahr 2017/2018 möglich.
Im Schuljahr 2017/2018 leitet an Grund- und Mittelschu-
len die in Tabelle 6 (s. Anhang) gelistete Anzahl an Schullei
-
terinnen und Schulleitern mehr als eine Schule.
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