Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 04.12.2017 Lärmschutz an der A 92 bei Bruckberg Am 24.10.2017 war in der Landshuter Zeitung zu lesen, dass der Prozess einer schnellen und effektiven Lärmmin derung an der A 92 „festgefahren“ sei. Erst 2022 soll dieser Streckenabschnitt einen Splittmastixasphalt bekommen, der eine Lärmreduzierung verspricht. „Den gewünschten, noch geräuschärmeren Flüsterasphalt aufzubringen, wurde am Ende zu teuer“. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Mehrkosten würde es verursachen, wenn auf genanntem Streckenabschnitt „Flüsterasphalt“ statt des geplanten Splittmastixasphalts eingebaut wird? b) Welche zusätzliche Lärmminderung wäre auf genann tem Streckenabschnitt durch den Einbau von „Flüster asphalt“ statt des geplanten Splittmastixasphalts zu erwarten? c) Woran scheitert der Einbau von „Flüsterasphalt“ auf genanntem Streckenabschnitt? 2. a) Wie hoch ist die aktuelle, gemessene Lärmbelastung der Bewohner Bruckbergs an genanntem Streckenab schnitt? b) Welche Lärmsteigerung ist durch den anstehenden Anschluss der B 15neu auf genanntem Streckenab schnitt zu befürchten? c) Wurden die Auswirkungen des B15neuAnschlusses bei den Prognosen zum Lärm berücksichtigt? 3. a) Führt der Anschluss der B 15neu grundsätzlich zu ei ner rechtlichen Neubewertung der A 92 gesamt und insbesondere im Bereich des Lärmschutzes? b) Wie entwickelte sich die aktuelle Verkehrsentwicklung auf der A 92 (aktuelle Verkehrszählung) im Vergleich zur Prognose? 4. a) Woran scheitert die Installation einer Lärmschutzwand an genanntem Streckenabschnitt? b) Welche Lärmminderung würde für die Gemeinde Bruckberg – Ortsteil Bruckbergerau – durch die Er richtung einer Lärmschutzwand mit 2, 4 und 6 Metern erfolgen? c) Welche Kosten würde die Lärmminderung durch eine Lärmschutzwand in den jeweils oben genannten Hö hen verursachen? 5. Woran scheitert die Einrichtung einer geschwindig keitsbegrenzte Zone auf genanntem Streckenab schnitt? 6. Wie hoch ist die erwartete Lärmbelastung der Bewoh ner Essenbachs an der B 15neu, für die im Ortsbe reich eine Einhausung vorgesehen ist? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.01.2018 1. a) Welche Mehrkosten würde es verursachen, wenn auf genanntem Streckenabschnitt „Flüsterasphalt“ statt des geplanten Splittmastixasphalts einge baut wird? Die Mehrkosten für den reinen Deckenbau eines offenpo rigen Asphalts (OPA), bekannt auch als „Flüsterasphalt“, sind unter Berücksichtigung der geringeren Lebensdauer mit etwa dem Vierfachen einer Splittmastixdecke anzuset zen. Noch nicht berücksichtigt sind dabei zusätzliche Mehr kosten für die bei einem OPA erforderliche Anpassung der Entwässerung. b) Welche zusätzliche Lärmminderung wäre auf ge nanntem Streckenabschnitt durch den Einbau von „Flüsterasphalt“ statt des geplanten Splittmastix asphalts zu erwarten? Die zusätzliche Lärmminderung eines offenporigen As phalts (OPA) beträgt gegenüber einem Splittmastixas phalt 3 dB(A). c) Woran scheitert der Einbau von „Flüsterasphalt“ auf genanntem Streckenabschnitt? In Deutschland wird zwischen Lärmvorsorge und Lärmsa nierung unterschieden. Die Lärmvorsorge greift beim Neu bau eines Verkehrswegs oder der maßgeblichen Ände rung. Dies kann beispielsweise die Verbreiterung um einen zusätzlichen Fahrstreifen sein. Dem gegenüber steht die Lärmsanierung für bestehende Verkehrswege. Im vorliegenden Fall ist die Möglichkeit für baulichen Lärm schutz an der bestehenden A 92 nach den Maßgaben der Lärmsanierung zu beurteilen. Anspruchsvoraussetzung für Lärmschutzmaßnahmen ist dabei, dass die maßgeblichen Auslösewerte für Lärmsanierung gemäß den Verkehrslärm schutzrichtlinien (VLärmSchR 97) überschritten werden. Da im vorliegenden Fall die Grenzwerte der Lärmsanierung ein Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/19806 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19806 gehalten werden (siehe auch Antwort auf Frage 2 a), lässt sich der Einbau eines offenporigen Fahrbahnbelages in die sem Fall nicht rechtfertigen. 2. a) Wie hoch ist die aktuelle, gemessene Lärmbelas tung der Bewohner Bruckbergs an genanntem Streckenabschnitt? Gemäß den bundesweit geltenden Gesetzen und Vorschrif ten sind Lärmmessungen zur Ermittlung von Immissions werten nicht zulässig, sondern nur Lärmberechnungen. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten, ist eine einheitliche Be rechnungsmethode vorgegeben, welche von der Autobahn direktion Südbayern auch angewandt wird. Unter Ansatz der Verkehrsmengen der aktuellen Straßen verkehrszählung 2015 (44.098 Kfz/24 h) ergeben sich für Bruckberg Immissionspegel von maximal 60 dB(A) tags (an einem Haus) sowie 54 dB(A) nachts. Damit werden die an zuwendenden Grenzwerte der Lärmsanierung, die im vorlie genden Fall bei 69 dB(A) tags sowie 59 dB(A) nachts liegen, an allen Gebäuden eingehalten. b) Welche Lärmsteigerung ist durch den anstehen den Anschluss der B 15neu auf genanntem Stre ckenabschnitt zu befürchten? c) Wurden die Auswirkungen des B15neuAnschlus ses bei den Prognosen zum Lärm berücksichtigt? 3. a) Führt der Anschluss der B 15neu grundsätzlich zu einer rechtlichen Neubewertung der A 92 gesamt und insbesondere im Bereich des Lärmschutzes? In der Verkehrsprognose 2030 werden sämtliche im Bun desverkehrswegeplan 2030 im Vordringlichen Bedarf ent haltenen Projekte als realisiert angesehen, damit auch der Anschluss der B 15neu. Würde man diese Verkehrsprogno se fiktiv zugrunde legen (fiktiv deshalb, weil im Rahmen der Lärmsanierung Prognosen als Grundlage der Anspruchs prüfung nicht vorgesehen sind), so ergäbe sich durch die aus der Verkehrsprognose 2030 resultierenden Verkehrszu nahmen (inkl. Anschluss B 15neu) lediglich eine Erhöhung der Emissionen um rund 1 dB(A) im Vergleich zur derzei tigen Situation (Anmerkung: Erst eine Verdoppelung der Verkehrsstärke führt zu einer Schalldruckpegelerhöhung um 3 dB(A)). Der im Zuge der geplanten grundhaften Erneuerung der A 92 vorgesehene Splittmastixasphalt bewirkt hingegen eine Reduzierung der Emissionen um 4 dB(A) gegenüber der derzeitigen Situation mit dem bestehenden Betonbelag. Dadurch ergibt sich künftig auch mit Anschluss der B 15neu eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation für die Anlieger. Der Anschluss der B 15neu führt im Ergebnis nicht zu einer rechtlichen Neubewertung der A 92 und des Lärmschutzes. b) Wie entwickelte sich die aktuelle Verkehrsentwick lung auf der A 92 (aktuelle Verkehrszählung) im Vergleich zur Prognose? In einem Gutachten von Prof. Dr.Ing. Harald Kurzak aus dem Juli 1999 wurden für die A 92 zwischen der AS MoosburgNord und der AS LandshutWest im Jahr 2015 44.000 Kfz/24 h prognostiziert. Die Straßenverkehrszählung 2015 hat für diesen Streckenabschnitt einen Zählwert von 44.098 Kfz/24 h ergeben. 4. a) Woran scheitert die Installation einer Lärmschutz wand an genanntem Streckenabschnitt? Wie in den Antworten zu den Fragen 1 c und 2 a erläutert, werden in Bruckberg die Grenzwerte der Lärmsanierung nicht überschritten. Deshalb lässt sich ein baulicher Lärm schutz auch in Form einer Lärmschutzwand in diesem Fall nicht rechtfertigen. b) Welche Lärmminderung würde für die Gemeinde Bruckberg – Ortsteil Bruckbergerau – durch die Errichtung einer Lärmschutzwand mit 2, 4 und 6 Metern erfolgen? Nach den Berechnungen der Autobahndirektion Südbayern würde bei den Immissionswerten in Bruckbergerau mit einer 2 m hohen Wand eine Reduktion um maximal 2 dB(A), mit einer 4 m hohen Wand eine Reduktion um 4 dB(A) sowie mit einer 6 m hohen Wand um maximal 6 dB(A) erreicht wer den können. Für die Berechnungen wurde dabei eine rund 1.300 m lange Lärmschutzwand angesetzt, um durch ausrei chende Überstandsbereiche die Wirksamkeit sicherstellen zu können. c) Welche Kosten würde die Lärmminderung durch eine Lärmschutzwand in den jeweils oben genann ten Höhen verursachen? Die Kosten für eine Lärmschutzwand variieren je nach Art und Beschaffenheit der Wand sowie der Höhe, da die Fun damente aufwendiger gestaltet werden müssen. Als grober Richtwert können jedoch 500 Euro/m² Lärmschutzwand an genommen werden. Damit ergäben sich bei einer Wand mit 1.300 m Länge folgende Baukosten: – 2 m Wandhöhe: 1,3 Mio. Euro, – 4 m Wandhöhe: 2,6 Mio. Euro, – 6 m Wandhöhe: 3,9 Mio. Euro. Dabei handelt es sich jedoch nur um die reinen Baukosten; noch nicht berücksichtigt sind beispielsweise Grunder werbskosten oder Aufwendungen für die Verkehrsführung während der Bauzeit. Ebenso nicht berücksichtigt sind da bei Ablösekosten, welche ein Dritter (z. B. die Gemeinde) der Straßenbauverwaltung erstatten müsste, da die Lärm schutzwand in die Baulast des Bundes übergehen müsste. Als grober Richtwert können die Zusatzkosten mit 40 Pro zent der Baukosten angenommen werden. 5. Woran scheitert die Einrichtung einer geschwin digkeitsbegrenzte Zone auf genanntem Strecken abschnitt? Eine Geschwindigkeitsbeschränkung darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhält nisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung, insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, aber auch der Anwohner vor über mäßigem Verkehrslärm, erheblich übersteigt. Aus Gründen des Lärmschutzes wäre sie nach den Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (LärmschutzRichtlinien StV) im vorliegenden Fall nur möglich, wenn die Lärmbe lastung in Kern, Dorf und Mischgebieten einen Richtwert von 72 dB(A) tags/62 dB(A) nachts in erheblichem Umfang überschreitet und die Absenkung der zulässigen Höchst geschwindigkeit eine Pegelminderung von mind. 3 dB(A) Drucksache 17/19806 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 (Wahrnehmbarkeitsschwelle) zur Folge hätte. Diese Vo raussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht gegeben. Es liegt auch keine Sondersituation vor, welche eine andere Einschätzung zulassen könnte. Zu den aktuell vorliegenden Lärmwerten darf auf die Antwort zu Frage 2 a verwiesen werden. Auch wurde die Situation hinsichtlich der Verkehrssicher heit geprüft. Auf der A 92 zeigt sich im Bereich Bruckberg lediglich in Fahrtrichtung München zwischen Kilometer 51,000 und 51,600 ein leicht unfallauffälliger Bereich. Hier ereigneten sich im relevanten Dreijahreszeitraum, der für die Ermittlung der Unfallhäufungen zugrunde gelegt wird, fünf Verkehrsunfälle mit acht verletzten Personen. Die zu ständige Straßenverkehrsbehörde prüft derzeit Abhilfemaß nahmen und hat zur Erhöhung der Sicherheit beschlossen, dass die derzeit schon vorhandene Schutzeinrichtung um 152 m verlängert wird. Ansonsten ist der Streckenabschnitt absolut unauffällig, sodass auch aus Gründen der Verkehrs sicherheit keine Geschwindigkeitsbeschränkung angeord net werden kann. 6. Wie hoch ist die erwartete Lärmbelastung der Be wohner Essenbachs an der B 15neu, für die im Ortsbereich eine Einhausung vorgesehen ist? Für den Bereich Ohu wird derzeit ein Schallgutachten er stellt, das bis Mitte 2018 vorliegen wird. Schon jetzt ist absehbar, dass durch die Einhausung der B 15neu in den angrenzenden Wohngebieten die im Rahmen der Lärmvor sorge geltenden Grenzwerte der Lärmschutzverordnung (16. BundesImmissionsschutzverordnung – BImschV) ein gehalten werden.