Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 10.04.2014 Betreuung der Zukunft – Tages-/Nachtpflege für Senioren im ländlichen Raum Die Tagespflege ist ebenso wie die Nachtpflege Bestandteil eines Versorgungssystems für ältere Menschen. Sie ist das richtige Angebot, wenn die ambulante Pflege zu Hause nicht mehr ausreicht, aber die stationäre Pflege im Pflegeheim noch nicht notwendig ist. Menschen, die sich aufgrund ihres Alters nicht mehr selbst versorgen können oder wegen Krankheit ständig betreut werden müssen, können ein oder mehrere Tage pro Woche in stationären Einrichtungen betreut werden. In bestimmten Situationen kann es auch gut für sie sein,die eigenen vier Wände tagsüber zu verlassen. Die Selbstständigkeit wird erhalten und begünstigt. Sinnvolle Beschäftigung in der Gemeinschaft kann aktiv erlebt werden, Kontakte zu anderen Menschen werden gefördert und unterstützt, z. B. durch gemeinsame Mahlzeiten. Eine umfassende Betreuung, Beratung und Unterstützung durch Fachkräfte aus pflegerischen und soziotherapeutischen Berufen bietet Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige. Die Rahmenbedingungen für die Tagespflege haben sich inzwischen deutlich verbessert. Zum einen sind die Krankenkassensätze für Tagespflegeleistungen erhöht worden, sodass der Eigenanteil der Patienten geringer ausfällt. Zudem gibt es neuerdings die von den Kassen finanzierte Leistung der „Verhinderungspflege“ von vier Wochen pro Jahr für Patienten, die sonst von einem Angehörigen gepflegt werden. Bisher werden Tagespflegeangebote überwiegend in größeren Städten angeboten – doch auch die Menschen in ländlichen Gebieten wollen möglichst lange zu Hause wohnen und deshalb dieses Angebot in Anspruch nehmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Ab wie vielen Plätzen kann eine Einrichtung zur Tagespflege nach Einschätzung der Staatsregierung wirtschaftlich arbeiten? 2. Wie viele Einwohner bedarf es nach Einschätzung der Staatsregierung im Umland einer Einrichtung, um die ständige Belegung der Einrichtung gemäß der in Frage 1 genannten Plätze zu gewährleisten? 3. Welche Lösungsansätze gibt es vonseiten der Staatsregierung , um entsprechende Einzugsgebiete für die ständige Auslastung einer Tagespflege im ländlichen Raum zu definieren und diese, wohl auf der Basis interkommunaler Zusammenarbeit, zu organisieren? 4. Welche finanziellen und organisatorischen Anreize schafft die Staatsregierung, um Tagespflegeeinrichtungen in ländlichen Gebieten zu ermöglichen? 5. Welche zusätzlichen Erschwernisse bedeutet eine entsprechende Nachtpflege und welche Lösungsansätze gibt es hierfür? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 14.05.2014 Zu 1.: Der wirtschaftliche Betrieb einer Tagespflegeeinrichtung hängt von so vielen individuellen Faktoren ab, dass keine allgemeine Einschätzung möglich ist, ab welcher Platzzahl eine Tagespflegeeinrichtung wirtschaftlich betrieben werden kann. Zu 2.: Bei der Daseinsvorsorge handelt es sich um eine originäre kommunale Aufgabe. Aus diesem Grund wurde die Bedarfsplanung im Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) in die Hände der Kommunen gelegt, die vor Ort die sachgerechte Lösung finden können. So sind für die Bedarfsplanung von teilstationären Einrichtungen gem. Art. 69 und 72 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) die Landkreise und kreisfreien Gemeinden als zuständige Aufgabenträger in der Pflicht, darauf hinzuwirken, dass bedarfsgerechte teilstationäre Pflegeeinrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Allgemeine Zahlenangaben zum Einzugsbereich von Tagespflegeplätzen , die eine ständige Belegung garantieren würden, sind der Bayerischen Staatsregierung nicht bekannt. Zu 3.: Wie in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt, sind die Kommunen für die Bedarfsplanung in vollem Umfang verantwortlich. Inwieweit Kommunen in diesem Zusammenhang eine interkommunale Zusammenarbeit vereinbart haben, entzieht sich der Kenntnis der Staatsregierung. Zu 4.: Wie in der Antwort auf Frage 2 ausgeführt, sind die Kommunen dafür verantwortlich, ausreichend Tagespflegeplätze zur Verfügung zu stellen. Seitens der Staatsregierung wurden daher keine finanziellen und organisatorischen Anreize geschaffen. Zu 5.: Zusätzliche Erschwernisse für eine Nachtpflege im Vergleich zu einer Tagespflege sind der Staatsregierung nicht bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.06.2014 17/2018 Bayerischer Landtag