Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 29.11.2017 Definition „Reichsbürger“, Straftaten und Entwicklungen in der bayerischen „Reichsbürger-Szene“ Drs. 17/17953 Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es eine bundesweit abgestimmte Definition für „Reichsbürger“? b) Wenn ja, wie lautet der Wortlaut? c) Wenn ja, durch welche Handlungen muss sich die Haltung manifestieren, damit jemand von Seiten der bayerischen Behörden als „Reichsbürger“ angesehen wird? 2. a) Wie viele Personen haben seit dem 01.01.2016 ihren Personalausweis bei einer staatlichen Stelle zurückgegeben bzw. zurückgeben wollen? b) Wie viele „Aktivierungsurkunden“ selbsternannter „staatlicher Gemeinden“ gingen seit 2014 bei staatlichen Behörden ein (siehe Antwort 3 b zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Drs. 17/17143)? c) Welche „Gemeinden“ waren dies konkret (bitte Aufschlüsseln nach Bezirken)? 3. a) Wie oft wurden nach Erkenntnissen der Staatsregierung im Thaler Festsaal in Thalkirchdorf „reichsbürgertypische “ Themen behandelt (siehe Berichterstattung https://www.pressreader.com/germany/der-westallgäuer /20170428/282922385320038)? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den mutmaßlichen Referenten Alexander W.? c) Wie wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die Teilnehmer für diese Veranstaltung angeworben? 4. a) Wie bewertet die Staatsregierung den All-Stern-Verlag, laut Drs. 17/17953 Ausrichter von mehreren Kongressen in Betzigau, insbesondere die angebotene Literatur aus der Kategorie Geheimwissenschaften/Politik? b) Welche in Drs. 17/17953 angesprochenen bekannten Aktivisten der „Reichsbürger-Szene“ neben Jo C. nahmen an den Kongressen teil? 5. a) Wie viele Seminare mit „Reichsbürger“-Bezug fanden nach Kenntnis der Staatsregierung in Ebern im Landkreis Haßberge bisher statt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Erkenntnisse über Teilnehmerzahl, Erkenntnisse über Referenten – siehe dazu: http://www. infranken.de/regional/hassberge/verfassungsschutzhat -reichsbuerger-im-auge;art217,3020792)? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die überregionale Vernetzung des „Reichsbürgers“ aus Ebern? c) Welche Erkenntnisse über eine Vernetzung zwischen den „Reichsbürger“-Szenen in Deutschland und Österreich hat die Staatsregierung? 6. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den „NaturLichtEnergie e.V.“? b) In welchen bayerischen Kommunen wurde insgesamt für „Siegelrechte und Verweserwahlen“ geworben? 7. Wie viele „Reichsbürger“ sind schon strafrechtlich in Erscheinung getreten? 8. a) Wurden im Rahmen der Überprüfung seit der Drs.17/16116 weitere Anhänger oder vermutete Anhänger der „Reichsbürger“-Ideologie entdeckt, die als Polizisten, Beamte oder Angestellte in staatlichen Behörden arbeiten? b) Wie viele gegen Staatsbedienstete gerichtete Handlungen (= Straftaten, Bedrohungen unterhalb der strafrechtlichen Schwelle des § 241 des Strafgesetzbuchs (StGB), Geldforderungen) von „Reichsbürgern“ sind der Staatsregierung seit der Beobachtung der Szene als sicherheitsgefährdende Bestrebung im Oktober 2016 bekannt geworden (bitte aufschlüsseln nach Art, Dienststelle, Region)? c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung gegen die Betreiber von Webseiten, auf denen dazu geraten wird, staatliche Zahlungsaufforderungen mit Gegenforderungen zu „begegnen“ und auf denen konkrete Handlungsanleitungen oder Vorlagen für Schreiben abrufbar sind? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.01.2018 Drucksache 17/19803 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19803 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.01.2018 1. a) Gibt es eine bundesweit abgestimmte Definition für „Reichsbürger“? b) Wenn ja, wie lautet der Wortlaut? Die Polizei- und Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder haben nachfolgende Definition ausgearbeitet : „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ sind Gruppierungen und Einzelpersonen, die aus unterschiedlichen Motiven und mit unterschiedlichen Begründungen, unter anderem unter Berufung auf das historische Deutsche Reich, verschwörungstheoretische Argumentationsmuster oder ein selbst definiertes Naturrecht die Existenz der Bundesrepublik Deutschland und deren Rechtssystem ablehnen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen oder sich gar in Gänze als außerhalb der Rechtsordnung stehend definieren und deshalb die Besorgnis besteht, dass sie Verstöße gegen die Rechtsordnung begehen. c) Wenn ja, durch welche Handlungen muss sich die Haltung manifestieren, damit jemand von Seiten der bayerischen Behörden als „Reichsbürger“ angesehen wird? Bei den Zentralstellen der Polizeipräsidien der Bayer. Polizei werden Erkenntnisse über Personen, die möglicherweise der sog. „Reichsbürger-/Selbstverwalter-Szene“ zuzurechnen sind, gesammelt und einem Bewertungsprozess unterzogen . Die Einstufung einer Person als sog. „Reichsbürger/ Selbstverwalter“ erfolgt dabei nach sorgfältiger Prüfung und Bewertung aller vorliegenden Erkenntnisse, aus denen eine die Existenz der Bundesrepublik Deutschland bzw. die Gültigkeit ihrer Rechtsordnung ablehnende Haltung erkennbar sein muss. Einzelne Handlungen wie z. B. die Ablehnung eines Bußgeldbescheides mit dem Hinweis auf die Nichtexistenz der Bundesrepublik Deutschland können dabei zwar als – mitunter auch starkes – Indiz für die Zugehörigkeit zur sog. „Reichsbürger-/Selbstverwalter-Szene“ gewertet werden, eine allein schematische Betrachtung anhand losgelöst betrachteter einzelner Handlungen ohne Einzelfallprüfung verbietet sich aber aufgrund des Rechtsstaatlichkeitsprinzips . 2. a) Wie viele Personen haben seit dem 01.01.2016 ihren Personalausweis bei einer staatlichen Stelle zurückgegeben bzw. zurückgeben wollen? Die bayerischen Pass-/Personalausweisbehörden führen keine Statistiken oder Aufzeichnungen über zurückgegebene deutsche Personalausweise oder den Versuch einer Rückgabe. Mit Blick auf die gesetzlich normierte Ausweispflicht (vgl. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes – PAuswG), die auch durch einen gültigen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland erfüllt werden kann (§ 1 Abs. 2 Satz 2 PAuswG), wurden die Pass-/Personalausweisbehörden darauf hingewiesen, Verstöße gegen die Ausweispflicht konsequent zu verfolgen. Denn der (vorsätzliche ) Nichtbesitz eines Personalausweises stellt (ohne über einen gültigen Reisepass zu verfügen) eine Ordnungswidrigkeit dar (vgl. § 32 Abs. 1 Nr. 1 PAuswG), die entsprechend zu ahnden ist. b) Wie viele „Aktivierungsurkunden“ selbsternannter „staatlicher Gemeinden“ gingen seit 2014 bei staatlichen Behörden ein (siehe Antwort 3 b zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein, Drs. 17/17143)? c) Welche „Gemeinden“ waren dies konkret (bitte Aufschlüsseln nach Bezirken)? Zusätzlich zu den, in der Antwort der Staatsregierung auf Frage 3 b der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein genannten „staatlichen Gemeinden “ (Drs. 17/17143), sind die nachfolgenden „staatlichen Gemeinden“ bekannt geworden: Regierungsbezirk Oberfranken: Landgemeinde Zuchering Regierungsbezirk Mittelfranken: Landgemeinde Meckenhausen 3. a) Wie oft wurden nach Erkenntnissen der Staatsregierung im Thaler Festsaal in Thalkirchdorf „reichsbürgertypische “ Themen behandelt (siehe Berichterstattung https://www.pressreader.com/germany/ der-westallgäuer/20170428/282922385320038)? Dem Polizeipräsidium (PP) Schwaben Süd/West liegen Erkenntnisse über vier Veranstaltungen im Jahr 2016 und über jeweils zwei Veranstaltungen in den Jahren 2011–2015 vor. Bei den Veranstaltungen im Jahr 2016 wurden nach Erkenntnissen des PP Schwaben Süd/West vermutlich vornehmlich esoterische Themen behandelt. Belastbare Erkenntnisse über konkrete Themen sind nicht vorhanden. Vom 21.04.2017 bis 23.04.2017 war durch den Schweizer Verein „Weltengeschwister“ eine Veranstaltung im Thaler Festsaal geplant. Die Veranstaltung wurde aufgrund einer Erkenntnismitteilung des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) an den Markt Oberstaufen, den Eigentümer des Thaler Festsaales, zum geplanten Referenten Alexander W. schließlich abgesagt. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 3 b verwiesen . b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den mutmaßlichen Referenten Alexander W.? Nach Erkenntnissen des LfV handelt es sich bei W. um einen „Reichsbürger“ und mutmaßlichen „Selbstverwalter“. In einem auf Youtube zugänglichen Video („Selbstverwaltung als Weg“) führt W. u. a. aus, dass die Bundesrepublik Deutschland keine legitime Regierung habe und Deutschland kein souveräner Staat sei. Im weiteren Verlauf äußert er Zweifel an der Gültigkeit einzelner Gesetze und an der Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Demgegenüber sieht er das „Deutsche Reich“ weiterhin als existent an, derzeit jedoch als „praktisch handlungsunfähig“. W. sieht in den politischen Verhältnissen der BRD die „Vorbereitung von Bestrebungen zur Entmündigung“ und propagiert als Ausweg die eigene Selbstverwaltung. Wiederholte Auftritte beim esoterisch anmutenden Online-TV-Kanal www.bewusst.tv, der überwiegend verschwörerisches Gedankengut verbreitet, lassen ebenfalls auf seine Nähe zur Ideologie der „Reichsbürgerbewegung“ schließen. Im April 2017 plante der Schweizer Verein „Weltengeschwister “ zum Thema „ex-Matrix 3.0 – Ausgang aus der Matrix“ eine Veranstaltung in Thalkirchdorf/Markt Oberstaufen . Laut der Veranstaltungsbeschreibung sollten dabei „Ausgänge aus den Strukturen des Systems“ sowie die „Schlüssel hierzu“ thematisiert werden. W. sollte dort als Referent auftreten. Drucksache 17/19803 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie wurden nach Kenntnis der Staatsregierung die Teilnehmer für diese Veranstaltung angeworben? Die Veranstaltung wurde im Internet auf der Seite des Vereins www.sat-chit-ananda.org durch W. selbst beworben. 4. a) Wie bewertet die Staatsregierung den All-Stern- Verlag, laut Drs. 17/17953 Ausrichter von mehreren Kongressen in Betzigau, insbesondere die angebotene Literatur aus der Kategorie Geheimwissenschaften /Politik? Beim All-Stern-Verlag handelt es sich laut Darstellung im Internet um ein Wirtschaftsunternehmen (Verlagswesen), das insbesondere Publikationen mit esoterischen, verschwörungstheoretischen und vereinzelt auch reichsbürgerideologischen Inhalten vertreibt. b) Welche in Drs. 17/17953 angesprochenen bekannten Aktivisten der „Reichsbürger-Szene“ neben Jo C. nahmen an den Kongressen teil? Internetrecherchen durch das PP Schwaben Süd/West ergaben , dass Peter F., ein der sog. „Reichsbürger-/Selbstverwalter -Szene“ nahestehender politischer Aktivist, teilweise als Referent teilnahm. 5. a) Wie viele Seminare mit „Reichsbürger“-Bezug fanden nach Kenntnis der Staatsregierung in Ebern im Landkreis Haßberge bisher statt (bitte aufschlüsseln nach Datum, Erkenntnisse über Teilnehmerzahl, Erkenntnisse über Referenten – siehe dazu: http://www.infranken.de/regional/ hassberge/verfassungsschutz-hat-reichsbuergerim -auge;art217,3020792)? b) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die überregionale Vernetzung des „Reichsbürgers “ aus Ebern? In Ebern wird die „Reichsbürgerszene“ im Wesentlichen durch die Personen Sabine B. und Peter B. vom Verein NaturLichtEnergie e.V. repräsentiert. Der Verein NaturLicht Energie e.V. in Ebern veröffentlichte einen Veranstaltungskalender auf Facebook, der im Zeitraum 18.09.2015 bis 24.09.2016 insgesamt 16 Veranstaltungen auflistete. All diese Veranstaltungen waren vor der Erklärung der „Reichsbürger- und Selbstverwalterszene“ in Bayern zum Sammelbeobachtungsobjekt des LfV am 26.10.2016 terminiert . Die Veranstaltungen erstreckten sich von Themen wie „Natursalben selbst herstellen“ und „Künstlerische Wandgestaltung “ oder „Lehmwandgestaltung“ bis hin zu insgesamt drei Vorträgen von „Reichsbürgern“ wie Uwe K. aus Sachsen (angeblich zwei Vorträge) und dem Österreicher Johannes K.. Ob diese Veranstaltungen tatsächlich stattgefunden haben , kann von den Sicherheitsbehörden nicht in allen Fällen endgültig bestätigt werden. Ein Vortrag von Uwe K., einem Funktionär der „Reichsbürger“-Gruppierung „Einiges Deutschland“, am 11.06.2016 fand jedoch ebenso statt wie die Veranstaltung mit dem „Reichsbürger“-Aktivisten Johannes K. am 03.04.2016. Am 07.01.2016 fand eine Sitzung des „Orgateams Bayern “ der Gruppierung „Einiges Deutschland“ in Ebern statt. Diese Gruppierung listet als Verantwortliche für den „Bereich Süd“ Sabine B. und Peter B. vom NaturLichtEnergie e.V. auf. Darüber hinaus bestehen bei den gegenständlichen Personen Kontakte zu Gleichgesinnten aus der gesamten fränkischen Region. c) Welche Erkenntnisse über eine Vernetzung zwischen den „Reichsbürger“-Szenen in Deutschland und Österreich hat die Staatsregierung? „Reichsbürgers“ in Deutschland und Österreich erkennen weder die Bundesrepublik Deutschland noch die Republik Österreich an. Somit eint diesen Personenkreis grenzüberschreitend die pseudojuristische Basis ihres Handelns mit gleicher Zielsetzung sowie mitunter auch die regionale Nähe. Eine Vernetzung zwischen „Reichsbürgern“ aus Österreich und Bayern ist in Einzelfällen feststellbar. Der „Staatenbund Deutschland“, nach Eigenangaben mit Aktivitäten in Form regelmäßiger Stammtische in 87647 Unterthingau in Erscheinung getreten, unterhält Kontakte zum „Staatenbund Österreich“. So ist z. B. auf Youtube ein Video aufrufbar, in dem die österreichische „Reichsbürgeraktivistin “ des „Staatenbund Österreich“, Monika U., Ende Dezember 2016 ein Dokument vorliest, das einen „Friedensvertrag zwischen dem Staatenbund Österreich und dem Staatenbund Deutschland“ zum Gegenstand hat. Es existieren ferner Kontakte des österreichischen „Reichsbürgers“ Johannes K. (alias „Freeman Austria“) nach Bayern. Auf die Antwort zu Frage 5 b wird verwiesen. Insbesondere bei herausragenden Ereignissen (z. B. Gerichtsverhandlungen gegen „Reichsbürger“) können auch Unterstützer aus den jeweilig anderen Staaten anwesend sein. Darüber hinaus sind auf den österreichischen Internetpräsenzen der „Souveränen Bewegung“ (Bezeichnung für „Reichsbürger“ in Österreich) vereinzelt Follower aus Bayern bekannt geworden. 6. a) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den „NaturLichtEnergie e.V.“? Der Verein NaturLichtEnergie e.V. ist in Ebern ansässig und im Vereinsregister des Amtsgerichts Bamberg eingetragen. Der Verein hat sich – vordergründig esoterisch – einer gesunden Lebens- und Wohnweise verschrieben. Tatsächlich wird der Verein zum Zwecke der Vernetzung in der „Reichsbürgerszene “ instrumentalisiert. Der Verein repräsentiert im Wesentlichen die „Reichsbürgerbewegung“ in Ebern. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 5 a und 5 b verwiesen. b) In welchen bayerischen Kommunen wurde insgesamt für „Siegelrechte und Verweserwahlen“ geworben ? Nach den Erkenntnissen der bayerischen Sicherheitsbehörden gab es Verteilungen der Flyer „Wahlbenachrichtigung zur staatlichen Siegelrechte- und Verweserwahl“ durch die Gruppe „Einiges Deutschland“. In Bayern sind Verteilungen in den nachfolgenden Kommunen bekannt geworden: Regierungsbezirk Oberfranken: Itzgrund, Seßlach und Lauter Regierungsbezirk Unterfranken: Ebern, Pfarrweisach und Maroldsweisach 7. Wie viele „Reichsbürger“ sind schon strafrechtlich in Erscheinung getreten? Die Beantwortung dieser Frage erfordert aufwändige, mehrstufige , manuelle Recherchen in verschiedenen Dateisystemen , welche innerhalb der Frist für die Beantwortung einer Schriftlichen Anfrage nicht leistbar sind. Im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport (KIS) des Landtags wird Anfang des Jahres 2018 die Darstellung von Straftaten durch „Reichsbürger“ im Rah- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19803 men des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) erfolgen. Zur Vermeidung mehrfacher bzw. unverhältnismäßiger Aufwände sowie zur Fristwahrung wurde bei der Beantwortung der vorliegenden Frage von einer ressortübergreifenden Abfrage abgesehen. Zu Straftaten von „Reichsbürgern“ u. a. gegen „Amts-/ Mandatsträger“ im Rahmen des KPMD-PMK wird auf die Antwort Frage 8 b verwiesen. 8. a) Wurden im Rahmen der Überprüfung seit der Drs.17/16116 weitere Anhänger oder vermutete Anhänger der „Reichsbürger“-Ideologie entdeckt, die als Polizisten, Beamte oder Angestellte in staatlichen Behörden arbeiten? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wird dem KIS – wie bereits in der Sitzung am 15.02.2017 – Anfang des Jahres 2018 erneut umfassend über Maßnahmen gegen die „Reichsbürgerbewegung“ berichten , u. a. auch über etwaige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes mit Bezügen zur „Reichsbürgerbewegung“. Zur Vermeidung mehrfacher bzw. unverhältnismäßiger Aufwände sowie zur Fristwahrung wurde bei der Beantwortung der vorliegenden Frage von einer ressortübergreifenden Abfrage bzw. Erhebung bei den obersten Dienstbehörden abgesehen und wird auf den anstehenden Bericht des StMI im KIS verwiesen. Die Beantwortung der vorliegenden Frage beschränkt sich daher auf den Geschäftsbereich des StMI. Dem StMI wurde seit der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Drs. 17/16116 mit Ausnahme einer/eines Polizeibeamtin /Polizeibeamten kein weiterer Beamter oder Arbeitnehmer seines Zuständigkeitsbereichs bekannt, bei dem sich ein Verdacht auf Zugehörigkeit zur „Reichsbürger“- bzw. „Selbstverwalterszene“ ergeben hat. b) Wie viele gegen Staatsbedienstete gerichtete Handlungen (= Straftaten, Bedrohungen unterhalb der strafrechtlichen Schwelle des § 241 des Strafgesetzbuchs (StGB), Geldforderungen) von „Reichsbürgern“ sind der Staatsregierung seit der Beobachtung der Szene als sicherheitsgefährdende Bestrebung im Oktober 2016 bekannt geworden (bitte aufschlüsseln nach Art, Dienststelle, Region )? Kriminalität gegen Staatsbedienstete durch „Reichsbürger/ Selbstverwalter“ ist grundsätzlich im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) recherchierbar. Beim KPMD-PMK handelt es sich um eine Fallzahlendatenbank des Landeskriminalamts (LKA), die auf den Kriminaltaktischen Anfragen in Fällen PMK (KTA-PMK-Meldungen) der örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen der Bayerischen Polizei basieren . In der Fallzahlendatenbank des KPMD-PMK wurde zum 01.01.2017 das bundesweite Themenfeld „Reichsbürger /Selbstverwalter“ eingeführt, entsprechende Recherchen sind demnach erst ab diesem Zeitpunkt möglich. Für das Jahr 2017 liegen die endgültigen Fallzahlen zudem erst nach dem bundesweit einheitlichen Meldeschluss zum 31.01.2018 vor, die vorliegenden Zahlen sind demnach als vorläufig zu betrachten. Eine konkrete Recherche nach Delikten ausschließlich gegen Staatsbedienstete ist indes nicht möglich. Hilfsweise wurden Straftaten des Themenfeldes „Reichsbürger / Selbstverwalter“ in den Unterthemen „gegen Amts-/Mandatsträger“, „Polizei“, „Sicherheitsbehörden“ und „Justiz“ herangezogen; diese umfassen auch Straftaten gegen die Institutionen selbst. Nach Auskunft des LKA wurden mit Auswertestand 11.12.2017 nach diesen Kriterien 53 Delikte recherchiert. Die gewünschte Aufschlüsselung ist der Anlage zu entnehmen . Außerhalb der PMK können bayernweit keine Straftaten oder sonstige Handlungen von sog. „Reichsbürgern/Selbstverwaltern “ dargestellt werden, eine weitergehende Beantwortung ist somit nicht möglich. c) Welche Maßnahmen ergreift die Staatsregierung gegen die Betreiber von Webseiten, auf denen dazu geraten wird, staatliche Zahlungsaufforderungen mit Gegenforderungen zu „begegnen“ und auf denen konkrete Handlungsanleitungen oder Vorlagen für Schreiben abrufbar sind? Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz (StMJ) wird die Frage wie folgt beantwortet: Bei Bekanntwerden entsprechender Sachverhalte prüfen im Geschäftsbereich des StMJ die Staatsanwaltschaften das Vorliegen von Anhaltspunkte für Straftaten im Einzelfall. Auch durch die Bayerische Polizei werden präventive und repressive Maßnahmen regelmäßig von den Dienststellen getroffen bzw. umgesetzt, die für den Betreiber solcher Webseiten örtlich und sachlich zuständig sind. Den Präsidien der Bayerischen Polizei sowie dem Landeskriminalamt liegen mit Stand 12.12.2017 keine Erkenntnisse vor, dass derartige Betreiber ihren Sitz in Bayern haben. Sofern bayerische Polizeidienststellen im Laufe von Ermittlungsverfahren Kenntnis von Webseiten im Sinne der Fragestellung erlangen , werden mögliche Maßnahmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft sowie den zuständigen (außerbayerischen ) Polizeidienststellen geprüft und Erkenntnisse gegebenenfalls dorthin weitergeleitet. Drucksache 17/19803 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Schriftliche Anfrage (SANFR) des Abgeordneten Florian RITTER vom 29.11.2017 hier: Definition „Reichsbürger“, Straftaten und Entwicklungen in der bayerischen „Reichsbürger-Szene“ Anlage zur Frage 8 b Präsidium Dienststelle KPI § Gesetz Norm Mittelfranken Schwabach 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Unterfranken Aschaffenburg 113 StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Unterfranken Würzburg 132 StGB Amtsanmaßung Schwaben Memmingen 185 StGB Beleidigung Schwaben Kempten 185 StGB Beleidigung Schwaben Kempten 185 StGB Beleidigung Niederbayern Passau 185 StGB Beleidigung Mittelfranken Fürth 185 StGB Beleidigung Oberfranken Hof 185 StGB Beleidigung Unterfranken Schweinfurt 185 StGB Beleidigung Unterfranken Schweinfurt 185 StGB Beleidigung Unterfranken Schweinfurt 185 StGB Beleidigung Unterfranken Schweinfurt 185 StGB Beleidigung Unterfranken Schweinfurt 185 StGB Beleidigung Unterfranken Schweinfurt 185 StGB Beleidigung Unterfranken Schweinfurt 185 StGB Beleidigung Mittelfranken Nürnberg 185 StGB Beleidigung Mittelfranken Nürnberg 185 StGB Beleidigung Oberpfalz Regensburg 223 StGB Körperverletzung Schwaben Kempten 223 StGB Körperverletzung Unterfranken Aschaffenburg 224 StGB Gefährliche Körperverletzung Oberfranken Coburg 240 StGB Nötigung Mittelfranken Ansbach 240 StGB Nötigung Niederbayern Passau 240 StGB Nötigung Schwaben Memmingen 240 StGB Nötigung Mittelfranken Nürnberg 240 StGB Nötigung Schwaben Memmingen 240 StGB Nötigung Schwaben Kempten 240 StGB Nötigung Mittelfranken Ansbach 240 StGB Nötigung Mittelfranken Ansbach 240 StGB Nötigung Mittelfranken Ansbach 240 StGB Nötigung Schwaben Kempten 240 StGB Nötigung Oberbayern Weilheim 240 StGB Nötigung Oberbayern Weilheim 240 StGB Nötigung Unterfranken Schweinfurt 240 StGB Nötigung München München KFD 4 240 StGB Nötigung Schwaben Kempten 253 StGB Erpressung Schwaben Kempten 253 StGB Erpressung Schwaben Kempten 253 StGB Erpressung Mittelfranken Nürnberg 253 StGB Erpressung Oberbayern Weilheim 253 StGB Erpressung München München KFD 4 253 StGB Erpressung Schwaben Memmingen 253 StGB Erpressung Schwaben Memmingen 253 StGB Erpressung Schwaben Memmingen 253 StGB Erpressung Niederbayern Passau 253 StGB Erpressung Schwaben Memmingen 253 StGB Erpressung Unterfranken Schweinfurt 253 StGB Erpressung Mittelfranken Schwabach 255 StGB Räuberische Erpressung Unterfranken Würzburg 255 StGB Räuberische Erpressung Mittelfranken Schwabach 86a StGB Verwenden von Kennzeichen Schwaben Kempten 86a StGB Verwenden von Kennzeichen Schwaben Memmingen 86a StGB Verwenden von Kennzeichen