Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2017 Porosierungsmittel bei der Ziegelherstellung Seit nunmehr fünf Jahren versucht ein Ziegelwerk im Lkr. Günzburg, die Genehmigung des Einsatzes von Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel zu erhalten. Bisher vergeblich, obwohl das Verfahren bei anderen Ziegelwerken in Bayern erlaubt wurde. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Ziegeleien gibt es in Bayern? 2. Welche Porosierungsmittel werden an bayerischen Ziegeleien eingesetzt? 3. Wie viele Ziegeleien in Bayern setzen Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel ein? 4. a) Welche Vorbehalte gibt es gegen den Einsatz von Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel? b) Durch welche Untersuchungen sind diese Vorbehalte belegt? 5. Welche ökologischen Vorteile hätte Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel im Hinblick auf die CO2- Bilanz und die Wiederverwertung von Abfällen? 6. Wie und wo werden Aluminiumhydroxidabfälle in Bayern entsorgt? 7. Hält die Staatsregierung eine Wiederverwertung von Aluminiumhydroxid für sinnvoller als eine Deponierung und entspräche dies nicht auch den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.12.2017 1. Wie viele Ziegeleien gibt es in Bayern? Es gibt in Bayern 45 immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige An lagen zur Herstellung von Ziegeln und sonstiger Baukeramik, davon 33 Anlagen zur Herstellung von Hintermauerziegeln. In den restlichen Anlagen werden Dach- oder Bodenziegel hergestellt. 2. Welche Porosierungsmittel werden an bayerischen Ziegeleien eingesetzt? Als Porosierungsmittel werden in Bayern im Wesentlichen Abfälle aus der Papierin dustrie (Papierfangstoffe, ggf. auch Deinkingschlamm) und Sägespäne sowie – bei deutlich weniger Anlagen – Polystyrol eingesetzt. Vereinzelt sind in Genehmigungsbescheiden bayerischer Ziegeleien als zulässige Porosierungsmittel (Braun-)Kohlestaub oder Koks genannt. Ob diese beiden Stoffe noch eingesetzt werden, ist nicht bekannt. 3. Wie viele Ziegeleien in Bayern setzen Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel ein? In einem Ziegelwerk ist der Einsatz von Aluminiumhydroxid genehmigt. Weitere bayerische Ziegeleien, die derzeit Aluminiumhydroxid einsetzen, sind nicht bekannt. 4. a) Welche Vorbehalte gibt es gegen den Einsatz von Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel? Gemäß § 7 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hat die Verwertung von Abfällen, insbesondere durch ihre Einbindung in Erzeugnisse, ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Dies bedeutet, dass es durch die Verwendung von Abfällen nicht zu einer Anreicherung von Schadstoffen im Wertstoffkreislauf kommen darf. Durch den Einsatz von Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel bei der Ziegelherstellung soll es zu keiner Schadstoffanreicherung im Erzeugnis kommen, durch die eine spätere Verwendung solcher als Abfall angefallener Ziegel bei der Herstellung von Recycling baustoffen eingeschränkt oder gar verhindert werden würde. Die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat dazu Beschlüsse gefasst, die den Schadstoffgehalt von Abfällen, die bei der Herstellung von Bauprodukten zum Einsatz kommen dürfen, begrenzen. b) Durch welche Untersuchungen sind diese Vorbehalte belegt? Die Einhaltung der unter Antwort 4 a genannten Vorgaben konnte zwischenzeitlich durch einen bei einer bayerischen Ziegelei durchgeführten Betriebsversuch belegt werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.03.2018 Drucksache 17/19773 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19773 5. Welche ökologischen Vorteile hätte Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel im Hinblick auf die CO2-Bilanz und die Wiederverwertung von Abfällen? Der Einsatz von Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel bei der Ziegelherstellung ist gegenüber der sonstigen Verwertung wie z. B. der Verfüllung als hochwertigere Verwertung im Sinne von § 8 KrWG anzusehen. Der Einsatz des Abfalls Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel dient zum einen der Ressourcenschonung durch Einsparung natürlicher (Roh-)Stoffe oder auch anderweitig verwertbarer Abfälle (z. B. Sägespäne). Zum anderen wird wertvoller Deponieraum eingespart, wenn das Aluminiumhydroxid sonst beseitigt werden müsste. Hinsichtlich der CO2-Bilanz beim Einsatz von Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel liegen keine Erkenntnisse vor. 6. Wie und wo werden Aluminiumhydroxidabfälle in Bayern entsorgt? In Bayern fallen nur wenig Aluminiumhydroxidabfälle an. Für die Entsorgung dieser nicht gefährlichen Abfälle (AW-Nr. 11 01 10) gilt grundsätzlich keine Pflicht zur Führung von Nachweisen und Registern. Erkenntnisse über Details der Entsorgungswe ge dieser nicht gefährlichen Abfälle liegen deshalb nicht vor. Aluminiumhydroxidabfälle werden nur in geringem Umfang auf bayerischen Deponien entsorgt. Bekannt ist daneben eine Verwertungsmaßnahme außerhalb Bayerns, bei der dieses Material im Zuge der Rekultivierung einer Kalirückstandshalde eingesetzt wird. Diese Abfälle sollen künftig in einigen bayerischen Ziegeleien als Porosierungsmittel eingesetzt und auf diese Weise verwertet werden. 7. Hält die Staatsregierung eine Wiederverwertung von Aluminiumhydroxid für sinnvoller als eine Deponierung und entspräche dies nicht auch den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes? Die Verwertung von Aluminiumhydroxid als Porosierungsmittel ist – sofern sie ordnungsgemäß und schadlos erfolgt – grundsätzlich einer sonstigen Verwertung oder einer Beseitigung durch Deponierung vorzuziehen (s. a. Antwort zu Frage 5). Dies steht im Einklang mit den Vorgaben des KrWG.