Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 23.11.2017 N-O-Trasse in Sulzbach als als sog. Abfallprodukt der Ortsumfahrung Nachdem das Staatliche Bauamt Aschaffenburg im Rahmen der 5. Gesprächsrunde zur Ortsumfahrung Sulzbach im Hinblick auf die Nord-Ost-Trasse von einem „Abfallprodukt“ der Ostumfahrung sprach, für die das Staatliche Bauamt derzeit keinen Planungsauftrag habe, frage ich die Staatsregierung: 1.1 Sind und waren die in den Gesprächsrunden erarbeiteten Trassenvarianten gleichberechtigte zu prüfende Alternativen? 1.2 Wenn nein, warum nicht? 1.3 Seit wann ist dies so? 2.1 Wenn ja, werden im Rahmen der Alternativenprüfung derzeit auch Varianten untersucht, deren Bau – sollten sie im Rahmen eines bürgeroffenen Verfahrens favorisiert werden bzw. sich als verkehrlich ausreichend und hinsichtlich der Umweltbelange am verträglichsten erweisen – dennoch nicht umgesetzt werden kann? 2.2 Wenn ja, warum? 3. Nachdem Herr Staatssekretär Eck der Bürgerinitiative „Lebenswertes Sulzbach“ in seinem Schreiben vom 13.10.2016 mitgeteilt hat, er habe das Staatliche Bauamt Aschaffenburg im Sinne eines Bürgerdialoges beauftragt , in mehreren Gesprächsrunden die möglichen Trassenkorridore zur Entlastung der Ortsdurchfahrt herauszuarbeiten, damit diese geprüft und fachlich beurteilt werden können, frage ich, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Varianten gebaut werden könnten, wenn das Staatliche Bauamt Aschaffenburg nur einen Planungsauftrag für eine Nord-Süd-Trasse hat? 4.1 Ist diese öffentliche Beurteilung einer möglichen Nord- Ost-Trasse durch das Staatliche Bauamt eine vergleichbare Vorfestlegung gegenüber der Bürgerschaft in Sulzbach und den betroffenen Nachbarkommunen Niedernberg und Aschaffenburg, die Herr Staatssekretär Eck in gleichem Schreiben, im Hinblick auf eine erfolgte Vorfestlegung einzelner an der Planung Beteiligter , kritisiert hat? 4.2 Wenn nein, wie kann ein einseitig bestehender Planungsauftrag ein offenes, faires und transparentes Verfahren gewährleisten? 5. Was versteht man im Rahmen von Straßenverkehrsplanungen unter einem Nullfall? 6. Sind die auf einer Folie, auf welcher das Staatliche Bauamt Aschaffenburg im Rahmen der Sitzung des Kreistages Miltenberg am 16.10.2017 die Nord-Süd- Tangente einer OU Sulzbach als Nullfall bezeichnet hat, genannten Maßnahmen die, auf deren Grundlage das Verkehrsmodell Bayerischer Untermain derzeit fortgeschrieben werden soll? 7. Warum wird hier eine derzeit in der Variantenprüfung befindliche Trasse als Nullfall angenommen und nicht die derzeit bestehende Ortsdurchfahrt? 8. Wie erklärt sich, dass vor dem Hintergrund gleichberechtigt zu prüfender Varianten, wie die Nord-Süd- Tangenten und die Nord-Ost-Tangenten, Nord-Süd als Nullfall und Nord-Ost als Planfall bezeichnet werden? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 27.12.2017 1.1 Sind und waren die in den Gesprächsrunden erarbeiteten Trassenvarianten gleichberechtigte zu prüfende Alternativen? 1.2 Wenn nein, warum nicht? 1.3 Seit wann ist dies so? Die in den Gesprächsrunden erarbeiteten Trassenvarianten sind in der derzeitigen Trassendiskussion gleichberechtigt zu prüfende Alternativen. 2.1 Wenn ja, werden im Rahmen der Alternativenprüfung derzeit auch Varianten untersucht, deren Bau – sollten sie im Rahmen eines bürgeroffenen Verfahrens favorisiert werden bzw. sich als verkehrlich ausreichend und hinsichtlich der Umweltbelange am verträglichsten erweisen – dennoch nicht umgesetzt werden kann? 2.2 Wenn ja, warum? Zum derzeitigen Planungsstand (Planungsphase Vorplanung ) erachtet das Staatliche Bauamt Aschaffenburg alle in der Untersuchung enthaltenen Varianten für baulich umsetzbar . 3. Nachdem Herr Staatssekretär Eck der Bürgerinitiative „Lebenswertes Sulzbach“ in seinem Schreiben vom 13.10.2016 mitgeteilt hat, er habe das Staatliche Bauamt Aschaffenburg im Sinne eines Bürgerdialoges beauftragt, in mehreren Gesprächsrunden die möglichen Trassenkorridore zur Entlastung der Ortsdurchfahrt herauszuarbeiten , damit diese geprüft und fachlich beurteilt Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 18.06.2018 Drucksache 17/19783 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19783 werden können, frage ich, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Varianten gebaut werden könnten, wenn das Staatliche Bauamt Aschaffenburg nur einen Planungsauftrag für eine Nord-Süd- Trasse hat? 4.1 Ist diese öffentliche Beurteilung einer möglichen Nord-Ost-Trasse durch das Staatliche Bauamt eine vergleichbare Vorfestlegung gegenüber der Bürgerschaft in Sulzbach und den betroffenen Nachbarkommunen Niedernberg und Aschaffenburg, die Herr Staatssekretär Eck in gleichem Schreiben , im Hinblick auf eine erfolgte Vorfestlegung einzelner an der Planung Beteiligter, kritisiert hat? 4.2 Wenn nein, wie kann ein einseitig bestehender Planungsauftrag ein offenes, faires und transparentes Verfahren gewährleisten? Im 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern ist die Staatsstraße 2309, Ortsumgehung Sulzbach, in der höchsten Dringlichkeitsstufe enthalten. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg hat dementsprechend den Planungsauftrag, eine Ortsumgehung von Sulzbach im Zuge der Staatsstraße 2309 zu planen. Die Festlegung auf eine bestimmte Trassenvariante erfolgt erst nach Abschluss der Trassendiskussion . 5. Was versteht man im Rahmen von Straßenverkehrsplanungen unter einem Nullfall? Unter einem „Nullfall“ wird die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands verstanden. 6. Sind die auf einer Folie, auf welcher das Staatliche Bauamt Aschaffenburg im Rahmen der Sitzung des Kreistages Miltenberg am 16.10.2017 die Nord-Süd-Tangente einer OU Sulzbach als Nullfall bezeichnet hat, genannten Maßnahmen die, auf deren Grundlage das Verkehrsmodell Bayerischer Untermain derzeit fortgeschrieben werden soll? 7. Warum wird hier eine derzeit in der Variantenprüfung befindliche Trasse als Nullfall angenommen und nicht die derzeit bestehende Ortsdurchfahrt? 8. Wie erklärt sich, dass vor dem Hintergrund gleichberechtigt zu prüfender Varianten, wie die Nord- Süd-Tangenten und die Nord-Ost-Tangenten, Nord-Süd als Nullfall und Nord-Ost als Planfall bezeichnet werden? Die zitierte Folie zeigte Annahmen, die zur Erstellung einer Verkehrsprognose getroffen wurden. Diese beinhaltet auch die im prognostizierten Zeitraum absehbar realisierten Maßnahmen (Prognose-Nullfall). Für die Ortsumgehung Sulzbach wurde im angeführten Fall die Nord-Süd-Tangente als realisiert angenommen und dementsprechend als Prognose -Nullfall bezeichnet. Unabhängig von den o. g. Annahmen erfolgt die Festlegung auf eine bestimmte Trassenvariante für die Ortsumgehung Sulzbach erst nach Abschluss der Trassendiskussion.