Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christoph Rabenstein SPD vom 14.12.2017 Hofabgabeklausel in Bayern – Nachteile für Landwirte? Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Bäuerinnen und Bauern in Bayern sind zwi schen 60 und 65 Jahre alt (aufgeschlüsselt nach Land kreisen)? b) Wie viele Bäuerinnen und Bauern in Bayern sind über 65 Jahre alt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? c) Wie hoch ist der Anteil der Bäuerinnen und Bauern im Alter zwischen 60 und 65 bzw. über 65 Jahren im Hin blick auf die Gesamtzahl aller Landwirte im Freistaat (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? 2. a) Wie viele Bäuerinnen und Bauern profitierten im Frei staat von der Neugestaltung der Hofabgabeverpflich tung, die am 01.01.2016 bundesweit in Kraft trat, in der ihnen eine landwirtschaftliche Altersrente zuge standen wurde? b) Wie viele Bäuerinnen und Bauern erhalten keine land wirtschaftliche Altersrente aufgrund bestehender Re geln der Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung, die am 01.01.2016 bundesweit in Kraft trat? 3. Wie bewertet die Staatsregierung die Sachlage, dass trotz der Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung weiterhin Bäuerinnen und Bauern keine landwirt schaftliche Altersrente erhalten? 4. Wie bewertet die Staatsregierung eine mögliche Ab schaffung der Hofabgabeklausel? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.01.2018 1. a) Wie viele Bäuerinnen und Bauern in Bayern sind zwischen 60 und 65 Jahre alt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? b) Wie viele Bäuerinnen und Bauern in Bayern sind über 65 Jahre alt (aufgeschlüsselt nach Landkreisen )? c) Wie hoch ist der Anteil der Bäuerinnen und Bauern im Alter zwischen 60 und 65 bzw. über 65 Jahren im Hinblick auf die Gesamtzahl aller Landwirte im Freistaat (aufgeschlüsselt nach Landkreisen)? Bei der Auswertung der Fragen wurden alle landwirtschaft lichen Einzelunternehmen in Bayern ab einer landwirt schaftlichen Nutzfläche von 5 Hektar zur Auswertung he rangezogen. Basis sind die Angaben der Antragsteller im Mehrfachantrag. Ehepartner sind in der Auswertung nicht enthalten. Zusammenschlüsse und juristische Personen wie z. B. GbR, KG oder GmbH können für die Auswertung auch nicht herangezogen werden, da hier das Gründungsdatum abgefragt wird. Aus der genannten Gruppe sind in Bayern 11.316 Be triebsleiter und Betriebsleiterinnen zwischen 60 und 65 Jahren alt. Das entspricht 14,22 Prozent der landwirtschaft lichen Betriebe. 2.852 bzw. 3,58 Prozent der bayerischen Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter sind über 65 Jahre alt. Eine Aufschlüsselung (absolute und prozentuale Wer te) nach Landkreisen enthält die angehängte Tabelle. Aus Gründen des Datenschutzes wurden bei der Auswertung die kreisfreien Städte mit den anliegenden Landkreisen zusam mengefasst. 2. a) Wie viele Bäuerinnen und Bauern profitierten im Freistaat von der Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung , die am 01.01.2016 bundesweit in Kraft trat, in der ihnen eine landwirtschaftliche Altersrente zugestanden wurde? b) Wie viele Bäuerinnen und Bauern erhalten keine landwirtschaftliche Altersrente aufgrund bestehender Regeln der Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung , die am 01.01.2016 bundesweit in Kraft trat? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Der zuständige Sozialversicherungsträger, die Sozialver sicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, hat überdies auf Anfrage mitgeteilt, eine Auswertung seines Da tenbestandes zu diesen Fragen sei nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.06.2018 Drucksache 17/20069 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20069 3. Wie bewertet die Staatsregierung die Sachlage, dass trotz der Neugestaltung der Hofabgabeverpflichtung weiterhin Bäuerinnen und Bauern keine landwirtschaftliche Altersrente erhalten? 4. Wie bewertet die Staatsregierung eine mögliche Abschaffung der Hofabgabeklausel? Die Gewährung von Rentenleistungen aus der Alterssiche rung der Landwirte (AdL) setzt nach geltendem Bundesrecht regelmäßig die Abgabe des landwirtschaftlichen Unterneh mens voraus (sogenannte Hofabgabeklausel). Die vor 61 Jahren eingeführte AdL war und ist bundesweit als Teilsi cherungssystem konzipiert. Hierbei wird davon ausgegan gen, dass die Versicherten ihre Altersversorgung individuell ergänzen, und zwar durch Altenteilansprüche, durch Pacht einnahmen und/oder eine zusätzliche freiwillige Vorsorge. Dieses System wurde über die Jahre mehrfach angepasst und ist vom Bundesverfassungsgericht wiederholt bestätigt worden. Während die strukturpolitische Steuerungsfunk tion der Hofabgabeklausel und deren Effekte unstreitig sind, wurden bei der sozialpolitischen Sicherungsfunktion in den letzten Jahren verstärkt Defizite bemängelt. Zuletzt wurden vom Bundesgesetzgeber im Jahr 2015 mit Wirkung ab 01.01.2016 ein höherer Rückbehalt, Zuschläge für einen späteren Rentenbezug und verbesserte Möglich keiten der Abgabe in ein Gemeinschaftsunternehmen so wie für die Hofabgabe unter Ehegatten beschlossen. Die Staatsregierung hat sich in der Vergangenheit stets für eine maßvolle Weiterentwicklung der Hofabgabeklausel ausge sprochen. Drucksache 17/20069 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage