Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 18.12.2017 Situation und staatliche Unterstützung geschiedener Personen in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der geschiedenen Frauen und Männer in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2.1 Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote geschiedener Frauen in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2.2 Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote geschiedener Männer in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3.1 Wie hoch sind die Armutsgefährdungsquoten geschiedener Frauen und Männer in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 3.2 Welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür, dass die Armutsgefährdungsquote geschiedener Frauen in Bayern laut aktuellem Sozialbericht deutlich höher liegt als die geschiedener Männer? 4.1 Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Armutsgefährdung geschiedener Personen mit Kindern von der ohne Kinder unterscheidet (falls ja, bitte um Nennung der aktuellen Quoten und wenn möglich auch der Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? 4.2 Falls Unterschiede vorliegen, worauf führt die Staatsregierung diese Unterschiede zurück? 5.1 Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung auf Landes - und Bundesebene in den vergangenen Jahren ergriffen, um geschiedene Frauen und Männer besser zu unterstützen, insbesondere bzgl. der Bezahlbarkeit des Alltags (Unterstützung bei Arbeit, Mieten, Renten etc.)? 5.2 Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung auf Landes - und Bundesebene in den vergangenen Jahren ergriffen, um speziell geschiedene Frauen und Männer mit Kindern besser zu unterstützen? 6.1 Wurden die in Punkt 5 genannten Maßnahmen evaluiert und, wenn ja, wie fällt die (Zwischen-)Bilanz aus? 6.2 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.01.2018 1. Wie hat sich die Zahl der geschiedenen Frauen und Männer in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Zahl der geschiedenen Frauen und Männer hat sich in Bayern und den Regierungsbezirken seit 2011 wie folgt entwickelt : Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.06.2018 Drucksache 17/20413 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20413 Die Erfassung der Zahl von geschiedenen Frauen und Männern für die Jahre bis 2010 folgte einer anderen statistischen Grundlage: Ab 2011 handelt es sich um Fortschreibungszahlen , die auf Ergebnissen des Zensus vom 09.05.2011 basieren. Von 1987 bis 2010 erfolgte die Fortschreibung auf Basis des Stichtags der Volkszählung 1987. Von einer Darstellung der Zahlen bis 2010 wurde daher abgesehen. Sie sind auf den Internetseiten des Landesamts für Statistik (LfStat) abrufbar unter: www.statistikdaten.bayern.de/genesis /. Dort ist auch die Zahl der geschiedenen Frauen und Männer für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt sowie für den Zeitraum bis 2010 auch differenziert nach Altersjahren abrufbar. Tabellen zu Frage 1 Entwicklung der Zahl der geschiedenen Frauen in Bayern und in den Regierungsbezirken Bayerns in den Jahren 2011 bis 2016, jeweils zum 31.12. Quelle: Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS), eigene Darstellung nach Landesamt für Statistik (LfStat) Entwicklung der Zahl der geschiedenen Männer in Bayern und in den Regierungsbezirken Bayerns in den Jahren 2011 bis 2016, jeweils zum 31.12. Quelle: StMAS, eigene Darstellung nach LfStat Drucksache 17/20413 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2.1 Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote geschiedener Frauen in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2.2 Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote geschiedener Männer in Bayern in den vergangenen zehn Jahren entwickelt (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Die Armutsgefährdungsquote misst nicht Armut, sondern den Anteil der Personen in Haushalten mit einem Nettoäquivalenzeinkommen unter 60 Prozent des Medians der Bevölkerung. Vorhandenes Vermögen wird nicht berücksichtigt . Im Rahmen der Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik werden keine Armutsgefährdungsquoten differenziert nach Geschlecht und Familienstand sowie Regierungsbezirk und Kreis veröffentlicht. Entsprechende Daten liegen der Staatsregierung nicht vor. Für die Sozialberichterstattung wurden jedoch von der Staatsregierung Sonderauswertungen der Mikrozensusdaten in Auftrag gegeben. Eine solche Auswertung liegt für das Jahr 2014 vor. Demnach betrug im Jahr 2014 die Armutsgefährdungsquote von geschiedenen Frauen in Bayern 21,4 Prozent (Deutschland: 27,6 Prozent). Die Armutsgefährdungsquote von geschiedenen Männern lag 2014 in Bayern bei 13,7 Prozent (Deutschland: 20,2 Prozent). 3.1 Wie hoch sind die Armutsgefährdungsquoten geschiedener Frauen und Männer in Bayern im Vergleich zu anderen Bundesländern (falls möglich, bitte ausdifferenziert nach Altersklassen und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Staatsregierung liegen keine Vergleichsdaten zu anderen Bundesländern vor. 3.2 Welche Gründe sieht die Staatsregierung dafür, dass die Armutsgefährdungsquote geschiedener Frauen in Bayern laut aktuellem Sozialbericht deutlich höher liegt als die geschiedener Männer? Grundsätzlich obliegt es der freien Entscheidung von Eltern bzw. Paaren, wie sie die Aufgaben der Familienarbeit und Erwerbstätigkeit aufteilen. Weiterhin übernehmen Frauen häufiger die Sorgetätigkeiten in der Familie. Soweit geschiedene Frauen Kinder erziehen oder erzogen haben oder die Pflege von Verwandten übernehmen oder übernommen haben , kann damit ein vorübergehendes oder auch ein längerfristiges Ausscheiden aus dem Berufsleben verbunden sein. Damit kann je nach Ausbildung, Dauer des Ausscheidens oder Gestaltung des Kontakthaltens mit dem beruflichen Umfeld der Wiedereinstieg in den Beruf bei einer Scheidung mit Problemen und den entsprechenden Folgen für das Einkommen verbunden sein. 4.1 Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, wie sich die Armutsgefährdung geschiedener Personen mit Kindern von der ohne Kinder unterscheidet (falls ja, bitte um Nennung der aktuellen Quoten und wenn möglich auch der Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren und aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4.2 Falls Unterschiede vorliegen, worauf führt die Staatsregierung diese Unterschiede zurück? Entfällt. 5.1 Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung auf Landes- und Bundesebene in den vergangenen Jahren ergriffen, um geschiedene Frauen und Männer besser zu unterstützen, insbesondere bzgl. der Bezahlbarkeit des Alltags (Unterstützung bei Arbeit, Mieten, Renten etc.)? 5.2 Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung auf Landes- und Bundesebene in den vergangenen Jahren ergriffen, um speziell geschiedene Frauen und Männer mit Kindern besser zu unterstützen? Grundsätzlich sind die finanziellen Folgen sowohl einer Ehe als auch einer Scheidung zwischen den Partnern zu regeln und zu vereinbaren. Dafür gibt es viel individuellen Gestaltungsspielraum . Den gesetzlichen Rahmen hierfür gewährleistet das Ehe- und Familienrecht. Gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind insbesondere für geschiedene Frauen und Männer mit Kindern von großer Bedeutung. Hierzu tragen vor allem bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote , der Ausbau der Ganztagsangebote und eine familienfreundliche Arbeitswelt bei. Die Staatsregierung hat in den vergangenen Jahren die zuständigen Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung erheblich unterstützt. Im Zeitraum 2008 bis Ende 2024 stellt der Freistaat den Kommunen Investitionsmittel in Höhe von bis zu 1,62 Mrd. Euro (davon 696,1 Mio. Euro Bundesmittel und 922 Mio. Euro Landesmittel) zur Verfügung. Hinzu kommen Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen sind infolge der kindbezogenen Förderung der Kindertagesbetreuung nach Maßgabe des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und einer Sonderförderung in den Jahren 2015 und 2016 weitgehend flexibilisiert. Inzwischen bieten mehr als 50 Prozent aller BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtungen in Bayern Öffnungszeiten von 45 und mehr Wochenstunden an. Die Staatsregierung unterstützt zudem das Bundesprogramm KitaPlus, das darüber hinaus Betreuungszeiten in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege z. B. an Wochenenden oder in der Nacht refinanziert. Durch die flächendeckende Verfügbarkeit hochwertiger Angebote der Kindertagesbetreuung werden alleinerziehende (d. h. auch geschiedene) Eltern bei der Fortführung Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20413 oder Wiederaufnahme ihrer Berufstätigkeit unterstützt. Dies beeinflusst nicht nur die aktuelle Einkommenssituation und die berufliche Entwicklung positiv, sondern auch die Rentenbiografie und damit die Altersvorsorge. Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern weiter zu verbessern, haben die Staatsregierung und die drei größten bayerischen Wirtschaftsverbände (vbw, BIHK, BHT) am 22.07.2014 den „Familienpakt Bayern“ geschlossen . Schwerpunkte sind die Anpassung der Arbeitswelt an Familienbelange, die Unterstützung eines Kulturwandels in der Arbeitswelt sowie die strukturelle Unterstützung erwerbstätiger Familien bei der Kinderbetreuung und Pflege. Derzeit beteiligen sich bereits 439 Mitglieder und 42 Netzwerkpartner (Stand: 04.01.2018) am Familienpakt Bayern. Im Jahr 2017 konnte die Mitgliederzahl mehr als verdoppelt werden. Im Rahmen des Familienpakts veranstaltet die Staatsregierung den Unternehmenswettbewerb „Erfolgreich.Familienfreundlich “. Dieser ging am 13.09.2017 in die zweite Runde. Er richtet sich an kleine, mittlere und große Unternehmen mit Sitz bzw. Betriebsstätte in Bayern. Auch können privatwirtschaftlich organisierte Unternehmen der öffentlichen Hand mit Gewinnerzielungsabsicht am Wettbewerb teilnehmen. Die nächste Auszeichnung familienfreundlicher Unternehmen findet am 14.05.2018 statt. Geschiedene alleinerziehende Frauen und Männer erhalten auch finanzielle Leistungen des Staates. Soweit der barunterhaltspflichtige Elternteil nach einer Scheidung dem Elternteil mit Betreuungsverantwortung für Kinder keinen Unterhalt zahlt, wird der Alleinerziehende bzw. dessen Kinder bei der Geltendmachung von Kindesunterhalt durch die Beistandschaft des Jugendamts bzw. durch Unterhaltsvorschussleistungen unterstützt. Der Unterhaltsvorschuss wurde ab 01.07.2017 auf alle Kinder unter 18 Jahre (bisher 12 Jahre) ausgeweitet, zudem ist die zuvor geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten entfallen. Darüber hinaus hat die Staatsregierung zahlreiche Verbesserungen bei den bundesgesetzlichen Familienleistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag etc.) vorangetrieben. Mit dem Bayerischen Betreuungsgeld und dem Bayerischen Landeserziehungsgeld gibt es in Bayern zwei zusätzliche Landesleistungen, die auch geschiedenen Frauen und Männern mit Kindern zugutekommen. Geschiedene erwerbsfähige Frauen und Männer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben und ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere ihrem Einkommen und Vermögen, sichern können und die erforderliche Hilfe auch nicht von anderen erhalten (z. B. durch Unterhaltszahlungen), erhalten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zweites Buch (II). Bei den Leistungen wird nicht nach dem Grund für die Entstehung der Hilfebedürftigkeit unterschieden, sondern nach dem jeweiligen Bedarf. Die Leistungsberechtigten erhalten Arbeitslosengeld II (bzw. Sozialgeld für nichterwerbsfähige Kinder). Dieses umfasst einerseits den Regelbedarf, insbesondere für Ernährung, Kleidung, Körperpflege und Hausrat, andererseits auch Leistungen für angemessene Unterkunfts- und Heizkosten. Im Jahr 2016 wurden in Bayern rd. 177,1 Mio. Euro (D: rd. 2,45 Mrd. Euro) für Gesamtregelleistungen inkl. Kosten der Unterkunft ausbezahlt. Darüber hinaus erhalten die SGB-II-Leistungsberechtigten Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, soweit diese zur Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich sind. Spezifische Leistungen für hilfebedürftige geschiedene Personen sind weder angezeigt noch vorgesehen. Eine Integration von arbeitslosen und arbeitsuchenden Leistungsberechtigten – darunter auch von geschiedenen Leistungsberechtigten – in den Arbeitsmarkt hängt neben den Bemühungen der Leistungsberechtigten, der Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit (BA) auch von der jeweiligen Situation potenzieller Arbeitgeber ab sowie davon, ob geeignete Stellen für diese Personengruppen zur Verfügung stehen. Den Jobcentern und der BA stehen zur Eingliederung in Arbeit und Ausbildung eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verfügung. Die Staatsregierung kann die erforderlichen Aktivitäten der Jobcenter mit Maßnahmen auf Landesebene nur flankieren . Der bayerische ganzheitliche Ansatz zur Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit verfolgt das Ziel, das „Weitervererben “ von Hartz-IV-Karrieren durch Verbindung von Arbeitsmarktmaßnahmen mit eltern- und kindbezogenen Maßnahmen der Jugendhilfe zu durchbrechen (sog. ganzheitlicher Ansatz). Die Maßnahmen verfolgen damit eine Doppelstrategie: – Eltern sollen aus der Langzeitarbeitslosigkeit herausgeholt werden. Ebenso sollen Kinder ihre Eltern eigenverantwortlich , als Vorbild und mit fester Tagesstruktur erleben. Bei gelingender Integration ist das Risiko der Armut und sozialen Ausgrenzung (gerade auch bei den Kindern) deutlich geringer. – Gleichzeitig werden spezielle Maßnahmen für ein gelingendes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen umgesetzt , damit diese aus eigener Kraft den Hartz-IV-Bezug nach Erreichen des erwerbsfähigen Alters vermeiden können. Dieser Ansatz wird nach erfolgreicher Durchführung von Modellprojekten in Nürnberg und Fürth nun in weiteren Regionen Bayerns genutzt werden, um die urbane Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Deshalb haben die Regionaldirektion (RD) Bayern der Bundesagentur für Arbeit und die Staatsregierung zusammen das Gesamtkonzept „CURA – Coaching von Familien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ entwickelt : Jobcenter (SGB II) und Jugendamt (SGB VIII) arbeiten intensiv zusammen, um mit individuell aufeinander abgestimmten Maßnahmen die Arbeitsmarktsituation der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Bedarfsgemeinschaft und auch die Gesamtsituation der Familie zu verbessern. Umgesetzt wird dieses Gesamtkonzept bereits in den Regionen Augsburg, Aschaffenburg und Hof. Weitere Regionen sollen 2018 folgen. Ferner unterstützt die Staatsregierung insbesondere Frauen, aber auch Männer, beim Wiedereinstieg in eine existenzsichernde Beschäftigung nach einer Familienphase mit den Orientierungsseminaren NEUER START sowie mit Projekten zur Verbesserung der Chancen von Frauen am Arbeitsmarkt. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaates Bayern werden darüber hinaus 12 bayerische Servicestellen gefördert, die in jedem Regierungsbezirk eine zielgerichtete und bedarfsgerechte Beratung für Frauen und Männer anbieten. Ziel ist die Aktivierung zur Selbsthilfe sowie der Abbau von Hemmnissen und Hürden, die der (Wieder-)Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder der Verbesserung der Erwerbssituation entgegenstehen. Drucksache 17/20413 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist das Sprungbrett für ein selbstbestimmtes Leben unabhängig von staatlichen Transferleistungen. Um die Situation für Jugendliche und junge Erwachsene – insbesondere für leistungsschwächere und/oder individuell beeinträchtigte – in diesem Sinne nachhaltig zu verbessern, hat die Staatsregierung zusammen mit den Organisationen der Wirtschaft sowie der RD Bayern bereits 2014 die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ geschlossen. Ziel ist es, jedem ausbildungswilligen und ausbildungsfähigen jungen Menschen einen Ausbildungsplatz oder eine angemessene Alternative bereitzustellen , insbesondere auch für leistungsschwächere Jugendliche . Die Maßnahmen der Staatsregierung im Bereich der Arbeitsmarkt - und Strukturpolitik haben insgesamt maßgeblich mit dazu beigetragen, dass sich der Arbeitsmarkt und der Ausbildungsstellenmarkt in Bayern in den letzten Jahren hervorragend entwickelt haben. Mit einer Arbeitslosenquote von aktuell 2,9 Prozent (Dezember 2017) haben wir Vollbeschäftigung erreicht und wir haben die Jugendarbeitslosigkeit besiegt. Auf dem Ausbildungsstellenmarkt überstieg im September 2017 (aktueller Stand) die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze (14.361) die Zahl der unversorgten Bewerber (1.243) bei Weitem. Hiervon profitieren auch die geschiedenen Frauen und Männer. Die gute Situation am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt schafft beste Chancen für ein erfolgreiches Erwerbsleben unabhängig von Sozialleistungen . Im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung profitieren – soweit betroffen – auch Geschiedene von den Verbesserungen , die in den vergangenen Jahren im Rentenrecht vorgenommen wurden, Geschiedene mit Kindern insbesondere von der Mütterrente, für die sich die Staatsregierung eingesetzt hat. Zu den im Rentenrecht schon seit Langem bestehenden besonderen Leistungen für Geschiedene zählen der Versorgungsausgleich und die Erziehungsrente. Darüber hinaus bieten in Bayern über 120 räumlich gut erreichbare Ehe- und Familienberatungsstellen ein hochqualifiziertes Beratungsangebot an, deren Angebotsspektrum von der Vorbereitung auf die Partnerschaft und Ehe über die Beratung in Ehe-, Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen, Aufklärung über Familienplanung im Sinne einer verantwortlichen Elternschaft bis hin zur Beratung bei Trennung und Scheidung reicht. Der Freistaat Bayern stellt im Jahr 2018 genauso wie im Jahr 2017 für die staatliche Förderung der über 120 Ehe- und Familienberatungsstellen jeweils 2,21 Mio. Euro zur Verfügung. Rund 180 multidisziplinär ausgestattete Erziehungsberatungsstellen (einschließlich Nebenstellen und Außensprechstunden ) stehen Kindern, Jugendlichen und Eltern zur qualifizierten Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme zur Verfügung. In den Erziehungsberatungsstellen beraten multidisziplinäre Teams bei interfamiliären Problemen, Trennung, Scheidung, Umgang, Erziehungs- und Entwicklungsfragen sowie zunehmend zum verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien und zu psychischen familiären Belastungen. 6.1 Wurden die in Punkt 5 genannten Maßnahmen evaluiert und, wenn ja, wie fällt die (Zwischen-)Bilanz aus? Die Staatsregierung überwacht fortlaufend den Fortschritt des Ausbaus der Kindertagesbetreuung, der von den Kommunen entsprechend des jeweiligen Bedarfs mit finanzieller Unterstützung des Freistaates geplant und durchgeführt wird. Das Ausbautempo ist erheblich, lässt sich aber wegen des Fachkräftemangels und fehlender Grundstücke in den Ballungsräumen nur bedingt steigern. Im Schnitt können jährlich zusätzlich rund 12.000 Kinder betreut werden. Der Familienpakt Bayern hat in den letzten beiden Jahren einen konkreten Beitrag dazu geleistet, dass die bayerische Unternehmenswelt familienfreundlicher wird. Seit Beitritt zum Familienpakt haben die Mitgliedsunternehmen 218 Maßnahmen zur betrieblichen Familienfreundlichkeit ausgebaut, 166 weitere Maßnahmen wurden neu eingeführt oder sind geplant. Seit Beitritt zum Familienpakt bauten auch die Netzwerkpartner ihr bestehendes Angebot weiter aus. Dabei sind Schwerpunkte in den Bereichen „Wiedereinstieg “ (41 Prozent) und „Frauenförderung“ (22 Prozent) zu erkennen. Die Angebote des Familienpakts entsprechen den Wünschen und Anforderungen der Mitgliedsunternehmen . Die zur Verfügung gestellten Fachinformationen werden von 75 Prozent, die Möglichkeit zur Vernetzung von 69 Prozent der Mitgliedsunternehmen als hilfreich bewertet. 6.2 Welche weiteren Maßnahmen sind geplant? Im Bereich der Kindertagesbetreuung ist die Fortsetzung des bedarfsgerechten Ausbaus von Betreuungsplätzen bereits eingeleitet. Aktuell läuft das vierte Sonderinvestitionsprogramm mit einem Volumen von rund 178 Mio. Euro. Damit wird die Schaffung von zusätzlich 30.000 Betreuungsplätzen für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt finanziell unterstützt. In der Zukunft wird der weitere Ausbau bzw. die Beschleunigung des Ausbaus der Tagesbetreuung im Grundschulbereich zunehmend in den Fokus rücken. Durch zielgenaue Weiterentwicklung einzelner Familienleistungen wie z. B. des Kindergelds und der Kinderfreibeträge sowie dem Kinderzuschlag sollen in Zukunft weitere Verbesserungen für – gerade auch finanziell belastete – Familien erreicht werden. Eine familienfreundliche Lebens- und Arbeitswelt zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche Dauer- und Zukunftsaufgabe . Den in den letzten zwei Jahren erfolgreich angestoßenen Wertewandel in den bayerischen Unternehmen gilt es auszubauen, stetig zu begleiten und breiter in der Unternehmenskultur zu verankern. Der „Familienpakt Bayern“ wird daher auch in der nächsten Legislaturperiode die bayerischen Unternehmen bei der Umsetzung familienbewusster Maßnahmen unterstützen. Die „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“ wird fortgeführt . Die Allianzpartner stimmen auch in Zukunft ihre jeweiligen Maßnahmen jährlich aufeinander ab und passen diese flexibel auf die Bedürfnisse und Entwicklungen des Ausbildungsstellenmarkts in Bayern an. Das bisherige Angebot zur Unterstützung von Frauen und Männern beim Wiedereinstieg in eine existenzsichernde Beschäftigung nach einer Familienphase, von dem bei Betroffenheit auch geschiedene Personen profitieren, soll fortgeführt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung würden – soweit betroffen – geschiedene Frauen und Männer von den von der Staatsregierung geforderten gezielten rentenrechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut profitieren. Hierzu zählen insbesondere die Anrechnung von drei Kindererziehungsjahren für alle Mütter oder Väter, eine bessere Förderung von Geringverdienern in der privaten und betrieblichen Altersversorgung sowie eine verbesserte Absicherung von Erwerbsgeminderten.