Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 17.11.2017 Neuberechnung der Trassenvarianten für eine OU Sulzbach Nachdem Herr Staatssekretär Gerhard Eck in seinem Schreiben vom 13.10.2016 an die Bürgerinitiative „Lebenswertes Sulzbach“ darauf hingewiesen hat, dass das Verkehrsmodell Bayerischer Untermain ergänzt und fortgeschrieben werden wird und sich daran eine Neuberechnung der Trassenvarianten einer Ortsumfahrung (OU) Sulzbach anschließen wird, frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wird die verkehrliche Wirksamkeit der im Planungszeitraum bis 2030 im Umfeld der OU Sulzbach geplanten Maßnahmen auch für die Nullvariante der Ortsumfahrung Sulzbach ermittelt, also ohne den zusätzlichen Bau einer Trasse? 1.2 Wenn nein, warum nicht? 2. In welcher Form erhalten die Bürger Einblick in die Neuberechnung der Trassenvarianten? 3.1 Finden die Befragungsergebnisse der Verkehrsuntersuchung von 2014 in Sulzbach Eingang in das fortgeschriebene Verkehrsmodell? 3.2 Wenn nein, warum nicht? 4.1 Wird die Wirkung der verschiedenen Varianten einer Ortsumgehung Sulzbach über die Ortsgrenzen hinweg ermittelt? 4.2 Wenn nein, warum nicht? 5.1 Sind inzwischen die Projektziele der verschiedenen Varianten einer Ortsumfahrung Sulzbach – insbesondere die überörtlichen – inzwischen definiert? 5.2 Wenn ja, wie lauten sie? 5.3 Wenn nein, wann werden sie festgelegt? 6.1 Wie werden sie erarbeitet (bezogen auf Frage 5)? 6.2 Von wem werden sie erarbeitet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.12.2017 1.1 Wird die verkehrliche Wirksamkeit der im Planungszeitraum bis 2030 im Umfeld der OU Sulzbach geplanten Maßnahmen auch für die Nullvariante der Ortsumfahrung Sulzbach ermittelt, also ohne den zusätzlichen Bau einer Trasse? Ja. 1.2 Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1.1 verwiesen. 2. In welcher Form erhalten die Bürger Einblick in die Neuberechnung der Trassenvarianten? Die Bürgerinnen und Bürger werden nach der Neuberechnung der Trassenvarianten in geeigneter Weise (z. B. durch eine Bürgerinformationsveranstaltung oder die Einstellung im Internet) informiert. 3.1 Finden die Befragungsergebnisse der Verkehrsuntersuchung von 2014 in Sulzbach Eingang in das fortgeschriebene Verkehrsmodell? Ja. 3.2 Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 3.1 verwiesen. 4.1 Wird die Wirkung der verschiedenen Varianten einer Ortsumgehung Sulzbach über die Ortsgrenzen hinweg ermittelt? Ja. 4.2 Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 4.1 verwiesen. 5.1 Sind inzwischen die Projektziele der verschiedenen Varianten einer Ortsumfahrung Sulzbach – insbesondere die überörtlichen – inzwischen definiert? 5.2 Wenn ja, wie lauten sie? 5.3 Wenn nein, wann werden sie festgelegt? 6.1 Wie werden sie erarbeitet (bezogen auf Frage 5)? 6.2 Von wem werden sie erarbeitet? Die verkehrlichen Projektziele (insb. die Entlastung der Ortsdurchfahrt Sulzbach vom Durchgangsverkehr) sind durch den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern festgelegt . Diese gelten für alle Trassenvarianten, die in der derzeitigen Trassendiskussion gleichberechtigt geprüft werden. Jede der Trassenvarianten hat unterschiedliche Wirkungen auf den Verkehr, den Straßenbau, den Städtebau und die Umwelt. Diese unterschiedlichen Wirkungen sollen durch die laufenden Untersuchungen und Gutachten aufgezeigt und bewertet werden. Erst danach können, ausgehend von den Zielsetzungen der Regional- und Fachpläne, die weiteren planerischen Ziele formuliert werden. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg wird diese Planungsziele unter Einbindung der unterschiedlichen Entscheidungsebenen und im Dialog mit den Bürgern und Kommunen erarbeiten und festlegen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.04.2018 Drucksache 17/19779 Bayerischer Landtag