Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 29.11.2017 Ausbaggerung der Isar im Bereich Landshut Ich frage die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen wurde die Kleine Isar im Bereich Landshut-Mitterwöhr in den letzten Jahren ausgebaggert ? 2. Trifft es zu, dass die Ausbaggerung der Kleinen Isar spürbare Entlastungswirkungen insbesondere bei Hochwasser gebracht hat? 3.1 Wäre es aus Sicht der Staatsregierung nicht sinnvoll, im Hinblick auf den Hochwasserschutz auch die Große Isar im Bereich des Isarspitzes in Landshut auszubaggern? 3.2 Wenn ja, wann wird dies geschehen? 3.3 Wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.12.2017 Zu 1.: Im Wasserrechtsbescheid für die Stauanlage Altheim sind Sohlhöhen für die Isar und Kleine Isar von Flusskilometer 70,37 bis Flusskilometer 72,60 festgeschrieben. Die Uniper Wasserkraft als Unternehmerin der Stauanlage Altheim ist laut Wasserrechtsbescheid aufgefordert, Änderungen der Stau- und Flussbettverhältnisse zu überprüfen und Auflandungen zu entfernen. Die letzte Vermessung erfolgte 2013 nach dem 100-jährlichen Hochwasserereignis. Dabei wurden an dem Gewässerabschnitt ab dem Zusammenfluss Flutmulde/Kleine Isar größere abgelagerte Kiesmengen festgestellt. Daher war, wie letztmalig 1983, eine Ausbaggerung notwendig, um die Leistungsfähigkeit im Hochwasserfall wiederherzustellen. Die Arbeiten wurden von September 2014 bis April 2015 durch die Uniper Wasserkraft (ehemals E.ON Kraftwerke GmbH) durchgeführt. Zu 2.: Durch die Ausbaggerung wurde die im Wasserrechtsbescheid definierte Gewässersohle in der Kleinen Isar im Rahmen der Gewässerunterhaltung wiederhergestellt. Unabhängig davon traten beim lsarhochwasser 2013 für die Siedlungsbebauung keine Probleme auf. Zu 3.1: Für die Große Isar sind keine definierten Sohlhöhen festgeschrieben . Bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis muss eine Wassermenge von ca. 400 m3/s abgeführt werden können. Dies wurde bereits bei den Planungen zum Hochwasserschutzsystem von Landshut berücksichtigt . Nachdem die Große Isar diese Wassermenge schadlos abführen konnte, wurde das Gewässerbett der Großen Isar in den 1950er-Jahren nicht verändert oder ausgebaut. Im Hinblick auf den Hochwasserschutz besteht daher keine Veranlassung, die Große Isar auszubaggern. Die Isar wird aber permanent im Hinblick auf morphologische und hydraulische Veränderungen beobachtet. Zu 3.2: Siehe hierzu Punkt 3.1. Zu 3.3: Siehe hierzu Punkt 3.1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2018 Drucksache 17/19778 Bayerischer Landtag