Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr SPD vom 24.11.2017 Armutsgefährdung in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Menschen waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern von Armut bedroht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städ ten, Geschlecht, Altersgruppen, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Kinder (bis 12 Jahre), Jugendliche (zwischen 13 und 17 Jahren) und junge Erwachsene (zwischen 18 und 25 Jahren) waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern von Armut bedroht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städ ten, Geschlecht, Altersgruppen, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? c) Was waren die Gründe bei Kindern, Jugendlichen, jun gen Erwachsenen und Erwachsenen für ihre Armuts gefährdung? 2. a) Wie viele Menschen lebten zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern in Armut? b) Wie viele Kinder (bis 12 Jahre), Jugendliche (zwischen 13 und 17 Jahren) und junge Erwachsene (zwischen 18 und 25 Jahren) lebten zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern in Armut? c) Was waren die Gründe bei Kindern, Jugendlichen, jun gen Erwachsenen und Erwachsenen für ihre Armuts situation? 3. Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) verän dert und was waren die Gründe für die Veränderung? 4. Was wird die Staatsregierung unternehmen, um die Armut und die Armutsgefährdung bei Kindern, Jugend lichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen zu ver ringern? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 29.01.2018 1. a) Wie viele Menschen waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern von Armut bedroht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern , Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, Altersgruppen, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? b) Wie viele Kinder (bis 12 Jahre), Jugendliche (zwischen 13 und 17 Jahren) und junge Erwachsene (zwischen 18 und 25 Jahren) waren zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern von Armut bedroht (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren, Gesamtbayern, Regierungsbezirken, Landkreisen, kreisfreien Städten, Geschlecht, Altersgruppen, absoluten Zahlen und Prozentzahlen angeben)? Zur Beantwortung wird auf die Anlage – Tabelle 1: Anzahl der armutsgefährdeten Personen in Bay ern, den Regierungsbezirken sowie den Städten München, Nürnberg und Augsburg nach Alter und Ge schlecht (nur Bayern und Regierungsbezirke), 2011 bis 2015, – Tabelle 2: Armutsgefährdungsquoten in Bayern, den Regierungsbezirken sowie den Städten München, Nürn berg und Augsburg nach Alter und Geschlecht (nur Ba yern und Regierungsbezirke), 2011 bis 2016, – Tabelle 3: Armutsgefährdungsquoten bei Kindern in Bay ern nach Altersgruppen, 2011 bis 2015, verwiesen. c) Was waren die Gründe bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen für ihre Armutsgefährdung? Grundsätzlich besagt die „Armutsgefährdungsquote“ nur, welcher Anteil der Bevölkerung ein Nettoäquivalenzein kommen von unter 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat. Der Grund für die sogenannte Armutsgefähr dung ist also ein Einkommen unterhalb dieses Wertes. Die Konstruktion der sog. Armutsgefährdungsquote be dingt gleichzeitig, dass alle Personen, die in einem armuts gefährdeten Haushalt leben, als armutsgefährdet gelten. Die Armutsgefährdung der Kinder hängt also vom Einkom men der Einkommensbezieher des Haushalts, in der Regel der Eltern, ab, da Kinder selbst in der Regel keinen Beitrag zum Haushaltseinkommen leisten. Gleiches trifft auf Jugendliche und junge Erwachsene zu, die im elterlichen Haushalt leben und keinen Beitrag zum Haushaltseinkommen leisten, z. B. weil sie eine weiterfüh rende Schule besuchen. Das Einkommen Jugendlicher und junger Erwachsener, die nicht im elterlichen Haushalt leben, ist in der Regel des Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de–Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.07.2018 Drucksache 17/20414 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20414 halb gering, weil in der Ausbildungsphase (gleich ob duale, schulische oder akademische Ausbildung) die Einkommen üblicherweise gering sind. Gleiches gilt meist für die erste Phase des Erwerbslebens nach der Ausbildung. Wie die Darstellung 2.57 des Vierten Berichts der Staats regierung zur sozialen Lage in Bayern zeigt, sind die Ar mutsgefährdungsquoten von Erwerbslosen und Nichter werbspersonen im Rentenalter besonders hoch. Das lässt den Schluss zu, dass Erwerbslosigkeit der Hauptgrund für ein Nettoäquivalenzeinkommen unterhalb der Armutsge fährdungsschwelle ist. Die höhere Armutsgefährdungsquote im Rentenalter ist v. a. auf die landwirtschaftliche Vergan genheit Bayerns und die damit verbundenen vergleichswei se niedrigen Rentenzahlbeträge zurückzuführen. 2. a) Wie viele Menschen lebten zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern in Armut? b) Wie viele Kinder (bis 12 Jahre), Jugendliche (zwischen 13 und 17 Jahren) und junge Erwachsene (zwischen 18 und 25 Jahren) lebten zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) in Bayern in Armut ? c) Was waren die Gründe bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen für ihre Armutssituation? Der deutsche Sozialstaat ist durch das Grundgesetz dazu verpflichtet, seinen Bürgerinnen und Bürgern das sozi okulturelle Existenzminium zu sichern. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 (BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 09.02.2010 – 1 BvL 1/09 – Rn. 1–220) umfasst dieses sowohl „die physische Existenz des Menschen, also Nahrung, Kleidung, Hausrat, Unter kunft, Heizung, Hygiene und Gesundheit, als auch die Si cherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben […], denn der Mensch als Person existiert notwendig in sozialen Bezügen“. Als „arm“ könnten allenfalls jene Personen gelten, deren soziokulturelles Existenzminimum nicht gedeckt ist. Die ses Existenzminimum wird in jedem Fall (auf Antrag) mit der Grundsicherung gedeckt. Da durch die Leistungen der Grundsicherung also Armut vermieden wird, können weder Zahlen zu Armen noch zu Gründen für Armut genannt wer den. 3. Wie hat sich die Armutsgefährdungsquote bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen zwischen 2007 und 2017 (Stichtag: 21.11.2017) verändert und was waren die Gründe für die Veränderung? Zur Veränderung der sog. Armutsgefährdungsquoten für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Erwachsene wird auf die Tabellen zu den Fragen 1 a bis c verwiesen. Für den Zeitraum zwischen 2007 und 2016 liegen Daten für jüngere Menschen nur für unter 18Jährige und 18 bis unter 25Jährige vor. Eine genauere Differenzierung ist des halb nicht möglich. Bei der Gruppe der unter 18Jährigen (Kinder und Jugend liche) hat sich der Wert der sog. Armutsgefährdungsquote kaum verändert. Die Entwicklung verläuft ähnlich linear wie jene der allgemeinen Armutsgefährdungsquote in Bayern, was nicht verwunderlich ist, da die Armutsgefährdung der unter 18Jährigen, wie in der Antwort zu den Fragen 1 a bis 1 c dargelegt, vom Einkommen der Einkommensbezieher im Haushalt abhängig ist. Für die Gruppe der 18 bis unter 25Jährigen (junge Er wachsene) blieb der Wert zwischen 2007 und 2012 stabil. Erst danach ist er zunächst leicht und von 2015 auf 2016 stärker gestiegen. Über die Gründe dafür können nur – al lenfalls plausible – Mutmaßungen angestellt werden. Eine solche plausible Erklärung für den Anstieg der sog. Armuts gefährdungsquote in der Gruppe der 18 bis unter 25Jäh rigen von 2015 auf 2016 könnte der massive Zugang von Flüchtlingen insbesondere im Herbst des Jahres 2015 sein, welcher sich mutmaßlich erst 2016 statistisch nieder geschlagen hat, da ein Großteil der Flüchtlinge dieser Al tersgruppe angehört. Diese Vermutung wird dadurch unter mauert, dass die (allgemeine) Armutsgefährdungsquote bei Männern stärker gestiegen ist als jene der Frauen, was da durch bedingt sein könnte, dass erheblich mehr männliche als weibliche Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Die Gruppe der Erwachsenen (ab 25 Jahre) zerfällt in der Statistik in drei Alterskohorten: – 25 bis unter 50, – 50 bis unter 65, – 65 und älter. Ein Wert für alle Erwachsenen (ab 18) oder alle Erwachse nen, die 25 und älter sind, steht nicht zur Verfügung. Der Wert für die Gruppe der 25 bis unter 50Jährigen ist von 2007 bis 2016 leicht gestiegen. Der Anstieg fand eben falls vor allem von 2015 auf 2016 statt. Auch hier wäre also – ebenfalls aufgrund der Altersstruktur der Geflüchteten – der Flüchtlingszuzug ein plausibler Grund. Für die Gruppe der 50 bis unter 65Jährigen ist der Wert nur marginal gestiegen und der Anstieg liegt im Rahmen der langjährigen Schwankung. Mutmaßungen über Gründe für solch marginale Schwankungen wären verfehlt. Für die Gruppe der 65Jährigen und Älteren ist der Wert seit 2007 hingegen deutlicher gestiegen. Plausible Gründe hierfür liegen nicht auf der Hand. 4. Was wird die Staatsregierung unternehmen, um die Armut und die Armutsgefährdung bei Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Erwachsenen zu verringern? Zur Unterscheidung von Armut und sog. Armutsgefährdung wird auf die Antwort zu den Fragen 2 a bis 2 c verwiesen. Für die sog. Armutsgefährdung von Kindern und Jugend lichen gilt: Die Lebenslage von Kindern und Jugendlichen kann nicht isoliert von der Situation der Eltern angegangen werden, denn wie in der Antwort zu Frage 1 c dargelegt ist die Armutsgefährdung der Kinder und der meisten Jugend lichen vom Einkommen der Eltern abhängig. Ein ausrei chendes Einkommen der Eltern ist also der Schlüssel, um die sog. Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen zu verringern. Arbeitsmarkt: Die wichtigste Voraussetzung hierfür ist ein florierender Ar beitsmarkt. Hier steht Bayern dank jahrzehntelanger um sichtiger Struktur und Arbeitsmarktpolitik hervorragend da. Diese erfolgreiche Politik wird fortgesetzt. Die Arbeitslosigkeit lag im Jahresdurchschnitt 2017 bei nur 3,2 Prozent, dem niedrigsten Wert seit Einführung der aktuellen Erhebungsmethodik. Es ist mit Abstand die nied rigste Arbeitslosenquote aller Bundesländer. Die Zahl der Arbeitslosen wurde in den vergangenen zehn Jahren um Drucksache 17/20414 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 rund 34 Prozent reduziert und die Arbeitslosenquoten der Regierungsbezirke haben sich sehr deutlich angenähert. Der Abstand zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Wert beträgt nur noch einen Prozentpunkt. Die Arbeitskräf tenachfrage ist weiter ungebrochen hoch. 2017 ist darüber hinaus zum ersten Mal ein überproportionaler Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit gelungen (10,1 Prozent) und auch bei der Arbeitslosigkeit von Älteren ist ein Rückgang zu ver zeichnen (5,8 Prozent). Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Lang zeitarbeitslosigkeit weiter zu reduzieren. Sie setzt dabei auf den ganzheitlichen Ansatz, der in zwei Modellprojekten in Nürnberg und Fürth erfolgreich getestet wurde. Mit dem Ge samtkonzept „CURA – Coaching von Familien zur Bekämp fung urbaner Arbeitslosigkeit“ wird dieser Ansatz nun vor allem in urbanen Zentren mit vergleichsweise hoher Arbeits losigkeit weitergeführt. Kern des ganzheitlichen Ansatzes ist die intensive Zusammenarbeit von Jobcenter und Jugend amt, um nicht nur den Langzeitarbeitslosen, sondern seine ganze Familie in den Blick zu nehmen. Erwerbsfähigen soll so der Weg zurück in den Arbeitsmarkt und Kindern ein ge lingendes Aufwachsen ermöglicht werden. Die Staatsregie rung unterstützt die Jobcenter hier mit bis zu 1,8 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Zudem soll, vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Landtag, auch eine Förderung der Jugendämter mit zusätzlichen Landesmitteln erfolgen. Ausbildung: Jugendliche und junge Erwachsene haben in Bayern be ste Chancen am Arbeitsmarkt und damit auf auskömmliche Einkommen. Die Jugendarbeitslosigkeit (unter 25Jährige) lag im Jahresdurchschnitt 2017 bei nur 2,8 Prozent. Mit der „Allianz für starke Berufsbildung“ wird die Staatsregierung auch weiterhin jene Jugendlichen unterstützen, die – trotz hervorragender Situation am Ausbildungs und Arbeits markt – Schwierigkeiten haben, den ersten Schritt in den Ausbildungs bzw. Arbeitsmarkt zu gehen, denn er ist ent scheidend für eine erfolgreiche Erwerbsbiographie. Fort- und Weiterbildung: Qualifizierung sowie Fort und Weiterbildung sind der Schlüssel zu einer möglichst ununterbrochenen Erwerbsbio grafie. Eine solche ist sowohl während als auch nach dem Erwerbsleben der beste Schutz vor niedrigen Einkommen, die statistisch Armutsgefährdung bedingen. Deshalb fördert die Staatsregierung mit dem Arbeitsmarktfonds (Fördervo lumen 2017: 3,2 Mio. Euro) und dem Europäischen Sozial fonds (bisheriges Fördervolumen in der aktuellen Förderpe riode 2014–2020 rd. 93 Mio. Euro) Weiterbildungsaktivitäten von Beschäftigten und Unternehmen. Mit einem „Pakt für Weiterbildung“ wird zusätzlich zu den bestehenden Maßnahmen dafür gesorgt werden, dass Bay erns Beschäftigte und Betriebe stets am Puls der Zeit sind. Die Staatsregierung ist deshalb im engen Austausch mit den maßgebenden Arbeitsmarktakteuren, d. h. der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung, um dieses Jahr den „Pakt für Weiterbildung“ schließen zu können. Des sen Fokus wird auf dem besonderen Qualifizierungsbedarf in einer zunehmend digitalisierten Arbeitswelt liegen. Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Auch der Vereinbarkeit von Familie und Beruf kommt für möglichst ununterbrochene Erwerbsbiografien besondere Bedeutung zu. Hierzu tragen vor allem bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote, der Aus bau der Ganztagsangebote und eine familienfreundliche Ar beitswelt bei. Die Staatsregierung fördert die Vereinbarkeit insbesondere über ihre massive Unterstützung der Kommu nen beim Ausbau und beim Betrieb von Kinderbetreuungs einrichtungen. Im Zeitraum 2008 bis Ende 2024 stellt der Freistaat den Kommunen Investitionsmittel in Höhe von bis zu 1,62 Mrd. Euro (davon 696,1 Mio. Euro Bundesmittel und 922 Mio. Euro Landesmittel) zur Verfügung. Neben den An geboten der Kinderbetreuung wurde mit dem „Familienpakt Bayern“ ein einzigartiges Instrument geschaffen, das fami lienfreundliche Personalpolitik in den Unternehmen fördert und so die Vereinbarkeit weiter voranbringt. Beinahe 500 Mitglieder und Netzwerkpartner wirken mit. Der Familien pakt wird weiter ausgebaut. Im Jahr 2017 konnte die Mitglie derzahl mehr als verdoppelt werden. Finanzielle Unterstützung für Familien aus Landesmitteln : Bayern gewährt – neben Sachsen – als einziges Bundes land eine eigene Familienleistung: das Landeserziehungs geld. Seit 01.01.2017 gelten höhere Einkommensgrenzen, damit mehr Familien die Leistung beziehen können. Allein erziehende haben überproportional davon profitiert. Die neuen Einkommensgrenzen betragen für das erste Kind bei Paaren 34.000 Euro netto (vorher: 25.000 Euro) und bei Al leinerziehenden 31.000 Euro (vorher: 22.000 Euro) netto im Jahr. Die Grenzen erhöhen sich je Kind um 4.400 Euro (vor her 3.140 Euro) netto. Das Landeserziehungsgeld leistet so einen wichtigen Beitrag zum Einkommen insbesondere einkommensschwächerer Familien. Seit Bestehen des Lan deserziehungsgeldes wurden über 3 Mrd. Euro an Familien ausgezahlt. Auch das Bayerische Betreuungsgeld, das über 75 Pro zent der Eltern beantragen, stellt eine Entlastung insbeson dere für einkommensschwächere Familien dar. Familienpolitische Aktivitäten auf Bundesebene: Auf Bundesebene setzt sich die Staatsregierung weiter ins besondere für einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter sowie eine finanzielle Entlastung von Fa milien ein. Wesentlich dazu beitragen können insbesondere eine Erhöhung des Kindergelds und des Kinderfreibetrags, eine Weiterentwicklung des Kinderzuschlags, Verbesse rungen bei den Leistungen zu Bildung und Teilhabe für Kin der sowie eine finanzielle Unterstützung der Wohneigen tumsbildung von Familien. Maßnahmen für ältere Erwachsene: Generell muss für alle Rentner gelten: Wer sein Leben lang gearbeitet und vorgesorgt hat, muss im Alter ausreichend versorgt sein. Aus diesem Grund setzt sich die Staatsregie rung auf Bundesebene weiter dafür ein, dass das Renten niveau auskömmlich bleibt. Im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung profi tieren Frauen und Männer von den von der Staatsregierung bereits durchgesetzten oder geforderten gezielten renten rechtlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut. Hierzu zählen insbesondere die Anrechnung von drei Kin dererziehungsjahren für alle Mütter oder Väter, eine bes sere Förderung von Geringverdienern in der privaten und betrieblichen Altersversorgung sowie eine verbesserte Absi cherung von Erwerbsgeminderten. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20414 Mit der „Flexirente“ wurden die Rahmenbedingungen für eine Beschäftigung neben dem Rentenbezug verbessert und damit eine dauerhafte Rentenaufbesserung ermöglicht. Um die sog. Armutsgefährdungsquote älterer Menschen (ab 65 Jahre) zu reduzieren, sind langfristige Maßnahmen nötig. Essenziell für die finanzielle Absicherung im Alter ist eine möglichst durchgängige Erwerbsbiografie. Hierfür ste hen die Chancen in Bayern aufgrund der hervorragenden Arbeitsmarktsituation (vgl. o.) besonders gut. Damit der An teil v. a. an Frauen mit niedrigem Einkommen im Alter sinkt, ist deren Erwerbsbeteiligung besonders wichtig. Hier sind die o. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von großer Bedeutung. Drucksache 17/20414 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20414 Anlage Drucksache 17/20414 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlage Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20414 Anlage