Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 23.11.2017 Grundwassersituation in Erasbach Im Zuge einer Petition von Bürgern aus Erasbach (Landkreis Neumarkt) zur geplanten Produktionserhöhung des dortigen Pflastersteinwerks sind Fragen nach der Wasserentnahme durch das Werk und der wasserrechtlichen Genehmigung aufgetreten. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele Grundwassermessstellen existieren im Bereich des Ortes Erasbach? 2. Wie haben sich dort die Grundwasserstände in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 3. Ist die Wasserentnahme durch die Firma Egner Pflastersteine geregelt, z. B. durch eine wasserrechtliche Erlaubnis? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 27.12.2017 Zu 1.: Im Bereich des Ortes Erasbach bestehen keine staatlichen Grundwassermessstellen. Zu 2.: Hierzu liegen keine Daten vor, da keine Messstellen bestehen . Zu 3.: Die Fa. Egner + Sohn GmbH hat im Juni 2017 einen Wasserrechtsantrag (Entnahme von bis zu 0,35 l/s; bis zu 20 m³/d; bis zu 4.000 m³/a) gestellt. Bei der vorgesehenen geringen Entnahme sind keine Beeinträchtigungen der an das Firmengelände angrenzenden Wohnbebauung zu erwarten. Das Gutachten des Wasserwirtschaftsamts Regensburg vom 24.08.2017 liegt bereits dem Landratsamt Neumarkt i. d. OPf vor. Die wasserrechtliche Erlaubnis wurde noch nicht erteilt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/19788 Bayerischer Landtag