Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 17.11.2017 Maßnahmen zur Ausstattung der Polizei in Bayern mit kostenlosem WLAN und insbesondere zur Ausstattung der Bereitschaftspolizeiunterkünfte Ich frage die Staatsregierung: 1.1 Wie ist der Sachstand zum Aufbau der WLAN-Infrastrukturen bei der Bayerischen Polizei? 1.2 Welche Maßnahmen wurden dazu bereits getroffen? 1.3 Welche Maßnahmen sind dazu derzeit geplant? 2.1 Gibt es bereits einen Zeitplan für den Auf- uns Ausbau der WLAN-Infrastruktur bei der Bayerischen Polizei? 2.2 Wenn ja, wie ist dieser inhaltlich gestaltet? 2.3 Wenn nein, warum nicht? 3. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf und wie viel steht im Haushalt – unter Nennung des jeweiligen Kapitels und Titels – zum Ausbau der WLAN-Infrastruktur bei der Bayerischen Polizei zur Verfügung? 4. Wie ist der Sachstand speziell in Bezug auf den Ausbau einer WLAN-Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei? 5.1 Gibt es bereits einen Zeitplan für den Ausbau einer WLAN-Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei? 5.2 Wenn ja, wie ist dieser inhaltlich gestaltet? 5.3 Wenn nein, warum nicht? 6.1 Liegt bereits ein technisches Konzept zum Ausbau der WLAN-Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei vor? 6.2 Wenn ja, wie ist dieses inhaltlich gestaltet? 6.3 Wenn nein, warum nicht? 7. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf und wie viel steht im Haushalt – unter Nennung des jeweiligen Kapitels und Titels – speziell zum Ausbau der WLAN- Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei an finanziellen Mitteln zur Verfügung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.01.2018 1.1 Wie ist der Sachstand zum Aufbau der WLAN-Infrastrukturen bei der Bayerischen Polizei? 1.2 Welche Maßnahmen wurden dazu bereits getroffen ? 1.3 Welche Maßnahmen sind dazu derzeit geplant? 2.1 Gibt es bereits einen Zeitplan für den Auf- uns Ausbau der WLAN-Infrastruktur bei der Bayerischen Polizei? 2.2 Wenn ja, wie ist dieser inhaltlich gestaltet? 2.3 Wenn nein, warum nicht? 3. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf und wie viel steht im Haushalt – unter Nennung des jeweiligen Kapitels und Titels – zum Ausbau der WLAN-Infrastruktur bei der Bayerischen Polizei zur Verfügung ? Die Bayerische Polizei erhebt derzeit den dienstlichen Bedarf einer WLAN-Infrastruktur auf den Dienststellen. Sofern sich dieser mit Anforderungen aus dem Programm der Staatsregierung zu BayernWLAN vereinbaren lässt, ist vorgesehen , beginnend in 2018 die Dienststellen mit Bayern- WLAN auszustatten. Andernfalls ist eine eigene technische Konzeption erforderlich. Da die Erhebung des Bedarfs noch nicht abgeschlossen ist, kann zu den zeitlichen und finanziellen Auswirkungen keine Aussage getroffen werden. 4. Wie ist der Sachstand speziell in Bezug auf den Ausbau einer WLAN-Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei? Aktuelle WLAN-Infrastruktur: Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) WLAN-Versorgung I. BPA München aktuell noch keine Versorgung II. BPA Eichstätt derzeit Versorgung über einen externen Anbieter (kostenpflichtig , gestaffelt nach Datenvolumen ) III. BPA Würzburg derzeit Versorgung über einen externen Anbieter (kostenpflichtig , Flatrate ca. 5 € pro Monat) IV. BPA Nürnberg aktuell noch keine Versorgung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/19794 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19794 Bereitschaftspolizeiabteilung (BPA) WLAN-Versorgung V. BPA Königsbrunn derzeit Versorgung über einen externen Anbieter (kostenpflichtig , Flatrate ca. 5 € pro Monat) VI. BPA Dachau aktuell noch keine Versorgung VII. BPA Sulzbach-Rosenberg bereits vollständige Versorgung BayernWLAN Außenstelle Nabburg provisorische Versorgung über private Initiative eines Stammbeamten Für den Aufbau einer WLAN-Versorgung in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen der Bayerischen Bereitschaftspolizei waren in den letzten Jahren neben finanziellen Aspekten auch rechtliche Fragestellungen, wie z. B. die sog. Providerhaftung und der technische Betrieb sowie der Bedarf /Nachfrage im Fokus der Betrachtung. Der Einstieg erfolgte daher bei einzelnen Standorten bereits vor Jahren über externe Betreiber auf Gebührenbasis. Mit Einführung von BayernWLAN besteht nunmehr die Möglichkeit, einheitlich alle Standorte mit kostenlosem WLAN zu versorgen – unter Berücksichtigung der Restlaufzeit bestehender (alter) vertraglicher Bindungen. 5.1 Gibt es bereits einen Zeitplan für den Ausbau einer WLAN-Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei? 5.2 Wenn ja, wie ist dieser inhaltlich gestaltet? 5.3 Wenn nein, warum nicht? Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei wurde im August 2017 beauftragt, schnellstmöglich zumindest einen zentralen, kostenfreien WLAN-Hotspot je Einrichtung/ Standort einzurichten und ein Konzept nebst Kostenschätzung für eine umfangreiche WLAN-Versorgung der Standorte bis Ende diesen Jahres vorzulegen. Angesichts der Größe der Aus- und Fortbildungseinrichtungen ist bei der umfangreicheren WLAN-Versorgung von einem erheblichen technischen Aufwand (insb. Verkabelungsarbeiten zum Anschluss der Router und Access-Points) und damit von einem nicht unerheblichen Haushaltsmittelbedarf auszugehen. Sobald die (Gesamt-)Kostenschätzung vorliegt, wird – im Hinblick auf die Finanzierungsmöglichkeiten – schrittweise der weitere Ausbau forciert. Die aktuellen Ausbauschritte stellen sich folgendermaßen dar: Bereitschaftspolizeiabteilung Zeitplan I. BPA München Installation von drei Access-Points mit Bayern- WLAN bis 12/2017 II. BPA Eichstätt Versorgung der II. BPA mit BayernWLAN; Abschluss der Maßnahme 01/2018 Bereitschaftspolizeiabteilung Zeitplan III. BPA Würzburg aktuell noch vertragliche Bindung mit dem kostenpflichtigen Anbieter; eine rasche Anbindung zumindest der Neubauten für erhöhte Einstellungszahlen (EEZ) wird angestrebt IV. BPA Nürnberg Installation von Access-Points mit BayernWLAN im Bereich der Unterkunftsgebäude bis 12/2017 V. BPA Königsbrunn aktuell noch vertragliche Bindung mit dem kostenpflichtigen Anbieter; keine kurzfristige Änderung möglich VI. BPA Dachau Installation von einem Hotspot BayernWLAN an zentraler Örtlichkeit, Abschluss der Maßnahme 12/2017; aufgrund der Abteilungsstruktur (Alter der Gebäude, dezentrale Bebauung) sind für eine umfangreichere Versorgung nicht unerhebliche Investitionen und noch weitere Abstimmungen erforderlich VII. BPA Sulzbach-Rosenberg weiterer Ausbau mit BayernWLAN Außenstelle Nabburg zeitnahe Ablösung der bestehenden privaten Versorgung 6.1 Liegt bereits ein technisches Konzept zum Ausbau der WLAN-Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei vor? 6.2 Wenn ja, wie ist dieses inhaltlich gestaltet? 6.3 Wenn nein, warum nicht? Wie bereits in der Antwort zu Frage 5 ausgeführt, wurde die Konzeptionierung für einen weiteren Ausbau bereits beauftragt . Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei führt aktuell in Zusammenarbeit mit BayernWLAN und den beauftragten Firmen eine Vermessung der Dienststellen durch, um dabei verschiedene Ausbaustufen (minimal, sinnvoll und optimal) vor Ort zu bewerten. 7. Wie hoch ist der Finanzierungsbedarf und wie viel steht im Haushalt – unter Nennung des jeweiligen Kapitels und Titels – speziell zum Ausbau der WLAN-Infrastruktur in den Bereitschaftsunterkünften der Bayerischen Polizei an finanziellen Mitteln zur Verfügung? Finanzierungsbedarf: Wie bereits in der Antwort zu den Fragen 5 und 6 dargestellt, wird derzeit ein Ausbaukonzept erarbeitet. Grundsätzlich muss zwischen laufenden Kosten (= Mietkosten für die Bereitstellung der Access-Points durch BayernWLAN, Anmie- Drucksache 17/19794 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 tung entsprechender Leitungskapazitäten im DSL-Netz) und Kosten unterschieden werden, die im Rahmen des Aufbaus einer eigenen Netzinfrastruktur für eine WLAN-Versorgung in den Liegenschaften entstehen. Die laufenden Kosten für die Nutzung von BayernWLAN können abschließend nach der beauftragten Vermessung festgelegt werden. Hinsichtlich der Netzinfrastrukturkosten in den Liegenschaften der Bayerischen Bereitschaftspolizei (insbesondere die Verkabelung der Gebäude, auch im Zusammenhang mit erforderlichen brandschutzrechtlichen Auflagen) ist in Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern im Nachgang zu der in der Antwort auf Frage 6 beschriebenen Vermessung eine entsprechende Bewertung erforderlich. Veranschlagung: Die aktuellen Ausbauschritte werden im Rahmen des Haushaltsvollzugs aus vorhandenen Ansätzen (Gerätekauf, Gerätemiete , Leitungsmiete, Bauunterhalt etc.) finanziert. Auf Basis des vorzulegenden Konzepts der Bayerischen Bereitschaftspolizei können dann die weiteren Ausbauschritte angegangen werden. Je nach Kostenhöhe werden diese dann wiederum im Rahmen des Haushaltsvollzugs finanziert oder – bei größeren Finanzierungsvolumina – für den Haushalt 2019/2020 angemeldet. Es darf darauf hingewiesen werden, dass insbesondere in den Abteilungen, in welchen derzeit noch keine WLAN- Anbindung besteht, für den privaten Gebrauch eine gute mobile Datenverbindung durch verschiedene Mobilfunkanbieter vorhanden ist. Für ausbildungsrelevante sowie sonstige dienstliche Themen stehen den Beschäftigten der Bereitschaftspolizei dienstliche Rechner mit einem sicheren und ungefilterten Internetzugang sowie entsprechenden E-Mail-Postfächern zur Verfügung.