Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Gehring BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.11.2017 Wechsel zwischen kommunalem Wahlamt und Abgeordnetentätigkeit Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele kommunale Wahlbeamtinnen/kommunale Wahlbeamte sind in Bayern seit 2002 innerhalb der laufenden Legislaturperiode durch Rücktritt, Krankheit etc. vorzeitig aus ihrem Amt ausgeschieden (bitte Auflistung im Zeitraum 15. bis 17. LP)? 2. Wie viele kommunalen Wahlbeamtinnen/kommunale Wahlbeamte hatten seit 2002 vor der Aufnahme des kommunalen Wahlamts ein Abgeordnetenmandat im Bayerischen Landtag inne (bitte Auflistung im Zeitraum 15. bis 17. LP)? 3. Wie viele Abgeordneten hatten vor ihrer Wahl in den Landtag ein kommunales Wahlamt inne (bitte Auflistung im Zeitraum 15. bis 17. LP)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.01.2018 Vorbemerkung: Die in der Antwort enthaltenen Zahlen beruhen auf Angaben des Bayerischen Versorgungsverbandes (VersoG) und des Landtags (Landtagsamt), soweit dort jeweils Unterlagen verfügbar waren, sowie auf den Angaben auf der Internetseite des Landtags zu den derzeitigen Abgeordneten. Es konnten nur berufsmäßige kommunale Wahlbeamte (also keine ehrenamtlichen ) erfasst werden. Zugrunde gelegt wurde der Zeitraum ab Beginn der 15. Legislaturperiode des Landtags in 2003. Von einer Erhebung bei sämtlichen Kommunen wurde wegen des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwands abgesehen. Zu 1.: Seit Beginn der 15. Legislaturperiode des Landtags ist in den Kommunen, die Mitglied beim VersoG sind (vgl. Art. 42 VersoG), die folgende Anzahl berufsmäßiger kommunaler Wahlbeamter wegen Dienstunfähigkeit aus dem Amt ausgeschieden : 2003: 0 / 2004: 1 / 2005: 3 / 2006: 3 / 2007: 3 / 2008: 6 / 2009: 2 / 2010: 3 / 2011: 8 / 2012: 10 / 2013: 5 / 2014: 6 / 2015: 2 / 2016: 4 / 2017: 5. Weitere Angaben liegen dem Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr nicht vor. Zu 2.: Nach den vorliegenden Angaben ergeben sich für berufsmäßige kommunale Wahlbeamte, die ihr Amt seit Beginn der 15. Legislaturperiode angetreten haben und vorher Mitglied des Landtags waren, folgende Zahlen: 2007: 1 / 2008: 7 / 2011: 2 / 2014: 1 / 2016: 1. Zu 3.: Nach den vorliegenden Angaben ergeben sich für Abgeordnete , die seit Beginn der 15. Legislaturperiode die Mitgliedschaft im Landtag erworben haben und vorher berufsmäßig kommunale Wahlbeamte waren, folgende Zahlen: 2003: 1 / 2008: 9 / 2013: 9. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.03.2018 Drucksache 17/19817 Bayerischer Landtag