Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 06.11.2017 Zugausfälle und -verspätungen aufgrund von Sturmschäden Die zurückliegenden Stürme und Herbstunwetter haben vielerorts für eine Lahmlegung des bayerischen Schienenverkehrs gesorgt. Aufgrund der allgemeinen klimatischen Veränderungen ist zu besorgen, dass es zum einen gehäuft zu derartigen Unwettern und zum anderen – als logische Konsequenz dessen – zu vermehrten Zugausfällen und -verspätungen kommen wird. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Teilt die Staatsregierung die Auffassung der Experten, wonach die Hauptursache für die jüngsten sturmbedingten Zugausfälle und -verspätungen in dem teils sehr geringen Abstand zwischen Vegetation und Schienennetz zu suchen ist? 2. Sieht die Staatsregierung rechtliche Möglichkeiten, den Rückschnitt und die Freihaltung der gleisbettnahen Randstreifen an die Anforderungen des Rückschnittes an Bundesautobahnen anzunähern? 3. Welche eigenen, sonstigen Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um den bayerischen Schienenverkehr sturmsicherer zu machen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.01.2018 1. Teilt die Staatsregierung die Auffassung der Experten , wonach die Hauptursache für die jüngsten sturmbedingten Zugausfälle und -verspätungen in dem teils sehr geringen Abstand zwischen Vegetation und Schienennetz zu suchen ist? Wo Bäume und Sträucher höher sind als ihr Abstand zum Bahnkörper und insbesondere wo weitere Faktoren wie Bodenbeschaffenheit und das Wurzelverhalten es begünstigen, besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür, dass diese bei Starkwindereignissen brechen oder entwurzelt werden und in den Lichtraum der Bahn fallen. Einige Betreiber der Schienennetze haben deshalb Regelungen getroffen, wonach beim Erreichen bestimmter Windgeschwindigkeiten der Zugverkehr vorsorglich eingestellt oder die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert wird, um Kollisionen mit Bäumen sowie ein Liegenbleiben von Zügen auf freier Strecke zu vermeiden. 2. Sieht die Staatsregierung rechtliche Möglichkeiten , den Rückschnitt und die Freihaltung der gleisbettnahen Randstreifen an die Anforderungen des Rückschnittes an Bundesautobahnen anzunähern ? Nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) dürfen Anpflanzungen auf straßenbenachbarten Grundstücken nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Soweit derartige Anpflanzungen bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer gem. § 11 Abs. 2 Satz 2 FStrG ihre Beseitigung zu dulden, wobei den Eigentümern oder Besitzern die hierdurch verursachten Aufwendungen und Schäden in Geld zu ersetzen sind (§ 11 Abs. 5 FStrG). Eine entsprechende Regelung fehlt im Allgemeinen Eisenbahngesetz. Allerdings muss auch entlang von Bundesautobahnen eine konkrete und nicht bloß abstrakte Gefahr für die Verkehrssicherheit gegeben sein. Für einen flächenhaften präventiven Rückschnitt bestehender Vegetation entlang von Bundesfernstraßen besteht keine Rechtsgrundlage. 3. Welche eigenen, sonstigen Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um den bayerischen Schienenverkehr sturmsicherer zu machen? Der Freistaat ist weder Baulastträger für Schienenwege noch bestehen für seine Behörden Anordnungs- oder Eingriffsbefugnisse in Bezug auf die Vegetation auf benachbarten Flächen. Ungeachtet dessen setzt sich der Freistaat seit Jahren dafür ein, dass die zuständige DB Netz AG den Vegetationsrückschnitt in ausreichendem Umfang vornimmt. Aufgrund dieses Drängens führte die DB Netz AG beispielsweise im Jahr 2016 auf den Strecken, die besonders von Unwetterwarnungen und der daraus folgenden Fahrtge- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/19805 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19805 schwindigkeitsreduzierung betroffen waren, intensive Rückschnittmaßnahmen durch. Dies wirkt sich positiv auf die Pünktlichkeit der Regionalzüge aus. Die Staatsregierung wird sich gegenüber der DB Netz AG auch weiterhin dafür einsetzen, dass sie sowohl für einen ausreichenden Rückschnitt sorgt als auch kontinuierlich die Bestandspflege durchführt. Darüber hinaus erwartet die Staatsregierung von der DB Netz AG, nun auch bei den von Unwetterwarnungen und daraus folgenden Geschwindigkeitsreduzierungen nicht so stark betroffenen Strecken die notwendige Vegetationspflege vorzunehmen, um die Gefahr von Schäden durch Unwetter zu minimieren.