Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 04.12.2017 Bayerische Transitzentren Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Ist über die bisher arbeitenden Transitzentren Man ching/Ingolstadt, Regensburg und Deggendorf hinaus die Einrichtung weiterer Transitzentren geplant? 1.2 Falls ja, wo? 2.1 Ist die in der Antwort auf den Beschluss des Landtags (Drs. 17/17319) festgelegte Einteilung der Herkunfts länder an den unter Frage 1 genannten Standorten noch aktuell oder haben sich hier Änderungen erge ben? 2.2 Falls ja, welche? 3.1 Wie viele Personen sind momentan in den einzelnen Transitzentren untergebracht (bitte nach Transitzen tren und Herkunftsländern aufgliedern)? 3.2 Wie ist die aktuelle Auslastung der einzelnen Transit zentren? 4.1 Sind in den Transitzentren ausschließlich Asylbewer berinnen und Asylbewerber mit geringer Bleibeper spektive untergebracht? 4.2 Falls nein, in welchen Transitzentren gibt es Ausnah men? 4.3 Welche Ausnahmen gibt es (Aufenthaltsstatus, Her kunftsland)? 5.1 Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Transitzentren (bitte nach Transitzentren und Herkunftsländern aufgliedern)? 5.2 Falls Frage 4.1 mit Ja beantwortet wird, wie lange ist für diese Personengruppe die durchschnittliche Ver weildauer? 6.1 Wie viele Personen in den Transitzentren entschließen sich zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland (bitte nach Transitzentren und Herkunftsland sowie Aufenthaltsstatus aufgliedern)? 6.2 Wie hoch waren die finanziellen Mittel für die Unter stützung dieser freiwilligen Rückkehrer? 7. Haben Helferkreise zu den in den Transitzentren Un tergebrachten Zugang bzw. können diese auf die Hilfe ehrenamtlicher Asylhelfer zurückgreifen? 8.1 Wie viele Vollzeitschulpflichtige und Berufsschulpflich tige gibt es in den Transitzentren (bitte nach Transit zentren aufgliedern)? 8.2 Gibt es für all diese Vollzeit und Berufsschulpflichti gen die Möglichkeit, am Unterricht teilzunehmen? 8.3 Wie hoch ist der Prozentsatz derer, die tatsächlich am Unterricht teilnehmen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr vom 04.01.2018 1.1 Ist über die bisher arbeitenden Transitzentren Manching/Ingolstadt, Regensburg und Deggendorf hinaus die Einrichtung weiterer Transitzentren geplant? Konkrete Planungen, weitere Transitzentren zu errichten, gibt es derzeit nicht. 1.2 Falls ja, wo? Siehe Antwort zu Frage 1.1. 2.1 Ist die in der Antwort auf den Beschluss des Landtags (Drs. 17/17319) festgelegte Einteilung der Herkunftsländer an den unter Frage 1 genannten Standorten noch aktuell oder haben sich hier Änderungen ergeben? Die in der Antwort auf den genannten Beschluss angege bene Zusteuerung ist weiterhin aktuell. 2.2 Falls ja, welche? Siehe Antwort zu Frage 2.1. 3.1 Wie viele Personen sind momentan in den einzelnen Transitzentren untergebracht (bitte nach Transitzentren und Herkunftsländern aufgliedern)? In den Bayerischen Transitzentren waren zum Stand 15.12.2017 Personen aus folgenden Herkunftsländern un tergebracht: Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt (BayTMI) Afghanistan 99 Albanien 72 Armenien 2 Aserbaidschan 2 BosnienHerzegowina 12 Georgien 3 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/19792 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19792 Mazedonien 29 Moldawien 1 Nigeria 492 Rep. Kosovo 49 Russland 6 Serbien 16 Tadschikistan 1 Ukraine 277 Gesamt: 1.061 Bayerisches Transitzentrum Deggendorf (BTZ Deggendorf) Afghanistan 2 Armenien 15 Aserbaidschan 212 Côte d‘Ivoire 1 Gambia 1 Ghana 1 Irak 2 Kamerun 1 Senegal 2 Sierra Leone 260 Staatenlos 3 Syrien 7 Ukraine 6 Weißrussland 1 Gesamt: 515 Bayerisches Transitzentrum Regensburg (BTZ Regens burg) Aserbaidschan 3 Äthiopien 124 Moldau 101 Somalia 1 Ukraine 2 Gesamt: 231 3.2 Wie ist die aktuelle Auslastung der einzelnen Transitzentren ? Zum Stand 15.12.2017 waren die Bayerischen Transitzen tren wie folgt ausgelastet: Transitzentrum Auslastung BayTMI 51 % BTZ Deggendorf 29 % BTZ Regensburg 37 % 4.1 Sind in den Transitzentren ausschließlich Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive untergebracht? 4.2 Falls nein, in welchen Transitzentren gibt es Ausnahmen ? 4.3 Welche Ausnahmen gibt es (Aufenthaltsstatus, Herkunftsland)? Zielrichtung der Konzeption Bayerischer Transitzentren ist ausschließlich die Unterbringung von Asylbewerbern aus sichereren Herkunftsländern und von Asylbewerbern mit geringer Bleibeperspektive. Daran orientiert sich auch die mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgesprochene Herkunftslandsteuerung. Allgemeine Aus nahmen hiervon gibt es nicht. In Einzelfällen kann es jedoch vorkommen, dass bei un terschiedlicher Staatsangehörigkeit innerhalb eines Fami lienverbandes auch Personen aus Ländern mit guter Blei beperspektive im Transitzentrum untergebracht werden. Ferner sind auch einige wenige Fälle zu verzeichnen, in denen sich eine zunächst von Asylbewerbern angegebene Staatsangehörigkeit als nicht korrekt erwiesen hat. Das Transitzentrum Deggendorf wurde zudem bis Ende Juni 2017 als reguläre Aufnahmeeinrichtung betrieben. Aus dieser Zeit befinden sich noch rd. 10 anerkannte Asylbewer ber in der Einrichtung, die aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt zur Vermeidung von Obdachlosig keit vorübergehend dort untergebracht sind. 5.1 Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in den einzelnen Transitzentren (bitte nach Transitzentren und Herkunftsländern aufgliedern)? Die Bayerischen Transitzentren sind erst etwa zur Mitte des Jahres 2017 in Betrieb genommen worden. Vor diesem Hin tergrund können zur durchschnittlichen Verweildauer derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Allge mein lässt sich zur Verweildauer Folgendes sagen: In den Transitzentren werden Asylbewerber vom Zeitpunkt ihrer Einreise in das Bundesgebiet bis zur Rückführung in ihr Herkunftsland untergebracht. Die durchschnittliche Verweil dauer ist deshalb zunächst abhängig vom Abschluss des Asylverfahrens, das vom BAMF durchgeführt wird. Klagen gegen ablehnende Bescheide erhöhen zusätzlich die Ver weildauer. Reist ein Asylbewerber nach bestandskräftiger Ablehnung seines Asylantrages nicht freiwillig aus, nimmt eine Abschiebung zusätzlich Zeit in Anspruch. 5.2 Falls Frage 4.1 mit Ja beantwortet wird, wie lange ist für diese Personengruppe die durchschnittliche Verweildauer? Siehe Antwort zu Fragen 4 und 5.1. Drucksache 17/19792 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6.1 Wie viele Personen in den Transitzentren entschließen sich zu einer freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland (bitte nach Transitzentren und Herkunftsland sowie Aufenthaltsstatus aufgliedern)? Die freiwilligen Ausreisen aus den Bayerischen Transit zentren im Jahr 2017 (vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme etwa Mitte 2017 bis einschließlich zum 30.11.2017) sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Der Aufenthaltsstatus zum Zeitpunkt der freiwilligen Aus reise wird statistisch nicht erfasst und kann deshalb nicht angegeben werden. Bayerisches Transitzentrum Manching/Ingolstadt Albanien 34 Armenien 1 BosnienHerzegowina 6 Kasachstan 1 Rep. Kosovo 4 Mazedonien 13 Nigeria 3 Serbien 4 Ukraine 209 Gesamt 275 Bayerisches Transitzentrum Deggendorf Aserbaidschan 5 Gesamt 5 Bayerisches Transitzentrum Regensburg Äthiopien 2 Moldau 5 Gesamt 7 6.2 Wie hoch waren die finanziellen Mittel für die Unterstützung dieser freiwilligen Rückkehrer? Den in den Transitzentren untergebrachten Personen ste hen sämtliche Förderprogramme im Bereich der freiwilligen Rückkehr zur Verfügung. Ob und in welcher Höhe eine För derung möglich ist, richtet sich einzig und allein nach den entsprechenden Förderrichtlinien der einzelnen Programme. Neben den allgemeinen Förderprogrammen (z. B. REAG/ GARP, StarthilfePlus etc.) wird die freiwilligen Rückkehr subsidiär auch mit bayerischen Landesmitteln gefördert. Dabei werden u. a. die Kosten für die Vorbereitung der frei willigen Ausreise (z. B. Fahrtkosten zur jeweiligen Botschaft und zur Rückkehrberatungsstelle, Kosten zur Beschaffung von Identitätspapieren) übernommen sowie finanzielle Un terstützung bei der medizinischen Versorgung und Exis tenzgründungshilfen gewährt. In Einzelfällen werden auch Kosten für über die allgemeine Förderung hinausgehende Bedarfe übernommen. Die Ermittlung der konkreten Höhe der gewährten Förde rungen für die in Frage 6.2 erfassten Einzelpersonen war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 7. Haben Helferkreise zu den in den Transitzentren Untergebrachten Zugang bzw. können diese auf die Hilfe ehrenamtlicher Asylhelfer zurückgreifen? Ja. Die Staatsregierung begrüßt ehrenamtliches Engage ment auch für die in Transitzentren untergebrachten Per sonen. Deshalb sind in allen Transitzentren ehrenamtliche Asylhelfer aktiv. 8.1 Wie viele Vollzeitschulpflichtige und Berufsschulpflichtige gibt es in den Transitzentren (bitte nach Transitzentren aufgliedern)? Transitzentrum Grund und Mittelschule Berufsschulpflichtige BayTMI 76 99 BTZ Deggendorf 31 50 BTZ Regensburg 21 50 8.2 Gibt es für all diese Vollzeit- und Berufsschulpflichtigen die Möglichkeit, am Unterricht teilzunehmen ? Für alle schulpflichtigen Personen gibt es genügend Mög lichkeiten (Lehrkräfte, Klassenzimmer etc.), am Unterricht teilzunehmen. 8.3 Wie hoch ist der Prozentsatz derer, die tatsächlich am Unterricht teilnehmen? Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die tatsächlich am Unterricht teilnehmen, variiert trotz intensiver Ansprache der betroffenen Eltern durch die Regierungen sehr stark: Transitzentrum Grund und Mittelschule Berufsschulpflichtige BayTMI rd. 63 % rd. 21 % BTZ Deggendorf BTZ Regensburg rd. 25–30 % rd. 30 % Im BTZ Deggendorf werden konkrete Daten über den Schul besuch nicht erfasst oder ausgewertet.