Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 20.12.2017 Anträge des Landesschülerrats Bayern In der Antwort auf die Anfrage zum Plenum des Abgeordneten Reinhold Strobl hinsichtlich der Anträge des Landesschülerrats Bayern vom 14.11.2017 (Drs. 17/19092) schreibt die Staatsregierung, dass sie die Eingaben, Vorschläge und Anträge der Schülervertreterinnen und Schülervertreter sehr ernst nehme, weil sie wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Schulwesens geben könnten. Aus der Antwort geht hervor, dass von 60 Anträgen des Landesschülerrats in den letzten zwei Jahren 19 Anträgen zugestimmt wurde bzw. teilweise zugestimmt wurde, 4 Anträge müssen noch geprüft werden, 1 Antrag muss präzisiert werden und 36 Anträge wurden abgelehnt. Darauf bezugnehmend frage ich die Staatsregierung: 1. Welche der zu prüfenden Anträge des Landesschülerrats Bayern sind bereits geprüft und mit welchem Ergebnis? 2. Mit welcher Begründung wurde der Antrag nach mehr Sozialkundeunterricht an Gymnasien abgelehnt? 3. Mit welcher Begründung wurde der Antrag nach mehr Lehrerstunden für Förderunterricht im Fach Englisch der Jgst. 9 an Mittelschulen abgelehnt? 4. Mit welcher Begründung wurde der Antrag nach Gleichstellung des Sportunterrichts mit Musik und Kunst in der gymnasialen Oberstufe und der verpflichtenden Wahl von zwei aus drei Fächern abgelehnt? 5. Mit welcher Begründung wurde der Antrag Sport an der FOS in der Jgst. 11 statt in Jgst. 12 anzubieten, abgelehnt? 6. Wie will die Staatsregierung die Forderung nach mehr Förderung der fachübergreifenden sozialpolitischen Bildung (diesem Antrag wurde entsprochen) nachkommen und in welchem Zeitraum? 7. Was meint die Staatsregierung, wenn sie sagt, dass dem Antrag des Landesschülerrats Bayern nach Erste -Hilfe-Ausbildung für alle Lehrkräfte nur teilweise entsprochen wird? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 23.01.2018 1. Welche der zu prüfenden Anträge des Landesschülerrats Bayern sind bereits geprüft und mit welchem Ergebnis? In der Anlage zur Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) zur Anfrage des Fragestellers zum Plenum vom 14.11.2017 (Drs. 17/19092) sind vier Anträge der Landesschülerkonferenz betreffend das Gymnasium in Bayern als noch zu prüfen beschrieben . Hierzu stehen abschließende Stellungnahmen seitens des StMBW aus: – verpflichtende Vermittlung des 10-Finger-Systems im gymnasialen Unterricht; – Wiedereinführung des Grund- und Leistungskurssystems ; – Einführung der Möglichkeit, das Abitur in zwei Gesellschaftswissenschaften bzw. in zwei Naturwissenschaften abzulegen; – frühe Vorbereitung der W-Seminararbeit. Zum erstgenannten Antrag kann Folgendes mitgeteilt werden : Die Planungsarbeiten für das neue neunjährige Gymnasium sind derzeit noch nicht abgeschlossen; dies gilt insbesondere für die Erstellung des Lehrplans. Es ist jedoch vorgesehen , das 10-Finger-Tastschreiben als verpflichtenden Inhalt in den neuen Lehrplan aufzunehmen. Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung (ALP) in Dillingen wurde inzwischen auch mit der Erarbeitung eines Selbstlernkurses beauftragt, mit dem sich die betroffenen Lehrkräfte die notwendigen Fähigkeiten über E- Learning aneignen können. Bezüglich der drei letztgenannten Anträge kann noch keine abschließende Rückmeldung gegeben werden. Im Zuge der Einführung des neuen neunjährigen Gymnasiums in Bayern ist eine Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe angedacht, in die auch der Landesschülerrat einbezogen sein wird. Bevor konkrete Überlegungen hierzu angestellt werden können, sind aktuelle Entwicklungen auf der Ebene der Kultusministerkonferenz abzuwarten. Im Rahmen der nächsten Stellungnahme zu den Anträgen der Landesschülerkonferenz seitens des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst werden die bayerischen Schülerinnen und Schüler über den jeweiligen Stand die o. g. Anträge betreffend informiert werden . 2. Mit welcher Begründung wurde der Antrag nach mehr Sozialkundeunterricht an Gymnasien abgelehnt ? Der Antrag der Landesschülerkonferenz bezieht sich auf das achtjährige Gymnasium und wurde am 01.12.2016 – Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.07.2018 Drucksache 17/20327 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20327 vor dem Beschluss der Staatsregierung zur Einführung des neunjährigen Gymnasiums, in dem die politische Bildung nochmals deutlich gestärkt wird (vgl. auch Antwort zur Frage 6.) – mit folgender Begründung abgelehnt: „Politische Bildung wird in Bayern als Querschnittsaufgabe aller Fächer verstanden. Dabei kommt dem Fach Sozialkunde als Leitfach neben anderen Fächern, in denen politische Themenfelder verankert sind, wie insbesondere Geschichte, Geographie sowie Wirtschaft und Recht, eine besondere Bedeutung zu. Am Gymnasium wurde bei der Festlegung der aktuellen Stundentafel das Fach Sozialkunde in seiner Bedeutung gegenüber früheren Stundentafeln deutlich gestärkt. Während in der Stundentafel des neunjährigen Gymnasiums Sozialkunde mit 1,5 Wochenstunden Pflichtunterricht verankert war und in der Oberstufe als Wahlpflichtfach in Konkurrenz zu Geographie und Wirtschaft und Recht stand, ist es nun Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 10 mit 12 mit insgesamt drei Wochenstunden. So belegen alle Schülerinnen und Schüler drei Jahre lang Sozialkunde. Am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium (WSG) ist das Fach Sozialkunde gemäß dem Profil von Jahrgangsstufe 8 bis Jahrgangsstufe 10 zweistündig als Kernfach verankert (sozialwissenschaftliches Profil, WSG-S) bzw. in Jahrgangsstufe 9 zweistündig und in Jahrgangsstufe 10 einstündig (wirtschaftswissenschaftliches Profil, WSG-W). In den Jahrgangsstufen 11 und 12 wird am WSG Sozialkunde entsprechend dem Profil der Ausbildungsrichtung zweistündig angeboten. Damit ist an den Gymnasien mit dieser Ausbildungsrichtung eine besonders intensive Auseinandersetzung mit Themen der politischen Bildung institutionalisiert, wie in der naturwissenschaftlichtechnologischen Ausbildungsrichtung z. B. in den MINT-Fächern . Des Weiteren werden im Bereich der P- und WSeminare in den Jahrgangsstufen 11 und 12 unterschiedliche Themen aus dem breiten Spektrum der politischen Bildung angeboten (z. B. Thema Migration). Grundsätzlich ist festzuhalten : Die Stundentafel ist ein wohlaustarierter Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Fächern und ihren Inhalten . Eine Erhöhung der Stundenausstattung gilt in vielen Fächern als wünschenswert; ohne Streichung an anderer Stelle würde dies aber zu einer Mehrbelastung der Schülerinnen und Schüler führen. Dies würde ebenso wenig Akzeptanz finden wie Stundenkürzungen in anderen Fächern. Es bieten sich für alle gymnasialen Ausbildungsrichtungen allerdings vielerlei Möglichkeiten, aktuelle Themen aufzugreifen bzw. sich vertieft mit Inhalten der politischen Bildung zu befassen (z. B. Teilnahme an Wettbewerben zur politischen Bildung, Nutzung von Vertretungsstunden für gesellschaftliche und politische Themen, Durchführung von Exkursionen wie etwa in den Bayerischen Landtag). Diese liegen in der Eigenverantwortung der jeweiligen Schule vor Ort. Für jedes Gymnasium besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Profilbildung einen Schwerpunkt im Bereich der politischen Bildung zu setzen. Auch die Schülersprecherinnen und Schülersprecher vor Ort können entsprechende Vorschläge, wie z. B. entsprechende Themenvorschläge für Projekt- und Studientage, u. a. im Schulforum einbringen.“ 3. Mit welcher Begründung wurde der Antrag nach mehr Lehrerstunden für Förderunterricht im Fach Englisch der Jgst. 9 an Mittelschulen abgelehnt? Der Antrag der Landesschülerkonferenz wurde mit folgender Begründung abgelehnt: „Fremdsprachenkenntnisse haben in der globalisierten Welt eine große Bedeutung. Die englische Sprache spielt dabei wegen ihrer weltweiten Verbreitung als Mittel der Verständigung eine wichtige Rolle. Deshalb kommt dem Fach Englisch in der Mittelschule ein besonderer Stellenwert zu. Englisch ist Pflichtfach und mit insgesamt 22 Wochenstunden in den Jahrgangsstufen 5 mit 10 ausgestattet. Der Vorschlag, Förderunterricht im Fach Englisch der Jahrgangsstufe 9 anzubieten, kann der Schule vor Ort z. B. über das Schulforum unterbreitet werden. Sofern die Möglichkeit besteht und genügend Interessenten vorhanden sind, kann auch die Einrichtung einer Englisch-Neigungsgruppe geprüft werden. Über die tatsächliche Einrichtung entscheiden die Schulen vor Ort selbst.“ 4. Mit welcher Begründung wurde der Antrag nach Gleichstellung des Sportunterrichts mit Musik und Kunst in der gymnasialen Oberstufe und der verpflichtenden Wahl von zwei aus drei Fächern abgelehnt ? Die Landesschülerkonferenz forderte, dass der Sportunterricht in der gymnasialen Oberstufe wie Kunst und Musik „als vollwertiges Fach“ angesehen werde. Diese drei Fächer sollten gemäß der Landesschülerkonferenz dann eine Gruppe bilden, aus der zwei verpflichtend gewählt werden müssen. In Kunst oder Musik sollten zwei Halbjahre eingebracht werden; genauso sei mit den Ausbildungsabschnitten im Fach Sport zu verfahren. Der Antrag der Landesschülerkonferenz wurde mit folgender Begründung abgelehnt: „Sport ist in der Qualifikationsphase Pflichtfach über alle vier Ausbildungsabschnitte und es können bis zu drei Halbjahresleistungen in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Darüber hinaus kann im Fach Sport auch eine schriftliche oder mündliche Abiturprüfung abgelegt werden, wenn das Additum in Sporttheorie belegt wird; in diesem Fall müssen alle vier Halbjahresleistungen eingebracht werden. Sport ist somit ein „vollwertiges Fach“ in der Qualifikationsphase . Der Vorschlag der Landesschülerkonferenz würde hingegen die Stellung des Faches Sport schwächen. Sport müsste (als Wahlpflichtalternative zu Kunst und Musik) von den Schülerinnen und Schülern nicht mehr verpflichtend belegt werden, falls Kunst und Musik gewählt werden würden , und würde damit seiner besonderen Bedeutung als einziges Bewegungsfach im Schulalltag nicht gerecht. Auf dieser Sonderstellung basiert die Belegungsverpflichtung des Faches Sport in der gymnasialen Oberstufe. Die Regelungen zur Einbringungsverpflichtung von Halbjahresleistungen in Sport sehen keine Pflichteinbringung vor; es können maximal drei Halbjahresleistungen eingebracht werden. Diese Regelung trägt den individuellen Bedürfnissen und Voraussetzungen der Schülerinnen und Drucksache 17/20327 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Schüler in hohem Maße Rechnung. Die fixe Festlegung auf die Einbringung von zwei Halbjahresleistungen, wie sie von der Landesschülerkonferenz gefordert wird, hätte die Einbuße an individueller Entscheidungsfreiheit der Schülerinnen und Schüler zur Folge. Dies käme weder den sportlich weniger talentierten noch den sportlich sehr leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern zu Gute.“ 5. Mit welcher Begründung wurde der Antrag Sport an der FOS in der Jgst. 11 statt in Jgst. 12 anzubieten , abgelehnt? Der Antrag der Landesschülerkonferenz wurde mit folgender Begründung abgelehnt: „Die Fachoberschule befähigt durch die Vermittlung einer profunden Allgemeinbildung sowie einer fundierten fachtheoretischen Bildung und fachpraktischen Ausbildung zum Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der fachgebundenen oder der Allgemeinen Hochschulreife und damit zur Aufnahme eines Studiums an einer Hochschule oder zu einer beruflichen Weiterqualifikation. In der Jahrgangsstufe 11 ist deshalb gemäß der KMKRahmenvereinbarung für die Fachoberschule eine fachpraktische Ausbildung im Umfang von mindestens 800 Stunden zu absolvieren. Daneben sollen die Schülerinnen und Schüler während ihrer Ausbildung an der Fachoberschule an das an einer Hochschule übliche wissenschaftliche Arbeiten herangeführt werden. Neben der fachpraktischen Ausbildung und dem Unterricht in den allgemeinbildenden und fachtheoretischen Fächern bleibt in der Jahrgangsstufe 11 kein Raum für zusätzlichen Unterricht im Fach Sport.“ 6. Wie will die Staatsregierung die Forderung nach mehr Förderung der fachübergreifenden sozialpolitischen Bildung (diesem Antrag wurde entsprochen ) nachkommen und in welchem Zeitraum? Die Erziehung zur Demokratie und mit ihr die politische Bildung zählen zu den zentralen Aufgaben aller Schulen, sind Grundlage in allen Bereichen pädagogischer Arbeit und als schulart- und fächerübergreifende Bildungsund Erziehungsziele in den bayerischen Lehrplänen fest verankert. Der neue LehrplanPLUS, der am Gymnasium seit dem Schuljahr 2017/2018 sukzessive eingeführt wird, stärkt die politische Bildung unserer Schülerinnen und Schüler in Bayern nochmals nachhaltig. Darin ist diese als schulart- und fächerübergreifendes Bildungs- und Erziehungsziel fest verankert . Grundsätzlich basiert der neue LehrplanPLUS auf dem Verständnis von Kompetenzen als fachspezifischen und fächerübergreifenden Fähigkeiten und Fertigkeiten, die Wissen, Können und Haltungen miteinander verknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler werden so in selbstreflektierten Lernprozessen, im Aufbau von Urteilsfähigkeit sowie beim Entwickeln sozialer Haltungen und Einstellungen bestmöglich unterstützt. Sie lernen fächerübergreifend, das positive Potenzial gesellschaftlicher Vielfalt wahrzunehmen sowie Demokratie und Menschenrechte wertzuschätzen. Das „Gesamtkonzept Politische Bildung“, das im Rahmen der kultusministeriellen Bekanntmachung vom 12.09.2017 veröffentlicht wurde und für alle Schulen und Lehrkräfte in Bayern verbindlich ist, konkretisiert das fächerübergreifende Bildungs- und Erziehungsziel „Politische Bildung“ (abrufbar unter: www.km.bayern.de/epaper/Gesamtkonzept_Poli tische_Bildung/index.html). Es unterstützt den Fachunterricht sowie die politische Bildung an Schulen insgesamt. Dabei konzentriert es sich vor allem auf den inhaltlichen und didaktischen Rahmen für Unterricht und Schulleben, in dem politische Bildung als aktiver Beitrag zur gelebten Demokratie sowie zur Gestaltung von Gesellschaft und Staat ihren festen Platz hat. Praxisnahe Anregungen geben Impulse, um politische Bildung in Unterricht und Schulleben systematisch zu verankern. Dabei kommt auch insbesondere außerschulischen Lernorten mit historischem, gesellschaftlichem oder politischem Charakter eine besondere Bedeutung zu. Das Online-Unterstützungsportal „Demokratielernen“, das derzeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung erarbeitet wird, soll ab Herbst 2018/2019 das Gesamtkonzept mit best practice -Beispielen des Demokratielernens aus Unterricht und Schulleben ergänzen. Vielfältige weitere Angebote unterstützen die (sozial)politische Bildung im schulischen Bereich. Beispielsweise hält die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit eine Vielzahl einschlägiger Unterstützungsangebote bereit (http:// www.blz.bayern.de). 7. Was meint die Staatsregierung, wenn sie sagt, dass dem Antrag des Landesschülerrats Bayern nach Erste-Hilfe-Ausbildung für alle Lehrkräfte nur teilweise entsprochen wird? Nach § 21 Sozialgesetzbuch VII und § 10 Arbeitsschutzgesetz ist in Schulen eine wirksame Erste Hilfe sicherzustellen . In der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Sicherheit in der Schule und gesetzliche Schülerunfallversicherung“ (KMBek vom 11.12.2002 (KWMBl I 2003, 4, ber. S. 81)) wird die Umsetzung dieser Vorgabe in die Verantwortlichkeit des Schulleiters – im Zusammenwirken mit dem Sachaufwandsträger der Schule – gelegt. Zu den Aufgaben der Sachaufwandsträger von Schulen gehört es, die sachlichen Voraussetzungen zur Ersten Hilfe zu schaffen; Aufgabe des Schulträgers, vertreten durch die Schulleitungen, ist die Organisation der Ersten Hilfe. Es ist Aufgabe der Schulleitungen, dafür Sorge zu tragen , dass bei Schülerunfällen während schulischer Veranstaltungen wirksam Erste Hilfe geleistet wird. Hierzu gehört, dass an der Schule bekannt ist, welche Personen als Ersthelfer zur Verfügung stehen und wer bei Schülerunfällen zu informieren ist (Ersthelfer und Schulleitung). Nach Ziff. 6.5 der oben genannten Bekanntmachung haben sich die Lehrkräfte regelmäßig fortzubilden, um bei Schulunfällen fachgerecht Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen zu können. Dazu wird den Grundschulen der Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ und den weiterführenden Schulen der Kurs „Betrieblicher Ersthelfer Aus- und Fortbildung“ von sog. „Ermächtigten Stellen“ angeboten. Zu diesem zählen die anerkannten fünf Hilfsorganisationen (Arbeiter-Samariterbund – ASB, Deutsche Lebensrettungsgesellschaft – DLRG, Bayerisches Rotes Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20327 Kreuz – BRK, Johanniter-Unfallhilfe – JUH und Malteser- Hilfsdienst – MHD) sowie weitere Einrichtungen, die vom Unfallversicherungsträger ermächtigt sind. Mindestens fünf Prozent eines Lehrerkollegiums sollen auch mithilfe der genannten Kurse zu Ersthelfern ausgebildet sein. Da aus fachlicher Sicht eine Wiederholung des Kurses etwa alle zwei Jahre empfohlen wird, ist es bei größeren Kollegien kaum möglich, dass alle Mitglieder eines Kollegiums zu Ersthelfern ausgebildet werden. Da bereits die Studienseminare den Lehramtsanwärterinnen und -anwärtern bzw. den Studienreferendarinnen und -referendaren empfehlen, anlässlich des Vorbereitungsdienstes bei den Hilfsorganisationen eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren, kann die Ersthelferquote an einer Schule auch durch junge Lehrkräfte verbessert werden.