Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Martin Stümpfig BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.11.2017 EMAS und ISO 14001 in der öffentlichen bayerischen Verwaltung Umweltmanagementsysteme zeigen Möglichkeiten auf, wo und wie umweltfreundliches Handeln umgesetzt werden kann. Die Staatsministerien können hier eine große Vorbildfunktion übernehmen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden lassen regelmäßig eine Umwelterklärung nach EMAS erstellen (bitte einzeln auflisten)? b) Für welche Jahre wurde diese erstellt? c) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden planen, eine Umwelterklärung nach EMAS erstellen zu lassen (bitte einzeln auflisten)? 2. a) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden lassen regelmäßig eine Umwelterklärung nach ISO 14001 erstellen (bitte einzeln auflisten)? b) Für welche Jahre wurde diese erstellt? c) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerten Behörden planen, eine Umwelterklärung nach ISO 14001 erstellen zu lassen (bitte einzeln auflisten)? 3. a) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden lassen regelmäßig eine Umwelterklärung nach ISO 50001 erstellen (bitte einzeln auflisten)? b) Für welche Jahre wurde diese erstellt? c) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden planen, eine Umwelterklärung nach ISO 50001 erstellen zu lassen (bitte einzeln auflisten)? 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das freiwillige Instrument der EMAS-Umwelterklärungen? b) Wie beurteilt die Staatsregierung das freiwillige Instrument der ISO-14001-Umwelterklärungen? c) Wie beurteilt die Staatsregierung das freiwillige Instrument der ISO-50001-Umwelterklärungen? 5. Nutzen die Staatsregierung, die Staatsministerien oder deren nachgelagerte Behörden andere Instrumente , um die Umweltleistungen zu erfassen und zu beurteilen? 6. Wie hat sich der Energieverbrauch in den letzten 20 Jahren für die Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden entwickelt, die keine Umwelterklärung nach EMAS oder ISO 14001 erstellen lassen? 7. a) In welcher Form unterstützt die Staatsregierung die Erstellung von Umweltmanagementsystemen durch Unternehmen und Körperschaften? b) Welche Unterstützungen finanzieller Art wurden durch die Staatsregierung erbracht (bitte detailliert auflisten )? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 30.01.2018 1. a) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden lassen regelmäßig eine Umwelterklärung nach EMAS erstellen (bitte einzeln auflisten)? Umweltmanagementsysteme nach EMAS sind weder für Unternehmen noch für die bayerischen Behörden verpflichtend . Eine Recherche bei den Staatsministerien und deren nachgeordneten Behörden hat ergeben, dass das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV), das Landesamt für Umwelt und die Hochschule Weihenstephan- Triesdorf regelmäßig eine Umwelterklärung nach EMAS erstellen . b) Für welche Jahre wurde diese erstellt? Das StMUV bzw. das jeweilige Vorgängerministerium (bis 2004 Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen , 2004 bis 2010 Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, 2010 bis 2014 Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit) hat bereits 1997 ein Umweltmanagementsystem analog zur EMAS-Verordnung eingeführt und erstellt seit 2000 jährlich eine Umwelterklärung bzw. eine Aktualisierung der Umwelterklärung, die unter http://www.stmuv.bayern.de/themen/agenda/behoerden/ umw_erklaer/index.htm abrufbar ist. Das Landesamt für Umwelt erstellt seit 2002 jährlich eine Umwelterklärung bzw. eine aktualisierte Umwelterklärung, die unter https://www.lfu.bayern.de/wir/oeko_audit/index. htm abrufbar ist. Die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf erstellt seit 2014 jährlich eine Umwelterklärung, die unter https://www. hswt.de/hochschule/hochschule/umweltmanagement.html abrufbar ist. c) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden planen, eine Umwelterklärung nach EMAS erstellen zu lassen (bitte einzeln auflisten)? Die Ostbayerische Technische Hochschule Amberg-Weiden plant, ab 2018 einen internen Umweltbericht in Anlehnung an den EMAS-Standard zu erstellen. Darüber hinaus bestehen derzeit keine Planungen weiterer Ressorts oder de- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.03.2018 Drucksache 17/20559 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20559 ren nachgeordneter Behörden, eine Umwelterklärung nach EMAS erstellen zu lassen. 2. a) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden lassen regelmäßig eine Umwelterklärung nach ISO 14001 erstellen (bitte einzeln auflisten )? b) Für welche Jahre wurde diese erstellt? c) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerten Behörden planen, eine Umwelterklärung nach ISO 14001 erstellen zu lassen (bitte einzeln auflisten )? Die Erstellung einer Umwelterklärung ist lediglich im Rahmen des EMAS-Standards vorgesehen. ISO 14001 ist ein weltweit angewendeter Standard für Umweltmanagementsysteme , der im Gegensatz zu EMAS keine Veröffentlichung oder sonstige Umwelterklärung vorsieht. Die Erstellung einer Umwelterklärung nach ISO 14001 ist daher nicht möglich . Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 sind weder für Unternehmen noch für die bayerischen Behörden verpflichtend . Die Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem im Rahmen von EMAS entsprechen gemäß Anhang II der EMAS-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009) den Vorgaben der ISO 14001. Insoweit erfüllen – das StMUV, – das Landesamt für Umwelt und – die Hochschule Weihenstephan-Triesdorf auch die Anforderungen der ISO 14001. Darüber hinaus sind Umweltmanagementsysteme nach ISO 14001 im Hauptmünzamt (seit 2005) und in der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hof (seit 2017) eingeführt. 3. a) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden lassen regelmäßig eine Umwelterklärung nach ISO 50001 erstellen (bitte einzeln auflisten )? b) Für welche Jahre wurde diese erstellt? c) Welche Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden planen, eine Umwelterklärung nach ISO 50001 erstellen zu lassen (bitte einzeln auflisten )? Die Erstellung einer Umwelterklärung ist lediglich im Rahmen des EMAS-Standards vorgesehen. ISO 50001 ist ein weltweit angewendeter Standard für Energiemanagementsysteme . Die Erstellung einer Umwelterklärung nach ISO 50001 ist daher nicht möglich. Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 sind weder für Unternehmen noch für die bayerischen Behörden verpflichtend. Eingeführt wurden solche Systeme im Universitätsklinikum Würzburg (seit 2017) und im Universitätsklinikum München (seit 2016/2017). Das Universitätsklinikum Erlangen und die Hochschule Landshut planen die Einführung von Energiemanagementsystemen nach bzw. in Anlehnung an die ISO 50001. 4. a) Wie beurteilt die Staatsregierung das freiwillige Instrument der EMAS-Umwelterklärungen? EMAS ist der anspruchsvollste Standard für ein betriebliches Umweltmanagement. Grundlage für EMAS ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung . Soweit ein Unternehmen bzw. eine Organisation die in der EMAS-Verordnung niedergelegten Anforderungen an ein Umweltmanagementsystem erfüllt, kann es in das EMAS-Register aufgenommen werden. Durch die Veröffentlichung der Umwelterklärung und die Erfassung aller EMAS-Organisationen in einem öffentlichen Register schafft EMAS Transparenz. Die Konformität eines Umweltmanagementsystems mit EMAS wird durch einen öffentlich zugelassenen Gutachter festgestellt. EMAS regelt nicht nur ein Umweltmanagementsystem, sondern auch die Kontrolle seiner Wirkung. Es hat das Potenzial , Umweltrecht effizienter wirksam zu machen als andere Ansätze. b) Wie beurteilt die Staatsregierung das freiwillige Instrument der ISO-14001-Umwelterklärungen? Mit der ISO 14001 haben Unternehmen einen weiteren Standard für ein betriebliches Umweltmanagement zur Auswahl . Im Unterschied zu EMAS – sind öffentliche Stellen in den Prozess der Zertifizierung nicht eingebunden, – besteht keine Pflicht zur Information der Öffentlichkeit, – ist kein Nachweis der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften und Genehmigungen (Rechtskonformität) erforderlich , – wird keine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung gefordert. c) Wie beurteilt die Staatsregierung das freiwillige Instrument der ISO-50001-Umwelterklärungen? Nach Angaben des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) kann ein fundiertes Urteil zum freiwilligen Instrument der ISO 50001 aufgrund fehlender Erfahrungswerte nicht gefällt werden. Grundsätzlich wird jedoch das wesentliche Ziel der Norm, Organisationen dabei zu unterstützen, ihre energiebezogene Leistung (z. B. ihre Energieeffizienz) durch den Aufbau von dazu notwendigen Systemen und Prozessen zu verbessern , als sinnvolles und notwendiges Instrument der Zukunft gesehen. Der Einsatz solcher Systeme lässt sich besonders bei Neubauten von Behörden gut integrieren. 5. Nutzen die Staatsregierung, die Staatsministerien oder deren nachgelagerte Behörden andere Instrumente , um die Umweltleistungen zu erfassen und zu beurteilen? Behörden und öffentliche Einrichtungen in Bayern nutzen verschiedene Instrumente, die Umweltleistungen erfassen oder mit einer Erfassung von Umweltleistungen einhergehen und entsprechende Beurteilungen ermöglichen: Die Energieverbräuche der staatlichen Liegenschaften werden im Energie- und Medieninformationssystem EMIS erfasst. Die Erhebung der Energieverbrauchsdaten erfolgt aktuell jahresweise durch das Staatliche Bauamt München 1 (Energieverbrauchskontrolle). Dabei wird auf Daten der Energieversorgungsunternehmen und auf Informationen der Grundbesitz bewirtschaftenden Dienststellen sowie auf eigene vorhandene Energiemessstellen zurückgegriffen. Das Staatliche Bauamt München 1 prüft dabei die eingehenden Daten auf Plausibilität, fordert gegebenenfalls fehlende Daten nach und trägt sie in die Datenbank ein. Bei der Vergabe von Lieferleistungen bzw. Aufträgen werden Umweltaspekte nach den Richtlinien über die Be- Drucksache 17/20559 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 rücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen – öAUmwR – Bekanntmachung der Staatsregierung vom 28.04.2009) beachtet. Die Richtlinien schreiben vor, dass Behörden und öffentliche Einrichtungen in Bayern die Ziele Abfallvermeidung, Schadstoffminimierung und Energieeffizienz ebenso wie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit berücksichtigen müssen. Die Hochschule Ansbach führt seit 2015 ein Energiesparcontracting zur Verringerung der Energieverbräuche durch. Die Hochschule Augsburg – Fakultät für Maschinenbau und Verfahrenstechnik – hat 2017 im Rahmen eines Service -Learning-Projekts einen eigenen Umweltbericht erstellt. Das Universitätsklinikum Regensburg hat ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchgeführt. Die Universität Augsburg und die Ludwig-Maximilians- Universität (LMU) München haben im Rahmen des betrieblichen Umweltmanagementprogramms ÖKOPROFIT (ÖKOIogisches PROjekt Für Integrierte UmweltTechnik) eine Bestandsaufnahme ihrer Umweltauswirkungen durchgeführt und betriebsspezifische Maßnahmen entwickelt. Die Justizvollzugsanstalt St. Georgen-Bayreuth nutzt seit dem Jahr 2009 das Instrument der QuB-Zertifizierung im Bereich des Gartenbetriebs. 6. Wie hat sich der Energieverbrauch in den letzten 20 Jahren für die Staatsministerien und deren nachgelagerte Behörden entwickelt, die keine Umwelterklärung nach EMAS oder ISO 14001 erstellen lassen? Nach Angaben des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ist – der Stromverbrauch aller bayerischen Liegenschaften von 595 GWh im Jahr 1997 auf 945 GWh im Jahr 2015 gestiegen, – der Wärmeverbrauch aller bayerischen Liegenschaften ganz leicht von 1.855 GWh im Jahr 1997 auf 1.895 GWh im Jahr 2015 gestiegen. Die Werte ab 2016 liegen wegen fehlender Messwerte der Energieversorger nicht vollständig vor. 7. a) In welcher Form unterstützt die Staatsregierung die Erstellung von Umweltmanagementsystemen durch Unternehmen und Körperschaften? Die Förderung von umweltorientiertem Management ist seit jeher ein Schwerpunkt des Umweltpakts Bayern, den die Staatsregierung gemeinsam mit den Spitzenorganisationen der bayerischen Wirtschaft unterzeichnet hat. Auch der aktuelle Umweltpakt Bayern „Gemeinsam Umwelt und Wirtschaft stärken“ vom 23.10.2015 enthält Maßnahmen und beispielhafte Projekte zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung von Umweltmanagementsystemen. Die Unterstützung erfolgt in Form von – Information und Beratung, insbesondere über das Infozentrum UmweltWirtschaft (IZU) am Landesamt für Umwelt (www.izu.bayern.de), – Hilfestellungen für Unternehmen bei der Umsetzung von betrieblichen Umweltschutzmaßnahmen im Rahmen eines umweltorientierten Managements. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsorganisationen und Betrieben werden deren Erfahrungen für einen breiteren Kreis nutzbar gemacht und praxisnahe Arbeitsmittel zum Aufbau eines Umweltmanagements entwickelt. Beispiele hierfür sind u. a. der „Bayerische EMAS-Kompass“ (www.izu.bayern. de/emaskompass/), das Handbuch „Nachhaltige Steuerkanzlei “ und die Veröffentlichung von Praxisbeispielen, – finanziellen Unterstützungsleistungen im Rahmen des Bayerischen Umweltmanagement- und -auditprogramms (vgl. hierzu Antwort zu Frage 7 b), – regelmäßigem Austausch zwischen Staats- und Wirtschaftsvertretern zu aktuellen Fragestellungen im Rahmen des institutionalisierten Umweltpakt-Arbeitsforums „Umweltorientiertes Management“, – Anerkennung und Unterstützung der Außendarstellung von Unternehmen mit Umweltmanagementsystem, z. B. durch öffentlichkeitswirksame Aufnahme in den Umweltpakt Bayern. Um die Bereitschaft der Unternehmen zur Einführung von EMAS zu erhöhen, hat die Staatsregierung im Rahmen des Umweltpakts spezielle Anreize für eine Teilnahme an EMAS geschaffen (www.stmuv.bayern.de/themen/wirtschaft/entlast ung/index.htm). EMAS-registrierten Unternehmen werden sowohl finanzielle Entlastungen als auch Erleichterungen beim Vollzug des Umweltrechts gewährt. Neben den Erleichterungen im Verwaltungsvollzug sind hier insbesondere zu nennen – die 30 Prozent Gebührenreduzierung im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, – die 50 Prozent Ermäßigung bei den Wassernutzungsentgelten und – die um 50 Prozent reduzierten Abfallgebühren für die Bestätigung von Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweisen im Grundverfahren sowie – die Verminderung der Gebühren bei der Abwasseranlagenüberwachung nach dem Bayerischen Wassergesetz (BayWG). Behörden erhalten Informationen zu Umweltmanagementsystemen auch über den Ratgeber des Landesamts für Umwelt „Umweltschutz in Behörden – Berücksichtigung von Umweltaspekten in öffentlichen Einrichtungen“ (www.lfu.bayern. de/umweltkommunal/beschaffung/index.htm). b) Welche Unterstützungen finanzieller Art wurden durch die Staatsregierung erbracht (bitte detailliert auflisten)? Von 1997 bis 2016 hat die Staatsregierung die Erstellung von Umweltmanagementsystemen mit dem Bayerischen Umweltberatungs- und Auditprogramm (BUBAP), seit 2017 über das „Bayerische Umweltmanagement- und Auditprogramm (BUMAP)“, finanziell unterstützt. Im Rahmen des BUMAP können Unternehmen Zuschüsse zu den Beratungsausgaben erhalten. Es wird ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Gefördert werden Beratungsleistungen zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes vor Ort und zum Aufbau sowie zur einmaligen Revalidierung bzw. Rezertifizierung von Umweltmanagementsystemen nach den anerkannten Standards EMAS, ISO 14001, QuB oder Ökoprofit.