Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 01.12.2017 Übergabe von Förderbescheiden Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) übergibt in größeren Veranstaltungen Förderbescheide an Bürgermeister und Landräte zu verschiedenen Gelegenheiten, wie z. B. bei der Ausschüttung von Stabilisierungshilfen und Breitbandausbauzuschüssen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Personalkosten fallen im Bereich des StMFLH für die Vorbereitung und Durchführung solcher gebündelten Empfänge zur Übergabe von Förderbescheiden an? 2. Für welche Fördermittelübergaben fanden 2017 solche Empfänge statt? 3. Welche Kosten entstehen durchschnittlich, wenn der Minister oder der Staatssekretär vor Ort einen solchen Förderbescheid übergibt? 4. Welche Kosten entstehen, wenn die Förderbescheide wie früher per Post an die Kommunen versandt werden ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.01.2018 Zu 1.: Über den Personalaufwand für Vorbereitung und Durchführung des Termins werden keine Aufzeichnungen geführt. Zu 2.: Es fanden im Jahr 2017 gesammelte Förderbescheidübergaben in den Bereichen Regionalmanagement, Konversionsmanagement , Breitband und Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen statt. Zu 3.: Soweit bekannt entstehen keine nennenswerten Kosten. Die Termine stehen meist im Zusammenhang mit weiteren Terminen und werden von den Kommunen vor Ort selbst organisiert. Zu 4.: Beim Versand der Bescheide an die Kommunen würden die üblichen Portokosten anfallen. Förderbescheide werden auf Wunsch auch auf dem Postweg übermittelt. Die bayerischen Kommunen sind aktuell 3.150 Mal in ein Breitband-Förderverfahren eingestiegen. Rund 2.140 Förderbescheide konnten bereits übergeben werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.04.2018 Drucksache 17/20528 Bayerischer Landtag