Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 17.11.2017 Digitalfunk im Rettungswesen und bei der Polizei Die Kommunikation im Bereich des Rettungswesen und auch bei der Polizei wurde in den letzten Jahren auf Digitalfunk umgestellt. Dabei scheint es aber örtlich, vor allem in geschlossenen Gebäuden, Probleme beim Empfang von Signalen zu geben. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es Rückmeldungen aus dem Bereich des Rettungswesens und der Polizei, dass Alarmierungssignale in Gebäuden nicht empfangen werden können? b) Gibt es Rückmeldungen aus dem Bereich des Rettungswesens und der Polizei, dass die Kommunikation bei laufenden Einsätzen aus Gebäuden heraus unterbrochen wird oder nur durch Änderung des Standortes gewährleistet werden kann? 2. Welche Lösungsmöglichkeiten werden geprüft, um solche „Funklöcher“ zu schließen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 03.01.2018 Vorbemerkung: Das BOS-Digitalfunknetz wurde von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) mit Wirkung vom 05.12.2016 offiziell für den technischen Wirkbetrieb freigegeben. Die Netzabdeckung im Digitalfunk BOS liegt aktuell in Bayern bei 99 Prozent der Fläche. Punktuelle Unterversorgungen im Freifeld werden wie in jedem Funknetz (analoges Netz, Mobilfunk) im Rahmen von Feinjustierungen und Optimierungen Zug um Zug beseitigt. Dabei werden in Bayern, aufgrund der guten Funkversorgung im Freifeld, bereits viele Gebäude mitversorgt. Probleme beim Empfang von Funksignalen in Gebäuden ergeben sich immer dann, wenn die Freifeldversorgung nicht zugleich auch eine Inhouse- Versorgung sicherstellt. Dies gilt für den Digitalfunk BOS in gleichem Maße wie für den kommerziellen Mobilfunk oder früher für den Analogfunk. Den Einsatzkräften ist bekannt, dass beim Betreten eines Gebäudes die Funkversorgung grundsätzlich eingeschränkt sein kann; dies wird deshalb im Einsatzmanagement berücksichtigt. Sofern ein entsprechender Bedarf vorliegt, sind vor allem größere Gebäude mit einer eigenen Objektfunkanlage auszustatten. Für die Errichtung der Objektfunkanlagen ist jedoch grundsätzlich der jeweilige Betreiber des Gebäudes verantwortlich. 1. a) Gibt es Rückmeldungen aus dem Bereich des Rettungswesens und der Polizei, dass Alarmierungssignale in Gebäuden nicht empfangen werden können ? Die Alarmierung über Digitalfunk BOS befindet sich derzeit in der Planungsphase und wird einsatztaktisch noch nicht verwendet. Deshalb liegen auch keine Nutzermeldungen vor. b) Gibt es Rückmeldungen aus dem Bereich des Rettungswesens und der Polizei, dass die Kommunikation bei laufenden Einsätzen aus Gebäuden heraus unterbrochen wird oder nur durch Änderung des Standortes gewährleistet werden kann? Durch die Verwendung moderner Baustoffe (z. B. Stahlbeton ) und Maßnahmen zur Wärmedämmung (z. B. Bedampfen von Fensterscheiben) kann es zu unzureichender Inhouse -Versorgung mit Digitalfunk BOS, speziell in größeren Objekten, z. B. in Einkaufszentren, kommen. Verlagert sich das Einsatzgeschehen in einen nicht bzw. nur unzureichend versorgten Bereich, kommt es deshalb zu Unterbrechungen bei der Kommunikation mit Digitalfunk BOS. Durch Verlegung des eigenen Standorts in einen versorgten Bereich kann die Kommunikation regelmäßig wieder aufgenommen werden. Die Einsatzkräfte der polizeili- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.06.2018 Drucksache 17/19782 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19782 chen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern sind entsprechend informiert und geschult. Bezüglich Kommunikationsproblemen in Gebäuden besteht keine explizite Meldepflicht der Nutzer gegenüber dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr StMI; deshalb kann hierzu keine Aussage getroffen werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung und die Antwort zu 2 verwiesen. 2. Welche Lösungsmöglichkeiten werden geprüft, um solche „Funklöcher“ zu schließen? Das StMI hat hierzu eine Projektgruppe eingerichtet, um die zügige Ausstattung von einsatztaktisch relevanten Objekten voranzutreiben. Zu den vielfältigen Maßnahmen zählen im Zuge der Erfassung und Bewertung von relevanten Objekten die Information der zuständigen Stellen (z. B. Empfehlungen an die Objektbetreiber und BOS vor Ort) sowie die Erarbeitung von Konzepten, um z. B. in einem Ballungsraum wie der Landeshauptstadt München die zu erwartende Vielzahl von Objektfunkanlagen an das BOS-Digitalfunknetz anbinden zu können. Flankierend wird derzeit geprüft, inwieweit gesetzliche Vorschriften in Bezug auf die Objektfunkversorgungen noch geändert, ergänzt oder angepasst werden können.