Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 17.11.2017 Stellensituation Förderlehrer Die steigende Zahl an jahrgangskombinierten Klassen und die Inklusion von Schülerinnen und Schülern in Regelschulen erhöhen den Bedarf an Förderlehrern. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Anzahl der Förderlehrer in den letzten vier Jahren im Verhältnis je Schüler in den einzelnen Schulamtsbezirken der Oberpfalz entwickelt? 2. Wie hat sich die Stundenzahl der Förderlehrer in den letzten vier Jahren im Verhältnis zu den Schülerzahlen und Klassenzahlen in den einzelnen Schulamtsbezirken der Oberpfalz entwickelt? 3. Mit welcher Entwicklung rechnet man beim Bedarf von Förderlehrern in den nächsten vier Jahren? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 08.01.2018 Vorbemerkung: Im Schuljahr 2017/2018 wurden bayernweit insgesamt 1.464 jahrgangskombinierte Klassen eingerichtet (Vorjahr: 1.408 jahrgangskombinierte Klassen). Die jahrgangskombinierten Klassen steigen gegenüber dem Schuljahr 2016/2017 somit leicht an. Die im Schuljahr 2011/2012 begonnene Umsetzung des Art. 24 UN-Behindertenrechtskonvention wird im Schuljahr 2017/2018 im siebten Jahr weitergeführt. Im Schuljahr 2017/2018 kann ein weiterer Ausbau u. a. von Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ erfolgen. Entsprechend den vorhandenen Ressourcen wurden zum Schuljahr 2017/2018 202 Grund- und Mittelschulen mit dem Schulprofil „Inklusion“ eingerichtet (Vorjahr: 188 Schulen). Die Lehrerbildung hat auf diese erhöhte Heterogenität in den Klassenzimmern mit einem deutlichen Schwerpunkt in der Lehrerdienstordnung LDO I (s. z. B. § 36 „Umgang mit Heterogenität“), in der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für die Lehrämter an Grund- bzw. Mittelschulen (ZALGM § 16) sowie in der Lehrerfortbildung (s. Schwerpunktprogramme seit 2011) reagiert. Zusätzlich wurden entsprechende Unterstützungssysteme wie zusätzliche Stundenzuweisungen, Inklusionsberater am Staatlichen Schulamt, Experten für jahrgangskombinierte Klassen etc. in jedem Landkreis aufgestellt. Förderlehrkräfte sind hierbei ein sehr wichtiger, aber nicht der einzige Beitrag. 1. Wie hat sich die Anzahl der Förderlehrer in den letzten vier Jahren im Verhältnis je Schüler in den einzelnen Schulamtsbezirken der Oberpfalz entwickelt ? Die Zuständigkeit für die Verteilung der Förderlehrkräfte innerhalb eines Regierungsbezirkes auf die Schulamtsbezirke liegt bei den Bezirksregierungen, die die jeweilige Bedarfssituation bei der Zuteilung berücksichtigen. Im Vordergrund steht dabei eine gleichmäßige Versorgung aller Schulamtsbezirke mit Förderlehrkräften. In nachfolgender Tabelle wird das Verhältnis einer Förderlehrkraft in Relation zu den jeweiligen Schülerzahlen an Grund- und Mittelschulen nach Schulamtsbezirk getrennt dargestellt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/19800 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19800 Tabelle zu Frage 1 Tabelle 1: Übersicht der Förderlehrkräfte in Relation zu den Schülerinnen und Schülern in den Schulamtsbezirken der Oberpfalz Schuljahr Relation der Förderlehrkräfte zu den Schülerzahlen1 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Staatl. Schulamt im Landkreis Amberg-Sulzbach 209 197 198 188 Staatl. Schulamt in der Stadt Amberg 165 180 179 231 Staatl. Schulamt im Landkreis Cham 205 233 250 267 Staatl. Schulamt im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 333 315 330 330 Staatl. Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 126 125 139 155 Staatl. Schulamt in der Stadt Weiden i. d. OPf. 150 152 150 154 Staatl. Schulamt im Landkreis Regensburg 264 280 292 313 Staatl. Schulamt in der Stadt Regensburg 267 248 252 239 Staatl. Schulamt im Landkreis Schwandorf 197 186 217 224 Staatl. Schulamt im Landkreis Tirschenreuth 134 132 133 133 1 Stichtag zum jeweiligen 01.10. des Schuljahres. 2. Wie hat sich die Stundenzahl der Förderlehrer in den letzten vier Jahren im Verhältnis zu den Schülerzahlen und Klassenzahlen in den einzelnen Schulamtsbezirken der Oberpfalz entwickelt? Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Förderlehrer ist in KWMBl. I 1992 S. 393 vom 22.06.1992, Az.: IV/9 - P7004 - 4/61 357, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 17.02.2012 (KWMBl S. 129), geregelt und hat sich in den letzten vier Jahren nicht geändert. Die Unterrichtspflichtzeit der Förderlehrer beträgt an Grund- und Mittelschulen 28 Unterrichtsstunden, an Förderschulen und Schulen für Kranke 27 Unterrichtsstunden. Darüber hinaus haben Förderlehrer 5 Verwaltungsstunden (60 Minuten) an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke abzuleisten. Die Verwaltungsstunden sind für die Mitarbeit bei außerunterrichtlichen schulischen Aufgaben nach näherer Bestimmung durch den Schulleiter zu verwenden . Die Entwicklung des Verhältnisses der Förderlehrer in den einzelnen Schulamtsbezirken bildet Veränderungen in den Schülerzahlen in der Oberpfalz und ganz Bayern, den Verbundstrukturen und der Klassenbildung ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass insbesondere die nördliche Oberpfalz seit Jahren eine sehr günstige Relation an Förderlehrkräften zu Schülerzahlen vorweisen konnte. Im Zuge einer gleichmäßigeren Einsatzmöglichkeit der Förderlehrkräfte in ganz Bayern war und ist es notwendig, insbesondere die Relation Förderlehrkräfte zu Schülerzahlen in Südbayern zu verbessern . Dafür wurden und werden die geltenden Landtagsbeschlüsse zu Einstellung und Versetzung zugrunde gelegt. Tabelle zu Frage 2 Tabelle 2: Entwicklung der Schülerzahlen in den Schulamtsbezirken der Oberpfalz Schuljahr Schüler an Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Staatl. Schulamt im Landkreis Amberg-Sulzbach 5.218 5.134 5.159 5.083 Staatl. Schulamt in der Stadt Amberg 1.979 1.980 1.969 2.081 Staatl. Schulamt im Landkreis Cham 6.351 6.283 6.239 6.141 Staatl. Schulamt im Landkreis Neumarkt i. d. OPf. 6.984 6.929 6.927 6.930 Staatl. Schulamt im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 4.786 4.624 4.596 4.499 Drucksache 17/19800 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Schuljahr Schüler an Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2013/2014 2014/2015 2015/2016 2016/2017 Staatl. Schulamt in der Stadt Weiden i. d. OPf. 1.945 1.971 1.954 1.996 Staatl. Schulamt im Landkreis Regensburg 8.982 8.974 9.064 9.085 Staatl. Schulamt in der Stadt Regensburg 5.337 5.457 5.544 5.742 Staatl. Schulamt im Landkreis Schwandorf 7.500 7.455 7.385 7.399 Staatl. Schulamt im Landkreis Tirschenreuth 3.606 3.559 3.460 3.455 3. Mit welcher Entwicklung rechnet man beim Bedarf von Förderlehrern in den nächsten vier Jahren? Die von den Förderlehrern geleistete Arbeit hat für das Schulwesen einen hohen Stellenwert. Förderlehrer unterstützen Schulen mit besonderen Problemlagen nachhaltig und tragen somit zum Erfolg des bayerischen Schulwesens im Bereich der Grund- und Mittelschulen bei. In Bayern sind derzeit rund 1.600 Förderlehrkräfte tätig. Bei insgesamt etwa 3.300 Grund- und Mittelschulen in Bayern bedeutet dies – unter Berücksichtigung, dass ein Teil der Förderlehrkräfte an zwei Schulen tätig ist –, dass an etwa 60 Prozent aller Schulen eine Förderlehrkraft unterstützend wirkt. Aufgrund des hohen Bedarfes an Förderlehrkräften insbesondere in Südbayern wurde bereits zum Schuljahr 2008/2009 eine zweite Ausbildungsstätte für Förderlehrkräfte in Freising eröffnet und die Ausbildungskapazitäten aufgestockt , um die Möglichkeiten zur individuellen Förderung an Grund- und Mittelschulen weiter zu intensivieren. Dabei stehen in Bayreuth 30 und in Freising 50 Ausbildungsplätze je Jahrgang zur Verfügung. Somit befinden sich seit dem Jahr 2010 jährlich insgesamt 240 Studierende in der dreijährigen Ausbildung. An die fachliche und pädagogische Ausbildung am Staatsinstitut schließt sich der zweijährige Vorbereitungsdienst an. Nach derzeitiger Haushaltssituation ist weiterhin auch in den nächsten Jahren die Volleinstellung vorgesehen. Eine Entscheidung über eine ggf. mögliche Aufstockung der Kapazitäten in der Förderlehrerausbildung bleibt künftigen Haushaltsverhandlungen vorbehalten.