Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 11.01.2018 Mobile Reserve in Bayern 1. Bei welchen Schulämtern (bitte aufgelistet nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten ) ist die Mobile Reserve bereits aufgebraucht? 2. An welchen Schulämtern steht diese noch zur Verfügung (bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 02.02.2018 Vorbemerkung: Die Sicherstellung des Unterrichts ist dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) ein wichtiges Anliegen. Deshalb werden in diesem Bereich erhebliche Anstrengungen unternommen. Um Unterrichtsausfall nach Möglichkeit zu vermeiden, werden an Grundund Mittelschulen die Lehrkräfte der Mobilen Reserve eingesetzt . Ist eine Lehrkraft zu vertreten, so übernimmt das jeweilige Staatliche Schulamt die Koordinierung der Vertretungseinsätze und weist die Mobilen Reserven der entsprechenden Schule zu. Dieses System hat sich bewährt. Die Mobile Reserve ist grundsätzlich nicht nur für kurzfristige , sondern auch für langfristige Erkrankungen sowie für Vertretungen von Mutterschutz, Erziehungsurlaub oder Ausscheiden von Lehrkräften während des Schuljahres vorgesehen . Da in beiden Fragen der Schriftlichen Anfrage ausschließlich Mobile Reserven und Staatliche Schulämter genannt werden, die jeweils ausschließlich für bayerische Grundund Mittelschulen relevant sind, bezieht sich die Beantwortung der Fragen auch nur auf diese Schularten. 1. Bei welchen Schulämtern (bitte aufgelistet nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten) ist die Mobile Reserve bereits aufgebraucht ? 2. An welchen Schulämtern steht diese noch zur Verfügung (bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Um den weiter gestiegenen Klassenzahlen gerecht zu werden , erfolgte zum Schuljahr 2017/2018 erneut eine Aufstockung der Mobilen Reserve an Grund- und Mittelschulen um 20 Vollzeitkapazitäten, nachdem die Mobile Reserve bereits zum Schuljahr 2016/2017 aus gleichem Grund im Umfang von 30 Vollzeitkapazitäten verstärkt worden war. Die im November und Januar eines Schuljahres jeweils erfolgenden Aufstockungen der Mobilen Reserve wurden auch zum Schuljahr 2017/2018 – wie schon im Vorjahr – im vollen Umfang auf den Schuljahresbeginn vorgezogen. Insgesamt standen damit zum Schuljahresbeginn 2017/2018 2.397 Vollzeitkapazitäten (davon 212 Vollzeitplanstellen aus dem Bereich der Fachlehrer) für den Einsatz in der Mobilen Reserve zur Verfügung. Im Februar wird zusätzlich jeweils der gesamte Ersatzbedarf für die im ersten Schulhalbjahr in den Ruhestand eingetretenen oder anderweitig ausgeschiedenen Lehrkräfte abgedeckt. Die Kontingente der Mobilen Reserve wurden den Schü- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de – Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.04.2018 Drucksache 17/20563 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/20563 lerzahlen entsprechend in Unterrichtsstunden aufgeschlüsselt wie folgt auf die sieben Regierungsbezirke verteilt: Obb Ndb Opf Ofr Mfr Ufr Schw Insg Grundschule 13.438 3.661 3.144 2.849 5.150 3.567 5.600 37.409 Mittelschule 8.234 2.243 1.926 1.746 3.156 2.185 3.431 22.921 Fachlehrer 2.183 604 532 455 833 601 940 6.148 Die jeweils aktuelle Auslastung der Mobilen Reserve hängt von einer Vielzahl von Faktoren, wie zum Beispiel Krankheitswellen , Fortbildungsinitiativen, Schwangerschaften, ab und unterliegt regional großen Schwankungen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Lehrkräfte der Mobilen Reserven jeweils auch in kurzfristigen Vertretungssituationen eingesetzt sind und nach diesen Einsätzen für weitere Vertretungen zur Verfügung stehen. Eine Angabe der Auslastung der Mobilen Reserve an einzelnen Stichtagen verfügt daher über eine sehr begrenzte Aussagekraft für die weitere Entwicklung der Vertretungssituation . Derzeit (Stichtag: 18.01.2018) stehen in allen Regierungsbezirken einsatzfähige Mobile Reserven zur Verfügung . Um ggf. innerhalb einzelner Schulamtsbezirke, in denen die Mobile Reserve vorübergehend ausgelastet ist, weitere Vertretungssituationen versorgen zu können, werden auch schulamtsübergreifende Lösungen über die Regierungen organisiert.