Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 24.11.2017 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Frauen und Männer in Bayern meldeten sich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in ihrer Arbeit aufgrund ihrer Kinder krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, Gründen für die Krankmeldung, absoluten Zahlen und Prozentzahlen und Familien mit Einzelverdienern und Doppelverdienern angeben)? b) Wie viele alleinerziehende Frauen und Männer in Bayern meldeten sich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in ihrer Arbeit aufgrund ihrer Kinder krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, Gründen für die Krankmeldung, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? c) Wie viele Frauen und Männer ohne Kinder in Bayern meldeten sich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in ihrer Arbeit krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, Gründen für die Krankmeldung, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 2. a) Wie lange meldeten sich Frauen und Männer in Bayern durchschnittlich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in ihrer Arbeit aufgrund ihrer Kinder krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, absoluten Zahlen und Prozentzahlen und Familien mit Einzelverdienern und Doppelverdienern angeben)? b) Wie lange meldeten sich alleinerziehende Frauen und Männer in Bayern durchschnittlich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in ihrer Arbeit aufgrund ihrer Kinder krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? c) Wie lange meldeten sich Frauen und Männer ohne Kinder in Bayern zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in ihrer Arbeit krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, Gründen für die Krankmeldung, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? 3. a) Wie oft meldeten sich Frauen und Männer in Bayern durchschnittlich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) pro Jahr in ihrer Arbeit aufgrund ihrer Kinder krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern , Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht und Familien mit Einzelverdienern und Doppelverdienern angeben)? b) Wie oft meldeten sich alleinerziehende Frauen und Männer in Bayern durchschnittlich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) pro Jahr in ihrer Arbeit aufgrund ihrer Kinder krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, Geschlecht angeben)? c) Wie oft meldeten sich Frauen und Männer ohne Kinder in Bayern durchschnittlich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) pro Jahr in ihrer Arbeit krank (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht angeben)? 4. Sollten sich zwischen 2010 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) statistische Entwicklungen zeigen, wie sind diese zu erklären? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und dem Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 31.12.2017 Zu 1. a) bis 4.: Zu den gestellten Fragen liegen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) keine Daten vor. Auch dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration , dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie und dem Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, die eine Beantwortung dieser Fragen ermöglichen würden. Soweit sich die Fragestellungen auf die Entwicklung von Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld der gesetzlichen Krankenkassen nach § 44 SGB V sowie Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V beziehen sollten, liegen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gleichfalls keine eigenen Erkenntnisse vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 06.06.2018 Drucksache 17/19785 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19785 Die für die Entwicklung des Krankengelds nach Fällen und Leistungen relevanten Daten werden nur bundesweit in den amtlichen Statistiken des Bundesministeriums für Gesundheit KM 1 (Mitglieder und Kranke), KG 2 (Leistungsfälle und -zeiten von/bei Arbeitsunfähigkeit) sowie in der KJ 1 (Jährliche Rechnungsergebnisse) erfasst. Neben der vollständigen Erfassung der abgeschlossenen Krankengeldfälle in der GKV erlauben die Daten des Bundesministeriums für Gesundheit zwar eine Trennung der Krankengeldfälle und -ausgaben, die aufgrund von Arbeitsunfähigkeit angefallen sind, von denjenigen, die aufgrund der Erkrankung eines Kindes angefallen sind (sogenanntes Kinderkrankengeld). In der amtlichen Statistik sind jedoch keine Informationen zur regionalen Verteilung des Krankengeldgeschehens enthalten . Unabhängig davon erstellen und veröffentlichen einzelne Krankenkassen (beispielsweise AOK, DAK) auch Analysen für das Arbeitsunfähigkeitsgeschehen, die sich jedoch auf die Versicherten der jeweiligen Krankenkasse beziehen. Nach § 45 SGB V erhalten Versicherte Krankengeld, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, dies eine andere im Haushalt lebende Person nicht übernehmen kann und das Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Für jedes Kind besteht ein Anspruch für maximal 10 Arbeitstage je Kalenderjahr (insgesamt für höchstens 25 Arbeitstage für alle Kinder). Alleinerziehende Versicherte können das Krankengeld maximal 20 Arbeitstage je Kind und Kalenderjahr erhalten (insgesamt höchstens 50 Arbeitstage ). Bei schwerkranken Kindern mit lediglich begrenzter Lebenserwartung besteht der Anspruch für einen Elternteil unter bestimmten Voraussetzungen zeitlich unbegrenzt. Kinderkrankengeld wird ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit gezahlt, für die Dauer der Krankengeldzahlung besteht grundsätzlich ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Wenn und solange der Arbeitgeber zur bezahlten Freistellung verpflichtet ist (§ 616 Satz 1 BGB), ruht der Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die in der Statistik der GKV ausgewiesenen Leistungsfälle und Leistungstage für Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes haben sich im Zeitraum von 2007 bis 2016 wie folgt entwickelt: Quelle: GKV-Statistik BMG KG2; BT-Drs.18/13656 Zudem wird darauf hingewiesen, dass der Sachverständigenrat für die Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen im Jahr 2015 im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit ein Sondergutachten mit dem Titel „Krankengeld – Entwicklung, Ursachen und Steuerungsmöglichkeiten “ vorgelegt hat. Im Rahmen dieses Sondergutachtens hat der Rat aus verschiedenen Quellen Daten zu Krankengeldausgaben und Arbeitsunfähigkeit von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen eingeholt. Dabei wurde u. a. auch die Ausgabenentwicklung des Krankengelds bei Betreuung eines erkrankten Kindes, die Entwicklung von Häufigkeit, Dauer und Höhe des Kinderkrankengelds sowie der Status der Mitglieder untersucht. Danach ist das Kinderkrankengeld nach einer Phase von relativ konstanten Ausgaben ab 2006 kontinuierlich von 96,46 Millionen Euro auf 195,7 Millionen Euro im Jahr 2014 angestiegen. Auf die Darstellungen und Analysen des Sondergutachtens unter Ziffer 5.3 „Entwicklung des Kinderkrankengelds“ wird insoweit Bezug genommen (BT-Drs. 18/7019, Seite 100 ff.). Diesen Trend meldete auch die AOK Bayern. Nach einer Veröffentlichung vom 20.07.2017 verzeichnete die Kasse 2012 insgesamt 50.884 Fälle von Kinderkrankengeldbezug. Bis 2016 sei die Zahl um fast 50 Prozent auf 75.230 Fälle gestiegen. Auch die Zahl der Fehltage habe sich in den letzten fünf Jahren von 117.343 (2012) auf 164.215 Tage (2016) erhöht. Nach den Feststellungen der AOK Bayern sind es vor allem die Mütter, die ihr krankes Kind pflegen. Allerdings wachse der Anteil der Väter, die das Kinderkrankengeld nutzen . Im Jahr 2016 habe ihr Anteil bei 19,5 Prozent gelegen. Im Jahr 2012 seien es noch 16,9 Prozent gewesen. Die AOK Bayern hat auf die großen Unterschiede bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld innerhalb Deutschlands hingewiesen. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern werde die Unterstützung der Krankenkasse vermehrt genutzt. In Bayern hätten dagegen nur 1,8 Prozent der AOK-Mitglieder die Leistung in Anspruch genommen. Der Bundesdurchschnitt liege bei 2,8 Prozent. Ähnliche Ergebnisse in Bezug auf die Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld durch Väter zeigten die am 02.02.2016 von der DAK veröffentlichten Daten für Versicherte aus Bayern. Demzufolge reichten mehr als 9.000 DAK-Versicherte aus Bayern 2015 Anträge für das sogenannte Kinderpflege-Krankengeld ein, davon mehr als 1.500 Männer. Leistungsfälle bei Erkrankung eines Kindes in Tsd. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Fälle in Tsd. 1.059,3 1.152,2 1.404,0 1.350,7 1.520,0 1.605,3 1.850,6 1.910,7 2.137,3 2.455,0 Veränderungsrate 10,70% 8,80% 21,80% -3,80% 12,50% 5,60% 15,30% 3,20% 11,90% 14,90% Leistungstage bei Erkrankung eines Kindes in Tsd. 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Tage in Tsd. 2.696,1 2.856,4 3.551,1 3.227,7 3.693,2 3.737,5 4.332,6 4.415,0 4.894,3 5.486,0 Veränderungsrate 9,40% 5,90% 24,30% -9,10% 14,40% 1,20% 15,90% 1,90% 10,90% 12,10%