Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 06.11.2017 Planungsstand beim Ausbau der S 4 Während der Diskussion des Antrags „Ausbau der S 4 vorantreiben “ (Drs. 17/17753) im Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und Technologie , erklärte der zuständige Berichterstatter der CSU, dass ein Ausbau der S 4 parallel zum Bau der 2. Stammstrecke nicht möglich sei, da weder finanzielle noch planerische Ressourcen zur Verfügung stünden, gleichzeitig berichtet das Fürstenfeldbrucker Tagblatt, dass die DB inzwischen Planungsleistungen ausgeschrieben hat, da bisher nur Vorplanungen erfolgt seien. Die Ausschreibung bezieht sich jedoch auf die erste und zweite Leistungsphase, also Grundlagen und Vorausplanungen, daher frage ich die Staatsregierung: 1. a) Nachdem der Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Hermann auf die Schriftliche Anfrage „Zeitplan für den dreigleisigen Ausbau der S 4 und die 2. Stammstrecke“ (Drs. 17/12428) vom 25.04.2016 antwortete, der Freistaat habe 12 Mio. Euro für Planungen bereitgestellt, frage ich: Sollen diese Mittel für die nun aufgesetzte Ausschreibung eingesetzt werden ? b) Wenn ja, warum wurden diese Mittel erst jetzt abgerufen ? c) Wenn nein, was wurde mit diesen Mitteln gemacht? 2. a) Nachdem die Staatsregierung in derselben Schriftlichen Anfrage von einem noch frühen Planungsstand schreibt, zu dem noch keine definitiven Aussagen bezüglich des Fertigstellungsdatums des Ausbaus der S 4 gemacht werden könnten, frage ich die Staatsregierung : War damit gemeint, dass noch keine Planungen begonnen wurden? b) Wenn ja, warum spricht die Staatsregierung von Planungsstand , wenn noch keine offiziellen Planungen begonnen wurden? c) Wenn nein, warum müssen nun erneut die Leistungsphasen eins und zwei ausgeschrieben werden? 3. a) Hat sich die Staatsregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Entwicklung des S-Bahn-Systems München“ vom 16.02.2017 (Drs. 17/16659) bezüglich des Planungsstands der S 4, der weiter konkretisiert werden müsste und nicht vor Jahreswechsel 2017/2018 veröffentlicht werden sollte, auf die derzeitige Ausschreibung bezüglich der Leistungsphase eins und zwei bezogen? b) Wenn ja, welche Planungen sollten zum Zeitpunkt der Antwort konkretisiert werden, wenn erst jetzt die Ausschreibung zu den Vorplanungnen und der Bestandsaufnahme erfolgt? c) Wenn nein, welche Planungsergebnisse hält die Staatsregierung bzw. die DB zurück? 4. a) Gibt es derzeit finanzielle und planerische Engpässe, wie es der Berichterstatter der CSU-Landtagsfraktion, im Ausschuss zur Diskussion des Antrags zum Thema „Ausbau der S 4 vorantreiben“ (Drs. 17/17753) behauptete , durch die eine Umsetzung von Schieneninfrastrukturprojekten abseits der 2. Stammstrecke nicht möglich ist? b) Wenn ja, wie steht dies in Zusammenhang mit den Aussagen von Staatsminister Joachim Herrmann und Ministerpräsident Horst Seehofer, dass sich kein Projekt wegen der 2. Stammstrecke verzögere oder nicht umgesetzt würde? c) Wenn nein, welche Gründe sprechen dann aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr gegen eine Priorisierung des S-4-Ausbaus? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.01.2018 1. a) Nachdem der Staatsminister des Innern, für Bau und Verkehr Joachim Hermann auf die Schriftliche Anfrage „Zeitplan für den dreigleisigen Ausbau der S 4 und die 2. Stammstrecke“ (Drs. 17/12428) vom 25.04.2016 antwortete, der Freistaat habe 12 Mio. Euro für Planungen bereitgestellt, frage ich: Sollen diese Mittel für die nun aufgesetzte Ausschreibung eingesetzt werden? b) Wenn ja, warum wurden diese Mittel erst jetzt abgerufen ? c) Wenn nein, was wurde mit diesen Mitteln gemacht? Neben den von der Deutschen Bahn (DB) ausgeschriebenen Planungsleistungen wurden bereits Planungen erbracht . So hat die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) eine Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) erarbeitet und mit den am Planungsprozess Beteiligten abgestimmt. Darauf aufbauend und unter Hinzuziehung weiterer eisenbahnbetrieblicher sowie -technischer Vorgaben wurden von der DB die betrieblichen Anforderungen erarbeitet. Diese Planungsschritte sind notwendige Voraussetzungen für die von der DB jetzt ausgeschriebenen Planungsleistungen. Für diese und weitere Planungsleistungen hat der Freistaat der DB 12 Mio. Euro Planungsmittel zur Verfügung gestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/19787 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19787 2. a) Nachdem die Staatsregierung in derselben Schriftlichen Anfrage von einem noch frühen Planungsstand schreibt, zu dem noch keine definitiven Aussagen bezüglich des Fertigstellungsdatums des Ausbaus der S 4 gemacht werden könnten, frage ich die Staatsregierung: War damit gemeint, dass noch keine Planungen begonnen wurden? Nein, vergleiche hierzu die Antwort zu den Fragen 1 a, 1 b und 1 c. b) Wenn ja, warum spricht die Staatsregierung von Planungsstand, wenn noch keine offiziellen Planungen begonnen wurden? c) Wenn nein, warum müssen nun erneut die Leistungsphasen eins und zwei ausgeschrieben werden ? Ergänzend zur Antwort zu den Fragen 1 a, 1 b und 1 c kann ausgeführt werden, dass die von der DB durchgeführte Ausschreibung der Planungen der Leistungsphasen 1 und 2 erstmals und nicht „erneut“ erfolgt. 3. a) Hat sich die Staatsregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Entwicklung des S-Bahn- Systems München“ vom 16.02.2017 (Drs. 17/16659) bezüglich des Planungsstands der S 4, der weiter konkretisiert werden müsste und nicht vor Jahreswechsel 2017/2018 veröffentlicht werden sollte, auf die derzeitige Ausschreibung bezüglich der Leistungsphase eins und zwei bezogen? b) Wenn ja, welche Planungen sollten zum Zeitpunkt der Antwort konkretisiert werden, wenn erst jetzt die Ausschreibung zu den Vorplanungnen und der Bestandsaufnahme erfolgt? c) Wenn nein, welche Planungsergebnisse hält die Staatsregierung bzw. die DB zurück? Die DB hat in Aussicht gestellt, Anfang 2018 den bis dato erreichten Planungsstand zum Streckenausbau den Anliegerkommunen vorzustellen. Die von der DB aktuell ausgeschriebenen Planungsleistungen sind nur ein weiterer Teil des Planungsprozesses, der in der Antwort zu den Fragen 1 a, 1 b und 1 c beschrieben wurde. 4. a) Gibt es derzeit finanzielle und planerische Engpässe , wie es der Berichterstatter der CSU-Landtagsfraktion im Ausschuss zur Diskussion des Antrags zum Thema „Ausbau der S 4 vorantreiben“ (Drs. 17/17753) behauptete, durch die eine Umsetzung von Schieneninfrastrukturprojekten abseits der 2. Stammstrecke nicht möglich ist? Die Staatsregierung hat wiederholt bekräftigt, dass die Finanzierung der 2. Stammstrecke andere bayerische GVFG- Projekte (GVFG = Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) nicht beeinträchtigen wird. Erkennbar ist jedoch, dass aufgrund des bundesweiten Investitionshochlaufs beim Infrastrukturausbau die am Markt verfügbaren Planungskapazitäten bereits stark beansprucht sind. b) Wenn ja, wie steht dies in Zusammenhang mit den Aussagen von Staatsminister Joachim Herrmann und Ministerpräsident Horst Seehofer, dass kein Projekt wegen der 2. Stammstrecke sich verzögere oder nicht umgesetzt würde? Es wird auf die Antwort zur Frage 4 a verwiesen. c) Wenn nein, welche Gründe sprechen dann aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr gegen eine Priorisierung des S-4-Ausbaus ? Die Notwendigkeit des Ausbaus der Strecke der S 4 West ist unstreitig. Sie ist wichtiger Bestandteil des von der Staatsregierung vorgesehenen Ausbaus der Schieneninfrastruktur in der Region München und wird in diesem Rahmen vorangetrieben. Gegenüber der DB hat der Freistaat alle Voraussetzungen geschaffen, um dort einen zügigen Planungsfortschritt zu ermöglichen. Für die notwendige weitere Konkretisierung der Planungen und die zu erwartenden anspruchsvollen Genehmigungsverfahren ist jedoch ein entsprechender Zeitbedarf unvermeidbar.