Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 16.11.2017 Innenstadtentwicklung: Offene Fragen Weil Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zwei selbstständige, kleinflächige Einzelhandelsbetriebe gemeinsam als Großprojekt bewerteten, wurden in jüngster Zeit in zwei Urteilen Bauvorhaben kleinerer Gemeinden nicht genehmigt (vgl. Kommunal 11/2017). Demnach könnte in Zukunft ein 800 qm großer Supermarkt mit angeschlossenem 500 qm großem Getränkemarkt nicht mehr genehmigungsfähig sein. Das kann gravierende Auswirkungen auf die Stadtentwicklung bayerischer Kommunen haben. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Welche möglichen Auswirkungen haben beide Urteile auf den Gestaltungsfreiraum von Kommunen bzw. die Entwicklungsmöglichkeiten bayerischer Innenstädte? 2. Welche Konsequenzen ergeben sich aus beiden Urteilen für den bayerischen Einzelhandel? 3. Machen beide Urteile eine Änderung des Landesentwicklungsprogramms notwendig, um etwaige juristische Unsicherheiten (rechtssichere Bauleitplanung) in Zukunft zu vermeiden? 4. Wie viele Verfahren mit ähnlichem Inhalt sind derzeit anhängig ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 05.12.2017 Zu 1.: Die Urteile des VGH zur Agglomerationsregelung bei der Steuerung von Einzelhandelsgroßprojekten durch das Landesentwicklungsprogramm Bayern schränken insbesondere die Möglichkeiten der Planung sich ergänzender Einzelhandelsbetriebe in Sondergebieten ein. Daneben erhöhen sich Planungs- und Begründungaufwand hinsichtlich möglicher Einzelhandelsnutzungen bei der Planung von Gewerbe- und Mischgebieten. Zu 2.: Die maximal zulässigen Verkaufsflächen in für den Einzelhandel attraktiven Lagen, d. h. in Ergänzungsstandorten mehrerer Betriebe, sind insgesamt geringer. Zu 3.: Die CSU-Fraktion im Landtag hat im Rahmen der laufenden LEP-Teilfortschreibung einen Änderungsantrag zu den Einzelhandelszielen in Reaktion auf die beiden VGH-Urteile eingebracht. Dieser wurde zwischenzeitlich auch vom Plenum des Landtages beschlossen. Inhaltlich wird dieser Antrag , der den ursprünglich beabsichtigten Regelungsgehalt klarstellt, von der Staatsregierung ausdrücklich begrüßt. Zu 4.: Der Staatsregierung sind keine weiteren Verfahren vor dem VGH bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.03.2018 Drucksache 17/19771 Bayerischer Landtag