Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 21.12.2017 Erkenntnisse über die bayerische „Prepper-Szene“, insbesondere „Doomer“, und ihre Verbindungen zu anderen Organisationen „Prepper“ (abgeleitet von „to be prepared“ [engl.], zu Deutsch: „bereit sein“) bezeichnet Personen, die sich mittels individueller Maßnahmen auf jedwede Art von Katastrophen vorbereiten, z. B. durch Einlagerung von Lebensmittelvorräten , die Errichtung von Schutzbauten oder Schutzvorrichtungen an bestehenden Gebäuden, das Vorhalten von Schutzkleidung, Werkzeuge, Waffen u. a. m. Die „Prepper-Szene“ stellt sich als eine nichthomogene Gruppierung dar. Über die an sich lobenswerte Katastrophenvorsorge deutlich hinausgehend, treiben einige Prepper durchaus politisch problematische Gedanken an. Einige sehen die staatliche Ordnung kurz vor dem Zusammenbruch , andere propagieren dies politisch, andere sehnen regelrecht einen Bürgerkrieg herbei. Das Innenministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern bezeichnet letztere Gruppen als „Doomer“ oder auch „Doomesday Prepper“ und richtete eine Arbeitsgruppe ein, deren Aufgabe ein Lagebild der Prepper-Szene ist. Auch die Innenministerkonferenz setzte auf der Tagung am 8./9. Dezember das Thema auf die Tagesordnung, um die Radikalisierungspotenziale zu ergründen. Die der „Reichsbürger“-Szene zugerechneten Selbstverwalter könnten neben der propagierten staatlichen Autonomie „preppen“, um auf „ihrem Hoheitsgebiet“ für den Fall der Fälle einige Zeit „autark“ leben zu können. Je wichtiger die eigenen Vorräte genommen werden, desto größer könnte auch die Bereitschaft sein, diese mit Waffengewalt zu verteidigen . Laut Autor Lucius Teidelbaum (siehe http://www.der-rech te-rand.de/archive/2546/survivalismus-prepper/) gehören Krisenszenarien, Untergangsphantasien und Kulturpessismus zum festen Bestandteil extrem rechten Denkens. Völkische Akteure bis hin zur Identitären Bewegung sehen besonders durch die kürzlich erfolgten Flüchtlingsströme das ethnisch homogen gedachte „deutsche Volk“ vor einem „Endkampf“ um diese Homogenität und warnen szeneübergreifend vor dem „Volkstod“. Als Reaktion auf diese „Krise“ zieht es laut Teidelbaum einen Teil der Szene aufs dünn und „deutsch“ besiedelte Land, gern unter Gleichgesinnten. Ein anderer Teil hofft auf einen „Rassenkrieg“, dem dann eine ethnisch reinigende Wirkung zugesprochen wird. Zur „Vorsorge “ für den „Bürgerkrieg“ gehörten laut Teidelbaum dann auch Listen mit zu bekämpfenden politischen Gegnern. Die Krisenangst bedient prominent der rechtsgerichtete KOPP-Verlag. Der verstorbene Autor Udo Ulfkotte warnte direkt vor einem angeblich drohenden „Bürgerkrieg“. Im Sortiment befindet sich ein eigenes Handbuch für „Prepper“. An Ausrüstung gibt es dort zur „Krisenvorsorge“ Langzeitlebensmittel , Saatgutpakete, Kurbeltaschenlampen, Wasserfilter bis hin zu Pfeffersprays und Elektroschockern. Der vom Verlag im April 2016 veranstaltete Kongress stand komplett unter dem Thema. Im August kam es zu einer Razzia gegen eine Prepper- Gruppe namens „Nordkreuz“ in Mecklenburg-Vorpommern. Gefunden wurden auch Listen mit politischen Gegnern. Zu dem betroffenen Personenkreis gehörte ein Polizeibeamter . Auch der Reichsbürger Wolfgang P. soll in seinem Keller größere Mengen an Öl gebunkert haben. Im Mai 2008 schoss der gelernte Betonbauer Michael K. in Bayreuth auf zwei Polizisten und tötete sich anschließend selbst. Er hatte mehr als 20 Erddepots in Deutschland und Österreich angelegt, in denen sich Waffen, Bomben und Gegenstände zum Überleben befanden. Die Tageszeitung berichtete am 07.12.2017 von Prepper-Gruppen in Süddeutschland (http://www.taz.de/Konferenz-der-Innenminister/!5464367/) Der Sprecher der Preppergemeinschaft Deutschland, Bastian Blum, sprach gegenüber der Süddeutschen Zeitung (http://www.sueddeutsche.de/panorama/angst-vor-kata strophen-verfassungsschutz-will-prepper-szene-beobachten -1.3784564) von Unterwanderungsversuchen durch Rechtsextreme. Im gleichen Artikel bezeichnete sich der „Abteilungsleiter Süd“ des 2017 gegründeten Prepper e. V. zwar als unpolitisch, beschrieb sich allerdings als „national und sozial“ eingestellt. 2015 kam es zum Prozess gegen einen Himmelkroner, der 240.000 Euro veruntreut hatte, um sich u. a. im Garten einen Bunker anzulegen. Er hatte zudem zwei Handgranaten, Rohrbomben und Schwarzpulver gehortet (http://www.infranken.de/regional/kulmbach/Bun ker-Mann-legt-Gestaendnis-ab;art312,1151835) . Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse über „Prepper“ in Bayern bzw. eine „Prepper-Szene“ in Bayern? b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Staatsregierung die Anzahl der Personen in Bayern ein, die sich als „Prepper“ bezeichnen oder sich der „Prepper-Szene“ zugehörig fühlen oder ihr nahestehen? c) Gib es unter „Preppern“ in Bayern auch „Doomer“? 2. a) Sind der Staatsregierung Verbindungen von „Preppern “ oder Personen aus der „Prepper-Szene“ in Bayern zu Reichsbürgern oder Personen, die der Reichsbürgerbewegung/-ideologie nahestehen, bekannt ? b) Ist bekannt, ob Reichsbürger oder Personen, die der Reichsbürgerbewegung/-ideologie nahestehen, der „Prepper-Szene“ zugerechnet werden können? 3. a) Sind der Staatsregierung Verbindungen der „Prepper- Szene“ zu rechtsextremistischen oder rechtsradikalen Organisationen, Gruppierungen, Netzwerken, Strömungen u. Ä. bekannt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.07.2018 Drucksache 17/20527 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20527 b) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, ob den Sicherheitsbehörden bekannte Personen, die dem rechtsextremistischen/-radikalen Spektrum zuzurechnen sind, sich als „Prepper“ bezeichnen oder sich der „Prepper-Szene“ zugehörig fühlen oder ihr nahestehen ? 4. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob bayerische Polizeibeamte Kontakte zu oder Verbindungen in eine bayerische oder außerbayerische „Prepper- Szene“ unterhalten oder durch „preppertypische/-s“ Äußerungen oder Verhalten auffällig geworden sind? b) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob sonstige Staatsbedienstete Kontakte zu oder Verbindungen in eine bayerische oder außerbayerische „Prepper-Szene “ unterhalten oder durch „preppertypische/-s“ Äußerungen oder Verhalten auffällig geworden sind? 5. a) Gab es in Bayern Waffen- oder Munitionsfunde bei Personen, die sich als „Prepper“ bezeichnen oder sich der „Prepper-Szene“ zugehörig fühlen oder ihr nahestehen ? b) Wie gefährlich schätzt die Staatsregierung die unterschiedlichen Ausprägungen innerhalb der „Prepper- Szene“ ein, auch im Hinblick auf möglichen legalen oder illegalen Waffenbesitz? c) Bei welchen Gelegenheiten wurden von Polizeieinheiten in den letzten fünf Jahren Namenslisten in Print und digital mit vornehmlich der linken Szene angehörigen Personen gefunden? 6. a) Wie oft waren „Prepper“ schon Teil der Besprechungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum? b) Welche Strategien beabsichtigt die Staatsregierung gegen Personen, die einen baldigen Untergang der staatlichen Ordnung befürchten oder befürworten? 7. a) Welche baurechtlichen Vorschriften gibt es für die Anlage von Erdbunkern auf dem eigenen Grundstück, die im Krisenfall Vorräte und Menschen beherbergen sollen ? b) Wenn Erdbunker zu genehmigen sind, wie oft wurden solche Bunkerbauten in den letzten fünf Jahren in Bayern genehmigt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.01.2018 1. a) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse über „Prepper “ in Bayern bzw. eine „Prepper-Szene“ in Bayern ? b) Wenn ja, wie hoch schätzt die Staatsregierung die Anzahl der Personen in Bayern ein, die sich als „Prepper“ bezeichnen oder sich der „Prepper-Szene “ zugehörig fühlen oder ihr nahestehen? c) Gib es unter „Preppern“ in Bayern auch „Doomer “? Bei „Preppern“ (abgeleitet von to be prepared – vorbereitet sein) handelt es sich um Personen, die sich auf ein erhebliches Großschadensereignis bis hin zu einem Untergang der Zivilisation vorbereiten. Dabei ist die Szene nicht auf Deutschland beschränkt. Diese Vorbereitungen können die unterschiedlichsten Ausprägungen haben. Sie reichen vom Anlegen von Vorräten bis hin zum Bau von Bunkern oder Training von entsprechenden Überlebensfähigkeiten in speziellen Kursen. Zumindest Teile der Szene scheinen auch den Umgang und den Besitz von Waffen in diese Vorbereitungen mit einzubeziehen. Dabei ist nach jetzigem Kenntnisstand von einer sehr heterogenen Szene auszugehen, die sich in unterschiedlichstem Maße auf eventuelle Krisenszenarien vorbereitet. Unter den „Preppern“ stellen die „Doomer“ eine Sonderform dar. Sie bereiten sich auf den kompletten Zusammenbruch der menschlichen Zivilisation vor. Als Ursache dieses Zusammenbruchs werden z. B. die derzeitigen ökologischen Entwicklungen gesehen. Dabei handelt es sich nicht um ein vorrübergehendes Ereignis wie etwa einen Stromausfall, für den es reichen würde, Vorräte in Form von Lebensmitteln, Wasser oder etwa Kerzen anzulegen. Für ein derartiges Krisenszenario werden speziellere Formen von Überlebenstechniken etwa in Form von Survivalkenntnissen benötigt, um auch dauerhaft ohne die Vorteile moderner Zivilisationen überleben zu können. Derzeit liegen keine Erkenntnisse über verfassungsfeindliche Bestrebungen der „Prepper-Szene“ oder einzelner Gruppierungen innerhalb der Szene vor. Da die „Prepper- Szene“ nicht dem Beobachtungsauftrag des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV) unterliegt, können keine Aussagen über Größe und Struktur der Szene getroffen werden. Auch im Rahmen der Vorgangsverwaltung der Polizei ist eine systematische Erfassung von Personen, die der Szene der „Prepper“ bzw. „Doomer“ zuzurechnen wären, derzeit nicht möglich. Zudem werden „Prepper“ bzw. „Doomer“ im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes nicht als eigenes Themenfeld erfasst und sind somit auch dort nicht statistisch recherchierbar. Die alleinige Kenntniserlangung von Personen, die ausschließlich große Mengen Vorräte lagern, bietet zudem für sich allein betrachtet noch keine ausreichende Grundlage zur polizeilichen Speicherung. Der Bayerischen Polizei liegen folgende Erkenntnisse zu aktuell in Bayern wohnhaften „Preppern“ vor: PP1Oberbayern Nord: 1 Person PP Oberbayern Süd: 1 Person PP Schwaben Süd/West: 1 Person PP Unterfranken: 3 Personen (davon wird eine Person als „Doomer“ eingestuft) Erkenntnisse zu Personen, bei denen Bezüge zur „Prepper- Szene“ möglich sind, liegen in folgenden Polizeipräsidien vor: PP Mittelfranken: 2 Personen PP München: 2 Personen PP Niederbayern: 2 Personen 1 Polizeipräsidium (PP) Drucksache 17/20527 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2. a) Sind der Staatsregierung Verbindungen von „Preppern “ oder Personen aus der „Prepper-Szene“ in Bayern zu Reichsbürgern oder Personen, die der Reichsbürgerbewegung/-ideologie nahestehen, bekannt? b) Ist bekannt, ob Reichsbürger oder Personen, die der Reichsbürgerbewegung/-ideologie nahestehen , der „Prepper-Szene“ zugerechnet werden können? Bei den unter der Antwort zu den Fragen 1 a bis 1 c aufgeführten Personen handelt es sich in sechs Fällen um Personen im Sinne der Fragen 2 a und 2 b: PP München: 2 Personen (möglicher Bezug zur „Prepper-Szene“) PP Oberbayern Nord: 1 Person (Bezug zur „Prepper-Szene“) PP Oberbayern Süd: 1 Person (Bezug zur „Prepper-Szene“) PP Schwaben Süd/West: 1 Person (Bezug zur „Prepper-Szene“) PP Unterfranken: 1 Person (Bezug zur „Prepper-Szene“) 3. a) Sind der Staatsregierung Verbindungen der „Prepper -Szene“ zu rechtsextremistischen oder rechtsradikalen Organisationen, Gruppierungen, Netzwerken , Strömungen u. Ä. bekannt? Nein. b) Hat die Staatsregierung Erkenntnisse darüber, ob den Sicherheitsbehörden bekannte Personen, die dem rechtsextremistischen/-radikalen Spektrum zuzurechnen sind, sich als „Prepper“ bezeichnen oder sich der „Prepper-Szene“ zugehörig fühlen oder ihr nahestehen? In der rechtsextremistischen Szene erfreuen sich Untergangsszenarien einer gewissen Beliebtheit bzw. wird mit einem baldigen Kollaps des Systems gerechnet. Eine organisatorische Überschneidung zwischen der rechtsextremistischen Szene und der „Prepper-Szene“ ist derzeit in Bayern nicht erkennbar. Die Bemühungen von Rechtsextremisten, sich auf eventuelle Katastrophenszenarien vorzubereiten, finden entweder gruppenintern oder weitgehend unstrukturiert statt. Die „Prepper-Szene“ wird durch Rechtsextremisten in Bayern bislang kaum thematisiert. 4. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob bayerische Polizeibeamte Kontakte zu oder Verbindungen in eine bayerische oder außerbayerische „Prepper-Szene“ unterhalten oder durch „preppertypische/-s“ Äußerungen oder Verhalten auffällig geworden sind? b) Hat die Staatsregierung Kenntnis darüber, ob sonstige Staatsbedienstete Kontakte zu oder Verbindungen in eine bayerische oder außerbayerische „Prepper-Szene“ unterhalten oder durch „preppertypische/-s“ Äußerungen oder Verhalten auffällig geworden sind? Die Staatsregierung geht davon aus, dass auch Staatsbedienstete – wie dies beispielsweise das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe allgemein empfiehlt – in individuell unterschiedlichem Maß und im Rahmen der Gesetze Vorsorge für Katastrophenfälle treffen. Allein dieser Umstand bietet jedoch ohne Hinzutreten einschlägiger Anhaltspunkte keinen Anlass zu Zweifeln an der Verfassungs - und Rechtstreue der Bediensteten. 5. a) Gab es in Bayern Waffen- oder Munitionsfunde bei Personen, die sich als „Prepper“ bezeichnen oder sich der „Prepper-Szene“ zugehörig fühlen oder ihr nahestehen? Nachfolgende Waffen- und/oder Munitionsfunde sind bei Personen, die unter den Fragen 1 a bis 1 c aufgeführt wurden , bekannt. PP Oberbayern Nord: zur Schusswaffe umgebaute PTB-Waffe samt Munition PP Oberbayern Süd: ein geladener großkalibriger Revolver, ein doppelläufiges Schrotgewehr, gefüllte Magazine für ein militärisches halbautomatisches Sturmgewehr sowie mehrere tausend Schuss Munition PP Niederbayern: eine Dekorationswaffe einer Maschinenpistole, eine Schreckschusspistole, eine Dekorationswaffe einer Pistole, eine Dekorationswaffe eines Revolvers ohne Trommel, ein Schreckschuss-/Gasrevolver, eine Dekorationswaffe eines Selbstladegewehrs, ein Wurfstern, ein Butterflymesser, ein Würgeholz (Nunchaku), ein Waffenlauf für Selbstladepistole , ein Waffenlauf für Gewehr, ein Elektroschocker ohne Prüfzeichen, ein Zündhütchen, Werkzeug/Computerdateien zur Bearbeitung von Waffen sowie zur Herstellung von Munition sowie über 100 Patronen mit scharfer Munition und unzählige Patronenhülsen unterschiedlichsten Kalibers, Treibladungspulver sowie ein Gemisch aus Treibladungsund Schwarzpulver PP Schwaben Süd/West: eine Schreckschusswaffe und die passende Munition PP Unterfranken: eine Wurfaxt, eine Langaxt, diverse Messer, ein Schreckschussrevolver mit Munition, ein Bogen mit Pfeilen, eine Armbrust mit Bolzen, eine Machete, ein Teleskopschlagstock , ein Eisenschlagstock, ein Tierabwehrspray und eine Schleuder mit mehreren Stahl- und Glaskugeln b) Wie gefährlich schätzt die Staatsregierung die unterschiedlichen Ausprägungen innerhalb der „Prepper-Szene“ ein, auch im Hinblick auf möglichen legalen oder illegalen Waffenbesitz? Derzeit liegen nur wenige Erkenntnisse über Personen, die der „Prepper-Szene“ zugeordnet werden können, vor. Eine konkrete Gefährdungsbewertung kann deshalb nicht abgeben werden. Gegen vier Personen, die der „Prepper-Szene“ zugerechnet werden, sind bisher waffenrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Die Waffenbehörden haben in einem Fall die Waffenerlaubnis widerrufen und in einem Fall ein allgemeines Waffenbesitzverbot erlassen; in den beiden übrigen Fällen sind die behördlichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen . Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20527 c) Bei welchen Gelegenheiten wurden von Polizeieinheiten in den letzten fünf Jahren Namenslisten in Print und digital mit vornehmlich der linken Szene angehörigen Personen gefunden? Hierzu liegen derzeit keine Erkenntnisse vor. 6. a) Wie oft waren „Prepper“ schon Teil der Besprechungen im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum ? Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) mit Sitz in Berlin werden Sachverhalte aus dem Phänomenbereich Islamismus und islamistischer Terrorismus behandelt. Dort wurde die „Prepper-Szene“ bis jetzt nicht thematisiert. Im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) mit Sitz in Köln gab es zumindest in einem besprochenen Fall Bezüge zur „Prepper-Szene“. Die im GTAZ und GETZ behandelten Themen unterliegen aus operativen Gesichtspunkten teilweise der Geheimhaltung . b) Welche Strategien beabsichtigt die Staatsregierung gegen Personen, die einen baldigen Untergang der staatlichen Ordnung befürchten oder befürworten ? Sofern diese Personen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen oder von ihnen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, werden die Sicherheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen ergreifen. 7. a) Welche baurechtlichen Vorschriften gibt es für die Anlage von Erdbunkern auf dem eigenen Grundstück , die im Krisenfall Vorräte und Menschen beherbergen sollen? Die in der Fragestellung beschriebenen Erdbunker sind bauordnungsrechtlich bauliche Anlagen im Sinn von Art. 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 Satz 1 der Bayerischen Bauordnung (BayBO). Soweit sie Bestandteil eines weitergreifenden Bauvorhabens , also Teil eines zu errichtenden Wohngebäudes sind, richtet sich ihre bauaufsichtliche Genehmigungspflicht nach den für das Hauptgebäude geltenden Vorschriften. Soweit sie eigenständig errichtet werden sollen, sind sie, soweit sie keiner der in Art. 57 BayBO aufgezählten Fallgruppen unterfallen , verfahrenspflichtig. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a BayBO regelt, dass Gebäude mit einem Rauminhalt von bis zu 75 m³ verfahrensfrei sind, soweit sie nicht im Außenbereich liegen. Materiell-bauordnungsrechtlich handelt es sich bei den beschriebenen „Bunkern“ um Gebäude im Sinne von Art. 2 Abs. 2 BayBO, da sie selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen sind, die von Menschen betreten werden können. Sie müssen deshalb die für Gebäude geltenden Anforderungen des Bauordnungsrechts einhalten. Bauplanungsrechtlich sind die beschriebenen Gebäude bei entsprechender bodenrechtlicher Relevanz entweder Bestandteil eines Vorhabens oder aber sie sind als eigenständiges Vorhaben im Sinne von § 29 des Baugesetzbuchs (BauGB) zu beurteilen. Die Zulässigkeit solcher Vorhaben beurteilt sich gemäß § 29 Abs. 1 BauGB materiel-bauplanungsrechtlich nach §§ 30 bis 37 BauGB. b) Wenn Erdbunker zu genehmigen sind, wie oft wurden solche Bunkerbauten in den letzten fünf Jahren in Bayern genehmigt? Der Staatsregierung liegen keine Zahlen zur Beantwortung dieser Frage vor. Nachdem die Baustatistik bauliche Anlagen nicht nach der Art des Nebengebäudes erfasst, sind solche Zahlen mit einem vertretbaren Aufwand auch nicht zu erheben. Belastbare Zahlen hinsichtlich der verfahrenspflichtigen Anlagen erhielte man nur, wenn alle unteren Bauaufsichtsbehörden sämtliche Bauanträge der vergangenen fünf Jahre daraufhin durchsehen würden.