Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 16.11.2017 Rektorensituation in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Schulen in Bayern hatten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) keinen Rektor (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Jahren , Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? b) Wie lange waren die oben genannten Rektorenposten in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) bereits unbesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten und Jahren)? 2. a) Wie viele Rektoren betreuten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) in Bayern mehr als eine Schule (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben )? b) Wie viele Schulen betreuten die betroffenen Rektoren in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017; bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? 3. a) Wie viele Schulen in Bayern hatten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) eine erweiterte Schulleitung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten , Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? b) Wie viele Schulen in Bayern hatten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) einen Konrektor (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Jahren , Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? 4. a) Wie viele Überstunden leisteten die Rektoren in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017; bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten und Jahren angeben)? b) Wie viele Überstunden leisteten Rektoren in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017), die keine erweiterte Schulleitung hatten oder ihre Rektorentätigkeit an mehreren Schulen gleichzeitig ausübten (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten und Jahren angeben)? c) Wie viele Überstunden leisteten Fachlehrer in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) durchschnittlich (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten und Jahren angeben)? 5. a) Wie viele Anrechnungsstunden bekommt ein Rektor für seine Tätigkeit in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten angeben)? b) Bekommt ein Rektor in Bayern ohne erweiterte Schulleitung oder mit mehreren zu betreuenden Schulen zusätzliche Anrechnungsstunden und, wenn ja, wie viele? c) Wie setzen sich die Anrechnungsstunden in Bayern in den oben genannten Fällen zusammen? 6. Wie wirkt sich eine Rektorentätigkeit auf das Gehalt einer Lehrkraft in Bayern aus (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirke, nach Alter des Rektors, Schulart, Größe der Schule, Prozentzahlen und absoluten Zahlen nennen)? 7. Wie viele Rektoren in Bayern werden in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? 8. a) Gibt es Prognosen für neue Rektoren für die nächsten zehn Jahren und, b) wenn ja, wie sehen diese aus? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.07.2018 Drucksache 17/19822 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19822 Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15.01.2018 Vorbemerkung: Die Schriftliche Anfrage bezieht sich auf die Situation von Rektorinnen und Rektoren als Schulleiterinnen und Schulleiter . Das Amt des Rektors als Schulleiter gibt es an Grund-, Mittel- und Förderschulen (Sonderschulrektor). Deshalb bezieht sich die Beantwortung der folgenden Fragen ausschließlich auf diese Schularten. Zur Beantwortung der Fragen 1–3 ist anzumerken, dass die Daten vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) nicht regelmäßig erhoben werden, da die Zuständigkeit für die Besetzung von Schulleiterstellen an staatlichen Schulen bei den Bezirksregierungen liegt. Eine zentrale Erfassung und Speicherung von Daten, welche Schulleiterstellen in den letzten Jahren über einen bestimmten Zeitraum nicht besetzt waren, findet dort nicht statt. Verlässliche Daten können deshalb nur aus dem aktuellen Schuljahr 2017/2018 erhoben werden, da es sich hier um gegenwärtig noch zu besetzende Stellen und damit laufende Verfahren handelt. 1. a) Wie viele Schulen in Bayern hatten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) keinen Rektor (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten , Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? b) Wie lange waren die oben genannten Rektorenposten in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) bereits unbesetzt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten und Jahren)? Unter unbesetzten Schulleiterstellen sind die Stellen zu verstehen , die trotz mehrfacher Ausschreibung vorerst nicht besetzt werden konnten. In allen anderen Fällen (z. B. Krankheit , zeitl. befristete Abordnung, Pensionierung während eines Schuljahres, erfolgreiche Bewerbung auf eine andere Stelle) wird die Schule bis zur Wiederbesetzung durch den Stellvertreter kommissarisch geleitet, der hierfür auch die entsprechende Leitungszeit erhält. Die Besetzung von Schulleitungsstellen an staatlichen Grund-, Mittel- und Förderschulen erfolgt aus organisatorischen Gründen grundsätzlich zum 01. August eines Jahres. Grund- und Mittelschule An Grund- und Mittelschulen waren zum Stichtag 09.11.2017 folgende Schulleiterstellen unbesetzt: Tabelle 1: Anzahl der unbesetzten Schulleiterstellen an Grund- und Mittelschulen (nur Rektoren) zum Stichtag 09.11.2017 Regierungsbezirk Schulamtsbezirk Anzahl unbesetzt seit Oberbayern Pfaffenhofen a. d. Ilm 1 06/2017 Oberbayern Bad Tölz 1 10/2017 Oberbayern Mühldorf a. Inn 1 08/2017 Oberbayern Rosenheim 2 08/2017 Niederbayern Deggendorf 1 11/2017 Niederbayern Landshut-Land 1 08/2017 Oberfranken Kulmbach 2 02/2017; 08/2017 Mittelfranken Ansbach-Land 3 08/2016 08/2016 08/2017 Mittelfranken Fürth-Land 1 08/2017 Unterfranken Aschaffenburg-Land 1 08/2017 Unterfranken Haßberge 2 08/2017 Unterfranken Kitzingen 1 09/2017 Schwaben Augsburg-Land 1 09/2017 Schwaben Unterallgäu 1 08/2017 SUMME 19 Bemessen an der Gesamtzahl von ca. 2.700 Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen Bayerns beträgt der Anteil der unbesetzten Schulleiterstellen derzeit unter 1 Prozent. Drucksache 17/19822 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Förderschule An staatlichen Förderzentren waren zum Stichtag 09.11.2017 folgende Schulleiterstellen unbesetzt: Tabelle 2: Anzahl der unbesetzten Schulleiterstellen an staatlichen Förderzentren (nur Sonderschulrektoren) zum Stichtag 09.11.2017 Regierungsbezirk Landkreis Anzahl unbesetzt seit Niederbayern Regen 1 08/2017 SUMME 1 2. a) Wie viele Rektoren betreuten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) in Bayern mehr als eine Schule (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden , Schularten, Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? b) Wie viele Schulen betreuten die betroffenen Rektoren in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017; bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? Grund- und Mittelschule Zum Stichtag 09.11.2017 leitete an staatlichen Grund- und Mittelschulen die in Tabelle 3 (s. Anhang) gelistete Anzahl an Schulleiterinnen und Schulleitern mehr als eine Schule. Darunter sind auch zahlreiche ehemalige Vollschulen (Grundschule und Mittelschule unter einem Dach), bei denen die Leitungsaufgaben weiterhin von der bereits damals eingesetzten Schulleitung für beide Schularten wahrgenommen werden. Förderschule Zum Stichtag 09.11.2017 leitete an staatlichen Förderzentren die in Tabelle 4 (s. Anhang) gelistete Anzahl an Schulleiterinnen und Schulleitern mehr als eine Schule. 3. a) Wie viele Schulen in Bayern hatten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) eine erweiterte Schulleitung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? Im Anschluss an den Modellversuch MODUS-F wurden auf der Grundlage der Ergebnisse des Versuchs mit Art. 57a Bay erisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) für staatliche Schulen bestimmter Schularten die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag eine erweiterte Schulleitung einzuführen und dafür zusätzliche Anrechnungsstunden und ggf. zusätzliche Funktionsstellen in Anspruch zu nehmen. Für Grund- und Mittelschulen sowie für Förderschulen war im Hinblick auf die Schulstrukturen (z. B. deutlich kleinere Einheiten als Realschulen, Gymnasien und berufliche Schulen , Wahrnehmung von operativen Aufgaben durch das Schulamt bzw. die Regierung) die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung nicht möglich. Demnach gibt es im Bereich der Grund-, Mittel- und Förderschulen keine erweiterte Schulleitung in dem angefragten Zeitraum. b) Wie viele Schulen in Bayern hatten zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) einen Konrektor (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Jahren, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? Grund- und Mittelschule Konrektorenstellen werden an Grund- und Mittelschulen ab einer Schulgröße von über 180 Schülern (eine Konrektorenstelle ) bzw. 540 Schülern (zwei Konrektorenstellen) ausgebracht . Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Gesamtzahl der Schüler an sämtlichen zu leitenden Schulen. Zum Stichtag 09.11.2017 hatte die in Tabelle 5 (s. Anhang ) gelistete Anzahl an Grund- und Mittelschulen einen Konrektor. Bei einer Gesamtzahl von insgesamt 3.150 staatlichen Grund- und Mittelschulen beträgt der Anteil der Schulen, an denen eine oder mehrere Konrektorenstelle(n) ausgebracht sind, ca. 54 Prozent. Förderschule Konrektorenstellen werden an Förderzentren in Bayern mit dem Förderschwerpunkt Lernen und an Schulen für Kranke ab einer Schulgröße von 90 Schülerinnen und Schülern (eine Konrektorenstelle) bzw. bei mehr als 270 Schülerinnen und Schülern (zwei Konrektorenstellen) ausgebracht. An sonstigen Förderzentren in Bayern werden sie ab einer Schulgröße von 60 Schülerinnen und Schülern (eine Konrektorenstelle ) bzw. bei mehr als 180 Schülerinnen und Schülern (zwei Konrektorenstellen) eingesetzt. Die Bemessungsgrundlage ergibt sich aus der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler an sämtlichen zu leitenden Schulen. Zum Stichtag 09.11.2017 hatte die in Tabelle 6 (s. Anhang ) gelistete Anzahl an staatlichen Förderzentren einen Konrektor. Bemessen an der Gesamtzahl von 159 staatlichen Förderzentren in Bayern beträgt der Anteil der Schulen, an denen eine oder mehrere Konrektorenstelle(n) ausgebracht sind, derzeit 91,2 Prozent. 4. a) Wie viele Überstunden leisteten die Rektoren in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017; bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten und Jahren angeben)? b) Wie viele Überstunden leisteten Rektoren in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017), die keine erweiterte Schulleitung hatten oder ihre Rektorentätigkeit an mehreren Schulen gleichzeitig ausübten (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten und Jahren angeben)? c) Wie viele Überstunden leisteten Fachlehrer in Bayern zwischen 2013 und 2017 (Stichtag 09.11.2017) durchschnittlich (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen, kreisfreien Städten , Gemeinden, Schularten und Jahren angeben)? Der Vollzug von Mehrarbeit für den Bereich der staatlichen Schulen und sonstigen Unterrichtseinrichtungen wird in Art. 61 Abs. 4 Bayerisches Besoldungsgesetz sowie in der KMBek vom 10.10.2012 Az.: II.5-5 P 4004.4-6b.85 480 geregelt . Demnach liegt Mehrarbeit im Schuldienst vor, wenn Lehrkräfte aus zwingenden dienstlichen Verhältnissen über die Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19822 regelmäßige wöchentliche Unterrichtspflichtzeit hinaus Unterricht erteilen; als Zeitbemessungsgrundlage gilt die Unterrichtsstunde (45 Minuten). Mehrarbeit kann, sofern sie von dem Dienstvorgesetzten angeordnet wurde, finanziell oder durch Freizeitausgleich abgegolten werden. Nur für Vertretungsfälle während des Schuljahres bestand aufgrund des erhöhten Personalbedarfs an Lehrkräften im Bereich der Grund- und Mittelschulen im Schuljahr 2015/2016 insbesondere zur Flüchtlingsbeschulung und ab dem Schulhalbjahr 2016/2017 für einen kurzen Zeitraum die Möglichkeit, Mehrarbeit anzuordnen. Daten über angeordnete Mehrarbeit werden vom StMBW nicht erfasst, da die Zuständigkeiten für die Genehmigung bei den nachgeordneten Schulverwaltungsbehörden liegen; die Daten müssten daher unmittelbar dort erhoben werden. Eine Ermittlung der geleisteten Mehrarbeit durch die Regierungen bzw. die Staatlichen Schulämter wäre dabei wiederum nur in Form von Einzelfallprüfungen möglich, da eine Abrechnung direkt über die Bezügestelle vorgenommen wird und eine elektronische Datenerfassung an den Regierungen daher nicht erfolgt. Da eine solche Einzelfallprüfung einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand für die nachgeordneten Behörden darstellt, wird auf die Abfrage dort verzichtet. Es ist davon auszugehen, dass durch den o. g. Ausgleich eine dauerhafte Mehrarbeit in der Regel nicht anfällt. 5. a) Wie viele Anrechnungsstunden bekommt ein Rektor für seine Tätigkeit in Bayern (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten angeben)? Grund- und Mittelschule Die Leitungszeit der Schulleitungen an Grund- und Mittelschulen bemisst sich an der Gesamtschülerzahl der zu leitenden Schule(n). Demnach werden aktuell für die Schulleitung (Rektor und Konrektor) Anrechnungsstunden nach folgendem Schlüssel gewährt: Tabelle 7: Anrechnungsstunden für die Schulleitung (Rektor und Konrektor) an Grund- und Mittelschulen Anzahl Schüler Leitungszeit (Anrechnungsstunden) bis 60 Schüler 4 Unterrichtsstunden 61 bis 120 Schüler 5 Unterrichtsstunden 121 bis 180 Schüler 7 Unterrichtsstunden 181 bis 240 Schüler 11 Unterrichtsstunden 241 bis 300 Schüler 13 Unterrichtsstunden 301 bis 360 Schüler 16 Unterrichtsstunden 361 bis 420 Schüler 18 Unterrichtsstunden 421 bis 480 Schüler 19 Unterrichtsstunden über 481 Schüler 1 zusätzliche Stunde für bis zu jeweils 60 Schüler mehr Diese Regelung zur Gewährung von Leitungszeit für Schulleitungen ist nach oben nicht gedeckelt, sodass steigende Schülerzahlen berücksichtigt werden können. Darüber hinaus werden für die folgenden „Sondertatbestände “ zusätzliche Anrechnungsstunden vergeben: Tabelle 8: Zusätzliche Anrechnungsstunden für Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund- und Mittelschulen Sondertatbestand Anzahl zusätzliche Anrechnungsstunden Grundschullehrer/Grundschullehrerinnen als Leiter von Grundschulen bzw. Grund- und Mittelschulen mit mehr als 180 Schülern von der Vollendung des 55. Lebensjahres bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres 1 Stunde Doppelführung zweier Grundschulen oder zweier Mittelschulen 1 Stunde Führung sowohl einer Grundschule als auch einer Mittelschule 1 Stunde Leiter einer eigenständigen Mittelschule , die sich in keinem Schulverbund befindet 1 Stunde Verbundkoordinator von 2 Mittelschulen 2 Stunden Verbundkoordinator von mehr als 2 Mittelschulen 3 Stunden Förderschule Die Leitungszeit der Schulleitungen an Förderzentren bemisst sich an der Gesamtschülerzahl der zu leitenden Schule(n). Demnach werden für die Schulleitung (Rektor und Konrektor) Anrechnungsstunden nach folgendem Schlüssel gewährt: Tabelle 9: Anrechnungsstunden nach der Unterrichtspflichtzeit an Förderschulen für die Schulleitung (Sonderschulrektor und Sonderschulkonrektor) an Förderzentren Anzahl Klassen (inkl. SVE-Gruppen, SVE = Schulvorbereitende Einrichtung) Leitungszeit (Anrechnungsstunden) bis 3 Klassen 6 Unterrichtsstunden bis 5 Klassen 9 Unterrichtsstunden bis 7 Klassen 13 Unterrichtsstunden bis 9 Klassen 17 Unterrichtsstunden Drucksache 17/19822 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anzahl Klassen (inkl. SVE-Gruppen, SVE = Schulvorbereitende Einrichtung) Leitungszeit (Anrechnungsstunden) bis 15 Klassen 21 Unterrichtsstunden bis 24 Klassen 25 Unterrichtsstunden ab 30 Klassen 29 Unterrichtsstunden Die Leiter von Förderzentren, die Leiter von übrigen Förderschulen (ausgenommen berufliche Schulen zur sonderpädagogischen Förderung) mit mindestens 9 Klassen und von Schulen für Kranke mit mindestens 9 Klassen, die in der Zeit vom 1. August bis 31. Januar das 55. Lebensjahr vollenden , erhalten vom Beginn des laufenden Schuljahres an eine zusätzliche Anrechnungsstunde; bei Vollendung des 60. Lebensjahres richtet sich die Anrechnung wieder nach oben stehender Tabelle. Bei Vollendung des maßgeblichen Lebensjahres in der Zeit vom 1. Februar bis 31. Juli beginnt bzw. entfällt die zusätzliche Anrechnungsstunde vom Beginn des folgenden Schuljahres an. Der Schulleiter gibt einen Teil der Anrechnungsstunden entsprechend der Aufgabenverteilung an seinen ständigen und etwaigen weiteren Stellvertreter ab. Die für den Schulleiter festgelegten Anrechnungsstunden sollen dem ständigen Stellvertreter auf die Unterrichtspflichtzeit angerechnet werden, solange er wegen mehr als einwöchiger Verhinderung des Schulleiters dessen Aufgaben wahrzunehmen hat. In diesem Zusammenhang wird auf das Bildungspaket verwiesen, das weitere erhebliche Investitionen in die Bildung der jungen Menschen im Freistaat bereithält. Ein wichtiger Kernpunkt des Bildungspakets ist dabei auch die Unterstützung der Schulleitungen und der Schulverwaltung. In diesem Rahmen sind zur nachhaltigen Entlastung der Schulleitungen schulartübergreifend (außer Gymnasium) 150 Vollzeitlehrerstellen zur Vergabe zusätzlicher Leitungszeit vorgesehen. Darüber hinaus sollen die Schulleitungen durch zusätzliche Verwaltungskräfte im Umfang von ebenfalls 150 Vollzeitstellen unterstützt werden. Von einem Großteil der zusätzlichen Lehrerstellen sowie Stellen für Verwaltungsangestellte werden dabei die Grund-, Mittel- und Förderschulen profitieren. Die Umsetzung soll zum Schuljahresbeginn 2018/2019 erfolgen. b) Bekommt ein Rektor in Bayern ohne erweiterte Schulleitung oder mit mehreren zu betreuenden Schulen zusätzliche Anrechnungsstunden und, wenn ja, wie viele? c) Wie setzen sich die Anrechnungsstunden in Bayern in den oben genannten Fällen zusammen? An den Grund-, Mittel- und Förderschulen ist die Möglichkeit der Einrichtung einer erweiterten Schulleitung nicht gegeben (s. die Antwort zu Frage 3 a). Die in der Antwort zu Frage 5 a dargestellte Übersicht an zu vergebenden Anrechnungsstunden ist daher abschließend. 6. Wie wirkt sich eine Rektorentätigkeit auf das Gehalt einer Lehrkraft in Bayern aus (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, nach Alter des Rektors, Schulart, Größe der Schule, Prozentzahlen und absoluten Zahlen nennen)? Grund- und Mittelschule Im Rahmen der Dienstrechtsreform, die zum 01.01.2011 in Kraft trat, wurden alle Schulleitungsämter wie folgt gehoben: Tabelle 10: Besoldungsstufen von Rektoren an Grundund Mittelschulen seit 01.01.2011 Schülerzahl von Besoldungsamt in Besoldungsamt bis 180 A 12 + AZ bzw. A 13 A 13 + AZ 181 bis 360 A 13 + AZ A 14 mehr als 360 A 14 A 14 + AZ Dabei verteilen sich die Besoldungsstufen auf die einzelnen Regierungsbezirke laut einer Ausspielung aus dem Personalverwaltungsprogramm VIVA zum Stichtag 09.11.2017 wie folgt: Tabelle 11: Anteile der Besoldungsstufen der Schulleitungen , aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, jeweils bemessen an der Gesamtzahl aller Rektoren in Bayern zum Stand 09.11.2017 Regierungsbezirk Anteil der Rektoren im jeweiligen Regierungsbezirk in der Besoldungsstufe … A 13 + AZ A 14 A 14 + AZ Oberbayern 9,0 % 14,5 % 7,6 % Niederbayern 4,6 % 4,2 % 1,5 % Oberpfalz 4,3 % 3,9 % 1,1 % Oberfranken 4,7 % 3,6 % 0,8 % Mittelfranken 4,4 % 6,2 % 2,7 % Unterfranken 5,6 % 5,0 % 0,9 % Schwaben 7,0 % 5,7 % 2,8 % GESAMT 39,5 % 43,1 % 17,4 % Bemessungsgrundlage für die Besoldung ist ausschließlich die Größe der zu leitenden Schule(n). Weitere Faktoren, wie Alter oder die zu leitende Schulart, haben keine Auswirkungen auf das Besoldungsamt. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/19822 Förderschule Im Rahmen der Dienstrechtsreform, die zum 01.01.2011 in Kraft trat, wurden die Besoldungsstufen für Schulleitungsämter wie folgt festgesetzt: Tabelle 12: Besoldungsstufen von Rektoren an Förderzentren (FöZ) seit 01.01.2011 Schülerzahl von Besol-dungsamt in Besoldungsamt bis 90 (FöZ Lernen) bis 60 (sonstiges FöZ) A 14 A 14 + AZ 90 bis 180 (FöZ Lernen) 60 bis 120 (sonstiges FöZ) A 14 + AZ A 15 mehr als 180 (FöZ Lernen) mehr als 120 (sonstiges FöZ) A 15 A 15 + AZ Dabei verteilen sich die Besoldungsstufen auf die einzelnen Regierungsbezirke laut einer Ausspielung aus dem Personalverwaltungsprogramm VIVA zum Stichtag 09.11.2017 wie folgt: Tabelle 13: Anteile der Besoldungsstufen der Schulleitungen , aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, jeweils bemessen an der Gesamtzahl aller Sonderschulrektoren im staatlichen Schuldienst in Bayern zum Stand 09.11.2017 Regierungsbezirk Anteil der Sonderschulrektoren im jeweiligen Regierungsbezirk in der Besoldungsstufe … A 14 + AZ A 15 A 15 + AZ Oberbayern 1,5 % 7,8 % 19,7 % Niederbayern 0,0 % 4,2 % 6,6 % Oberpfalz 1,2 % 5,1 % 2,7 % Oberfranken 1,8 % 3,6 % 3,9 % Mittelfranken 0,3 % 4,5 % 11,3 % Unterfranken 1,8 % 4,8 % 6,3 % Schwaben 0,9 % 1,5 % 10,7 % GESAMT 7,5 % 31,3 % 61,2 % 7. Wie viele Rektoren in Bayern werden in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand gehen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen , kreisfreien Städten, Gemeinden, Schularten, Prozentzahlen und absoluten Zahlen angeben)? Die Anzahl der Rektoren, die in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand eintreten wird, ist von einer Vielzahl an Variablen abhängig (z. B. Eintritte in den vorzeitigen Ruhestand , noch nicht bekannte Nachbesetzungen von Schulleitern , die dann ebenfalls binnen einer Zehn-Jahres-Frist wieder in den Ruhestand eintreten werden, usw.) und ist somit schwer prognostizierbar. Als einzige verlässliche Indikatoren können die Geburtsdaten der derzeitigen Rektorinnen und Rektoren zugrunde gelegt und davon ausgehend die Eintritte in den regulären Ruhestand in den nächsten zehn Jahren prognostiziert werden. In den Amtlichen Schuldaten gibt es kein eigenständiges Merkmal für die Funktion „Schulleiter“. Daher werden zur Identifizierung der Schulleiter die Anrechnungsstunden herangezogen , die diese Personen aufgrund ihrer Tätigkeit erhalten haben. Folglich wird in der beiliegenden Tabelle die Anzahl der an staatlichen Grund- und Mittelschulen bzw. Förderzentren voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräfte ausgewiesen, die Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als Schulleiter im Schuljahr 2016/2017 erhielten und innerhalb von zehn Schuljahren die Regelaltersgrenze erreichen. Neben den absoluten Anzahlen sind dabei jeweils auch die relativen Anteile ausgewiesen. Von dieser Annahme ausgehend werden von den derzeitigen Schulleiterinnen und Schulleitern an Grund- und Mittelschulen und an Förderzentren in den nächsten zehn Jahren (bis zum Schuljahr 2027/2028) die in Tabelle 14 (s. Anlage) ausgewiesenen Personen in den gesetzlichen Ruhestand eintreten. 8. a) Gibt es Prognosen für neue Rektoren für die nächsten zehn Jahre und, b) wenn ja, wie sehen diese aus? Bezüglich der Möglichkeiten zur Personalgewinnung für Schulleitungsstellen ist sich das StMBW der Bedeutung der Schulleitung und ihrer Qualifizierung bewusst. Um Schulleitungsstellen mittel- und langfristig mit geeignetem Personal zu besetzen, finden umfangreiche Vorbereitungs- und Fortbildungsmaßnahmen statt, um geeignete Lehrkräfte für eine Funktion in der Schulleitung zu motivieren und sie in der Amtsausführung zu begleiten. Das vom StMBW umgesetzte Qualifizierungsmodell zur Führungskräfteentwicklung im Schulwesen gliedert sich in drei Phasen: Nach verpflichtend zu durchlaufenden Angeboten der regionalen Lehrerfortbildung zur Vorqualifizierung (Modul A) und erfolgreicher Bewerbung auf eine Schulleiterstelle durchlaufen die neu ernannten Schulleiterinnen und Schulleiter ein verbindliches Ausbildungscurriculum (Modul B) an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen. Drucksache 17/19822 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anschließend werden die neuen Schulleiter in berufsbegleitenden Fortbildungen in den ersten Amtsjahren (Modul C) begleitet. Die Führungsfortbildung setzt also weit vor der Übertragung der Funktion an und wird in das Bewerbungsverfahren einbezogen. Sie endet nicht mit der Übernahme der Leitungsaufgabe und verbindet den Auswahlprozess mit dem Qualifizierungsprozess. Die Gesamtzahl der verpflichtenden Ausbildungstage ist dabei in der Vergangenheit von 20 Tagen auf 32,5 Tage gestiegen. Mit diesem Modell werden geeignete Lehrkräfte bereits frühzeitig dabei unterstützt, sich zur kompetenten Führungskraft zu entwickeln. Tabelle 3: Anzahl der Schulleiterinnen und Schulleiter an Grund- und Mittelschulen, die mit der Leitung von mehr als einer Schule beauftragt sind, nebst Anzahl der zu leitenden Schulen (zum Stichtag 09.11.2017) Regierungsbezirk Schulamtsbezirk Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von mehr GESAMT 2 Schulen 3 Schulen beauftragt sind beauftragt sind als 3 Schulen beauftragt sind Oberbayern Altötting 6 0 0 6 Oberbayern Berchtesgadener Land 4 0 0 4 Oberbayern Dachau 6 0 0 6 Oberbayern Ebersberg 6 0 0 6 Oberbayern Erding 6 0 0 6 Oberbayern Eichstätt 6 1 0 7 Oberbayern Fürstenfeldbruck 6 0 0 6 Oberbayern Freising 7 0 0 7 Oberbayern Garmisch- Partenkirchen 5 2 0 7 Oberbayern Ingolstadt 2 0 0 2 Oberbayern Landsberg/Lech 3 0 0 3 Oberbayern München-Stadt 2 0 0 2 Oberbayern Miesbach 6 0 0 6 Oberbayern München-Land 5 0 0 5 Oberbayern Mühldorf/Inn 3 0 0 3 Oberbayern Neuburg a.d. Donau 5 0 0 5 Oberbayern Pfaffenhofen 9 0 0 9 Oberbayern Rosenheim-Stadt 3 0 0 3 Oberbayern Rosenheim-Land 15 0 0 15 Oberbayern Starnberg 2 0 0 2 Oberbayern Bad Tölz 7 0 0 7 Oberbayern Traunstein 9 1 0 10 Oberbayern Weilheinn 4 0 0 4 Niederbayern Deggendorf 3 0 0 3 Niederbayern Dingolfing-Landau 5 0 0 5 Niederbayern Freyung-Grafenau 8 1 1 10 Niederbayern Kelheim 4 1 0 5 Niederbayern Landshut-Stadt 0 0 0 0 Niederbayern Landshut-Land 13 0 0 13 Niederbayern Passau-Stadt 2 0 0 2 Niederbayern Passau-Land 13 2 0 15 Niederbayern Regen 5 1 0 6 Niederbayern Rottal-Inn 9 1 0 10 Niederbayern Straubing-Stadt 3 0 0 3 Niederbayern Straubing-Bogen 14 0 0 14 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Regierungsbezirk Schulamtsbezirk Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von mehr GESAMT 2 Schulen 3 Schulen beauftragt sind beauftragt sind als 3 Schulen beauftragt sind Oberpfalz Amberg-Stadt 1 0 0 1 Oberpfalz Amberg-Land 5 2 0 7 Oberpfalz Cham 6 3 0 9 Oberpfalz Neumarkt i.d. Opf. 10 1 0 11 Oberpfalz Neustadt a.d. Waldnaab 11 1 0 12 Oberpfalz Weiden 0 0 0 0 Oberpfalz Regensburg-Stadt 0 0 0 0 Oberpfalz Regensburg-Land 8 0 0 8 Oberpfalz Schwandorf 7 4 0 11 Oberpfalz Tischenreuth 5 0 0 5 Oberfranken Bamberg-Land 14 0 0 14 Oberfranken Bamberg-Stadt 3 0 0 3 Oberfranken Bayreuth-Land 8 0 0 8 Oberfranken Bayreuth-Stadt 1 0 0 1 Oberfranken Coburg-Land 5 0 0 5 Oberfranken Coburg-Stadt 1 0 0 1 Oberfranken Forchheim 9 0 1 10 Oberfranken Hof-Land 4 0 0 4 Oberfranken Hof-Stadt 0 0 0 0 Oberfranken Kronach 3 0 0 3 Oberfranken Kulmbach 7 1 0 8 Oberfranken Lichtenfels 4 1 0 5 Oberfranken Wunsiedel 4 0 0 4 Mittelfranken Stadt Ansbach 3 0 0 3 Mittelfranken Landkreis Ansbach 17 0 0 17 Mittelfranken Stadt Erlangen 0 0 0 Mittelfranken Erlangen Höchstadt 2 0 0 2 Mittelfranken Stadt Fürth 3 0 0 3 Mittelfranken Landkreis Fürth 1 0 0 1 Mittelfranken Stadt Nürnberg 6 0 0 6 Mittelfranken Nürnberger Land 2 1 0 3 Mittelfranken Neustadt ad. Aisch 5 0 0 5 Mittelfranken Landkreis Roth 5 0 0 5 Mittelfranken Stadt Schwabach 0 0 0 0 Mittelfranken Weißenburg-Gunz 4 0 0 4 Unterfranken Aschaffenburg-Land 1 0 1 2 Unterfranken Bad Kissingen 6 1 0 7 Unterfranken Haßberge 1 0 0 1 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Regierungsbezirk Schulamtsbezirk Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von mehr GESAMT 2 Schulen 3 Schulen beauftragt sind beauftragt sind als 3 Schulen beauftragt sind Unterfranken Kitzingen 5 0 0 5 Unterfranken Miltenberg 11 1 0 12 Unterfranken Main-Spessart 4 0 0 4 Unterfranken Rhön-Grabfeld 3 0 0 3 Unterfranken Schweinfurt-Land 5 0 0 5 Unterfranken Würzburg-Stadt 1 0 0 1 Schwaben Augsburg-Stadt 9 0 0 9 Schwaben Aichach-Friedberg 7 0 0 7 Schwaben Augsburg-Land 10 0 0 10 Schwaben Dillingen a. d. Donau 4 0 0 4 Schwaben Donau-Ries 8 0 0 8 Schwaben Günzburg 3 0 0 3 Schwaben Ostallgäu/Kaufbeuren 6 0 0 6 Schwaben Oberallgäu/Kempten/L indau 10 3 0 13 Schwaben Neu-Ulm 4 0 0 4 Schwaben Unterallgäu/Memming en 8 0 0 8 SUMME 476 29 3 508 Tabelle 4: Anzahl der Schulleiterinnen und Schulleiter an staatlichen Förderzentren, die mit der Leitung von mehr als einer Schule beauftragt sind, nebst Anzahl der zu leitenden Schulen Regierungsbezirk Landkreis Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von Anzahl der Schulleiter, die mit der Leitung von GESAMT 2 Schulen 3 Schulen mehr als 3 beauftragt sind beauftragt sind Schulen beauftragt sind Oberbayern München-Stadt 0 1 0 1 SUMME 0 1 0 1 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Tabelle 5: Anzahl der Grund- und Mittelschulen, an denen eine oder mehrere Konrektorenstelle(n) ausgebracht sind (Stand: 09.11.2017) Regierungsbezirk Schulamtsbezirk Anzahl der Schulen mit Konrektor Oberbayern Altötting 14 Oberbayern Berchtesgadener Land 13 Oberbayern Dachau 18 Oberbayern Ebersberg 16 Oberbayern Erding 19 Oberbayern Eichstätt 15 Oberbayern Fürstenfeldbruck 26 Oberbayern Freising 19 Oberbayern Garmisch-Partenkirchen 10 Oberbayern Ingolstadt 18 Oberbayern Landsberg/Lech 12 Oberbayern München-Stadt 158 Oberbayern Miesbach 12 Oberbayern München-Land 50 Oberbayern Mühldorf/Inn 15 Oberbayern Neuburg/Donau 14 Oberbayern Pfaffenhofen 14 Oberbayern Rosenheim-Stadt 8 Oberbayern Rosenheim-Land 31 Oberbayern Starnberg 18 Oberbayern Bad Tölz 15 Oberbayern Traunstein 18 Oberbayern Weilheim 18 Niederbayern Deggendorf 14 Niederbayern Dingolfing-Landau 13 Niederbayern Freyung-Grafenau 9 Niederbayern Kelheim 18 Niederbayern Landshut-Stadt 10 Niederbayern Landshut-Land 21 Niederbayern Passau-Stadt 6 Niederbayern Passau-Land 21 Niederbayern Regen 11 Niederbayern Rottal-Inn 14 Niederbayern Straubing-Stadt 7 Niederbayern Straubing-Bogen 6 Oberpfalz Amberg-Stadt 7 Oberpfalz Amberg-Land 13 Oberpfalz Cham 15 Oberpfalz Neumarkt i.d.Opf. 18 Oberpfalz Neustadt a.d. Waldnaab 11 Oberpfalz Weiden 5 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Regierungsbezirk Schulamtsbezirk Anzahl der Schulen mit Konrektor Oberpfalz Regensburg-Stadt 15 Oberpfalz Regensburg-Land 20 Oberpfalz Schwandorf 17 Oberpfalz Tirschenreuth 8 Oberfranken Bamberg-Land 20 Oberfranken Bamberg-Stadt 9 Oberfranken Bayreuth-Land 13 Oberfranken Bayreuth-Stadt 10 Oberfranken Coburg-Land 11 Oberfranken Coburg-Stadt 6 Oberfranken Forchheim 14 Oberfranken Hof-Land 9 Oberfranken Hof-Stadt 7 Oberfranken Kronach 5 Oberfranken Kulmbach 6 Oberfranken Lichtenfels 9 Oberfranken Wunsiedel 7 Mittelfranken Stadt Ansbach 8 Mittelfranken Landkreis Ansbach 59 Mittelfranken Stadt Erlangen 14 Mittelfranken Erlangen-Höchstadt 21 Mittelfranken Stadt Fürth 17 Mittelfranken Landkreis Fürth 16 Mittelfranken Stadt Nürnberg 66 Mittelfranken Nürnberger Land 34 Mittelfranken Neustadt a.d.Aisch 19 Mittelfranken Landkreis Roth 22 Mittelfranken Stadt Schwabach 5 Mittelfranken Weißenburg-Gunz 17 Unterfranken Aschaffenburg-Land 10 Unterfranken Aschaffenburg-Stadt 19 Unterfranken Bad Kissingen 11 Unterfranken Haßberge 9 Unterfranken Kitzingen 8 Unterfranken Miltenberg 27 Unterfranken Main-Spessart 13 Unterfranken Rhön-Grabfeld 7 Unterfranken Schweinfurt-Land 12 Unterfranken Schweinfurt-Stadt 6 Unterfranken Würzburg-Land 16 Unterfranken Würzburg-Stadt 10 Schwaben Augsburg-Stadt 40 Schwaben Aichach-Friedberg 21 Schwaben Augsburg-Land 44 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Regierungsbezirk Schulamtsbezirk Anzahl der Schulen mit Konrektor Schwaben Dillingen a. d. Donau 14 Schwaben Donau-Ries 22 Schwaben Günzburg 18 Schwaben Ostallgäu/Kaufbeuren 29 Schwaben Oberallgäu/Kempten/Lindau 52 Schwaben Neu-Ulm 26 Schwaben Unterallgäu/Memmingen 30 SUMME 1.698 Tabelle 6: Anzahl der staatlichen Förderzentren, an denen eine oder mehrere Konrektorenstelle(n) ausgebracht sind (Stand: 09.11.2017) Regierungsbezirk Landkreis Anzahl der Schulen mit Konrektor Oberbayern Altötting 1 Oberbayern Berchtesgadener Land 1 Oberbayern Dachau 1 Oberbayern Ebersberg 2 Oberbayern Erding 2 Oberbayern Eichstätt 1 Oberbayern Fürstenfeldbruck 2 Oberbayern Freising 1 Oberbayern Garmisch-Partenkirchen 1 Oberbayern Ingolstadt 2 Oberbayern Landsberg/Lech 1 Oberbayern München-Stadt 15 Oberbayern Miesbach 1 Oberbayern München-Land 3 Oberbayern Mühldorf/Inn 1 Oberbayern Neuburg/Donau 1 Oberbayern Pfaffenhofen 0 Oberbayern Rosenheim-Stadt 4 Oberbayern Rosenheim-Land 1 Oberbayern Starnberg 1 Oberbayern Bad Tölz 1 Oberbayern Traunstein 2 Oberbayern Weilheim 3 Niederbayern Deggendorf 2 Niederbayern Dingolfing-Landau 2 Niederbayern Freyung-Grafenau 2 Niederbayern Kelheim 1 Niederbayern Landshut-Stadt 1 Niederbayern Landshut-Land 3 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Regierungsbezirk Landkreis Anzahl der Schulen mit Konrektor Niederbayern Passau-Stadt 1 Niederbayern Passau-Land 2 Niederbayern Regen 2 Niederbayern Rottal-Inn 2 Niederbayern Straubing-Stadt 1 Niederbayern Straubing-Bogen 2 Oberpfalz Tirschenreuth 0 Oberpfalz Neustadt, Weiden 4 Oberpfalz Schwandorf 4 Oberpfalz Cham 2 Oberpfalz Amberg Sulzbach 2 Oberpfalz Neumarkt 1 Oberpfalz Regensburg 5 Oberfranken Forchheim 1 Oberfranken Bayreuth 1 Mittelfranken Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim 1 Mittelfranken Landkreis Nürnberger Land 1 Mittelfranken Landkreis Ansbach 4 Mittelfranken Stadt Erlangen 1 Mittelfranken Landkreis Erlangen-Höchstadt 2 Mittelfranken Stadt Fürth 2 Mittelfranken Landkreis Fürth 1 Mittelfranken Stadt Nürnberg 8 Mittelfranken Landkreis Roth 1 Mittelfranken Stadt Schwabach 1 Mittelfranken Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen 1 Unterfranken Aschaffenburg-Stadt 2 Unterfranken Schweinfurt-Stadt 1 Unterfranken Würzburg-Stadt 1 Unterfranken Aschaffenburg-Land 2 Unterfranken Miltenberg 2 Unterfranken Schweinfurt-Land 1 Unterfranken Würzburg-Land 1 Schwaben Augsburg-Stadt 3 Schwaben Augsburg-Land 3 Schwaben Aichach-Friedberg 2 Schwaben Dillingen 0 Schwaben Donau-Ries 2 Schwaben Günzburg 1 Schwaben Ostallgäu/ Kaufbeuren 4 Schwaben Oberallgäu/ Kempten/ Lindenberg 4 Schwaben Neu-Ulm 2 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Regierungsbezirk Landkreis Anzahl der Schulen mit Konrektor Schwaben Unterallgäu/ Memmingen 2 SUMME 145 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 44% 42% 52% 47% 40% 47% 38% 350 122 130 114 126 141 203 Oberbayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben Landkreis/kreisfreie Stadt 26 9 12 .2 20 8 10 49% 39% 57% .2 59% 80% 42% Region Bayern Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die im Schuljahr 2016/2017 Anrechnungsstunden für die Schulleitung erhielten und innerhalb von zehn Schuljahren die Regelaltersgrenze erreichen an staatlichen Grund- und Mittelschulen absolut anteilig' 1 186 43% Regierungsbezirk an staatlichen Förderzentren absolut anteilig' 86 51% 42% 2 • .2 • 2 .2 • 2 4. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 36% 45% 54% 39% 63% 52% 50% 35% 44% 39% 28% 31% 44% 60% 42% 46% 47% 67% 48% 42% 26% 38% 47% 40% 63% 71% 34% 45% 44% 46% 52% 36% 26% 34% 42 % 43% 48% 78% 62% 56% 40% 43% 46% 59% 55% 71% 8 .2 .2 .2 .2 2 • .2 .2 . 2 62 .2 .2 .2 .2 2 • .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 .2 . 2 .2 .2 .2 Tabelle 14: An staatlichen Grund- und Mittelschulen sowie an staatlichen Förderzentren voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die im Schuljahr 2016/2017 Anrechnungsstunden für die Schulleitung erhielten und innerhalb von zehn Schuljahren die Regelaltersgrenze erreichen Ingolstadt München/Stadt Rosenheim/Stadt Altötting Berchtesgadener Land Bad Tölz-Wolfratshausen Dachau Ebersberg Eichstätt Erding Freising Fürstenfeldbruck Garmisch-Partenkirchen Landsberg am Lech Miesbach Mühldorf a.Inn München/Land Neuburg-Schrobenhausen Pfaffenhofen a.d.Ilm Rosenheim/Land Starnberg Traunstein Weilheim-Schongau Landshut/Stadt Passau/Stadt Straubing Deggendorf Freyung-Grafenau Kelheim Landshut/Land Passau/Land Regen Rottal-Inn Straubing-Bogen Dingolfing-Landau Amberg Regensburg/Stadt Weiden i.d.OPf. Amberg-Sulzbach Cham Neumarkt i.d.OPf. Neustadt a.d.Waldnaab Regensburg/Land Schwandorf Tirschenreuth Bamberg/Stadt Seite 1 von 2 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Region Voll- und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte, die im Schuljahr 2016/2017 Anrechnungsstunden für die Schulleitung erhielten und innerhalb von zehn Schuljahren die Regelaltersgrenze erreichen an staatlichen Grund- und Mittelschulen an staatlichen Förderzentren absolut anteilig' absolut anteilig' Bayreuth/Stadt 7 58 °A •2 42 Coburg/Stadt 4 44 % .2 .2 Hof/Stadt 2 18% .2 .2 Bamberg/Land 17 53 % .2 .2 Bayreuth/Land 11 50 % .2 .2 Coburg/Land 10 48% .2 .2 Forchheim 12 36% .2 .2 Hof/Land 12 50% .2 .2 Kronach 9 53 % .2 .2 Kulmbach 10 59% .2 .2 Lichtenfels 7 50 % .2 .2 VVunsiedel i.Fichtelgebirge 3 20 % .2 .2 Ansbach/Stadt 4 44 % .2 .2 Erlangen 8 47 % .2 .2 Fürth/Stadt 6 32 % .2 .2 Nürnberg 24 35 % 9 64 % Schwabach 3 50 °A .2 .2 Ansbach/Land 16 35 % .2 .2 Erlangen-Höchstadt 14 50 % .2 .2 Fürth/Land 7 37 % .2 .2 Nürnberger Land 12 39% .2 .2 Neustadt a.d.Aisch-Bad VVindsh. 9 38 % .2 .2 Roth 14 48% .2 .2 Weißenburg-Gunzenhausen 9 47 % .2 .2 Aschaffenburg/Stadt 9 53 % .2 .2 Schweinfurt/Stadt 4 36% .2 .2 Würzburg/Stadt 12 63% .2 .2 Aschaffenburg/Land 19 48 % •2 • Bad Kissingen 12 48 % Rhön-Grabfeld 9 39 % .2 .2 Haßberge 7 39 % .2 .2 Kitzingen 9 43 % .2 .2 Miltenberg 14 50% .2 .2 Main-Spessart 18 46 % .2 .2 Schweinfurt/Land 12 48 % .2 .2 Würzburg/Land 16 50 % .2 .2 Augsburg/Stadt 13 29 % .2 .2 Kaufbeuren 4 31 % .2 .2 Kempten (Allgäu) 7 35 % .2 .2 Memmingen 4 44 % .2 .2 Aichach-Friedberg 14 32 % .2 .2 Augsburg/Land 29 41 % .2 .2 Dillingen a.d.Donau 8 42% .2 .2 Günzburg 15 33% .2 .2 Neu-Ulm 17 45% .2 .2 Lindau (Bodensee) 10 37 % .2 .2 Ostallgäu 22 35 % .2 .2 Unterallgäu 24 46 % .2 .2 Donau-Ries 21 54% .2 .2 Oberallgäu 15 28% .2 02 1 Als Anteil an allen an staatl. Grund- und Mittelschulen bzw. Förderzentren voll- und teilzeitbeschäftigten Lehrkräften, die im Schuljahr 2016/2017 Anrechnungsstunden für die Schulleitung erhielten. 2 Aus Gründen des Datenschutzes unterbleiben einzelne Angaben in den Fällen, bei denen Rückschlüsse auf Einzelpersonen nicht ausgeschlossen werden können. Seite 2 von 2 Anlage zur Schriftlichen Anfrage Drucksache 17/19822 Strohmayr-2725_K_Tabelle_14.pdf Page 1 Page 2 Strohmayr-2725_K_Tabellen_3+4.pdf Page 1 Page 2 Page 3 Strohmayr-2725_K_Tabellen_5+6.pdf Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5