Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 29.11.2017 Datenbanken zu Gewalttätern im Umfeld von Sportveranstaltungen und Verbindungen zu politisch motivierter Gewalt Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Personen sind aktuell in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst? b) Wie viele Personen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ haben ihren Wohnort oder letzten Aufenthalt in Bayern , ungeachtet der nicht durch alle Bundesländer durchgeführten Eintragungen? c) Welchen bayerischen Vereinen sind die in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen zugeordnet (bitte aufschlüsseln nach Sportart/Verein/Anzahl)? 2. a) Aus welcher Notwendigkeit führen die bayerischen Polizeipräsidien neben der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ noch eigene Datenbanken „Sport“? b) Wie viele Personen sind gegenwärtig in den Datenbanken der bayerischen Polizeipräsidien gespeichert, die mit der Datei „Gewalttäter Sport“ vergleichbar sind (bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidium – Name der Datei – bestehend seit – Anzahl der Personen)? c) Wie ist die Vereinszuordnung der gespeicherten Personen (bitte aufschlüsseln nach Präsidium, Vereinszuordnung , Anzahl)? 3. a) Welche politisch motivierten Straftaten sind in Bayern seit der Drs. 17/4852 rund um Sportveranstaltungen dokumentiert (bitte aufschlüsseln nach Datum, Sportart , Tatort, Straftatbestand, Politisch motivierte Kriminalität - PMK Links/Rechts/Ausländer/sonstige)? b) Gegen wie viele Personen, die in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind, wurde auch schon wegen eines Verstoßes gegen § 86a des Strafgesetzbuchs - StGB (verbotene Kennzeichen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung) ermittelt? c) Gegen wie viele Personen, die in den „Sport“-Dateien der Polizeipräsidien gespeichert sind, wurde auch schon wegen eines Verstoßes gegen § 86a StGB (verbotene Kennzeichen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung ) ermittelt? 4. a) Wie viele Personen, die in „INPOL Fall“ gespeichert sind und die Straftaten begangen haben, die als „Rechts“ eingestuft werden, wurden durch bayerische Dienststellen ausgeschrieben (vgl. Frage 3 der Drs. 17/4852)? b) Wie viele der, laut der Novemberausgabe des Sportmagazins „11 Freunde“, in der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) gespeicherten 360 Personen , die bereits mit rechten Straftaten in Verbindung gebracht wurden, haben einen bayerischen Bezug (Wohnort oder Vereinsbezug)? c) Welche Parameter legt die ZIS an die Kategorie „rechte Straftaten“ an? 5. a) Befanden sich nach Erkenntnis der Staatsregierung Personen aus Bayern unter den rechtsextremen Störern des Länderspiels Tschechien gegen Deutschland vom September? b) Befanden sich nach Erkenntnis der Staatsregierung Personen aus Bayern unter den rechtsextremen Personen , die laut Berichterstattung der Welt (https:// www.welt.de/sport/fussball/article168257651/Bestuer zende-Details-vom-deutschen-Nazi-Eklat-in-Prag.html ) im Umfeld des Länderspiels in der Innenstadt von Prag rechtsextremes Gedankengut verbreitet haben sollen? c) Nachdem der DFB-Vizepräsident Koch zitiert wird mit den Worten „Wir haben vor dem Spiel gewusst, dass der Bodensatz der deutschen Gesellschaft mit in Prag ist“, welche Erkenntnisse lagen der Staatsregierung zu geplanten Aktionen rechtsextremer Personenkreise im Vorfeld des Spiels vor? 6. a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizisten gab es Rahmen von Einsätzen rund um Sportveranstaltungen in den Jahren 2015 und 2016? b) Zu welchen Ergebnissen kamen diese Verfahren (bitte aufschlüsseln nach Verurteilung – Eingestellt wegen fehlendem öffentlichen Interesse – Eingestellt, weil kein konkreter Täter ermittelt werden konnte – Eingestellt , weil unbegründet)? c) Welchen Sachstand haben die Ermittlungsverfahren gegen Fans und Polizisten rund um das Zweitligaspiel 1. FC Nürnberg und Erzgebirge Aue vom April dieses Jahrs (siehe http://www.nordbayern.de/region/nuern berg/fan-video-wirbel-um-polizei-einsatz-nach-club spiel-1.6011567)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.09.2018 Drucksache 17/20562 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20562 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31.01.2018 1. a) Wie viele Personen sind aktuell in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst? Mit Stand 02.01.2018 sind bundesweit 12.236 Personen in der Datei „Gewalttäter Sport“ erfasst. b) Wie viele Personen aus der Datei „Gewalttäter Sport“ haben ihren Wohnort oder letzten Aufenthalt in Bayern, ungeachtet der nicht durch alle Bundesländer durchgeführten Eintragungen? Mit Stand 02.01.2018 sind 899 Personen in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert, die mit Wohnsitz in Bayern erfasst wurden. c) Welchen bayerischen Vereinen sind die in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen zugeordnet (bitte aufschlüsseln nach Sportart/Verein /Anzahl)? Mit Stand 2. Januar 2018 sind folgende Datensätze mit Vereinszuordnung zu einem bayerischen Verein in der Datei „Gewalttäter Sport“ vorhanden: Verein Anzahl Sportart FC Bayern München 337 Fußball FC Augsburg 89 Fußball FC Ingolstadt 2 Fußball FC Memmingen 6 Fußball FV Illertissen 3 Fußball Jahn Regensburg 16 Fußball SpVgg Bayreuth 5 Fußball SpVgg.Greuther Fürth 96 Fußball SpVgg.Unterhaching 6 Fußball SpVgg Weiden 3 Fußball TSV München 1860 191 Fußball Wacker Burghausen 42 Fußball Würzburger FV 04 3 Fußball 1. FC Eintracht Bamberg 7 Fußball 1. FC Nürnberg 353 Fußball 1. FC Schweinfurt 40 Fußball Gesamt 1.199 Fußball 2. a) Aus welcher Notwendigkeit führen die bayerischen Polizeipräsidien neben der Verbunddatei „Gewalttäter Sport“ noch eigene Datenbanken „Sport“? Die Bekämpfung von Gewalt im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen , insbesondere mit Fußballspielen, erfordert ein personenorientiertes und konsequentes Vorgehen. Eine Fokussierung auf führende Köpfe und Akteure „Gewalttäter Sport“ kann den negativen Entwicklungen in diesem Zusammenhang entgegenwirken. Um diese identifizieren zu können und gezielt personenorientierte Ermittlungsverfahren bzw. Präventivmaßnahmen initiieren und durchführen zu können, müssen bei den Szenekundigen Beamten (SKB) recherchierbare, detaillierte Erkenntnisse hinterlegt werden . Da die Speichermöglichkeiten in der Datei „Gewalttäter Sport“ begrenzt sind (insbesondere können keine Strukturen innerhalb der unterschiedlichen Fangruppierungen erkannt werden), sind darüber hinaus weitere Datenbanken erforderlich. In den jeweiligen Errichtungsanordnungen der Datenbanken „Sport“ ist zu entnehmen, zu welchem Zweck diese bestimmt sind. Zusammenfassend kann mitgeteilt werden, dass diese Datenbanken zum Sammeln, Gewinnen, strukturierten Erfassen und Auswerten von Erkenntnissen und Informationen über gewaltbereite Fußballanhänger dienen (beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West Sport allgemein). Sie dienen zur Gefahrenabwehr sowie zur Aufklärung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. b) Wie viele Personen sind gegenwärtig in den Datenbanken der bayerischen Polizeipräsidien gespeichert , die mit der Datei „Gewalttäter Sport“ vergleichbar sind (bitte aufschlüsseln nach Polizeipräsidium – Name der Datei – bestehend seit – Anzahl der Personen)? Polizeipräsidium Name der Datei bestehend seit Anzahl der Personen München Informationsdatei Fußball 12.10.2005 635 Mittelfranken OMFG1 September 2014 688 Schwaben Süd/West ISGS: Informationsdatei Gewalttäter Sport 02.03.2015 111 Schwaben Nord FCA: Szenedatei 03.03.2011 155 AEV: Szenedatei 16.10.2015 13 1 OMFG: Datenbank zur Optimierung Maßnahmen Fußball und Gewalt Drucksache 17/20562 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) Wie ist die Vereinszuordnung der gespeicherten Personen (bitte aufschlüsseln nach Präsidium, Vereinszuordnung, Anzahl)? Präsidium Vereinszuordnung Anzahl München FC Bayern München 219 TSV München von 1860 375 SpVgg Unterhaching 41 Mittelfranken FC Nürnberg 397 SpVgg Greuther Fürth 30 TSV München von 1860 7 FC Schalke 04 2 Rapid Wien 1 ohne Vereinszuordnung 251 Schwaben Süd/ West ECDC Memmingen 36 FC Memmingen 16 FC Bayern München 3 ohne Vereinszuordnung 56 Schwaben Nord FC Augsburg 155 Augsburger EV 13 3. a) Welche politisch motivierten Straftaten sind in Bayern seit der Drs. 17/4852 rund um Sportveranstaltungen dokumentierto (bitte aufschlüsseln nach Datum, Sportart, Tatort, Straftatbestand, PMK Links/Rechts/Ausländer/sonstige)? Im Zeitraum von 21.11.2014 bis 2.01.2018 wurden anlässlich von Fußballveranstaltungen der oberen vier Fußballigen in Bayern sowie des DFB-Pokals, der Champions League, der UEFA-Europa League sowie sonstiger Wettbewerbe und Freundschaftsspiele in Bayern insgesamt 41 Strafverfahren mit politisch motiviertem Hintergrund eingeleitet. Bei den Straftaten handelt es sich überwiegend um Vergehen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB sowie Volksverhetzung gemäß § 130 StGB. Straftaten im Zusammenhang mit anderen Sportarten, wie z. B. Eishockey und Basketball, werden nicht statistisch erfasst. Aufgrund dessen liegen hierzu keine Vergleichszahlen vor. Eine Aufschlüsselung nach Datum, Tatort, Straftatbestand und Art der politischen Motivation würde eine Auswertung im Einzelfall notwendig machen, die in der Kürze des Zeitraums der Anfrage mit vertretbarem Aufwand nicht durchführbar ist. b) Gegen wie viele Personen, die in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert sind, wurde auch schon wegen eines Verstoßes gegen § 86a StGB (verbotene Kennzeichen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung ) ermittelt? Ein Abgleich der gespeicherten Personen in der Datei „Gewalttäter Sport“ mit allen bundesweit eingeleiteten Strafverfahren hinsichtlich Verstößen gegen § 86a StGB und § 130 StGB ist aus den Datensätzen der bayerischen Dateien nicht möglich. c) Gegen wie viele Personen, die in den „Sport“-Dateien der Polizeipräsidien gespeichert sind, wurde auch schon wegen eines Verstoßes gegen § 86a StGB (verbotene Kennzeichen) oder § 130 StGB (Volksverhetzung) ermittelt? Eine exakte Feststellung, wie viele Personen in den „Sport“- Dateien der Polizeipräsidien gespeichert sind, würde einen manuellen Datenabgleich aller in den „Sport“-Dateien vorhanden Personen mit weiteren polizeilichen Dateien (z. B. IGWeb, INPOL) erfordern. Dies ist aufgrund des hohen personellen Aufwands einer solchen Recherche nicht darstellbar . Aktuell ist in den „Sport“-Dateien der Polizeipräsidien folgende Anzahl von Personen gespeichert, bei denen ein Verstoß gem. § 86a oder § 130 StGB vermerkt ist: Datenbank des Präsidiums Anzahl der Personen Datum der Abfrage München 24 02.01.2018 Mittelfranken 10 10.01.2018 Schwaben Süd/West 6 10.01.2018 Schwaben Nord 0 10.01.2018 4. a) Wie viele Personen, die in „INPOL Fall“ gespeichert sind und die Straftaten begangen haben, die als „Rechts“ eingestuft werden, wurden durch bayerische Dienststellen ausgeschrieben (vgl. Frage 3 der Drs. 17/4852)? Aus dem Gesamtkontext der Anfrage schließen wir, dass sich die Frage auf den Personenkreis aus der Datei „Gewalttäter Sport“ bezieht. Eine diesbezügliche Auswertung müsste anhand einer aus der Datei „Gewalttäter Sport“ generierten Liste aller in Bayern wohnenden Personen erfolgen. Im Anschluss wären durch das Landeskriminalamt (BLKA) manuelle Abgleiche mit weiteren Datenbanken erforderlich, was mehrere Arbeitswochen beanspruchen würde und daher in der angesetzten Antwortfrist nicht darstellbar ist. b) Wie viele der, laut der Novemberausgabe des Sportmagazins „11 Freunde“, in der Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) gespeicherten 360 Personen, die bereits mit rechten Straftaten in Verbindung gebracht wurden, haben einen bayerischen Bezug (Wohnort oder Vereinsbezug)? Im ZIS-Jahresbericht der Saison 2015/2016 wurde ein Datenabgleich des bundesweiten INPOL-Bestandes veröffentlicht , der die Schnittmenge der dort erfassten Angehörigen der Fußballstörerszene („Gewalttäter Sport“) aller Fußballligen mit Angehörigen der politisch motivierten Szenen darstellt . Nach dieser Auswertung sind ca. 360 Personen (ca. 3,1 Prozent) der bundesweit erfassten „Gewalttäter Sport“ dem rechtsmotivierten und ca. 150 Personen (ca. 1,3 Prozent ) dem linksmotivierten Bereich zuzurechnen. Dieser bundesweite Abgleich des Gesamtbestandes der Datei „Gewalttäter Sport“ wurde zentral durch die ZIS durchgeführt . Eine Weitergabe der erhobenen Daten findet nicht statt. Aufgrund dessen ist eine diesbezügliche Auswertung nach Wohnort innerhalb Bayerns bzw. bayerisches Vereinszuordnung nicht möglich. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20562 c) Welche Parameter legt die ZIS an die Kategorie „rechte Straftaten“ an? Der im ZIS-Jahresbericht der Saison 2015/2016 veröffentlichte Datenabgleich stellt die Schnittmenge zwischen Angehörigen der Fußballstörerszene („Gewalttäter Sport“) und Angehörigen der politisch motivierten Szenen dar. Diese Auswertung wurde durch die ZIS ohne Beteiligung der Landespolizei Bayern durchgeführt. Aufgrund dessen kann keine Auskunft zu den angelegten Parametern gegeben werden . 5. a) Befanden sich nach Erkenntnis der Staatsregierung Personen aus Bayern unter den rechtsextremen Störern des Länderspiels Tschechien gegen Deutschland vom September? b) Befanden sich nach Erkenntnis der Staatsregierung Personen aus Bayern unter den rechtsextremen Personen, die laut Berichterstattung der Welt (ht tps://www.welt.de/sport/fussball/article168257651/ Bestuerzende-Details-vom-deutschen-Nazi-Eklatin -Prag.html) im Umfeld des Länderspiels in der Innenstadt von Prag rechtsextremes Gedankengut verbreitet haben sollen? Laut Mitteilung der zuständigen Behörden in Prag wurden im Zusammenhang mit der Länderspielbegegnung zwischen den Nationalmannschaften der Tschechischen Republik und Deutschland vier Personen aus der deutschen Anhängerschaft aufgrund unterschiedlicher Delikte, jedoch keine politisch motivierten Straftaten, vorläufig festgenommen . Die Personen wurden nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Weitere strafrechtliche bzw. justizielle Sanktionen sind nicht zu erwarten. Im Rahmen der Auswertung vorliegender Bild- und Videoaufzeichnungen aus dem Stadion wird durch die tschechischen Behörden derzeit geprüft, inwieweit deutsche Anhänger weitere Straftaten begangen haben könnten. Hierzu liegen bisher keine weiteren Erkenntnisse vor. Dementsprechend liegen bislang keine Erkenntnisse über eine Beteiligung von Personen aus Bayern an den rechtsextremen Störungen vor. c) Nachdem der DFB-Vizepräsident Koch zitiert wird mit den Worten „Wir haben vor dem Spiel gewusst, dass der Bodensatz der deutschen Gesellschaft mit in Prag ist“, welche Erkenntnisse lagen der Staatsregierung zu geplanten Aktionen rechtsextremer Personenkreise im Vorfeld des Spiels vor? Es lagen im Vorfeld keine Erkenntnisse bezüglich einer Anreise von Problempersonen aus Bayern vor, jedoch wurde die Anreise von ca. 300 fußballtypischen Problempersonen aus dem restlichen Bundesgebiet zum Spielort erwartet. Hinsichtlich des Auftretens von Personen, die dem rechten Spektrum angehören, bzw. zu geplanten Aktionen durch diese, lagen keine Hinweise vor. 6. a) Wie viele Ermittlungsverfahren gegen Polizisten gab es Rahmen von Einsätzen rund um Sportveranstaltungen in den Jahren 2015 und 2016? Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte werden durch das BLKA, Dezernat 13 – Interne Ermittlungen, durchgeführt , soweit die Straftat im Dienst begangen wurde. Durch das Dezernat 13 werden Ermittlungsverfahren mit Bezug zu Einsätzen rund um Sportveranstaltungen im Vorgangsbearbeitungssystem der Bayerischen Polizei (IGVP) gesondert gekennzeichnet. Eine entsprechende Recherche im IGVP ergab 15 Ermittlungsverfahren im Jahr 2015 und sechs Ermittlungsverfahren im Jahr 2016. Es wird darauf hingewiesen, dass das IGVP eine dynamische Datenbasis ist und deshalb daraus keine validen Aussagen abgleitet werden können. Eine Beantwortung der Anfrage durch Recherche in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ist nicht möglich. b) Zu welchen Ergebnissen kamen diese Verfahren (bitte aufschlüsseln nach Verurteilung – Eingestellt wegen fehlendem öffentlichen Interesse – Eingestellt, weil kein konkreter Täter ermittelt werden konnte – Eingestellt, weil unbegründet)? Die Aufschlüsselung der Verfahrensausgänge ist folgender Tabelle zu entnehmen: Ergebnis Anzahl Verurteilung 0 § 153 Abs. 1 StPO 1 § 170 Abs. 2 StPO 17 § 152 Abs. 2 StPO 3 Es wurde kein Verfahren eingestellt, weil kein konkreter Täter ermittelt werden konnte. Zumeist war kein Tatbestand erfüllt oder das Handeln war gerechtfertigt. c) Welchen Sachstand haben die Ermittlungsverfahren gegen Fans und Polizisten rund um das Zweitligaspiel 1.FC Nürnberg und Erzgebirge Aue vom April dieses Jahrs (siehe http://www.nordbayern. de/region/nuernberg/fan-video-wirbel-um-polizeieinsatz -nach-clubspiel-1.6011567)? Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Nürnberg – Fürth vom 04.12.2017 wurden die Verfahren gegen die vier Beamten der Bereitschaftspolizei (USK Würzburg) gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach Auskunft des BLKA führt die Staatsanwaltschaft in der Begründung aus, dass im Fall des Pfeffersprayeinsatzes eines Beamten gegen einen Fan des FC Aue aufgrund des ermittelten Sachverhaltes festgestellt wurde, dass die Anwendung des unmittelbaren Zwanges aus Gründen der Gefahrenabwehr geeignet, erforderlich und angemessen und damit verhältnismäßig war. Das Verfahren gegen die drei anderen Beamten wurde aus denselben Gründen eingestellt . Weiterhin führte nach Auskunft des BLKA die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung an, dass die Anwendung des unmittelbaren Zwanges gegen den Fan des FC Aue rechtmäßig war, um insbesondere das Entreißen der Dienstpistole aus dem Holster des Beamten zu verhindern. Dieser Sachverhalt wurde durch Personen- und Sachbeweise (DNA-Gutachten/Videoaufzeichnung) gestützt.